Die Bundesnetzagentur hat geschrieben das alle Regularien vorliegen. Der Netzbetreiber hat die Plicht sein Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung zustellen. Schließlich erhält er dafür Netzentgelte für die Nutzung.
Falls die Anlage noch nicht existiert oder angemeldet ist ,.... Gut abgleichen was gilt
Bis 2028 gilt Bestandsschutz nur für bestehende Anlagen
Berlin hat sich da wirklich ein Ei gelegt.
Zitat aus dem Link:
Kundenanlagen: Bundestag beschließt Übergangsregelung für Bestandsanlagen
Ende November 2024 hatte der europäische Gerichtshof die Netzkategorie der „Kundenanlage“ für rechtswidrig erklärt.
Artikel
Annkathrin Paulus, 10.03.2025, aktualisiert am 14.11.2025
Der Bundestag hat entschieden, dass bereits bestehende Kundenanlagen bis Ende 2028 weiterhin also solche operieren dürfen und somit nicht als Netzbetreiber gelten.
Was sind Kundenanlagen?
Bei Kundenanlagen (§ 3 Nr. 24a und b EnWG) handelt es sich um Anlagen, die auf einem geographisch eng begrenzten Gebiet mit einem Energieversorgungsnetz oder einer Erzeugungsanlage verbunden sind. Dabei wird kein Strom durch das öffentliche, allgemeine Stromnetz geleitet. Nach deutschem Recht galten Kundenanlagen bisher nicht als Verteilnetz und profitierten daher von einer Befreiung von Netzentgelten sowie von netzseitigen Abgaben (z.B. KWK- und Offshore-Umlage).
Eine Kundenanlage ist eine Energieerzeugungsanlage, bei der Strom innerhalb eines zusammenhängenden Gebiets über eigene Leitungen an mehrere Nutzer weitergegeben wird, ohne dass die Anlage die allgmeine öffentliche Versorgung übernimmt. Selbst wenn Leitungen über mehrere Grundstücke verlaufen, kann eine Kundenanlage vorliegen, wenn die Grundstücke funktional zusammenhängen, zum Beispiel in einem Wohnquartier oder Gewerbepark.
Bezieht ein Unternehmen Strom über eine eigene Leitung, die nicht nur über das eigene Grundstück führt (etwa bei einem Stromliefervertrag oder PPA), kann das ebenfalls eine Kundenanlage sein. Voraussetzung ist auch hier, dass mehrere Verbraucher angeschlossen sind oder die Grundstücke eng miteinander verbunden sind.
..
Ob eine Anlage als Kundenanlage gilt, hängt immer von den konkreten Gegebenheiten ab. Die Einstufung wird in der Regel bei der Anmeldung mit dem Netzbetreiber abgestimmt, ist aber letztendlich eine rechtliche Frage, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz sowie der aktuellen Rechtssprechung des EuGH ergibt.
Nächste bekannte Stimme, die die Argumente gegen das aktuell Paket auflistet aber auch Lösungsvorschläge anbietet
Spoiler: ohne "Ar**h hu" bei den Netzbetreibern wird es kaum gehen....
Das schlimme ist, es gibt genügend kluge Köpfe/Fachleute in DE aber die Regierung hört nicht drauf.
Dafür, dass wir es mit einem unabgestimmten geleakten Entwurf zu tun haben, gehen mir deine Schlussfolgerunge zu weit. Ich erinnere nur an den "Heizungshammer". Eine übelste Pressekampagne in der das Verbot von Gasheizungen behauptet wurde, obwohl das gar nicht in dem damaligen Entwurf stand.
Wenn wir die "klugen Köpfe" sein wollen, dann sollte wir nicht auf solche Kampagnen herein fallen.
Wer auf den Grund des See´s schauen will, darf keine hohen Wellen schlagen.
Ciao
Bitte nicht etwas in mein Geschreibsel hineininterpretieren, das ich nicht geschrieben habe.
Der “Heizungshammer” wurde von der Fossillobby erfunden. Da hat man natürlich auch auch ausgenutzt, dass dieses Gesetz nicht anständig erklärt wurde.
