Gibt es schon jemanden der sich 3 BKW (Balkonkraftwerke) hat anschließen und anmelden lassen um damit einzuspeisen?
Mich würde interessieren was das gekostet hat, die "fest" mit den 3 Phasen zu verbinden und noch dazu je bis 2000W einspeisen zu lassen. (Vergütet?)
Und wie macht man es dann, um später noch an jede "Leitung" einen Speicher dazu zu stellen?
Nachtrag:
Die Idee ist, z B. eine einfache, günstige Erweiterung in Richtung Selbstversorgung für 2/3 des Jahres.
Nachtrag2
Mit einem Balkonsolar 2000Wp 800W Wechselrichter, ist es egal ob man alles einspeist oder alles nutzt.
Wenn man aber mehr braucht, z.B. für 1800W Geräte wie Spülmaschine und Waschmaschine. Herd,... wären 3x 800W sehr praktisch.
Ist dann aber nicht mehr komplett als BalkonSolarKraftwerk anmeldbar.
Nachtrag Fazit:
Elektriker fragen ob neuer Kasten rein muß, ansonsten eher "wenig" kosten.
Große Wechselrichter und Akkus können im Verhältnis günstiger sein als einzelen BKW Anlagen.
Du bist doch dann ganz einfach im Bereich einer normalen PV-Anlage mit allen Auflagen, die dafür nötig sind, also evtl. neuer Zählerschrank, Überspannungsschutz, du brauchst einen zertifizierten Elektriker, der den Kram dann auch anmeldet.
Ob das BKW-Hardware ist, spielt hier eigentlich überhaupt keine Rolle.
Da habe ich jetzt eine andere Frage, kann aber auch sein, dass wir da länderspezifisch sind. Ich habe bei mir einen Netzzugangsvertrag (in Österreich) mit 4KVA.
Wie sieht das in Deutschland aus, reicht es aus, wenn in der Software 800W Einspeisung eingestellt ist oder muss das physisch so sein? Ich hatte mal gelesen, man könnte theoretisch auch 3 x 266W Einspeisung mit 3 Wechselrichtern haben. Ferner könnte man dann auch an je einen dieser Wechselrichter je 2 Module mit 330W anschließen. Kommt damit auf 800W einspeisen und 2000W Modulleistung.
Wenn es das gibt und WENN man das darf (im Sinne von Softwaremäßig auf 266W beschränken).
@roterfuchs bei der vereinfachten Anmeldung für BKW (steckerfertige Solaranlage) ist nicht die maximal zulässige Einspeisung, sondern die installierte WR-Leistung in VA sowie die maximal zulässige PV+Leistung (kWp) geregelt. Auf wieviele Geräte du das aufteilst, ist nicht geregelt.
@lichtquant die Bezeichnung BKW wird umgangssprachlich für μWR benutzt, bezeichnet aber rechtlich keine Hardware, sondern Obergrenzen der Hardware bei vereinfachter Anmeldung.
Wie @win schon schrieb, bei einer normalen Anmeldung bist du nicht auf Leistung beschränkt, die Hardware muß nur zugelassen sein. Sich da auf 800 VA/2000 Wp zu beschränken, selbst für jede Phase, macht gar keinen Sinn.
Im Gegenteil. Ein größerer WR ist oft günstiger als 3 kleine und was willst du mit den Spielzeughalterungen für einzelnen BKW-Module. Auch da ist eine ordentliche Unterkonstruktion einfacher und günstiger zu verbauen.
Nein, das hat einfach mit der Anmeldeart zu tun. Du kannst auch 200 VA/400 Wp als normale Anlage anmelden. Der Gesetzgeber hat nur für bis 800 VA/2 kWp als Ausnahme die vereinfachte Anmeldung zugelassen, die die Netzbetreiber ohne Prüfung zulassen müssen. Ob du das nutzt, ist dir überlassen.
Zu sagen, bis 800 VA ist per se ein BKW, ist falsch. Wie schon gesagt, das liegt nicht an der Hardware, sondern an der Anmeldeform.
Ich z.B. habe mit μWRn angefangen, dann nach einer Anfrage hier bzgl. einer phasenweisen Nulleinspeisung entschieden, daß mich die ganzen Einschränkungen nerven, dann überlegt, was ich mit vorhandener Hartware anfangen kann und mich dann für einen Multiplus 3k als Insel plus πWR für den Winter entschieden.
Um die 1:1 Regel einzuhalten, beschränkst du einfach viele μWR so, daß in Gesamtsumme die 1:1 gewähleistet ist. Vorteil: du kannst viele Module auch von entfernten Standorten (habe nur wenig zusammenhängende Dachfläche) und mit verschiedenen Ausrichtungen über AC anbinden. Wobei im Winter bei mir nur Diffuslicht zählt.
Macht eigentlich nur Sinn, wenn man ein verwinkeltes Dach hat oder verschiedene kleinere Flächen. Man kann natürlich mit einem BKW anfangen und das dann in eine größere Anlage integrieren. Ich hab auch noch meinen ersten Solis 4G String-Wechselrichter mit den drei Modulen am laufen. Decken jetzt den Bereich ab, wo von der Gaube der Nachbarn Schatten anfallen an.
3+ BKW verteilt auf z.B. Garage, Gartenhaus, Balkon, Fassade, Vordach, PV Zaun, wären einfach möglich.
Wenns aufs Dach muss, ist sowieso soviel viel schwieriger, da würde ich gleich alles vollmachen lassen. Das ist aber, soweit ich weiß, der große Kostenpunkt. Viel bezahlte Arbeiter und Meister.
Beim "3x BKW" Anschluss, muss doch eigentlich nur einmal ein zugelassener Elektriker dran und der Zählerkasten in Ordnung sein. Oder?
Wenn es steckerfertig wäre, müßte der Elektriker nur die Leitungen prüfen und die Anmeldung machen.
Ob das Einstecken in eine vorhandene Steckdose eine Änderung der Installation bedeutet und damit eine Aktualisierung des Zählerkastens notwendig macht - wäre zu prüfen. Solange keine neuen Stromkreise verlegt werden und damit Ergänzungen des Zählerschranks (LS) erfordern.
Das ist Zukunftsmusik, für die @Akkudoktor Werbung macht. Stand jetzt wird es wie eine “volle” PV Anlage behandelt. Es wird ein anderer Zähler verbaut und Einspeisevergütung gibt es dann auch. Schaun wir mal, was noch kommt, oder auch nicht.
Das liegt an der Rechtslage, nicht an der Hausanlage. Da ginge ohnehin mehr. Ein Kabel, das nur der Einspeisung dient und zum Zähler-/Verteilerschrank führt, könnte 16 A, also mehr als 3000 W. Technisch kein Problem, rechtlich nicht erlaubt. Punkt
Verstehe ich gerade nicht. Nun hat er 3 Steckdosen auf seinem Balkon. L1,L2 und L3. Kann er doch in jedes ein Balkonsolar stecken mit 266W. An das schließt er je 2 Module mit je 320W an.
Er kommt auf die 800W maximal. Er kommt auf die unter 2000W Modulleistung. Und wenn die BKW noch 48V Akkus können, könnte er die doch alle an diesem einen Akku anschließen, oder?