Was ist denn der Vorteil, die 800VA/2000Wp auf 3 WR aufzuteilen? Ich sehe den Sinn nicht und verstehe deine Intention nicht.
Ich kenne nicht den genauen Wortlaut, bin auch zu faul zum nachschlagen. Aber es wurde immer davon geschrieben, daß nur eine Änderung an der Anlage einen Zählerschrankupdate benötigt.
Zähler werden auch ohne Update getauscht.
Ich sehe beim Einstecken in vorhandene Steckdosen keine Rechtfertigung für einen Umbau. Wie das behandelt wird, ist nebensächlich, wenn man eine Abweichung rechtlich begründen kann bzw. der Netzbetreiber seine “Behandlung” eben nicht rechtlich begründen kann.
Das BKW kann immer nur eine Phase bedienen. Wenn man also die reine Grundlast an nur einer Phase hat, dann wäre das toll. Hat man aber, wie fast überall, 3 Phasen und der eine Raum läuft darüber, der Andere darüber, dann müsste man für die Grundlast alles auf einer Phase haben. Gerade wenn man dann noch nen Akku nutzen wollte, wäre es von Vorteil wenn dieser an jede Phase gehen kann. Damit hat man sogar die Möglichkeit nachts nichts kaufen zu müssen, weil eben alle 3 Phasen bedient werden, während man bei einem klassischen BKW nur eine beliefert.
Muss man doch nicht, dafür gibt es doch saldierende Zähler. Da kannst du 800 W auf Phase 1 einspeisen und 800 W an Phase 2 abnehmen und der Zähler zählt 0.
Das dürfte dir doch aber sicher auch bekannt sein, insofern verwundert mich das jetzt.
“Strenggenommen”, um mal diesen Begriff aus einen anderen Faden aufzunehmen - (und hier verweise ich auf meine erste Anfrage hier im Forum) - besteht die Anmeldungspflicht nur, weil bei der üblichen saldierenden Nulleinspeisung eben doch eingespeist wird. Wenn man es daher hinbekommen würde, mit PV auf keiner Phase einzuspeisen, dürfte es für diese Fälle keine Anmeldungspflicht geben. Die TAB gilt nur für Bezug, die EEG nur für Einspeisung. Der Nachweis der Nichteinspeisung wäre über einen Zweirichtungszähler möglich.
Also sind wir hier wieder bei dürfen/nichtdürfen, Theorie und Praxis.
Theoretisch darf er nur 800W/2000W als Balkonkraftwerk anmelden. In Deutschland gibt es saldierende Zähler, es ist also wurscht ob er die 800W bei einer Phase einspeist oder bei drei. Der Netzbetreiber kann das vielleicht sehen (das weiss ich nicht).
Würde der TE nun 3 x 800W einfach in 3 Steckdosen mit L1, L2 und L3 stecken und eine Nulleinspeisung bei 2 machen würde das technisch gehen, dann wäre es aber keine Balkonkraftanlage mehr sondern eine normale PV-Anlage. Die der Netzbetreiber nicht sehen kann. Außer die Nulleinspeisung funktioniert nicht zu 100%. Dann sieht der Netzbetreiber ggf. eine minimale Einspeisung.
Laut den Netzbetreibern darf man sowas nicht betreiben.
Ich darf aber mein E-Auto bidirektional laden und nutzen? Ist doch nichts anderes in grün, wenn der Akku mehr rausgibt wird auch eingespeist. Gibt es da eine 800W Begrenzung?
Ja, denn die Einspeisung ist nicht geregelt. Das ist scheinbar nicht aus den Köpfen zu bekommen. Du kannst auch die Schieflast beachtend 5 kW einspeisen - theoretisch. Aber nur mit einem WR mit max 800 VA. Die Einspeisung beim BKW ist nur ein Abfallprodukt; Ziel ist es, deine Grundlast zu decken.
Sobald du nur minimal einspeist, gilt das EEG mit seinen Regeln und damit auch eine Anmeldung.
Ja, egal wie groß eine Anlage ist, der Netzbetreiber sieht nur die Einspeisung, oft nur die Jahreseinspeisung. Bei Smartmeter. sieht er evtl. auch die Einspeisespitzen.
Nein, nur nicht unangemeldet.
Weiß nicht, ich denke nicht, wenn davon was ins öffentliche Netz geht. Laden darfst du selbst mit PV auf dem Auto (Landstrom), sofern mobil und nicht länger als 6 Monate am Stück angeschlossen.
Ich hatte eine ähnliche Fragestellung.
