Entsorgung PV Module?

Hier nochmal etwas Aufklärung aus dem ElektroG:

§ 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

(2) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Annahme an einzelnen Sammelstellen auf bestimmte Altgerätegruppen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 beschränken, wenn dies aus Platzgründen unter Berücksichtigung der sonstigen Wertstofferfassung im Einzelfall notwendig ist und die Erfassung aller Altgerätegruppen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 im Entsorgungsgebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sichergestellt ist.

[...]

(5) [...] Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 4 und 6 nach § 14 Absatz 1 Satz 1 sind Anlieferungsort und -zeitpunkt vorab mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen.

Die Gerätegruppen sind in §14:

§ 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen die von den Herstellern [...] abzuholenden Altgeräte an von ihnen eingerichteten Übergabestellen in folgenden Gruppen in geeigneten Behältnissen unentgeltlich bereit:

  1. Gruppe 1: Wärmeüberträger,

[...]

  1. Gruppe 6: Photovoltaikmodule.

Also ausschlaggebend ist doch "nach § 14 Absatz 1 Satz 1 beschränken" lese ich das richtig, dass es alle Gruppen einschliesst?

Die Voranmeldung von >20 Modulen steht auf den Seiten vieler Wertstoffhöfe. Jetzt wissen wir warum, weil das in §13 geregelt ist.

selbstverständlich sind Regulierung von Recycling, Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft im Veranttwortungsbereich der Regierung. Die Finanzierung wird aber auf die Hersteller und somit die Produkte umgelegt.

Ein B2C Kunde (Privatkäufer) der in Deutschland ein Elektrogerät (inkl. PV Modul) kauft, hat die Entsorgung bereits bezahlt.

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Es ist Aufgabe der Regierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu setzen, aber nicht der Bau und Betrieb von Recyclingbetrieben.

So isses. Ergo reicht es, wenn es irgendwo in Stadt/Kreis/… eine Annahmestelle für Dinge dieser Art gibt.

Oliver

Doch, explizit in §13 Absatz 1:

§ 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger richten im Rahmen ihrer Pflichten nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Sammelstellen ein, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes angeliefert werden können (Bringsystem).

Du verstehst hier das "Entsorgungsgebiet" als Kreis/Stadt, oder? Vermutlich ist das so. Und "Erfassung" = Sammlung, Bereitstellung zur Abholung?

und die Erfassung aller Altgerätegruppen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 im Entsorgungsgebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sichergestellt ist.

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Da steht „Sammlung“, mehr nicht. Und das ist auch nicht Aufgabe der „Regierung“, sondern der öffentlichen Hand.

Oliver

Richten Sammelstellen ein = Wertstoffhof

Dir ist klar, dass der Bund und die Bundesregierung auch Teil davon sind?

Ich denke Vavuum meinte mit "Regierung" die gesamte "öffentl. Hand"

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Die Lösung mit den Lichtblitzen wurde im oben verlinkten Spektrum Artikel mit “Allerdings wurde der kommerzielle Start erster kleiner, mobiler Anlagen gerade verschoben, doch die Firma Flaxres wollte laut eigenen Angaben noch im Jahr 2024 damit starten.” erwähnt. Daher ist das noch nicht so klar finde ich was da gelöst wurde.