- Einhaltung einer Wartezeiten zur Wiederaufschaltung der Last (das Haus) an das Netz des VNB, wenn das Energieversorgernetz wieder da ist, damit steuerbare Lasten (deine Rückschaltung) verzögert werden, um die Einschaltspitzen bei Wiederaufnahme des Netzes möglichst klein zu halten durch Verzögerung, wo es (technisch) verzögerbar ist. (War zumindest mal in den TABs einiger VNBs gefordert, ich finde das aber nicht mehr als allgemeingültige Forderung, hoffentlich nicht mehr relevant, wenngleich ich das technisch mehr als sinnvoll erachte, aber ich bin nicht beim VNB). Aus eigenem Interesse würde ich aber warten, da Netze bei Wiederkehr "wacklig (Frequenz, erneute Abschaltung, ...) sind.
EDIT: Das findet man etwas prominenter in den österreichischen Normen: "Bei Wiederkehr der allgemeinen Stromversorgung ist die Rückschaltung erst nach einer angemessenen
Verzögerungszeit vorzunehmen (siehe TOR D4 )". Für DE vielleicht nicht.
- vollständige galvanische Trennung zwischen der Ersatzstromversorgungsanlage und dem öffentlichen Netz "Auch der Neutralleiter (N) bzw. der PEN-Leiter des NB-Netzes muss zwangsläufig getrennt werden, um eine Potentialanhebung zu verhindern" (VDE-AR-N 4100)?!?!?! Ich schalte mir doch nicht den PEN des HAKs zur Haupterdungsschiene (der dann ja schon ein PE ist und nicht geschaltet werden darf) weg???
Edit: Ein anderer Thread bringt es auf den Punkt: "Auch im TN Netz ist aber halt zwingend ein Guter Anlagenerder nötig. Ansonsten kommt es zu Gefährdungen bei Arbeiten oder Schäden am öffentlichen Netz, da sonst die Fehler und Kurzschlußströme über das öffentliche Netz bei Ersatzbetrieb fließen wollen und bei Trennung gefährliche Spannungen zwischen PEN und Erde Rückwärts ins Netz geben können."
" Die Regel, dass in den PEN-Leiter keine Schalt- oder Trenneinrichtung eingesetzt werden darf..., bezieht sich auf den normalen Betrieb innerhalb eines einzelnen Netzes oder Stromkreises, um die lebenswichtige Schutzleiterfunktion nicht unbeabsichtigt zu unterbrechen.... Die Umschaltung zwischen dem öffentlichen Netz und einem Ersatzstromsystem ist jedoch ein Systemwechsel. Hier steht die sichere Trennung von der ausgefallenen oder zu wartenden Versorgungsseite im Vordergrund, auch wenn diese Seite die Sternpunkterdung des öffentlichen Netzes über den PEN bereitstellt. Das lokale Schutzleitersystem des Gebäudes bleibt dabei mit der Haupterdungsschiene und dem Fundamenterder verbunden..., und das Ersatzstromaggregat stellt während seines Betriebs die erforderliche Erdverbindung bereit (oft durch einen eigenen Sternpunkt)."
"Dies ist eine spezifische Anforderung an die Umschalteinrichtung zwischen zwei Versorgungsquellen und steht nicht im Widerspruch zur allgemeinen Regel, den PEN-Leiter im normalen Betrieb nicht zu schalten oder abzusichern."
- Ein Parallelbetrieb der Ersatzstromerzeugungsanlage und des öffentlichen Netzes ist grundsätzlich nicht zulässig, allerdings wird der sogenannte Kurzzeitparallelbetrieb nun zugelassen. Dies gilt für eine kurze Zeit nach Spannungswiederkehr im NB-Netz (oder bei gewollter Einleitung eines Ersatzstrombetriebs für Probezwecke), um einen unterbrechungslosen Betrieb zu gewährleisten
- Die Zeitdauer des Parallelbetriebs umfasst dabei nur die Umschaltzeit nach erfolgreicher Synchronisierung und soll 0,1 s nicht überschreiten. (Nachweispflicht?)
- Der Netzbetreiber (NB) hat jedoch gemäß § 19 und § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) wetreichende Rechte und Pflichten bezüglich des Netzanschlusses und des Betriebs von Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen können oder Eigenversorgung betreiben
- "Bei der Planung und Errichtung von Eigenversorgungsanlagen mit netzparallelem Betrieb sind Absprachen und Koordinierung mit dem zuständigen Netzbetreiber immer notwendig"
- Nacheilende Abschaltung des Neutralleiters, Voreilende Zuschaltung des Neutralleiters (stammt jetzt von mir)
- Ist bei den unterschiedlichen Netzformen (TT/TN) was zu beachten? (Frage von mir)
Hinzu kommen in jedem Fall (auch bei nicht automatischer Zuschaltung):
- Sternpunkts vom Inverter im Inselbetrieb ist geerdert, nehme ich an, also bleibt es bei einem dann neuen TN-C-S Netz unter Beibehalt der Schutzorgane der Kundenanlage.
- Wird der der notwendige Kurzschlussstrom zur Einhaltung der Abschaltzeiten im Fehlerfall sicher erreicht?
- Ist das dann noch selektiv, also der einzelne Stromkreis schaltet ab, oder geht der Einspeise-Inverter und damit die Hütte komplett aus?
Also ich für meinen Teil habe genug mit den Fragen zu tun, die sich bei manueller Umschaltung und sicherem Betrieb noch ergeben, ich wohne hier ja nicht alleine ;-). Insbesondere Punkt 2 ist für mich noch offen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich vom PEN des VNB wegschalten muss, das fühlt sich so falsch an.
Edit: Ein anderer Thread bringt es auf den Punkt: "Auch im TN Netz ist aber halt zwingend ein Guter Anlagenerder nötig. Ansonsten kommt es zu Gefährdungen bei Arbeiten oder Schäden am öffentlichen Netz, da sonst die Fehler und Kurzschlußströme über das öffentliche Netz bei Ersatzbetrieb fließen wollen und bei Trennung gefährliche Spannungen zwischen PEN und Erde Rückwärts ins Netz geben können."
Da will ich nicht noch die vielleicht aberwitzigen (aber vorhandenen) Anforderung bei automatischer Umschaltung des VNB beachten, wozu auch, mir ist egal, wenn die Hütte bei längerem Netzausfall einen halben Tag stromlos ist. Die manuelle Umschaltung reicht mir und wenn ich dann noch den Regularien für automatische Umschaltung entgehen kann, um so besser.
Ich will uns hier mit den Regularien nicht erschlagen, aber eine fachkundige Bewertung der Punkte sollte schon erfolgen, bevor man einfach was anchließt und es sich "einfach" macht.
Wenn ihr euch mit den Punkten auseinandergesetzt habt, oder eine Meinung dazu habt, lasst uns mal was aufschreiben, dazu finde ich in den Foren nichts. Wenn ihr Primärquellen zur Beantwortung nennen könnte, noch besser.
Gruß Franky
Quellen: "Elektroinstallation_in_Wohngebäuden", "Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, Wohnungsbau · Gewerbe · Industrie", "VDE0100_und_die_Praxis"