Dann stelle ich mal eine Frage:
Das ist eine VDE-Norm. Die wurde nun abgesegnet und ist GESETZ?
Was ich schon lese in der Norm ist:
”Der Netzbetreiber ist bereits in der Planungsphase mit einzubinden.”
“Für die Anmeldung sind im Allgemeinen, unter Beachtung der TAB des Netzbetreibers sowie VDE-AR-N 4100 und des beim Netzbetreiber geltenden Anmeldeverfahrens, folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen beim Netzbetreiber einzureichen:
– Anmeldung zum Netzanschluss (in der Regel Vordruck des Netzbetreibers, ansonsten Vordruck „Antragstellung“ in E.1).
– Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher als digitaler Eintrag in einem Geosystem des Netzbetreibers (in der Regel ist die Anschrift der Anlage aus E.1 ausreichend).
– Für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher: Für jede zugehörige Erzeugungseinheit oder Speicher ein Datenblatt mit den technischen Daten (siehe Vordruck E.2).
– Bei Nachrüstung eines DC-gekoppelten Speichers bei vorhandenem EZSE-fähigem Wechselrichter oder Erhöhung der Speicherkapazität ist eine Anmeldung (keine Fertigmeldung) über das Formular E.2 erforderlich.
– Mit der Anmeldung zum Netzanschluss muss der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber die ID aus der ZEREZ-Datenbank für die eingesetzten Einheiten und Komponenten (z.B. Wechselrichter, BHKW, NA-Schutz, PAV,E-Schutz) mitteilen.
– Beschreibung der Schutzeinrichtungen nach Abschnitt 6 im Vordruck E.1.
— Entwurf — E VDE-AR-N 4105:2024-
– Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Beispiel im Anhang B.1.7
Und ihr haltet den Laien für ausreichend informiert, das da zu tun?
Aber es geht weiter:
”4.4.1 Vereinfachter Anschlussprozess für eine neu zu errichtende PV-Anlage mit oder ohne1085
Speicher bis max. 7 kVA (Vordruck E.1.1)
Neben dem Standard Anmelde- und Inbetriebsetzungsprozess nach 4.2 und 4.3 ist für eine neu zu errichtende PV-Anlage mit oder ohne Speicher bis max. 7 kVA (Wechselrichter-Ausgangsleistung SAmax) und eine Kleinsterzeugungsanlagen und/oder Kleinstspeicher mit in Summe SAmax ≤ 800 VA ein vereinfachter Anschlussprozess anzuwenden.
“– falls ein Speicher geplant ist, wird dieser im Betriebsmodus „kein Bezug aus und keine Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers“ mit Einsatz eines Energieflussrichtungssensors (EnFluRi) betrieben;
– Wechselrichter von PV-Anlage und Speicher sind bei > 4,6 kVA Leistung als Drehstromgerät ausgeführt;”
Und damit sind wir, was WIN schreibt. Ein BKW kann weiterhin nur 800VA, eine neu errichtete PV-Anlage bis 7 KVA …. Also ist die 7KVA Anlage mit vereinfachter Anmeldung möglich, aber NICHT an eine Schuko-Steckdose, also kein BKW und damit muss sowieso ein Elektriker ran.
PS: Das aus der Entwurf VDE-Norm 4105 mit Datum zum Oktober 2024. Ob es da Unterschiede zum 2026 gibt kann ich nicht sagen. Hier ist das Dokument welches ich gefunden hatte: