Brainstorming - Anlagenkonzepte

Das ist ein "Kann", das nicht grundsätzlich ausgeschlossen wurde (?).
Im konkreten Fall muss das nicht umgesetzt werden. Es muss noch nicht einmal etwas umgeschaltet werden.
Würde ein kommerzielles Produkt mit TÜV, VDE und sonst etwas Segen das bieten, wäre es zumindest aus deren Sicht keine Verbindung zum Netz. Es bräche den Inselmodus nicht.
Es zeigt, dass im Inselmodus verschiedene Netze koexistieren können und Verbraucher zwischen denen hin und her geschaltet werden können.

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2020-08/Votum%202019⁄38.pdf
Z.B. am besten das Anschlusskonzept der diskutierten Anlage im Schiedsspruch.
Technisch wurde kein mittelbarer Anschluss gesehen. Abbildung 1
Die Bilanzierung und Befreiung von der EEG-Umlagepflicht wurde beanstandet.
Es soll es geben, das galvanisch getrennt die Frequenz und Phasenlage verfolgt wird.
So das Verbraucher nur annähernd phasengleich das Netz wechseln können.
Die Insel läuft an die Netzfrequenz gekoppelt. Eine andere Geschichte.

wenn man eine insel baut und einen wr verwendet der eine umschaltmöglichkeit intern hat dann muss dieser die norm des notstromumschalters nachweislich im datenblatt erfüllen.

ist das nicht der fall dann würde ich den insel wr nicht an das vnb netz anschließen

das gute am notstromumschalter ist, dass dieser explizit dafür entwickelt getestet und gebaut wurde genau das zu bewerkstelligen. immer zuverlässig umzuschalten.

deswegen kosten die teile auch ne stange geld.

noch eine möglichkeit wurde hier noch nicht angesprochen

Insel PV ohne Notstromumschalter aber mit Akkuladegerät welches am VNB Netz hängt und automatisiert den Akku im Winter laden kann.

da gibt es auch keine Verbindung. Denn ein Ladegerät kann nunmal nicht einspeisen.

@alter-hase Wären mir solche Schütze bekannt gewesen, hätte ich nicht gefragt.

Das stimmt. Aber: selbst bei einem bewölkten Tag oder sogar wenn es nieselt hast du mehr als genug Power um die Poolwärmepumpe zu betreiben. Und dazu soll ja auch das BEV geladen werden. Nach einem Tag ist der Pool warm und muss dann nur noch auf Temperatur gehalten werden.

Off-Grid Hybrid Anlage, über dieses System wird viel diskutiert, wie ist hier die Rechtslage?

Eine Inselanlage mit Netzunterstützung.

Überall in deutschland gibt es notbeleuchtungsanlagen. In jedem seniorenheim zum beispiel. Diese Anlagen sind an das normale netz angeschlossen. Laden Akku mit netzstrom. Leiten im normalfall netzspannung raus zu den stromkreisen, mit denen die beleuchtung im notfall betrieben wird. Bei einem spannungsaufall schaltet die Anlage den Akku auf die stromkreise. Das gebäude wird über die laufzeit der Anlage not-beleuchtet.

Es gibt im grunde schon sowas wie inselanlagen. In einem haus ein zweites Netz mit stromkreisen/verbrauchern. Die im normalfall über öffentliches netz versorgt sind, bei Stromausfall auf den Akku schalten. Über was wird das gemacht ? Leistungsschütze, welche überraschung. Sicheres umschalten.

Es ist gestzlich vorgeschrieben, in welchen gebäuden eine solche Anlage installiert werden muss. Meines wissens werden diese Anlagen nicht angemeldet. Die haben ja auch keine Panel, @sarowe1972. Sind also keine inselanlagen. Welch glücklicher zufall für die Argumentation, dass das umschalten der verschiednenen netze hier in ordnung ist, es sogar gesetzlich vorgeschrieben wird, solche Anlagen zu installieren.

Das umschalten von verschiedenen Netzspannungen auf Stromkreise wird schon immer gemacht, das ist technisch überhaupt kein Problem.

Doch, muss laut TAB 2023 angemeldet und genehmigt werden, zumindest bei den Netzbetreibern die ich so kenne

Egal ob Akku oder Dieselgenerator

@brinki
Ich weiß nicht was in Abschnitt 14.6 steht.
Der Vergleich mit Notstromaggregaten hinkt.
Eine autarke Erzeugungseinheit im Sinne von Insel ist nicht ausschließlich für den Notstrombetrieb vorgesehen.
Tatsächlich so gut wie nie. Sie ist lediglich auch "schwarzstartfähig".
Die Insel ist eher im Regelbetrieb ein Netzersatz.
Netzersatzanlagen verstehen sich aber als Anlagen die Netzbetreiber vorhalten um ihre Verteilnetze aufrecht zu erhalten.
Beides passt nicht auf eine eigengenutzte PV-Insel?

