Gerüchte: Balkonkraftwerke bis 7kWp (statt 2kWp) nun zulässig...?

@ Roter Fuchs,

ja genau, die PV kann im (Kern)-Winter kaum Heizenergie bereitstellen, in der Übergangszeit um so mehr. Ost-West Ausrichtungen schwächeln insbesondere im Winter gegenüber der Südanlage überproportional stark. Kurz; im Winter hilft die Südanlage einfach mehr, aber auch eine große Süd-PV hilft im Winter mit viel Schnee darauf auch nichts. Das ist doch jedem klar.

1 „Gefällt mir“

Wenn es dazu einen sachlichen Grund gibt, gerne.

Den kann ich derzeit außer Sensationsjournalismus nicht erkennen.

Sehe keinen Grund, warum die BnetzA die vereinfachte Anmeldung einer PV-Anlage aka Balkonkraftwerk in Ihrem Formular über 2 kWp zulassen sollte.

Oder wie will man sie überzeugen das Formular zu ändern nur weil der VDE irgendetwas veröffentlicht hat? VDE macht keine Gesetze. Das und die Interpretationen der genannten Youtuber sind für die BNetzA uninteressant.

Ich bin mir gar nicht sicher, ob die BNetzA da etwas ändern müsste. Wenn auf Seiten der Netzbetreiber eine Änderung erfolgt, könnte das reichen. Konkret geht es scheinbar darum, dass bei Anlagen bis 800W Wechselrichterleistung und bis (?) 7 kWp Modulleistung der Netzbetreiber eine Selbstanmeldung durch den Kunden nach dem ominösen Formular F1.2 akzeptieren könnte.
Also im MaStR bliebe es dann eine "große" PV-Anlage, aber der Netzbetreiber würde keine Anmeldung durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektriker verlangen.

So reime ich mir das anhand der bruchstückhaften Informationen zumindest zusammen, kann aber natürlich auch daneben sein...

2 „Gefällt mir“

Hier vermischt sich etwas, was ein Missverständnis ist.

  • Steckersolargeräte, auch als Balkonkraftwerk bezeichnet - da ändert sich gar nichts.
  • Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 VA - Darum gehts in der neuen VDE 4105. Danach soll es eine neue Gerätekategorie geben, die erstmal nichts mit dem Balkonkraftwerk zu tun hat. Diese Kategorie hat auch eine Einspeiseleistung von 800 VA, kann aber unbegrenzt Speicher und Modulleistung haben. Allerdings gibts andere Vorgaben, wo es über 7kW Modulleistung etwas schwieriger wird. Diese Gerätekategorie muss angemeldet werden beim Netzbetreiber (im Gegensatz zum BKW) mit Formular F1.2. Und das darf ein Laie anmelden, es soll ohne Elekriker gehen. Der WR muss hier über Festanschluss angeschlossen sein.

Deshalb ist hier auch der Titel des Threads falsch, weil man eben unterscheiden muss zwischen Balkonkraftwerk (=Steckersolargeräte), wo alles beim alten bleibt und der neuen Gerätekategorie Kleinsterzeugungsanlagen nach VDE 4105.

Und ob das wirklich so funktionieren wird, wie es jetzt nach VDE4105 suggeriert wird, dass jeder auch deutlich größer als bisheriges Steckersolargerät bauen/anmelden kann ohne Elektriker, das bleibt die große Frage. Es klingt einfach zu gut, um wahr zu sein. Laudeley bleibt dabei auch sehr skeptisch. @willi90 ist mit mit seinem Kanal hingegen überzeugt, dass das durch die Norm jetzt gilt. Zahlreiche andere Youtuber diskutieren derzeit auch darüber. Ist ein heißes Thema im Moment.

@willi90 und alle: Hab ich es so richtig zusammengefasst? Falls was falsch ist, bitte Info geben, dann korrigiere ich es nochmal. Möchte, dass wir möglichst klar erstmal zusammenfassen, worum es geht.

4 „Gefällt mir“

Nicht ganz.

In der Norm steht das es bei 800 VA Anlagen keine weiteren Beschränkungen der Leistung gibt und bei diesen Anlagen für die Meldung beim Netzbetreiber F1.2 verwendet werden muss.

Diese wird vom Anlagenbetreiber ausgefüllt und unterschrieben.

Deswegen sage ich in meinen Videos: du kannst die Meldung beim Netzbetreiber ohne Fachbetrieb machen und weil auf F1.2 keine Spalte zur Nennung eines ausführenden Fachbetriebs ist, kann auch keiner bei dieser Form der Meldung genannt werden.

Was die logische Schlussfolgerung aus “kann keiner genannt werden" ist kann sich ja jeder selbst ausmalen.

2 „Gefällt mir“

Dann stelle ich mal eine Frage:
Das ist eine VDE-Norm. Die wurde nun abgesegnet und ist GESETZ?

Was ich schon lese in der Norm ist:
”Der Netzbetreiber ist bereits in der Planungsphase mit einzubinden.”