Zuerst habe ich aufgrund starker Verschattung mit einem Balkonkraftwerk ein Jahr lang auf der Terrasse gemessen.
Dann habe ich mich für eine „richtige“ PV-Anlage aus 3x Victron MP2 5K, 5 Hoymiles HMS/HM, einem Victron MPPT und entsprechenden Generatoranschlußkästen GAK entschieden. Gerade die GAKs mit Überspannungsschutz werden bei Balkonsolar gerne übersehen aber bei richtiger PV verlangt.
Im Rahmen von PV wird der Nullsteuersatz auch auf Erweiterung/Tausch des Verteilers angewendet, den ich vollständig Erneuert habe.
Es handelte sich im Grunde um eine Sanierung der Elektrik. Mein Elektriker hat dabei auch falsch verdrahtete PEs gefunden und korrigiert.
Ja, das war teuer, aber jetzt ist jeder Stromkreis im Haus mit FI gesichert, sowie SLS und Überspannungsschutz verbaut.
Die Anmeldung selber würde ich mit 500 EUR rechnen. Ein GAK um die 300-500 EUR. Der Zählerschrank Hager Universe Z, drei Felder voll bestückt wäre nach Listenpreis sicherlich 10.000 EUR.
Ok, wieder anders.
Er nimmt ein normales BKW mit 800W und 48V Akku und meldet das an. Maximal 2000W Modulleistung.
Jetzt hängt er soviel PV wie er nur will an den 48V Akku mithilfe eines Inselwechselrichters ohne Netzanschluss. (dass das Gerät nun dreiphasig Nulleinspeisung hat und an seinem Stromnetz hängt kann der Netzbetreiber nicht feststellen wegen saldierenden Zähler? Nicht dass er das täte, das würde gegen die Netzbedingungen verstoßen, tststs)
Akkus sind bei der Definition von steckerfertigen Solaranlagen (im folgenden mit BKWs bezeichnet) nicht vorgesehen. Weil BKWs als positive Ausnahmeregelung einer normalen Anmeldung gilt, könnte man annehmen, daß genau nur WR und Module zur Ausnahmeregelung gehören. Das bedingt, das alle anderen Zubauten trotzdem normal anzumelden und damit zu genehmigen wären.
Ich persönlich bin der Meinung, daß die Verwaltung alles, was hinter dem Zähler ist, nichts null nada was angehen und der Netzbetreiber nur, soweit es dem Schutz seiner Netze (z.B. Schieflast, unkontrollierte Einspeisung) dient und soweit die verbauten Geräte zugelassen sind. Aus gerätetechnischer Sicht ist völlig egal, ob angemeldet oder nicht. Sobald es zu extremen Änderungen des Stromflusses kommen könnte - generell Einspeisung, Schieflast in beide Richtungen - wäre sein Netz betroffen.
Nach offizieller Bewertung sind nach meinem Verständnis Akkus und erst recht keine weitere Erzeuger am Akku erlaubt. Weil davon ausgegangen wird, ein BKW speist auf irgendeiner Phase ein, selbst bei saldierender Nulleinspeisung.
Ob der Netzbetreiber eine Einspeisung bei einzelnen Phasen feststellen könnte, kommt auf den Zähler an und wie bzw. durch wen was ausgelesen wird.
Nichtsdestotrotz wird bei einer vereinfachten Anmeldung bestätigt, sich an die Bedingungen zu halten. Deshalb halte ich eine Anmeldung mit Falschangaben (z.B. gedrosselter WR als 800 VA-WR) schlimmer als gar keine Anmeldung, wenn man z.B. eine AC-Insel baut und nur notfalls per DC nachlädt.
Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen. In der Beschränkung auf 800 VA und 2000 Wp je Phase sehe ich null Sinn.
Sicher kann man eine PV mit μWRn aufbauen, aber dann ohne Beschränkung.
Weil aber die rechtliche Regelung zwangsläufig der technischen Entwicklung hinterherläuft und vieles unklar geregelt ist, halte ich die Insel für konkurenzlos. Selbst wenn noch zum Laden mit dem Netz verbunden, d.h. sofern man nur durch Bezug im normalen Rahmen Einfluss auf das Netz nimmt, sehe ich keinen Grund für Bestrafung. Ordnungswidrigkeiten (ohne Schaden, Verstoß gegen die oktroierte Ordnung), sehe ich eh kritisch.
Vertragsauflösung ohne nachweisbaren Schadensfall sehe ich als Insulaner unkritisch. Wer notfalls ohne externe Stromversorgung auskommt, ist kaum zu nötigen.
