Hallo zusammen,
ich soll evtl noch im Dezember meine Bosch LWWP (CS 7001AW 13 ORE ) bekommen. Am Ende ist es ja aber egal wann.
Jetzt hatte ich eigentlich vereinbart, dass ich die Elektrik in Eigenleistung machen kann. Die Preise sind dort sehr happig gewesen. War auch alles gut und schön und man wollte mir die Details geben, was, wie, wo aber jetzt stellt man sich etwas dumm.
Um eines Vorweg zu nehmen, die Installation der Elektrik würde auch ein Fachbetrieb machen, ordentlich auf Rechnung, zwecks Garantie bzw Gewährleistung.
Da ich vom Heizungsbauer jetzt nichts bekommen, kann mir einer sagen, was wie gebraucht wird?
Außengerät 400V Anschluss, entsprechend neue sicherung im Schaltschrank.
230V Anschluss für das Innengerät. Kriegt der 230V oder der 400V den geeichten Stromzähler, laut Angebot wäre es für den 230V Anschluss.
Braucht es zwischen Innen und Außengerät noch eine Stromversorgung oder kommt hier nur die Bus Leitung hin?
Es geht mir hier nur um die Hauptleitung, ich weiss die Pumpen und Co kriegen auch noch ne Ansteuerung.
Da mein Elektriker aber eh nochmal wegen anderen Sachen im Haus ist, spare ich damit locker 300-400€.
Beste Grüße
Tim
wasfür und wohin leitungen etc gebraucht werden, sollte in der montageanleitung stehen und diese sollte man online bei bosch in deinem falle bekommen können.
auch was dann noch andere pumpenleitungen etc angeht.
da alles an stromleitungen eh besser in ein rohr ins haus hinein kommen sollte, dieses rohr so wählen, das man auch noch ne leitung mehr reinkriegt und einen zugdraht mit drin liegen lassen zum reinziehen später....
Ok Danke, habe ich gefunden.
Jetzt nur noch eine Frage, weil das ja Bafa Anforderung ist und nicht von Seiten des Herstellers kommt.
Muss der geeichte Stromzähler an die Zuleitung der Inneneinheit oder der Außeneinheit, sprich der Wärmepumpe installiert werden?
Muss der geeichte Stromzähler an die Zuleitung der Inneneinheit oder der Außeneinheit, sprich der Wärmepumpe installiert werden?Das musst du mit dem VNB aushandeln. Da gibt es keine Universalantwort.
Ich habe von meinem Elektriker erfahren, dass eine "netzdienliche" WP einen Zählerkasten benötigt, der Platz für 2 zusätzliche Zählerplätze bereitstellt.
Das Tarifsteuergerät ist wohl auch ein Monster. Nur ein Zähler hätte nach seinen Aussagen nicht gereicht.
Bei meiner WP konnte ich das aber alles abwenden, da es eine modulierende Sole-WP sein wird.
Das ganze pingpong hat länger als 4 Wochen gedauert.
kommt auf die grösse der WP, also deren leitung an und ob du überhaupt über einen WP-pumpen-tarif gehen willst.
wenn du zb gerne im grossteil des jahres die WP über deine PV betreiben willst, und die WP von ihrer leistung her dazu passt, ist es eine überlegung wert KEINEN WP-tarif zu wählen und somit den strom den du in den dunklen monaten doch aus dem netz beziehst eben 'normaltarif' zu zahlen und ansonsten möglichst nur PV-strom zu nutzen.
muss man sich ausrechnen ob das lohnt und schauen ob WP und PV das können.
können weil: so einige PV's sind nicht 3phasen-fähig und so einige WP's, gerade die grösseren, haben einen 3phasen-anschluss.
es kommt auch vor das die anlagen kein drehfeld generieren die WP aber eins braucht.
Bei den üblichen privaten Solaranlagen wird man größtenteils nicht mit eigenem Strom heizen. Dafür sind die Erträge viel zu gering. Lass es 20% sein, 80% muss man dann zukaufen.
Wie sich die Tarife entwickeln werden, ist völlig offen. Zumindest sollte man vorsorglich genug Platz haben, um später mal auf eigenen Wärmepumpenstrom inkl. Zähler umrüsten zu können, wenn man es jetzt nicht macht.
Und ich denke schon, dass der Strombedarf von Innen- und Außengerät über diesen Zähler laufen wird, alles andere macht doch keinen Sinn.
