Die Länder sind wohl “zuständig”, denn:
§5 (2) “Die nach Landesrecht zuständige Behörde setzt die Kosten durch Verwaltungsakt fest.”
Und falls die Länder dass Geld nicht nach oben abtreten (müssen) "haben” die das Geld fürs Recycling. Das Problem ist allerdings der “Verwaltungsakt”, denn eine Recycling-Kostenerstattung eines im Ausland produzierten Modus kann eigentlich nur bei der Einfuhr geregelt werden und die Einfuhr ist, soviel ich das bisher verstanden habe (bin PhysikerIn) nicht in Länderhand.