wenn ich eine EEG Anlage aus dem Jahr 2025 betreibe und noch ein Balkonkraftwerk installieren möchte, kann es passieren, dass je nach PV Energie und Hausverbrauch, Energie vom BKW eingespeist und vergütet wird. Das ist nicht zulässig. Der Netzbetreiber hat mir gesagt, dass ich die vom BKW ins Netz eingespeiste Energie erfassen muss und sie dann gegengerechnet wird. Dafür gibt es vereinfachte geeichte Zähler. Genaueres konnte mir der Netzbetreiber leider nicht mitteilen.
Anderenfalls würden pauschal 950kWh jährlich abgezogen werden. Das wären zwar nur ca. 65€ im Jahr, aber ich würde es lieber konkret nachweisen.
Hat hier jemand das schon realisiert? Wenn ja, welche Messtechnik benötige ich konkret? Danke für eure Rückmeldungen.
Ein geeichter Zähler kostet gut 100 €. Das ist also nicht das Problem.
Das Problem wird im Umbau des Zählerschranks liegen. Die Änderung geschieht zwar im nicht verplombten Bereich muss aber eigentlich von einem Elektriker durchgeführt werden.
Der Zähler des Netzbetreibers zählt Verbrauch & Einspeisung zum Netz
Der eigene Zähler zählt nun das was das Haus braucht. Braucht nun das Haus weniger als das BKW liefert, dann zählt der eigene Zähler die Einspeisung des BKW.
Es stellt sich die Frage, ob der ganze Aufwand sich lohnt? Gibt es keine andere rechtlich sichere Möglichkeit, zB mehr Hauslast (Heizgerät) dazu zu schalten, wenn Die PV-Energie der BKW größer als der Hausbedarf ist?
Genau der funktioniert ja nicht.
Er muss den eingespeisten Überschuss des BKW´s feststellen, dafür ist ein phasensaldierender Ertrags- oder besser Zweirichtungszähler notwendig.
Ich mag mich irren, BHKW mit 800W - vermute ich einphasig ?
Ein einphasiger Zähler saldierend ?
Zweirichtungszähler ????
Der etwaige Verbrauch wird vom Hauptzähler saldierend gezählt
Steckt da also noch ne Lampe mit in der Dose, zählt der rücklaufgesperrte Ferraris nur und ausschließlich die Einspeisung...
Jo - passt...
Mit der Annahme, die BKW kWh wird geringer vergütet ist das dann "Manipulationseigensicher"
Gibt bestimmt auch kleine geeichte Hutschienenzâhleebin Automatenbreite
Einmal 50€? - jahrelang Ruhe
Die Installation erfolgt hinter dem Hauptzähler und ist damit Privatsache. Damit ist es freigestellt, wer das installiert. Es kann auf den Wunsch zur Verplombung sicher eingegangen werden, aber das BKW ist uber einen Stecker in der Steckdose - so wie beim Wasserzähler, der auf den Außenwasserhahn aufgesteckt wird.....
Man braucht einen Zwischenzähler für Haus + PV und einen Zähler für Haus + PV + BKW. Häufig hat man ja schon einen Zwischenzähler für den Wechselrichter. Die BKW Steckdose muss zwischen Zähler des Netzbetreibers und Zwischenzähler angeschlossen sein. Einspeisung des BKW ist die Differenz zwischen den Zählern.
BKW ohne Batterie speist ca 1000kWh im Jahr ein. Die kann man damit rausrechnen. Kommt auf ca 80-100€ im Jahr. → der ganze Aufwand lohnt sich nicht.
BKW mit grosser Batterie speist 2000-4000kWh pro Jahr ein. Das genau rausrechnen ergibt einen Verlust von 200-400€ im Jahr, wenn man das genau misst.
Schau welchen Zähler der Netzbetreiber bei dir verbaut hat und im zweiten Schritt was solch ein Zähler kostet (z.B. EasyMeter sind als geeichte Zähler für ca. 100.- € zu bekommen)
Und schau nochmal in meinen Post wo der Zähler hin muss - das wird nicht ohne Eingriff im Zählerschrank auf der nicht verplombten Seite gehen. (Schau auch mal unter Kaskadenschaltung)
Ob das BKW oder BHKW (?) einphasig oder dreiphasig ist, spielt keine Rolle.
Es soll nur die anteilige Einspeisung der jeweiligen PV-Anlagen ermittelt werden, daher sind 2 phasensaldierende “Hauptzähler” notwendig. Die große PV-Anlage wird dann zwischen den beiden Zählern angeschlossen. BKW und Verbraucher hängen am zweiten Zähler.
Sogar priorisiert, um die Vergütung der bisherigen Anlage nicht zu gefährden.
Aber irgendwann muss man als PV-Betreiber auch einsehen, dass mehr PV ein wirtschaftliches Himmelfahrtskommando ist. Die technischen Schwellen ( >30kVA für zentralen NA-Schutz, 44A (~30,5kVA) Wechselrichterleistung für Wandlermessung (inkl. Baukostenzuschuss)) sowie die steuerliche Grenze von 30kWp ist schnell erreicht. Und seit dem Solarspitzengesetz wirds dann noch maximal kompliziert mit Vergütung von Neu- und Altanlage.
Ich habe mein BKW wieder demontiert. Module, Wechselrichter und Schienen liegen seit Jahren im Eck, nur noch die Dachhaken sind für den Fall der Fälle auf dem Dach verblieben. Ist leider bürokratisch die erheblich einfachere Lösung die Einheit im MaStR stillzulegen, anstatt sich mit dem Netzbetreiber noch mehr rumzärgern als das eh schon der Fall ist.
Trotzdem juckts weiterhin in den Fingern. Solarthermie durch PV ersetzen wäre noch etwas …