Der VNB hat damit nichts zu tun. Die Bafa-Förderbedingungen fordern einen eigenen Stromzähler für die WP. Der einbauende Fachunternehmer bestätigt den in der Fachunternehemerbescheinigung. Das wars.Muss der geeichte Stromzähler an die Zuleitung der Inneneinheit oder der Außeneinheit, sprich der Wärmepumpe installiert werden?Das musst du mit dem VNB aushandeln. Da gibt es keine Universalantwort.
Oliver
Doppelpost
können weil: so einige PV's sind nicht 3phasen-fähig und so einige WP's, gerade die grösseren, haben einen 3phasen-anschluss.Wenn der WR Leistung erzeugt kann sie auch von der WP verbraucht werden. Selbst wenn der WR nur einphasig ist, kann eine 3phasige WP den Strom verbrauchen! Der Stromzähler ist salarierende über alle Phasen. Das Drehfeld kommt ja vom Netz und muss nicht vom WR generiert werden!
es kommt auch vor das die anlagen kein drehfeld generieren die WP aber eins braucht.
PS: Hier geht es sicherlich nicht um Inselanlagen…
sicher das das so fubnktioniert?können weil: so einige PV's sind nicht 3phasen-fähig und so einige WP's, gerade die grösseren, haben einen 3phasen-anschluss.Wenn der WR Leistung erzeugt kann sie auch von der WP verbraucht werden. Selbst wenn der WR nur einphasig ist, kann eine 3phasige WP den Strom verbrauchen! Der Stromzähler ist salarierende über alle Phasen. Das Drehfeld kommt ja vom Netz und muss nicht vom WR generiert werden!
es kommt auch vor das die anlagen kein drehfeld generieren die WP aber eins braucht.
PS: Hier geht es sicherlich nicht um Inselanlagen…
für eingespeisten strom bekommt man gerade mal 6-8cent aber für verbrauchten strom 30-50cent. und ich glaube nicht das der netztbetreiber bereit ist auf die differenz zu verzichten.
auch hat man bei drehstrom-WP auf sicher dann immer netzbezug und somit auch keinerlei notstrom-möglichkeit, wenn der WR nicht auch drehstrom kann.
Warum soll das nicht funktionieren? Nimmst du 500 Watt auf allen 3 Phasen ab und speist 300 Watt ein, bleibt nur die Differenz von 200 Watt, die du beziehst. Speist du mehr ein, als du abnimmst, läuft ein digitaler Zähler nicht rückwärts, sondern zählt über Register 2.8 die Einspeisung separat, die man aber nicht vergütet bekommt. Weil saldierender Zähler, ist es egal, auf welcher Phase man einspeist und auf welcher man abnimmt. Wird im Zähler verrechnet.
für eingespeisten strom bekommt man gerade mal 6-8cent aber für verbrauchten strom 30-50cent. und ich glaube nicht das der netztbetreiber bereit ist auf die differenz zu verzichten.Entschuldigung, aber das ist doch das ganze Prinzip von PV-Anlagen mit Eigenverbrauch! Eigenen Strom zu brauchen, statt teuren zu kaufen. Warum sollte man sich sonst zB noch zusätzlich einen Speicher zulegen?
läuft ein digitaler Zähler nicht rückwärts, sondern zählt über Register 2.8 die Einspeisung separat, die man aber nicht vergütet bekommtDas Zählwerk 2.8.0 ist genau das, welches man zu seiner Einspeisevergütung vergütet bekommt.
auch hat man bei drehstrom-WP auf sicher dann immer netzbezug und somit auch keinerlei notstrom-möglichkeit, wenn der WR nicht auch drehstrom kann.Den Satz verstehe ich nicht ganz, aber Notstrom ist wieder ein ganz anderes Thema.
Wie WIN auch beschrieben hat, ist es eben so, dass wenn ein einphasiger WR auf einer Phase 4kW erzeugt und die WP auf jeder Phase 1kW zieht, dann speise ich in Summe 1kW zu meinem Vergütungssatz ein.
also mal zur erklärung:
saldierender zähler: schön und sollte funktionieren.
mein gedanke: wenn ich aber drehstrom beziehen MUSS weil meine PV keinen drehstrom zur verfügung stellen kann die WP aber nur drehstrom-anschluss hat, dann beziehe ich ja immer und alles für die drehstrom-WP aus dem netzt.
klappt dann die verrechnung noch wie gedacht?
und 2. kann ich dann noch von einm eventuellen speicher einspeisen in die WP?
ich meine nämlich nicht immer, mindestens.
und DAS wäre dann unter umständen ein teures problem.
ich frage also im prinziep nach dem unterschied aus theorie und praxis, der gerne mal nicht so schön ausfällt....
notstrom ist übrigens je nach PV/WR/speicher nicht was völlig anderes.