@solarheini ich habe auch nichts zu einer PV-Anlage geschrieben, nur zu der Aussage, dass Notsromanlagen nicht angemeldet werden müssten, da das nicht stimmt.

Der Netzbetreiber will wissen ob du eine Akkuanlage oder einen Generator hast um zu kalkulieren welche Netzlast bei Netzwiederkehr zu erwarten ist (die Akkus wollen dann mit Sicherheit direkt mit dem Aufladen beginnen..)

Hier das was in 14.6 Steht aber die Begriffsbestimmung oben ist meiner Meinung nach aussagekräftiger

Hier das gesamte Dokument https://www.ewr-netz.de/fileadmin/data/downloads/Kunden/Dienstleistungen/Netzanschluss/Strom/EWR_TAB_2023.pdf

Grundsätzlich bin ich bei dem Thema "Insel mit Netzumschalter" ohnehin bei

einfach machen

Auf Nachfrage hängen die Module alle nur an einem Heizstab und meinen Stromverbrauch Decke ich ja mit dem angemeldeten Balkonkraftwerk...

Äh ja, ist dann ne USV. Wäre mir neu dass die angemeldet werden müssen, zumindest nicht im Privat Bereich. Für die Industrie gelten meist andere Regelungen.

Was für nen Unterschied macht es wenn du notstrom vom generator beziehst eine andere Immobilie aber nicht in beiden Fällen geht alles wieder an. Auch bei dem ohne generator.

Hat in meinen Augen keinen Einfluß auf die netzwiederkehr...

es zählt nur der "feste Netzanschluss", dabei ist es egal ob Privat oder Industrie.

Über Sinn und Unsinn von irgendwelchen Vorgaben müssen wir nicht streiten, ist eh verschwendete müh.

Und bei einer festen USV kommt halt im Zweifel zu der normalen Last noch das Ladegerät für deine Akkus, das will der Netzbetreiber halt einplanen.

Ähnliches wurde in dem Interview Thematisiert wobei es da eher um Anlagen am Netz ging

https://youtu.be/9nnstFnArTQ?si=iKtoNgRfNTvxcEvY

https://youtu.be/HbzzXsk3zMA?si=hY7nNIrjoxAiGqG3

@brinki
https://www.ewr-netz.de/fileadmin/data/downloads/Kunden/Dienstleistungen/Netzanschluss/Strom/EWR_TAB_2023.pdf
Interessante Wortwahl: Inselbetrieb, Kurzzeitparallelbetrieb
Irgendwie analog zur PV-Insel, nur diese wird nicht an der Anschlussnutzeranlage angeschlossen oder nur an Teile die zu der Zeit nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Die PV-Insel bietet allenfalls Gangreserve für bereits in Betrieb befindliche Verbraucher. Der Speicher wird regelmäßig nicht aus dem Netz geladen, auch nicht nach dessen Wiederkehr.
Ich frage mich ob dieses bdeW Dokument diese Mindestanforderungen sind.
Jene die jeder VNB bis/ab Januar 2025 mit seinen Ergänzungen und Abweichungen schmücken soll?
Wie schon immer drängt sich mir der Eindruck des Selbstzwecks auf.
Durchdekliniert bis zur Unmöglichkeit ohne Rücksicht auf Kosten und Nutzen.

@solarheini

Gerade nochmal beim Marktsammdatenregister rumgeschnüffelt, die hier genannten Varianten mit Umschalter müssen laut deren Interpretation eingetragen werden

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Mir ging es nicht um anmelden oder nicht anmelden. Ich hätte den satz weg lassen sollen. Ich wollte nur sagen, dass es schon sehr lange Anlagen gibt, wo Stromkreise zwischen zwei verschiednen Netzen bzw. Spannungen geschaltet werden. Beim thema inselanlagen sehen da einige ja "grösste gefahr" für das öffentliche netz. Nur laufen besagte Anlagen überall auf der welt. Und niemand hört jemals, dass es zu einer fehlschaltung gekommen wäre, mit grossem folgeschaden auf gebäude und menschen. Oder auch auf irgend negative auswirkungen auf das öffentliche Stromnetz.

Man könnte individuelle Inselanlagen entwickeln, das auch weitgehend automatisieren, dass sequentiell bestimmte stromkreise/Verbraucher zwischen inselnetz und versorgernetz geschaltet werden.

Jetzt kommt das Argument, dass es schon hybirdwechselrichter gibt, die automatisch umschalten. Für mich hat das sequentielle schalten von stromkreisen mehrere Vorteile. Falls der hybridwechselrichter defekt geht, hat man keinen Strom mehr im haus. Bei sequentieller inselanlage kann alles auf versorgungsnetz geschaltet werden. Auch ist es schwieriger, mit einem einphasigen hybridwechselrichter eine gute Auslastung der drei phasen des versorgernetzes zu machen. Weil das gesamte haus dann über eine phase versorgt wird. Mit einer sequentiellen umschaltung von stromkreisen/grossverbrauchern könnte man das verbrauchernetz symmetrischer belasten, falls viel strom vom verbrauchernetz benötigt wird.