“Für die Anmeldung sind im Allgemeinen, unter Beachtung der TAB des Netzbetreibers sowie VDE-AR-N 4100 und des beim Netzbetreiber geltenden Anmeldeverfahrens, folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen beim Netzbetreiber einzureichen:
– Anmeldung zum Netzanschluss (in der Regel Vordruck des Netzbetreibers, ansonsten Vordruck „Antragstellung“ in E.1).
– Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher als digitaler Eintrag in einem Geosystem des Netzbetreibers (in der Regel ist die Anschrift der Anlage aus E.1 ausreichend).
– Für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher: Für jede zugehörige Erzeugungseinheit oder Speicher ein Datenblatt mit den technischen Daten (siehe Vordruck E.2).
– Bei Nachrüstung eines DC-gekoppelten Speichers bei vorhandenem EZSE-fähigem Wechselrichter oder Erhöhung der Speicherkapazität ist eine Anmeldung (keine Fertigmeldung) über das Formular E.2 erforderlich.
– Mit der Anmeldung zum Netzanschluss muss der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber die ID aus der ZEREZ-Datenbank für die eingesetzten Einheiten und Komponenten (z.B. Wechselrichter, BHKW, NA-Schutz, PAV,E-Schutz) mitteilen.
– Beschreibung der Schutzeinrichtungen nach Abschnitt 6 im Vordruck E.1.
— Entwurf — E VDE-AR-N 4105:2024-
– Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Beispiel im Anhang B.1.7

Und ihr haltet den Laien für ausreichend informiert, das da zu tun?

Aber es geht weiter:
”4.4.1 Vereinfachter Anschlussprozess für eine neu zu errichtende PV-Anlage mit oder ohne1085
Speicher bis max. 7 kVA (Vordruck E.1.1)

Neben dem Standard Anmelde- und Inbetriebsetzungsprozess nach 4.2 und 4.3 ist für eine neu zu errichtende PV-Anlage mit oder ohne Speicher bis max. 7 kVA (Wechselrichter-Ausgangsleistung SAmax) und eine Kleinsterzeugungsanlagen und/oder Kleinstspeicher mit in Summe SAmax ≤ 800 VA ein vereinfachter Anschlussprozess anzuwenden.

“– falls ein Speicher geplant ist, wird dieser im Betriebsmodus „kein Bezug aus und keine Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers“ mit Einsatz eines Energieflussrichtungssensors (EnFluRi) betrieben;
– Wechselrichter von PV-Anlage und Speicher sind bei > 4,6 kVA Leistung als Drehstromgerät ausgeführt;

Und damit sind wir, was WIN schreibt. Ein BKW kann weiterhin nur 800VA, eine neu errichtete PV-Anlage bis 7 KVA …. Also ist die 7KVA Anlage mit vereinfachter Anmeldung möglich, aber NICHT an eine Schuko-Steckdose, also kein BKW und damit muss sowieso ein Elektriker ran.

PS: Das aus der Entwurf VDE-Norm 4105 mit Datum zum Oktober 2024. Ob es da Unterschiede zum 2026 gibt kann ich nicht sagen. Hier ist das Dokument welches ich gefunden hatte:

1 „Gefällt mir“

Du liest den Entwurf.

Da ist zum finalen Text einiges anders

1 „Gefällt mir“

Macht aber schon nen massiven Unterschied, ob der dann einfach nur ne Einspeisedose setzt und vielleicht eh noch ne Sicherung im Kasten frei ist und für den Rest ist der Kunde verantwortlich, wenn er es will, oder ob das volle Programm angesagt ist. Aber unsere Netzbetreiber werden da sicherlich wieder ein ergänzendes A38 für erfinden ...

2 „Gefällt mir“

Hast du noch mehr Infos?

800VA ist Balkonkraftwerk mit 0,96kWp Modulleistung an einer Schuko
800VA ist Balkonkraftwerk bis 2kwp aber dann mit einer Wieland-Dose (wer baut die ein? Also wieder nen Elektriker!)
bis 7kwp vereinfachte Anmeldung, dann Festanschluss, und in jedem Fall einen Elektriker.

Hallo,
die neue VDE-AR-N 4105:2026-03 (Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am
Niederspannungsnetz) ist eine Anwendungsregel und keine Norm - auch wenn sie beim VDE unter Normen „einsortiert“ ist !

Hier mal 4 typische Varianten (PV, Speicher):

A)
PV-Anlage 2001…7000Wp + WR mit max 800VA Erzeugungsleistung

Anmeldepflicht dieser Kleinsterzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

B)
PV-Anlage 2001…7000Wp + WR mit max 800VA Erzeugungsleistung + Vergütungswunsch für die ins Netz eingespeiste Energie

Anmeldepflicht dieser Kleinsterzeugungsanlage im Marktstammdatenregister +
F.1.2 Formular (siehe oben verlinkt) beim Netzbetreiber einreichen

C)
PV-Anlage 2001…7000Wp + WR mit max 800VA Erzeugungsleistung + Speicher

Anmeldepflicht dieser Kleinsterzeugungsanlage im Marktstammdatenregister +
F.1.2 Formular beim Netzbetreiber einreichen

