Hey Stefan,
Das Discovergy eine moderne Messstelle durch einen Gateway zu einem Smartmeter umbaut kann ja sein. Mir ging es eher um die zusätzlichen Kosten die dir ein Netzbetreiber aufs Auge drücken darf, weil du auf einmal verpflichtet wirst ein Smartmeter zu installieren. Und die sind nunmal 5x so teuer im Jahr. Und die Begründung, dass nur mit eigenverbrauch (Modell 1) ein Smartmeter notwendig werden soll, bei einer Volleinspeisung aber nicht, empfinde ich für abzocke. Die normale „moderne Messeinrichtungen“ gibt es auch als zweirichtungszähler.
Ansonsten gebe ich dir aber recht, ich sehe die Aussagen von Transparenz.tv auch skeptisch.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Bilder/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/NetzanschlussMessung/SmartMeter/Zaehlerarten_Grafik.svg;jsessionid=851A3FB76BF9A852918FEF5AF296FAF9?__blob=poster&v=8
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-die-neuen-stromzaehler-kommen-13275
Aber irgendwie macht das doch keinen Sinn.
Wenn Solarstrom bald immer zuerst eingespeist werden soll. Wie werden dann die ganzen Batterie geladen? Es sind ja auch viele Batterie gefördert wurden.
Für diese trifft das dann natürlich nicht zu. Wie Stefan schon schrieb, hier wird nur der Teil betrachtet die vor 20 Jahren Ihr PV Anlagen angeschlossen bekommen haben und wo jetzt die für 20 Jahre garantierte Vergütung ausläuft. Damals war die Einspeisevergütung so hoch das sich die Volleinspeisung gelohnt hat. Weil man das doppelte verdient hat wenn man den Strom verkauft und dann wieder gekauft hat. Das änderte sich erst als die Einspeisevergütung unter den Einkaufswert gerutscht ist. Ab dann wurde Eigenverbrauch interessant. Diese Anlagen sind aber noch nicht dran. Batterien kamen imho erst später.
Zum Thema Smartmeter: Ich denke das man mit einem immer höher werden Teil von EE und damit auch einem höheren Teil an dezentraler Erzeugung, im Gegenzug aber auch höheren Spitzenlasten (Wallboxen etc.) einen höheren Bedarf an Regelung benötigt. Dazu muss man Echtzeitdaten erheben können.
Ist ja bei Überschussgesteuerten Wallboxen oder Nulleinspeisungen bereits heute so. Wie man das Kostentechnisch geregelt hat, und warum die Dinger 5x soviel kosten müssen erscheint mir aber auch nicht gerechtfertigt.
warum die Dinger 5x soviel kosten müssen erscheint mir aber auch nicht gerechtfertigt.ich schätze, das liegt zu 100% am Dienstleister, der die Daten gesendet bekommt, auswertet und ggf. weiterleitet. In meinem Fall Discovergy / ComMetering. An den Geräten an sich liegt's sicher nicht. Ich hab für die China-WR zusätzlich noch einen SDM630 Smart-Meter zur echtzeitgeregelten Null-Einspeisung, und die kosten rund 100€. Meine können zwar nur Modbus, aber es gibt auch Modelle mit Ethernet und WiFi.
Ach, vielleicht sollten wir einfach alle bei den "modernen" Messeinrichtungen bleiben :?
Realer Irrsinn: Neue digitale Stromzähler | extra 3 | NDR
So macht nicht nur solar spass ---Bodensee Wallhausen?
Perfekter Blick ... ich bin beeindruckt ![]()
Was soll man dazu sagen ? Das betrifft alle diejenigen die unbedingt Ihren Überschuss einspeisen wollen. Off Grid Anlagen betrifft das absolut nicht und interessiert auch off grid Anlagen Betreiber.
Meine Tomaten und Äpfel aus meinen Garten verkaufe ich ja auch nicht an Lidl und kaufe diese dann wieder zurück.
Die Sonne gehört allen, und zwar für Null EURONEN. Den Strom den man selbst produziert, sollte man auch dezentral selbst nutzen.
Dann hat die Energielobby gute Arbeit geleistet, wenn man sich diesen bekloppten Referentenentwurf durchliest. Jetzt müssen diese Geldfaschisten nur noch die Sonne auch für die Off Grid Nutzer nee Steuer festlegen, da bin ich mal auf die richterlichen Entscheidungen gespannt. Sonne , Luft , Wasser zu besteuern wird schwer. Sollte hier eine Steuer wirklich mal kommen, haben Bauern nichts mehr zu lachen, denn die nutzen auch die Sonne je qm. Also 1000 wh/qm peak is bei 40 oder 50 ha dann nee teure Sache. Es gilt ja immer noch Gleichheitsprinzip, sofern unsere Verfassung/Grundgesetz überhaupt noch Gültigkeit besitzt. Manchmal kann man das bezweifeln.
Gruß
VIN
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Sofern eine galvanische Trennung vom öffentlich Netz vorhanden ist (i.d.R. bei den heutigen Hybrid Inverter standard) gibt es keine Probleme mit dem Netzbetrieber. Deren Rechte und Bestimmungsrechte enden am Zähler, alles nach dem Zähler ist Deine Sache. Allerdings solltest Du die VDE-Vorschriften einhalten. Das ist die einzige Regelung die für Dich zu beachten ist,Das schlimmste ist ja der Strom macht durch den Zähler für minimale Vergütung und wird direkt wieder gezogen für 30 Cent kWh. Da legt man bei seinem eigenen Strom noch drauf.Müssen die alt anlagen durch den zähler und dann müssen die das zurück kaufen? Also die die EEG bezogen haben?
Oder müssen auch neue anlagen das auch?
Wie ist es mit Anlagen die gar keinen Strom einspeisen? Aber am Netz angeschlossen sind.
z.b. ich habe meine solar anlage batterie usw aber speise nix ein..... ziehe einfach nur weniger strom aus dem Netz?
Kann das jemand beantworten
Naja dann träum mal weiter. Ich arbeite seit 20 Jahren in der juristischen Abteilung einer Bank. Grundsätzlich war es bei einem Referentenentwurf immer so, dass nur noch feingeschliffen wird. Manchmal wurde damit auch ausgekundschaftet wie weit man gehen kann, dann wurden Zugeständnisse gemacht und dann wieder leicht abgewandelt. Ein hin und her. Dann kommt ja noch die Bundestagswahl nächstes Jahr. Ich sage Dir jetzt schon aus meiner beruflichen Erfahrung heraus, dass 75 % des Referentenentwurfes umgesetzt werden, wenn man keine Gegenwehr gibt. Also aufpassen heißt es !ich habe den Eindruck, dass du die 70% Regelung falsch verstehst.Hmm, wie genau verstehst Du denn die 70% Regelung? Meines Wissens nach gibt es bei PVs drei Möglichkeiten der gesetzlich vorgegebenen Einspeisebegrenzung:
1. Rundsteuerempfänger = Stromnetzbetreiber kann bei Netzüberlastung PVs gezielt vom Netz nehmen, von Groß angefangen schrittweise nach Klein. Ab 30KWp ist das ein MUSS, unter 30KWp ein KANN als Alternative zu 2. oder 3.
2. 70% hart = Wechselrichter begrenzt den ausgangsseitigen Strom fix auf 70% der Nennleistung der angeschlossenen PV-Module. Bei 10KWp Modulleistung darf der WR also nie mehr als 7.000 Watt produzieren. Das muss vom Installateur so eingestellt und passwortgeschützt sein, sodass der Betreiber / EIgentümer das nicht mehr verändern kann. ALlternativ kann auch ein WR zum EInsatz kommen, der einfach nicht mehr als 7.000 Watt umwandeln kann. Hat als Ergebnis, dass wenn die PV gerade 10KW liefert begrenzt der WR auf 7KW, ist dann der Herd mit 3.000 Watt an werden noch 4.000 Watt eingespeist.
3. 70% weich = mittels zusätzlichem SmartMeter kann der WR zuerst den Haushaltsstrom bedienen und darüber hinaus dann noch max. 70% einspeisen. z.B. bei 10KWp Modulleistung: Herd mit 3.000 Watt läuft gerade = WR liefert 3.000 Watt für den Herd und darüber hinaus noch 7.000 Watt die eingespeist werdenSolar und Windenergie werden seit Jahren immer stärker unterdrückt ... wollen wir das?Natürlich handelt die Stromwirtschaft rein nach wirtschaftlichen Interessen und Spielregeln auf dem globalen Strommarkt.
Ich bin kritisch gegenüber jedem Bericht.
[...]
Glaubst du, dass die Stromwirtschaft zu unseren Gunsten handelt oder eher zu Gunsten der Industrie oder Konzerne?
Die meisten "Stromanbieter" die man so bei Verivox oder Check24 findet produzieren ja auch keinen Strom, das sind reine Bürofirmen, die per Internet am internationalen Markt Stromkontingente einkaufen und hin und her schieben.
Aber das hat ja erstmal nichts zu tun mit der Energiepolitik in Deutschland. Hier geht die Marschrichtung aufgrund der Förderpolitik ja klar in die Richtung: weg von den über-geförderten Altverträgen, hin zur Förderung von Stromspeicher und damit Unterstützung von Eigenverbrauch der selbst produzierten Energie.
Da macht es selbstverständlich keinen Sinn, die funktionierenden Alt-Anlagen vom Netz zu nehmen oder den Eigenverbrauch zu verbieten getreu nach dem MottoKeine PV Anlage ist so schlecht wie keine PV Anlage ;)Deswegen bin ich mir auch sicher, dass das so nicht kommen wird. Ist halt noch ein Entwurf und ich plädiere daher dafür, solche Videos und Kanäle äußerst kritisch zu betrachten und als Hetze ohne echte Lösungsansätze zu begreifen. Genau diese Vorgehensweise wendet auch die AfD an
Gruß
VIN
Was soll man dazu sagen ? Das betrifft alle diejenigen die unbedingt Ihren Überschuss einspeisen wollen. Off Grid Anlagen betrifft das absolut nicht und interessiert auch off grid Anlagen Betreiber.Hey VIN, so würde ich auch argumentieren. Und hier sind sicherlich auch die meisten die das ähnlich handhaben. Aber laut EEG ist eine Insel-Anlage weder "mittelbar" noch "unmittelbar" mit dem Stromnetz verbunden. Und das bedeutet, das man eine "echte" Insel nur betreiben darf, wenn der Stromanschluss "zurückgebaut" wurde.
Es betrifft uns als "Minderheit" trotzdem, da auch Inselanlagen im EEG geregelt sind.
Hallo Nick,
du schreibst:
" Und das bedeutet, das man eine "echte" Insel nur betreiben darf, wenn der Stromanschluss "zurückgebaut" wurde."
Was bedeutet das in der Praxis?
Kein Hausanschluß mehr ... demnach das Kabel aus dem Vorgarten? Oder wie ist es zu verstehen ... nach deinem Wissen/Meinung?
Gruß Manfred
Ja, das bedeutet es "im schlimmsten Fall" in der Praxis.
Ich kenne aus einem anderen Bereich (utuberlars) auch jemand, der genau das jetzt getan hat. Der hat zwar wohl mit dem Energieversorger ausgemacht, das die Kabel nicht zurückgebaut werden müssen, aber er hat kein Stromnetz mehr im Verteiler. Der löst das mit PV + Pylontech Speicher + Growatt WR + BHKW.
...laut EEG ist eine Insel-Anlage weder "mittelbar" noch "unmittelbar" mit dem Stromnetz verbunden.naja, die gesetzliche Regelung ist da im Grunde sehr klar.
Sobald der WR in irgendeiner Form mit dem öffentlichen Netz verbunden ist = keine Inselanlage.
Dazu zählt auch galvanische Trennung.
Für die Altanlagenbetreiber wäre dann möglich, den netzgebundenen WR zu tauschen gegen einen Insel-WR und diesen dann ohne Netzverbindung laufen zu lassen.
Das können alle PIP und MPI
Hi Stefan,
das stimmt so eigentlich nicht ganz. Es geht nicht nur darum, dass keine Verbindung bestehen darf, sondern auch, dass keine Möglichkeit gegeben sein darf, das eine Verbindung hergestellt werden könnte. Wenn du also einen Stromanschluss im Haus hast, ist es eigentlich keine Insel mehr. Unabhängig ob du ihn nutzt oder nicht.
Ich kenne hierzu aber keine Präzedenzfälle. Wo kein Kläger, da kein Richter.
dass keine Verbindung bestehen darf, sondern auch, dass keine Möglichkeit gegeben sein darf, das eine Verbindung hergestellt werden könnteDas würde ja bedeuten das man mit einem PIP, bzw anderen reinen Offgrid WR, auf der richtigen Seite ist. Der MPI könnte sich ja aufsynchronisieren.
Zählt denn der Bypass(AC in) auch als Verbindung? Eine Einspeisung darüber kann ja technisch nicht erfolgen.
Jupp, das bedeutet es.
Ich habe sogar einen Fall dazu gefunden.
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/38

Das muss aber jeder mit sich selbst ausmachen.
Ich hab mich evtl falsch ausgedrückt.
Der Bypass im PIP ist gemeint. Im Prinzip also das AC Ladegerät Der Rest wird ja durchgeleitet. Die PV ist hier dann ja aussen vor und ein Mischbetrieb nicht möglich. Alle Verbraucher sind dann ja direkt am Grid.
Das weiß ich. Ja, auch der Bypass fällt darunter. Da steht, das du als Eigenversorger ja weiterhin die Möglichkeit hast, die Verbindung zum Netz wieder herzustellen (Bypass). Somit ist es keine "richtige" Insel.
Ich war bis vor ein paar Monaten der gleichen Auffassung wie du. Bis ich mir das EEG durchgelesen habe. Was ich aber noch nicht weiß ist, was passieren kann. Ein Mittel wäre ja, das deine EEG-Umlage gekürzt wird (welche du ja nicht beziehst), oder dass du auf den Eigenverbrauch EEG-Umlage entrichten musst (im genannten Fall hat der Eigenversorger eine 50KWp Anlage) oder das der Netzbetreiber berechtigt ist, den Anschluss zu entfernen.
Aber nochmals, wo kein Kläger, da kein Richter.
Da hast du sicher recht. Letztendlich ist das aber eine sehr technik- und imho auch praxisfremde Auslegung. Aber hey...es ist das EEG.
Vermutlich bleibt nur über den Bypass wegzulassen.
