Darf Netzbetreiber einen DIY-Speicher ablehnen wenn kein CE-Prüfzeichen vorliegt?

Hallo zusammen!

Mein Elektriker hat kürzlich meine Anlage mit einem DIY-Speicher beim Energieversorger (EAM) angemeldet. Dabei mussten an zwei Stellen Unterlagen zum Speicher eingereicht werden. Ich hatte nur die Datenblätter der LifePo4-Zellen von CALB. Die haben wir eingereicht. Der Energieversorger hat sich bisher noch nicht gemeldet und es dauert wohl noch, da die Bearbeitungzeiten zurzeit sechs bis acht Wochen betragen.

Mir stellen sich folgende Fragen:

Kann/darf der Energieversorger meinen Speicher ablehnen? Oder muss er die Inbetriebnahme durch einen konzessionierten Elektriker anerkennen?

Muss ich ein CE- oder VDE- oder TÜV-Prüfzeichen vorweisen? Davon habe ich keines. Inzwischen habe ich neben dem Datenblatt ein Zertifikat von TuronTesting über die Materialsicherheit und ein Testbericht mit der Bezeichnung UN38.3. Ich füchte, dass letztere in Deutschland nicht anerkannt werden.

Hat jemand Erfahrungen mit der EAM gemacht?

Ich würde mich über hilfreiche Rückmeldungen freuen.

Es geht gegenüber dem Netzbetreiber nicht um Lifepo sondern um den Batterie-Wechselrichter. Bei mir ist das der Multiplus, der ist nach VDE AR-N 4105 zertifiziert und gut. Dieser hängt am Netz und das hat den Netzbetreiber zu interessieren. Was dahinter hängt ist Hausinstallation. Lifepo kann man anmelden muss man aber nicht. Wenn es Probleme gibt melde dich nochmal.

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Wie immer knapp daneben…

Der Speicher ist genauso wie eine PV grundsätzlich anmeldepflichtig. Da gibts keinen Interpretationsspielraum. Zertifiziert sein muß aber nur der einspeisende Wechselrichter.

Oliver

@oliverso Die einen meinen so die anderen anders. Mir hat noch niemand eine genaue Definition von Speicher oder sonstigen Bezeichnungen in Gesetzen und Verordnungen gezeigt. Meiner Meinung ist damit das Gerät gemeint, dass den Wechselstrom einspeist. Auch keine diesbezüglichen Gerichtsurteile. Aber das haben wir hier schon hinreichend diskutiert. Ich erwarte hier keinen weiteren Erkenntnisgewinn.

Man kann natürlich über alles und jedes philosophieren, aber der Begriff „Speicher“ ist eigentlich unzweideutig, und die Formulierungen in den entsprechenden Verordnungen sind es auch.

Das alles ist aber für den TO nebensächlich.

Oliver

@oliverso Wo sind die Quellen? Insbesondere Definition? Dein Bauchgefühl reicht nicht.

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https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__2.html

Oliver

Die UN 38.3 ist in Deutschland anerkannt und wird in Deutschland für den Transport von Lithium-Ionen-Batterie(zellen) gefordert. Sonst dürften diese nicht auf einem Verkehrsträger transportiert werden. Das ist dem Netzbetreiber aber herzlich egal, weil die dort durchgeführten Tests wenig bzw. gar nichts mit seinem Netz zu tun haben. Wird dir also nicht weiterhelfen. Es sei denn er liese sich aufgrund von Ahnungslosigkeit blenden.

@oliverso Nach dieser pauschalen Definition ist jeder Kondensator ein Speicher. Damit ist die Definition nicht anwendbar.

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Die Logik ist jetzt völlig sinnfrei. Aber egal, hat mit dem Thema hier eh nichts zu tun.

Oliver

Die Logik aus der Verordnung? Da hast du recht. Noch mehr gebe ich dir recht, dass wir das hier beenden sollten.

Ein CE Prüfzeichen ist eine Kennzeichnung für gehandelte Produkte, das sie konform mit geltenden Vorschriften hergestellt wurden. In der Konformitätserklärung benennt der Hersteller diejenigen Normen und Verordnungen, die bei der Herstellung beachtet und eingehalten wurden. Er BENENNT !

Es gibt keine regelmässige Überprüfung, keine Organisation die überprüft, ob die Konformitästerklärung auch richtig ist.

Ueberprüfungen können im Einzelfall auf Antrag erfolgen, aber die Strafen sind vor allem Handels - und Verkaufsverbote.

Jeder kann eine Konformitätserklärung machen, es gibt keine Vorschriften dafür. Idr sind es ausgebildete Leute.

Ein Selbstbau ist damit aus der CE Pflicht befreit. Man darf ihn den Vorschriften Entsprechend weder verkaufen noch kaufen. Auch nicht einführen.

Was DAS nun in diesem Falle bedeutet, ist interessant. Wenn eine CE gefordert wird, ist DIY ausgeschlossen, ausser man macht selber eine. WAS ERLAUBT IST.

Den Rest dürft ihr jetzt weiter diskutieren.

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@carolus Na ja, fast richtig.

<klugscheissmodus /an>

Das vom Inverkehrbringer unterschriebene CE Zertifikat nennt zum einen die anwendbare EU Standards und bestätigt dass das vorliegende Produkt diese Normen auch einhält.

Wenn ich ein Produkt selbst in die EU importiere müsste der Verkäufer eine solches Protokoll mitliefern. Nur ein Aufkleber ist einfach nur ein Aufkleber, aber noch kein Zertifikat als nix wert.

Für den Import sind die Batterien das Produkt, das importierte BMS ist auch ein Produkt. Der Speicher im Sinne des MaStR sind die Batterien, mit dem BMS und den Sicherheitselementen (was immer man dazu zählen will).

Wird diese Speicher weiter verkauft würde er ein eigenes CE Zertifikat benötigen.
Ist der Speicher lediglich zur Eigenverwendung bestimmt, ähnlich einem Bausatz, gibt es kein Zertifikat.

Da die Schnittstelle zwischen dem ‚Bausatz‘ und dem Netz der Wechselrichter ist an dem die 220V AC enden ist diese auch das letzte Element für dass man die Normenkonformität nachweisen muss.

<klugscheissmodus / aus>

Und da der Akku und das BMS zusammen gebaut wurde, was sicher eine signifikante Veränderungen des Akkus oder BMS ist, ist für den Zusammenbau eine neue CE fällig....

@carolus Nur wenn du das ‚neue Produkt‘ verkaufen würdest ( Juristendeutsch: in Verkehr bringen)

Bei Eigenverwendung nicht - du haftest ja gegen dich selbst.

So ist es. Und daher kann auch niemand den Betrieb eines Akkus ohne CE verbieten, weil CE dafür nicht erforderlich ist.

Oliver

@oliverso Es gibt auch (noch) keine „applicable Standards“ für stationäre Akkus. Von daher ist es unmöglich deren Erfüllung zu bestätigen.

So ist es.

Oliver

Mir scheinen die Begriffsbestimmungen von der Praktikant:in gemacht worden zu sein. Und kein Wissende:r hat sich das angesehen.

CE ?