D)
Speicher + WR mit max 800VA Erzeugungsleistung

Anmeldepflicht dieser Kleinsterzeugungsanlage im Marktstammdatenregister +
F.1.2 Formular beim Netzbetreiber einreichen

Hinweis: Die 800VA (Scheinleistung) Erzeugungsleistung bedeutet, dass ein Wechselrichter entweder

  • max. 800VA HW-seitig liefern oder
  • nicht über eine APP oder Software über die 800VA eingestellt werden kann

Auf dem Typenschild steht dann max. 800VA (oder manchmal umgangssprachlich 800Watt)

1 „Gefällt mir“

Unsere Anlagen sind "bestand". Die Änderungen betreffen neue Anlagen, nicht uns. Es werden seit letztem jahr vermehrt sehr gute "bkw mit speicher" verkauft. Die sind technisch gesehen sehr gut optimiert. 4x 450 W Solarpanel, ein kleiner speicher, 800 W Wechselrichter. So kann man tagsüber viel eigenverbrauch abdecken und zusätzlich den grundverbrauch nachts.
Ich grinse in mich hinein. Es werden innovative, neu entwickelte Anlagen verkauft, die auch sehr gut auf den Bedarf sehr vieler Haushalte passen. Jetzt dreht politik und lobby am rad, weil diese Anlagen schlicht "nicht vorgesehen" sind. Da sich diese guten Anlagen gut verkaufen, muss das irgendwie in ein "Gesetz" gepackt werden. Diesmal geht es anders rum. Nicht erst ein gesetz und die hersteller bauen und verkaufen was, was gestzlich erlaubt ist, sondern die entwicklung ist schneller als lobby und politik. Ich selbst freue mich, dass sich die entwicklung guter PV Anlagen nicht durch lobby und politik ausbremsen lässt. Die können machen was sie wollen, das lässt sich zum glück nicht aufhalten. So gesehen ist es nicht ganz so wichtig, was genau sich lobby und politik einfallen lässt.

2 „Gefällt mir“

Ganz ehrlich, ich halte mich für mittelmäßig technisch versiert und für mittelmäßig der deutschen Sprache mächtig.

Ich geh in den Laden und kauf mit ein BKW. Und das soll ich ausfüllen? Ich würde den Krempel wieder umtauschen oder die Formulare nicht ausfüllen. Ich selbst halte mich nicht für in der Lage, das Gesetzmäßig oder für den Netzbetreiber passend auszufüllen. Ich hätte keine Ahnung wo ich wie was eintragen müsste.

Schon bei Antragstellung bei F1.2 muss ich Daten angeben, die ich nicht kenne:
”Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel
VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Ein entsprechendes Ein-
heiten- und NA-Schutz-Zertifikat mit ZEREZ-ID zur Konformität sind vorhanden und können
auf Nachfrage vorgelegt werden.”
???

“Ich bin mir darüber bewusst, dass ich bei Nichteinhaltung der vorbenannten Punkte die
Kleinst-Erzeugungs-anlage nicht betreiben darf und werde in diesem Fall dafür sorgen,
dass eine Stromerzeugung nicht erfolgt.”

Eben.

1 „Gefällt mir“

Ja.

Im Deuschland bedeutet das, daß es ein weiteres Formular F 1.2-I gebwn wird, das die Daten des Fachbetriebs enthält.

Für eine Übergangszeit. Die Agentur bittet die Betriebe, die Verfahren digital abzuwickeln und verweist auf

https://bnetzformular.de/f1punkt2I

PS. Natürlich Scherz.

Nach Rücksprache mit meinem Netzbetreiber habe ich meine Bestands-Steckersolaranlage (800VA, Akku, 3kWp) neu als Kleinsterzeugungsanlage angemeldet.

Somit ist dann auch eine Einspeisevergütung möglich.

3 „Gefällt mir“

Das ist dann ja aber kein Steckersolar mehr, und benötigt ab 2kWp einen Festanschluss durch einen Elektriker?

Einspeisevergütung wäre auch bei Steckersolar möglich gewesen, dank Bestandsschutz wahrscheinlich auch bei 3kWp + Schuko (?), allerdings Anmeldung durch Elektriker nötig.

Genau das hab ich doch geschrieben. Sag mir mal ganz konkret, welche Aussage falsch war oder nachgebessert werden muss, dann mach ich es.

Du schreibst “ohne Elektriker bauen" und das wäre meine Aussage. Meine Aussage ist aber ohne Elektriker melden.

Ok, habs ergänzt.

Es war eine Steckersolaranlage alter Bauart.

Jetzt ist es eine Kleinsterzeugungsanlage. Die Ummeldung kann ohne Elektriker erfolgen.

Da ich bereits für die Steckersolaranlage eine Herdanschlussdose mit WAGO Klemmen installiert hatte, ist der Anschluss auch schon DIN 100-551-1 konform.

1 „Gefällt mir“

Einspeisen mit 180° Phasenverschiebung. :wink: