Genau. Nach meinem dafürhalten melde ich den Akku an. Ich darf den Akku an meinem BKW betreiben.
Nun stecke ich den Akku raus aus dem BKW und an meine Inselanlage, die nur mit 48V laden kann, die also nicht ans Netz angeschlossen werden kann. Den Akku lade ich nun auf. Wenn er voll ist, stecke ich den Akku aus und ans BKW.
So darf ich es betreiben. Ob ich das nun rausstecke, mit einem Umschalter mache oder wie auch immer wird niemand überprüfen (können/müssen) weil das eine Insel ist, die keinen außer mich interessiert. Wie ich den Akku lade ist mein Bier.
Ich sehe darin die Möglichkeit, mit einem BKW zu beginnen welcher auch einen 48V-Akku laden/entladen kann, mit dem ich 19,2kWh am Tag maximal verbrauchen kann, und bei dem ich im Winter mit einer Insel auch mit mehr als 2kWp den Akku laden kann. Den ich dann nur mit 800W in mein Hausnetz entladen kann. Bin also rechtssicher (nach meinem empfinden).
Die 800W wurden gewählt um die Leitungen nicht zu überlasten, damit man also nicht über 4,5KW an einer Phase kommt, weil der LSS durch die zusätzlichen 800W nicht auslöst. Es können also nun 19,5A fließen. Damit nun jeder ein solches Ding anschließen darf mit einem Stecker, wurden Steckerbalkonkraftwerke nur mit 800W Leistung an dieser Leitung erlaubt. Die Modulleistung ist höher, ist aber (aus welchen Gründen auch immer, wahrscheinlich wegen der Menge der Module) auf 2kwp begrenzt.
Wie ich aber meinen Akku hinter dem WR lade/entlade ist vollkommen Hupe, weil die Netzangebundene Seite ist der WR. Und der kann sowieso nicht mehr als 800W…. Ferner betrifft ihn der Akku nur insofern, als dass er von ihm weiss, und ich habe nirgends davon gelesen, dass man nur am Tag 800W nutzen darf.

