Frage zum Thema Nulleinspeisung

@x170 Vielen Dank für Deine Infos, das wusste ich nicht, ich ging davon aus das nur ein BKW erlaubt ist weil beide Zähler ja im Grunde an den gleichen Phasen hängen.
Und zu den Modulen, auch da hast Du vermutlich Recht, bei nicht Anmeldung würde ich keine MOdule nach Außen verlegen sondern nur die Innenseiten das Dachs nutzen (Bauenhofform mit Innenhof - Haus und Scheune haben an drei Seiten ein Satteldach mit je einer Innen und einer Aussenseite) Google Maps wäre eher ein Problem :slight_smile:

Hab die Nacht auch irgendwie unruhig geschlafen weil mich das Thema nicht los lässt. Heute auf der Arbeit hatte ich ein bisschen Leerlauf und Zeit zu surfen. Nun weiß ich das es kleine APZ Schränkchen gibt (50 bis 130€) und z.b. von Hager ein APZ Set für um die 70€. ZUsammenbauen könnte ich alles selber und würde dann jemanden beauftragen müssen das ganze anzuklemmen (Im Grunde genau die Idee die mir auch bereits empfohlen wurde - an der Stelle sorry das ich darauf gar nicht eingegangen bin!!)
Ich werde jetzt auf eigene Faust mal den Netzbetreiber kontaktieren und fragen ob die sich auf den externen Einbau einlassen, falls von dort eine positive Antwort kommen sollte werde ich das mal so angehen.
Tausend Dank für Euren INput, das ist wirklich hilfreich für mich.

@anon82535881 Magst Du mir erklären warum? Ich habe das Anrecht auf den günstigeren Strom wegen der WP (und auch nur für den Betrieb des Verdichters) aber keine Pflicht spezifische Mengen zu verbrauchen und solange ich weiter die Abschläge zahle wieso sollte der zweite Zähler weg kommen. Der kommt weg wenn ich den abmelde, ganz klar. Aber sei so gut und erkläre mir doch gerne wie Du darauf kommst.

Und die Pflicht den ausschließlich zum Betreib der Wärmepumpe zu nutzen.
Wenn Du da weiteres rumfuddelst, hast Du Dein Recht auf diese Vergünstigung verspielt.
... Frag mal Deinen Elektriker.

Fearing will doch die WP im Sommer auf Hausstrom legen, um mit der Erzeugung der PV Eigenverbrauch zu kreieren.
Die Pflicht den vergünstigten Strom tatsächlich zu nutzen hat er doch bestimmt nicht vereinbart.
Er darf nur die WP damit betreiben, muss das aber doch nicht tun?

Wie gesagt, er muss den großen Verbraucher auf dem Hauszähler dann beim EVU anmelden.
Was das für Konsequenzen hat, wird man sehen.

Das könnte er vorab in einer Anfrage klären lassen. Ich vermute, dass das keine Konsequenzen hätte, der Strom, die Netzlast... bleibt die gleiche, nur der Preis würde steigen.

Ihr habt beide ein bisschen Recht, das was ich möchte ist ja beide Tarife zu behalten (Mindestabnahme gibts keine!) weil ich nicht davon ausgehe die WP zu 100% aus der PV Anlage speisen zu können und genau die Dunkelflaute ist vermutlich auch die Zeit mit der meisten Energie für die WP, ist einfach sinnvoll den günstigeren Tarif in der Hinterhand zu haben.

Zahlreiche Telefonate mit verschiedenen Personen vom Netzbetreiber später muss ich leider sagen das das so richtig offiziell wohl nicht geht, man muss sich dann damit abfinden zwar nichts böses tun zu wollen aber in so einen halb legalen Bereich abzudriften. Da ich hier niemanden auf dumme Gedanken bringen will nur ganz kurz dazu die Info das Euch niemand verbieten kann zwei 3ph Transferswitche in die Verteilung zu bauen. Der eine schaltet die Phasen von außen zum Haus hin weg und ersetzt diese mit dem 3ph Ausgang vom WR und der zweite trennt die 3 ph zwischen zweitem Zähler und der WP (solange das jemand mit Zulassung einbaut tut ihr nichts illegales!) so kann man dann manuell das Haus zur Insel machen und wenn man möchte die WP ins Inselnetz schalten oder auf dem zweiten Zähler lassen - Thema durch und wegen Insel Bauweise auch kein Problem mehr bezüglich Zulassung, APZ Feld usw usw

So kann man Euch gar nichts!!! Schaltet ihr die WP auf die selbe Weise aber vom zweiten Zähler ins Hausnetz ohne die 3ph von außen zu trennen könnte man euch, wenn euch jemand etwas will, schon dafür belangen - Crazy aber wahr.

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