Drei Balkonkraftwerke (je 2000 W) an drei Phasen anschließen und anmelden – Wie hoch sind die Installationskosten?

Genau. Nach meinem dafürhalten melde ich den Akku an. Ich darf den Akku an meinem BKW betreiben.

Nun stecke ich den Akku raus aus dem BKW und an meine Inselanlage, die nur mit 48V laden kann, die also nicht ans Netz angeschlossen werden kann. Den Akku lade ich nun auf. Wenn er voll ist, stecke ich den Akku aus und ans BKW.

So darf ich es betreiben. Ob ich das nun rausstecke, mit einem Umschalter mache oder wie auch immer wird niemand überprüfen (können/müssen) weil das eine Insel ist, die keinen außer mich interessiert. Wie ich den Akku lade ist mein Bier.

Ich sehe darin die Möglichkeit, mit einem BKW zu beginnen welcher auch einen 48V-Akku laden/entladen kann, mit dem ich 19,2kWh am Tag maximal verbrauchen kann, und bei dem ich im Winter mit einer Insel auch mit mehr als 2kWp den Akku laden kann. Den ich dann nur mit 800W in mein Hausnetz entladen kann. Bin also rechtssicher (nach meinem empfinden).

@thorstenkoehler

Die 800W wurden gewählt um die Leitungen nicht zu überlasten, damit man also nicht über 4,5KW an einer Phase kommt, weil der LSS durch die zusätzlichen 800W nicht auslöst. Es können also nun 19,5A fließen. Damit nun jeder ein solches Ding anschließen darf mit einem Stecker, wurden Steckerbalkonkraftwerke nur mit 800W Leistung an dieser Leitung erlaubt. Die Modulleistung ist höher, ist aber (aus welchen Gründen auch immer, wahrscheinlich wegen der Menge der Module) auf 2kwp begrenzt.

Wie ich aber meinen Akku hinter dem WR lade/entlade ist vollkommen Hupe, weil die Netzangebundene Seite ist der WR. Und der kann sowieso nicht mehr als 800W…. Ferner betrifft ihn der Akku nur insofern, als dass er von ihm weiss, und ich habe nirgends davon gelesen, dass man nur am Tag 800W nutzen darf.

Aus dem EEG.

Ein BKW definiert sich erst über das EEG, ohne EEG keine steckerfertige Solaranlage.

Einen μWR mit 800 VA und 2kWp kann ich auch an meiner Insel betreiben. Ohne Anmeldung. Und jetzt kommst du! Interesse oder wolltest du nur mal wieder stänkern?

Nochmal extra für dich: was auch immer hinter deinem Zähler ist, geht den Netzbetreiber nichts an, - beanspruchen kann er viel.

Solange du zugelassene Hardware benutzt, macht es keinen Unterschied, ob angemeldet oder nicht. Erst wenn du einspeist, werden die Interessen des Netzbetreibers berührt.

Bauartbedingt speisen BKW ein, selbst wenn du noch so schnell regelst. Auf einer Phase immer mehr Last zu haben, als das BKW produziert, ist vernachlässigbar klein.

Ja, solange keine gleichzeitige Verbindung besteht. Eher unwahrscheinlich. Der Mensch ist bequem.

Darum geht es nicht. Wenn du davon ausgehst, daß nicht überprüft wird, kannst du das Risiko eingehen.

Es gibt aber Fälle, wo das durchaus vorkommen kann. Z.B. eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Drogenanbau, wo im Vorfeld auch dein Stromverbrauch abgefragt und später festgestellt wurde, daß der Zähler umgangen wurde. Hast du einen offensichtlich hohen Energieverbrauch, aber nichts auf der Uhr, wird solche Auffälligkeiten durchaus an den Netzbetreiber weitergereicht.