Es funktioniert genau so wie ich es oben erklärt habe!
Ja, die Verrechnung klappt. Auch mit wenn ein Speicher (Batteriewechselrichter) nur auf einer Phase einspeist.
Bei Notstrom muss eben ein Hybrid-WR ein Inselnetz erzeugen… Ist schon etwas anderes.
Das Zählwerk 2.8.0 ist genau das, welches man zu seiner Einspeisevergütung vergütet bekommt.Ich bin davon ausgegangen, dass man beim Wärmepumpenzähler keine Vergütung für eingespeisten Strom bekommt. Weiß jemand, wie das geregelt ist?
Das ist richtig. Aber wenn man einen WP-Zähler hat, kann man auch keinen PV-Strom nutzen. Die PV hängt am Hausstromzähler!
Einzige Ausnahme wäre eine Kaskadenmessung. Da werden die beiden Zähler hintereinander geschaltet und die WP dazwischen abgenommen. Hier werden virtuelle Zählerpunkte erstellt. Macht nicht jedes EVU.
Gruß
Machen kann man ja viel aus technischer Sicht. Ehe man überschüssigen Strom einspeist, nutzt man den doch lieber für die WP.
Machen kann man ja viel aus technischer Sicht. Ehe man überschüssigen Strom einspeist, nutzt man den doch lieber für die WP.wie kriegst du das dann hin, wenn deine WP am wp-zähler hängt, deine PV aber am normalen netz-zähler?
dann is nix mit PV-strom selber verbraten mit der WP, gerade wenn du diesen zähler wegen irgend einem WP-tarif verpflichtend hast?
daher ja mein einwand ob das denn alles immer gehen würde.
ja rein technisch ginge das alles und immer, is mir als elektriker klar, wenn man entsprechend leitungen, relais, schaötungen etc zusammenknüpfelt.
aber, geht das auch in der praxis, also darf man das ohne weiteres so hinschalten, oder wegen wp-tarif und eigenem zähler und seperater pv-abrechnung mit hauszähler eben doch nicht?
ich bin mir nicht sicher das der energieversorger seinen teuren für ihn gewinnbringenden wp-strom mit deinem billigen pv-strom so einfach ohne weiteres verrechnen will, weil, der wp-tarif kommt aus dem netz, immer und muss bezahlt werden, der eingespeisste pv-strom gelangt aber physikalisch nicht in die wp.
es liegt nahe, das beide zähler seperat abgerechnet werden, also hausstrom, mit pv-einspeisung und wp-zähler mit entsprechendem tarif.
und wenn dann auchnoch deine WP dummer weise 3-phasig läuft, dein wechselrichter aber einphasig ist, geht es schonmal erstrecht nicht. einzig denkbar wäre ein umschalten der wp auf den hausstrom, genauer auf den wechselrichter, der wenn die wp das ist, dann auchnoch 3-phasig sein muss, aber ob sowas zu schalten erlaubt ist, vom netztbetreiber her, wenn du einen wp-tarif hast?
Man muss das differenziert betrachten: Was geht/darf man rechtlich? Und was geht technisch?
Technisch sehe ich überhaupt kein Problem, überschüssigen PV-Strom an die WP weiterzuleiten, dafür muss doch der WR nur auf den WP-Stromkreis aufgeschaltet werden. Das kann man mit Relais umschaltbar realisieren. Oder man hat einen Balkonwechselrichter, der die Energie rüberpumpt. Wie auch immer, technisch wird das kein Problem sein.
Rechtlich kenne ich mich da nicht aus.
Verabschiede dich erstmal gedanklich von 1 und 3 phasig. Das spielt hier keine Rolle.
An den WP-Zähler darf nur die WP. Aber wer verbieten dir die WP auf den Haustarif zu schalten (der ja eigentlich teurer ist) wenn PV-Strom vorhanden ist.
Außerdem gibt es noch die oben erwähnte Kaskadenmessung. Die genau für diesen Zweck entwickelt wurde. Eben um PV Strom im Haus und für die WP zu nutzen.