Wenn ich das richtig lese, dann muss im MaStR das BKW und der Akku eingetragen werden. Ferner darf der WR und/oder Akku nicht mehr als 800W Einspeiseleistung.
Wenn man nun einen Wechselrichter mit 800W Leistung hat, weil mehr Leistung darf der Wechselrichter nicht haben, und den meldet man an, und hat dazu einen 48V Akku, egal welcher Größe (!), dann ist doch alles paletti.
Wenn du nun den Akku an einem anderen Wechselrichter mit anschließt interessiert das nicht, an GRID ist nur der 800W Wechselrichter angeschlossen. Damit kannst du 24 * 800W = 19,2kWh über die Leitung jagen, ergo wegen saldierenden Zähler kannst du am Tag 19,2kWh erzeugen und verbrauchen und/oder einspeisen.
Wenn du nun einen 30kWh Akku nimmst um argumentativ damit 2-3 Tage zu überbrücken, kannst du den dann mit einer Insel aufladen mit 48V. Egal wie groß der WR und egal wieviele PV-Module.
PS: Für die 48V nimmt man dann auch noch Offgrid-Wechselrichter dann wars das. Die KÖNNEN gar nicht an GRID anschgeschlossen werden. Kosten auch nix. Hab eben gesehen 6KW kosten 250€. Das sind ca. 14 PV-Module und 125A bei 48V.
Das Gesetz definiert nicht, daß 2 kWp direkt am WR angeschlossen sein müssen. Ob da ein Akku, ein Shunt, ein DC-Verbraucher oder sonstwas dazwischen ist, interessiert für die vereinfachte Anmeldung nicht.
Mir nicht ersichtlich, wo du jetzt 24 800 W hernimmst? Du meinst 800 Wh mal 24 h? Oder meinst du 800 W * 24, d.h. eine Stunde lang 19,2 kW? Wird vermutlich nicht auffallen, es sei denn du hast bei einer Zwischenablesung schon die für die Jahreszeit maximal mögliche Einspeisung erreicht. Mit zunehmender kleinteiliger Erfassung des Stromflusses wird das dann schon auffallen.
Für Verträge mit jährlicher Abrechnung halte ich die elektronischen Zähler mit Tage, Wochen, Monats und Zweijahresspeicherung schon datenschutzrechtlich für bedenklich. Aber wer sich nicht wehrt, muß damit leben.
Ja, wenn ein Akku vereinfacht angemeldet werden kann bzw. der Akku die vereinfachte Anmeldung von WR und Modul nicht negiert, darfst du 19,2 kWh in 24 h erzeugen und darfst die auch über 24 Stunden ins Hausnetz - und sofern du nichts selber verbrauchst, auch ins öffentliche Netz einspeisen.
BKWs sind nicht zum Einspeisen ins öffentliche Netz, sondern primär um deinen Grundverbrauch zu decken, evtl. sonstigen Eigenverbrauch. Die Festlegung 800 VA und damit max 800 W Einspeisung ist sicherlich der Tatsache geschuldet, daß BKWs in der Regel keine Einspeisebeschränkung am Zähler/Netzübergabepunkt technisch umsetzen. 800 W 24/7/365 einzuspeisen, macht selten Sinn. Einspeisen ins öffentliche Netz macht für BKWs mit Speicher nie Sinn.
Ein saldierender Zähler hat mit der ganzen Chose nichts zu tun. Hast du keinen saldierenden oder einen, der Einspeisung als Bezug zählt, sollte man diesen wechseln lassen. Im ersten Fall ginge es auch, die BKWs auf die beanspruchten Phasen zu verteilen. Könntest auch nach Bedarf umstecken - angemeldet wird ja nur pro Zähler, nicht pro Phase.
Nichtsdestotrotz, die ganzen Spitzfindigkeiten müßten nicht sein, wenn man eine Einspeisung ausschließen kann.
Es geht weniger ums Einspeisen sondern um die Argumentation. Das BKW ist angemeldet mit 800W, der Akku ist angemeldet mit wieviel kWh auch immer. Und eine weitere PV kann dann mit 48V den Akku beliefern. Als Insel.
Saldierend wäre wichtig, weil man dann auch nachts, wenn auf den anderen Phasen was verbraucht wird, bis 800W ausgleichen kann.
Ergo: Mein BKW hängt an L1 und ich verbrauche nachts L1: 100W, L2: 100W und L3: 600W. Wenn jetzt das BKW 800W liefern würde, bezieht man 0W. Idealerweise werden die Daten vom Zähler gemessen und vom BKW mit Akku dieselbe Menge wieder ausgegeben. Man hat gerade 566W Last also liefert der Akku des BKW 566W. Bis 800W. Mehr darf man nicht.