Muß auch nichts Kriminelles sein: du hast eine Schreinerei, eine Bäckerei oder Disko und nichts auf der Uhr. Oder auch privat in einem Jahr augenfällig wenig Verbrauch. Dann kommt jemand das zu überprüfen und den mußt du nach Ankündigung an deinen Zähler lassen. Wenn du das im Nebenraum schaltest, ist das zumindest nicht sofort sichtbar.

Ich hatte da mal reingesehen:

Im Marktstammdatenregister kann man nur eine Balkonsolaranlage ohne Akku anmelden.

Ein Speicher ist ein anderer Typ und kein Balkonkraftwerk

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Meines Wissens war es anders herum. Für die Zulassung von BKW hat man in D mit der Reservekapazität von 600 W der Leitungen das Argument der Überlastung entkräftet.

Mit der Angleichung an europäisches Recht hat man dann auf 800 VA (W) erhöht, ohne aber die oftmals stärkeren Leitungen im Ausland zu berücksichtigen. Und jetzt rudert man mit Forderungen nach Endstromkreis und 10/12 A LS wieder etwas zurück.

Meine Anlage speist keinen Strom ins Netz ein. Muss ich sie trotzdem registrieren?
In der Regel sind Anlagen registrierungspflichtig, auch wenn sie keinen Strom ins Netz einspeisen, weil die Stromerzeugungseinheit (z.B. die Solaranlage) über die lokalen Leitungen (z.B. über das Hausnetz) eine Verbindung mit dem Netz der allgemeinen Versorgung hat. Die Verbindung besteht unabhängig davon, ob sie für die Einspeisung von Strom verwendet wird.”

“Einen μWR mit 800 VA und 2kWp kann ich auch an meiner Insel betreiben. Ohne Anmeldung. Und jetzt kommst du! Interesse oder wolltest du nur mal wieder stänkern?”

Im Gegensatz zu Dir nicht. :face_with_tongue:

Inselanlagen musst Du nicht anmelden, hat mit dreiphasigen Fragen des TE nichts zu tun. Deine Folgerung, dass die Einspeisung das Anmeldekriterium ist, die ist falsch. Die Verbindung zum allgemeinen Netz löst die Anmeldepflicht aus. Wie Du selbst oben bereits erwähnt hast.

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Meintest du 1.000 Eu für Zählerschrank voll bestückt oder hast du noch was anderes mit eingerechnet?

https://www.idealo.de/preisvergleich/MainSearchProductCategory.html?q=zählerschrank%20hager%20verdrahtet

@lichtquant
Ich glaube bei den von dir verlinkten Zählerschränken ist das einzige was von Hager ist der Zählerschrank selbst (soweit ich das gerade sehe). Voll bestückt mit Hager sieht es beim Preis dann sicher anders aus😉.

@lichtquant , @u-f-o

Ich meine ein Hager Univerz Z, 1100x800 (drei Felder) komplett bestückt mit je einem Combi-LS/FI je Stromkreis, zwei mal Kraus-Naimer 1-0-2-Umschalter63A, Dehn Überspannungsschutz, Hager SLS etc. Ich habe es im Internet alles ohne MwSt bestellt. Die Preis waren bei ca. 30-40% UVP und unter dem EK des Elektrikers beim Großhandel. Ich habe rund 3.000 bezahlt. Liste wäre wohl im 10.000 EUR.

Nein Elektriker hat alles abgenommen und anschließend eingebaut.

Verdrahtet komplett 16qmm auf den Hauptsträngen, 16A-Stromkreise mit 2,5qmm, Unterverteilung 32Amit 6qmm. Alles Hager QuickConnect auf horizontalen Stromschienen. Reihen über vertikale Stromschienen.

So sieht es voll verdrahtet aus. Zu-/Ableitungen gehen nur an die Reihenklemmen oben und unten.

So sah es zuvor aus. Da gab es keine Chance AC-Solar (UV Spitzboden) und Batterie an zu schließen und kaum eine aktuelle Vorgabe war erfüllt. Partielle FIs, Reihe über belegt, kein ÜSpSchutz, kein SLS…

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