wir wollen in unseren beiden oberen Etagen Split Klima Anlagen einbauen.
Dabei wollen wir die kfw Förderung in Anspruch nehmen. Meine Frage bezieht sich auf den Nachweis dafür das wir die Klimaanlagen auch zum heizen nutzen wollen.
Unsere Ölheizung soll drinnen bleiben.
Reicht die BZA ID und die abschließende “Bestätigung nach Durchführung” aus um den Nachweis zu erbringen das die Klimas auch zum heizen genutzt werden?
Generell ja. Die KfW behält sich aber IMMER ein Kontrollrecht vor und kann jederzeit weitere Dokumente einfordern. Da deine Ölheizung erhalten bleibt, gibt es maximal 30% Förderung.
Du bist ja nach meinem Wissen verpflichtet die Energiemengen aufzuzeichnen. Deshalb ist die geförderte Installation in der Regel deutlich teurer und lohnt bei Single Splits nicht. Ebenfalls ist §14 ein Thema.
Die LLWP (Klima) muss nicht nur “auch” zum heizen genutzt werden sondern “überwiegend”.
Das ist aber trotzdem recht einfach da wir in Deutschland ca. 3 Monate Übergangszeit haben. 3 Monate Winter und 3 Monate Sommer. Du hast also 9 Monate Zeit die Heizfunktion ausreichend zu nutzen.
Wichtig ist auch, dass mit dem Einbau die Energieeffizienz des Gebäudes steigt. Das musst du ggf. nachweisen können. Ist aber bei einer vorhandenen Ölheizung die dann weniger genutzt wird auch kein Problem.
Den Nachweis, dass die Energieeffizienz des Gebäude gesteigert wird, bekommen manche ohne Probleme auch bei bestehender anderer Wärmepumpe hin ohne diese Auszubauen - wenn deren COP nicht all zu gut ist.
Muss die Schnittstelle nicht erst bei über 4,2 kW elektrischer Leistung vorhanden sein? Hat die Anlage diese Leistung? Sonst braucht man diese doch gar soweit ich weiß…