@Neo0233
die Verwaltung hat die Pflicht, die Eigentümerversammlung einzuberufen und das einmal im Jahr mindestens. Die Mieter sind nicht abstimmungsbefugt. Für die Beschlüsse reicht i.d.R. die einfache Mehrheit. Gewiss gibt es mit der Einladung auch einen Jahresabschluss für das vergangene Jahr und einen Wirtschaftsplan für das Kommende. Dort wirst du auch Info´s zur Höhe der Rücklage finden, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung aus einem Teil des "Hausgeldes" gebildet wurde. Es wurde um die Reparaturkosten vermindert. Üblicherweise liegt da nicht besonders viel Geld, über die Höhe der Rücklagenbildung entscheiden ja auch die Eingetümer auf der Versammlung.
Da es offenbar Probleme mit der Heizung gibt, hat die Verwalrung Angebote eingeholt und nun einen Vorschlag zur Erneuerung eingebracht, über den es abzustimmen gilt. Deine Vorstellung, für den aufgerufenen Preis für die Gasheitzung könne eine WP eingebaut werden, ist gewiss nicht zutreffend. Die Dimension der Anlage dürfte dem Bedarf von 4 oder 5 Eigenheimen entsprechen. Aus der Ferne und nur mit marginalen Kenntnissen kann keiner ernsthaft beurteilen, ob es geht und was es kostet.
Mir haben erfahrene Energieberater gesagt, dass es für Mehrfamilienhäuser schwieriger ist, auf WP umzustellen. Eins der Probleme könnte die Brauchwasser Erzeugung sein. Damit in der oberen Etage gleich warmes Wasser aus der Dusche kommt, gibt es Zirkulationssysteme. Dann kreiselt das Brauchwasser aus den zentralen Erhitzer, der oft in die Heizung integriert ist. Damit keine Legionellen entstehen, bzw. sich vermehren können, muss das Wasser auf 6x Grad erhitzt werden.
Ob und welche Hindernisse zur Umstellung auf Wärmepumpen Technik bestehen, sollen Fachleute klären, die das Objekt in Augenschein nehmen können.
Da die Zentralheizung zum Gemeinschaftseigentum gehören, kannst du dich auch nicht einfach entziehen und dein eigenes Heizsystem aufbauen. Das bedürfte eines gesonderten Beschlusses und hat möglicherweise auch eine Änderung des Teilungsplanes und damit des Grundbuches zur Folge.
Meine Empfehlung: vertagen der Entscheidung zur Heizungssanierung. Statt dessen soll erst ein "Individueller Sanierungsfahrplan" (ISfP) erstellt werden. Pro Wohneinheit ist mit ca. 900 € Kosten (Eigenanteil) zu rechnen, Zuschüsse gibt es bei dem BAFA. Wenn die Eigentümergemeinschaft einen ISfP hat, dann erhöhen sich eventuelle Zuschüsse zur Gebäudesanierung, allerdings nicht bei der Heizungssanierung.
Panikmache hilft jedenfalls nicht weiter.
Ciao