Stimmt genau. Schränkt eben aktuell alles ein, was technisch ginge und Sinn macht, z.B. Ein BKW an jede Phase evtl. auch direkt an den Zählerkasten. Der Austausch eines Zählerkastens für ein paar Kwp mehr wird doch nie wirtschaftlich sein.
Da bleibt nur, ein BKW anmelden und die weiteren als Insel laufen lassen, z.B. Nur an die Geräte WM, Trockner und Kühltruhe, wenn die evtl. alle im Keller stehen. Oder eben ans Auto mit Modulen und Speicher vom Carport zb
Hinter dem WR mit 800 VA dürfen für die vereinfachte Anmeldung nur 2kWp angeschlossen werden.
Auch wenn es sogenannte BKW-Speicher, die mehr Anschluss ermöglichen. Nach meinem Rechtsverständnis ist das dann nicht vereinfacht anmeldbar. Mit 2kWp kannst du aber keinen Akku laden, um 24 Stunden lang 800 Wh einzuspeisen.
Das ist die übliche Funktionsweise eines BKW mit Speicher an einem saldierenden Zähler. Ich verstehe das/dein Problem damit nicht.
An dem WR sind nur max. 2000W anschließbar. Aber der Offgrid-WR mit weiteren Modulen ist nicht am WR angeschlossen sondern an den 48V Akkus. Diese Insel muss nicht angemeldet werden. Wie auch?
Die Module hängen am WR, ob mittelbar oder unmittelbar ist nicht entscheidend. Du könntest argumentieren, das wäre ja über DC und damit was anderes.
Der Netzbetreiber als dein Vertragspartner sagt, du mußt alles anmelden, was [elektrisch] am Netz hängt. Die Verwaltung sagt per Gesetz, für BKW müssen die Netzbetreiber eine vereinfachte Anmeldung als Ausnahme zulassen. Letztendlich eine verwirrende Verquickung von staatlicher Verwaltung und privaten Netzbetreibern.
Das wäre so, als wenn A gilt, für A’ gibt es eine Ausnahme. Jetzt wird darüber diskutiert, ob die Regeln für klein A (a), fett A und kursiv A auch gilt.
Letztendlich kannst du alles machen, wofür du auch bereit bist, die Haftung zu übernehmen. Möchtest du, daß andere die Haftung fur dein Tun übernehmen, mußt du dich innerhalb deren vorgegebenen Grenzen bewegen. Wenn du die Regeln großzügig zu deinen Gunsten auslegst, mußt du damit rechnen, daß der Normgeber das anders sieht und du für einen Schaden verantwortlich gemacht wirst.
Genau. Alles was am Netz hängt. Und am Netz hängt ein Hybrid-Wechselrichter mit 800W Leistung und an diesem ein 48V Akku. Der Akku kann an kWh haben wieviel er will. Er kann auch an Lade/Entladeleistung haben was er will. Bedeutend für den Netzbetreiber sind die 800W die angeschlossen sind. Punkt.
Wie ich also den Akku mit 48V lade, geht ihn einen Kehrricht an weil der Akku nicht am Netz angeschlossen ist. Ob mit PV, Windkraft, mit nem Hamsterrad, Notstromaggregat.
Jein, solange er mit dem Netz verbunden ist, hat er zumindest den Anspruch, daß es ihn etwas angeht.
Nach deiner Auffassung müßtest du den Akku über DC auch nicht anbinden. Aber auch die Module liefern DC. Dem Normgeber unterscheidet offensichtlich nicht zwischen AC und DC, was die Anbindung betrifft. Danach hättest du aber auch die elektrische Verbindung von WR - Akku - Laderegler des Inselwechselrichters - Module. Ich sehe da in der Argumentation keinen Unterschied.
Aber, wie schon geschrieben, muß das jeder selbst entscheiden. Die Mutigen entscheiden selbst und hoffen auf keine Probleme, die Ängstlichen fragen “Darf man das?” und halten sich eher an den Versichernden.
Wie überall geht es nur darum, wer muß für einen eventuellen Schaden aufkommen.
Hat aber nur sehr weit entfernt mit dem Ursprungspost zu tun.
Die Erkenntnis nimmst Du woher? Einspeisung ist nicht das KO-Kriterium für ein BKW. WR-Scheinleistung (800VA) und Modulpeakleistung (2000W) sind die beiden Kriterien.
Ob Du die produzierte Strommenge selber verbrauchst oder komplett ins Netz schießt, Latte.