Ja die meinte ich.
Sorry
Ja die meinte ich.
Sorry
Hallo Marion,
ich habe meine Batterie auch selbst gebaut und bin seit Mai mit der Anmeldung durch.
Es ist ein (ca.) 11KWh-Akku mit 230Ah Eve-Cells und einem Daly BMS
Der Elektriker hat sich das angeschaut und so abgenickt. Isolierung eines Pols war sowieso geplant und ein Deckel kam auch noch drauf. Aber das interessiert den Betreiber nicht.
Der Betreiber bekam von mir nur den einphasigen Stromplan.
Zusätzlich habe ich die Produktspezifikation von EVE Energy zu den LF230 Zellen beigelegt. Das war's. Da kam auch keine Nachfrage.
Eingetragen habe ich im MaStaR dann eine 11KWh Speichereinheit (AC-gebunden - weil über den Victron angeschlossen).
Gruß
André
Genau so
Ac angebunden? Der victron hängt zwar ac am Netz aber der Akku ist doch dc mit dem victron verbunden
@belzig Bayernwerk verlangt nur Anmeldung bei festverbauten Akkus afaik. 4 Rollen und Stecker dran = nicht fest verbaut. Selbst wenn sie verlangen jeglichen Akku anzumelden, würde ich es nicht machen, die sollen mir erstmal die rechtliche Grundlage dafür nachweisen.
Ha, den "Denkfehler" hatte ich auch zuerst ? . Angebunden an das Netz ist der Akku natürlich über den Wechselrichter - als AC.
Hier der Auszug aus meiner Anmeldung:
Aaaaaber - hängt Die Batterie am selben Wechselrichter wie Deine PV-Module, ist sie damit DC-gekoppelt.
@wollewolle Meine Akkus haben sogar 3 Schuko-Stecker.
2 Für die Ladegeräte
1 Für die Wechselrichter
Rollen wären jetzt nicht das Thema.
Muss der Speicher, dann überhaupt noch beim MaStR registriert werden?
Darüber wurde im Forum schon seitenweise diskutiert, ohne das es zu einem endgültigen Ergebnis gekommen ist.
Mache sagen es reicht das Rollen drunter sind, andere meinen erst wenn der Akku in einem Fahrzeug (Wohnmobil/Anhänger, etc) verbaut ist entfällt die Anmeldepflicht.
Andere (wie auch ich) sagen, DC-seitig geht den Netzbetreiber nichts an, da es hinter einem zugelassenem Wechselrichter ist.
Mal ganz ehrlich, die Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist doch so überhaupt kein Problem. 2-3 Klicks beim anmelden der Anlage und fertig. Deshalb irgendwelchen Ärger riskieren? Für mich erübrigt sich damit die Frage. Ausserdem finde ich es ganz sinnvoll das die Bundesnetzargentur einen ungefähren Überblick behält wieviel Speichervermögen im Netz vorhanden ist.
Es geht ja nicht um den Status Quo, sondern was in Zukunft mit dieser Information gemacht wird. Ich sehe nicht was die BNA oder dem Netzbetreiber mein Akku angeht.
Ich wundere mich über die Diskussion, steht doch in der Verordnung:
Nach § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)3 müssen sämtliche ortsfesten Stromspeicher (EE- Stromspeicher und sonstige Stromspeicher) unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im Marktstammdaten- register registriert werden.
Bitte jetzt nicht mit einem Brett mit Rollen anfangen..... {green}:shutmouth: {green}:crazy:
Den Netzbetreiber geht es nichts an. Stimmt. Aber ich bin mir fast genauso sicher das man beim BAN anmelden muss.
Ich denke schon das, das BAN eine Übersicht über Erzeugung und Speicher behalten sollte
Und als jemand der beruflich auch mit der BNA zu hat, zwar mit einer anderen Abteilung, sehe ich immer noch nicht was die mein privater Speicher für meinen selbst erzeugten Strom angehen sollte.
So ein Mist, das mit der Anmeldung habe ich ja total vergessen! Hoffentlich denke daran, dass schnellstens nachzuholen.
[quote data-userid="12405" data-postid="154428"]Und als jemand der beruflich auch mit der BNA zu hat, zwar mit einer anderen Abteilung, sehe ich immer noch nicht was die mein privater Speicher für meinen selbst erzeugten Strom angehen sollte.
[/quote]
Als jemand, der beruflich auch mal mit Geld zumuten hat, sehe ich immer noch nicht ein, was das Finanzamt mein Einkommen angeht…
Die Anmeldepflicht steht halt in der Verordnung, und auch, für welche Speicher die gilt, und für welche nicht. Die Eigenschaft „privat“ kommt da nicht vor.
Oliver
[quote data-userid="12405" data-postid="154428"]
Und als jemand der beruflich auch mit der BNA zu hat, zwar mit einer anderen Abteilung, sehe ich immer noch nicht was die mein privater Speicher für meinen selbst erzeugten Strom angehen sollte.
Und nochmal, man "muss" nur ortsfeste Speicher anmelden. Aber wurde ja schon oft genug hier durchgekaut, kann jeder machen wie er möchte, bin hier raus.
Das hat mein Wohnmobil in der Einfahrt auch über eine CEE blau. Und das hat Solarzellen auf dem Dach, einen LFP Akku und einen Multiplus 2.
Kann also theoretisch ESS.
Also anmeldepflichtig? Und bei jeder Fahrt abmelden und hinterher wieder anmelden?
[quote data-userid="14465" data-postid="154476"]
Das hat mein Wohnmobil in der Einfahrt auch über eine CEE blau. Und das hat Solarzellen auf dem Dach, einen LFP Akku und einen Multiplus 2.
Kann also theoretisch ESS.
Also anmeldepflichtig? Und bei jeder Fahrt abmelden und hinterher wieder anmelden?
[/quote] Akkus in Fahrzeugen sind nicht gemeint. Aber ein Akku auf einem Brett mit Rollen für den Notfall den Akku ins freie zu schieben schon. Aber wie bereits erwähnt, kann das ja jeder machen wie er will!
Woher kommt diese Interpretation was mit "ortsfest" gemeint ist und was nicht? Welche Quelle?Jeder kann das machen wie er will, ja. Art 2 GG.
Einschränkungen nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Nur welche trifft hier zu?