Dieser Entwurf hingegen wurde ja mit einer Zielrichtung beauftragt, wieso er denn geleakt wurde sei dahingestellt.
Und mit den klugen Köpfen meine ich wirkliche Fachleute an unseren diversen Instituten, die
täglich mit diesen Sachen zu tun haben und auch schon Wege aufgezeigt haben.
Wenn die Fossillobby sich nen “Heizungshammer” erfindet, können wir uns auch den “Fossilhammer” einfallen lassen. Marketing ist alles ![]()
sorry, will niemandem auf die Füße treten. Der Entwurf ist ja in Netz verfügbar, z.B. hier:
In der Beschreibung der Problemlage als Teil der Begründung sehe ich nichts Unzutreffendes. Wer solche Vorlagen kennt, der weiß auch, dass da noch sehr viel in dem Papier fehlt.
Teils werden auch Hintergründe mitgeteilt, wie z.B.![]()
"Das im Gesetzentwurf vorgeschlagene Konzept des „Redispatchvorbehaltes“ entspringt einem Vorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2025, den das Land in den Bundesrat eingebracht hat (Br-Drs.318/25).
Da ich in diesem Bundesland wohne und verfolgen, konnte wie die Eignungsgebiete für EE Anlagen jenseits aller Trassen ausgewiesen wurden, wie die Netzentgelte bei uns (auch in SH und BB) weit über dem Bundesdurchschnitt lagen, kann ich es nachvollziehen, wenn jetzt Ein- und Ausspeisung mit dem Netzausbau besser synchronisiert werden sollen.
Zwar halte ich den vorgeschlagenen Weg nicht für nicht ideal, aber das ist ja auch nur ein geleakter Referenten Entwurf, der noch um viele Punkte ergänzt werden und dann im Kabinett behandelt werden wird, bevor eine "Verbandsanhörung" erfolgt und schließlich eine Gesetzesvorlage für den Bundestag erstellt werden kann. Und für diese zukünftige Gesetzesvorlage gilt der Grundsatz, dass nichts was ins Plenum gegeben wird, dann auch genau so heraus kommen wird.
Es gibt noch viel Luft nach oben.
Ciao
Klar sind die aufgeführten Probleme nicht unrichtig
Aber Ursache und Wirkung werden schön ineinander gerührt
Ich will jetzt aber nicht wieder alle Argumente gegen die beabsichtigten Maßnahmen aufzählen, die Prof Sterner in dem oben verlinkten YT Beitrag profund darlegt.
Überspitzt gesagt
Das Paket in der geleakten Form ist ein Ermächtigungsgesetz zur Einbremsung der Erneuerbaren.
Es macht die Netzbetreiber quasi zum Schlüsselwalter für alles, was an erneuerbaren Projekten gebaut werden. Das machen die bestimmt gerne .....

Finanzielle Planbarkeit wird unter solchen Vorraussetzungen unmöglich gemacht.
Das Netzpaket bringt rein gar keine Vorschläge, um die regulatorischen und technischen Engpässe in D zu beseitigen außer: "wartet mal mit euren Projekten. ihr stört gerade."
Unterschiedliche Netzentgelte und einheitliche Strompreiszone beißen sich. Wer teuer Netz zahlt, muss dafür billigeren Strom bekommen. Schon passt das.
Mehr Gebotszonen an der Strombörse, nur netzdienliche Akku´s, Kombination von EE Anlagen und Vergütung mit Akku´s in den Ausschreibungen der BNA, usw. Viele Möglichkeiten können die Probleme lösen. Ideen sind schon viele auf dem Markt der Meinungen. Bin mal gespannt, ob und wann wir eine "abgestimmte" Fassung bekommen werden. Und dann schauen wir mal.
L.G.
Kann es noch schlimmer kommen?
Kleinanlagen/ Neuanmeldungen) Repowering wird hiermit die Grundlage entzogen, so geht es auch wenn man störende Marktteilmehmer rausdrängen möchte.
Direkt-Vermarktungszwang für alles, was oberhalb eines BKW einspeisen will.
...Herzlichen Glückwunsch Bürgerenergie!