Der AG kann Ladestrom als "kein steuerlicher Vorteil" bis Ende 2030 steuerfrei weitergeben.
Gleichzeitig sind alle Steuern, Abgaben & Umlagen seitens des AG abgegolten - der AG kann damit machen was er will.
Wenn jetzt ein MA täglich "60 kWh" lädt und nutzt, ist das ein "privates Thema" zwischen MA und AG. Will sagen, er sollte vorher dies abgestimmt haben, anderenfalls könnte ein Gespräch mit der Personalabteilung folgen.
Hallo ich will hier einfach mal meinen Fall Schildern und zu zeigen das es für VHG doch manchmal Anwendungen geben würde.... mitmachen kann man ja ... muss es aber nicht.
Also ich fahre zu meinem e Karren noch einen alten Mazda MX5 Verbrenner meistens so 2000km in einem Jahr.. ist halt ein Hobby und kostet Geld aber finds halt schön damit mal am Sonntag abend über die Alb zu düsen....
Wenn ich mir jetzt vorstelle ich hätte das caprio als E Auto dann wären das in 10 Jahren grob 20000Km da würde der Akku sicherlich de Kalendarischen tot sterben vor er das ende seiner Zyklen erreicht hat.
Da wäre es schon toll wenn ich mit VHG einen teil der kosten wider einspielen könnte...das würde ja auch volkswirtschaftlich Sinn Machen und ich glaube tatsächlich das es nicht so wenige gibt wo es so geht wie mir.
Im Moment ist das halt l für mich alles noch zu grosser bürokratischer aufwand ich habe aber noch hoffnung das wir das noch einfacher hin bekommen.....wäre aauch was für die direktvermaktung ich könnte mir schon vorstellen da ein case draus wird
Der hätte dann in 10 Jahren 20.000km Straßenkilometer gefahren aber 80.000 Batteriekilometer.
VW hat bei den neueren Modellen das Limit entfernt, aber die Abgabemenge wird trotzdem erfasst und als Virtuelle KM angerechnet.
Je nach Batteriegröße hat das (bei VW) einfluss auf die Garantie.
Hier wird munter etwas vermischt. Geldwerter Vorteil entsteht nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Arbeitnehmer. Darum geht es. Klar kann der Arbeitgeber den Ladestrom steuerfrei weitergeben.
Das bekommt meinen „Tagespreis" für Schlangenöl (siehe Schlangenöl – Wikipedia). Wie schön wäre das denn ...
Meine „Meinung" (und da darf jeder eine andere haben) dazu ist, dass V2G den Akku belastet wie jeder andere Akkuzyklus auch. Damit belasten wir den „teuersten" Akku, den wir kaufen können, und jeder Zyklus verringert auch noch unseren Wiederverkaufswert (wenn man daran glaubt, dass sich Akkuzertifikate beim Gebrauchtwagenkauf durchsetzen).
Da baue ich lieber noch ein paar kWh in den Heimspeicher ein (Achtung, Werbung: EVE LF280k für 35 €) ...
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roterfuchs
(RoterFuchs)
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Weil du so vorbildlich die Werte studiert hast, hier die Erklärung:
Bei der Erweiterung der Batterie gab es ungleiche Ladezustände, deswegen habe ich mit einem externen Ladegerät die Blöcke balanciert. Jetzt in den Herbstferien wurde der E-Scudo passend zum Fahrtbeginn nachs aus der Batterie vollgeladen und die Hausbatterie konnte zum Zeitpunkt der Auswertung noch nicht wieder aufgeladen werden. Wir müssen also weiter auf die Wunderbatterie hoffen
Das ist alles richtig. Die viel wichtigere Frage ist aber wie stark ist die Belastung durch V2G/V2H auf den Akku.
Aus den Erfahrungen mit den E-Auto aus 2018/2019/2020 die jetzt einige km gelaufen sind sieht man das die Akkus viel länger halten als erwartet. Es gibt Tesla's Model 3 mit 350.000 km und die haben noch mehr als 80% Akku Kapazität / SOH.
Und vor allem die Akku Technik hat mit LFP einen großen Sprung im Vergleich zu 2019 gemacht, noch viel robuster und langlebiger. Dann bleibt nur die Frage, warum sollte man das Auto nicht doppelt nutzen, wenn zu Hause und wenn die Sonne scheint. Bis auf den höheren Preis bei der Wallbox sehe ich keine Gründe und nicht zu vergessen: haben wir noch nie so gemacht.
Weil man einen 96kWh Speicher für ca. 8000$ bekommt und daher in keiner Relation zur Nutzung aus einem E-Auto ist, bei dem eines der teuersten Teile der Akku ist.
Will hier auch nicht groß Werbung machen aber wem 470€ für so ein Ding zu viel sind und wer eher bastelwillig ist dem kann ich Geräte anbieten aus Funkanlagen. Gleiche Leistungsklasse, kann die auf Wunsch frei programmieren von 42 bis 58 Volt, ebenso Strombegrenzung und/oder Leistungsbegrenzung.möglich. Bei Interesse bitte PN an mich.
Das mag ja alles sein und niemand ist gezwungen seine "wunderschöne" eAutotraktionsbatterie zu nutzen, aber sie steht de-facto kostenfrei vor der Tür.
Der Charme ist ja gerade die "dual-use" Option !
Nicht jeder mag oder hat Platz für 45 kWh im Keller, die im Sommerhalbjahr auch ungenutzt rumstehen, anders das eAuto
Und die Mehrkosten ("Premium" Hersteller BMW: 2.094 € für DC-BiDi-Wallbox) gegenüber den HW Kosten einer PV-Überschußlösung rechtfertigen den Aufwand aus meiner Sicht durchaus, denn irgendeine Wallbox wird jeder brauchen (Ausnahme: die 230 V Schukodose ist aussreichend).
Mit den 8000$ ist es doch nicht getan, der Strom muss in den Speicher und wieder raus. Also braucht man einen Inverter, Kabel, zusätzlichen Platz und Resourcen für den Akku. Und für 96kWh da braucht man schon richtig Platz.