Alternativ kann auch der 3-phasige umschalter eingesetzt werden. Hier ist dann aber nur ein umschalten der kompletten last des hauses möglich, oder der schalter ist ein zusätzliches bauteil, was meiner meinung nach nicht unbedingt benötigt wird.

Ich habe nur eine einphasige inselanlage, was für meinen haushalt mit ca. 3.200 kwh jahresverbrauch auch gut ausreicht. Ein dreiphasiges syytem wird nicht benötigt. Auch die stromwerte halten sich in einem guten bereich, ich habe 5x2,5 mm2 kabel verlegt. Der wechselrichter kann 25 A dauerstrom, das hat bis jetzt gereicht. Dazu kommen noch 3x 600 W BKW, das wären nochmal 7,5 A . In home assistant habe ich nen überblick, was wann wieviel an strom fliesst. Das ist weit unter der grenze, was die Anlage leisten kann. Ich muss dazu sagen, dass wir natürlich nicht gerade alle grossverbraucher zum selben zeitpunkt einschalten. Bischen drauf achten muss man, das ist aber keine grosse sache.

Man könnte individuelle Anlagen entwickeln, die kosten nicht mal viel geld und von der installation hält sich das auch in grenzen.

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Ich versuche schon länger aufzuzeigen, dass es scheinbar nie aktualisiert wurde.
Die Argumentation den Anschluss nur aus einem Grund per Definition erzwang.
Heute ist 2024, im Jahr Zwei nach der EEG-Umlage.
Das Teil 1 Video deiner YT Links ist drei Jahre alt.
Darin wird das EEG Gesetz und der Niedergang der Erneuerbaren 2010-2017 als grenz-genial gefeiert und der "Prosumer" karikiert.

wir drehen uns wieder im kreis

https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__5.html

(2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt

1.
bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,
ein umschalter wie ich ihn auf der ersten seite vorgestellt habe verbindet die insel nie mit dem stromnetz
per definition ist eine pv insel nie an das stromnetz angeschlossen denn sonst wäre es keine insel sondern eine einspeise oder 0 einspeiseanlage
verbraucher der hausinstallation gehören nicht zur insel. die hausinstallation selbst ist nur ein verlängerungskabel mit mehrfachsteckdose
eine pv insel besteht aus pv modulen, wr und akku.
vergesst einfach das mastr und die bna
[quote data-userid="9025" data-postid="204669"]

Man könnte individuelle Anlagen entwickeln, die kosten nicht mal viel geld und von der installation hält sich das auch in grenzen.

[/quote]

ja man könnte viel machen, das sehe ich auch so. nur der wille bei den bürokraten ist nicht so wirklich da

Das Umschalten der "Lasten" zwischen der Insel und dem öffentlichen Netz ist aber auch eine Sache.

Ich selber bin aktuell rechtlich mit meiner Anlage auch nicht sauber, mal am Rande.

Nach aktueller Lage geht den Versorgungsnetzbetreiber alle an was an seinem Netz ist, laut Gesetzen und Normungen muss die eigene Anlage im Haus den Vorschriften und anerkannten Regeln und Stand der Technik entsprechen. Ist leider so. Ebenso sind große Lasten meldepflichtig, was theoretisch ein Speichersystem ist. Ein Speichersystem wird auch den Notstromsystemen zugeordnet und mittlerweile bei PV Anlagen mit Ladefunktion aus dem Netz zugelassen, oder sollte es zumindest, bin da grad nicht ganz aktuell.

Auch wenn die technische Insel-PV NUR nachläd zB. oder die Last umschaltet, ist es bei Automatisierung dieser Funktion oder der einfachen Umschalten/Stecken per Hand, Mittelbar am öffentlichen Netz angeschlossen. Leider unterscheidet das Gesetz nicht, wofür und womit angeschlossen wird. Auch wenn die Lastseite des WR nicht am öffentlichen Netz angeschossen ist, ist es dann doch eine Nulleinspeiseanlage. Sie Speist schlicht nichts ein, ist aber mittelbar mit dem Netz verbunden.

Das gilt doch für die bekannten Off-Grid ala PIPXXXX oder auch eine Externe Umschaltung, da theoretisch der Umschalter ein mittelbarer Ort ist, wo beide Netze zusammen kommen, auch wenn diese nicht direkt verbunden werden können.

Technisch ist es ganz anders zu sehen, ja aber rechtlich sind wir immer bei einer Nulleinspeisung und somit immer meldepflichtig.

Rechtlich gehört alles zur Insel, was an dieser dran hängt, schaltest du die Last auf das Netz um, dann muss das vom Elektriker angeschlossen und geprüfter Umschalter sein, da es per Gesetz zum Zeitpunkt der Installation dem Stand der Technik entsprechen muss. Das man einen Umschalter in dieser Form legal vom Elektriker eingebaut bekommt, bezweifel ich etwas. Zumindest die billigen Chinakracher nicht, da die nicht zugelassen sind. Ich rede hier nur von automatisierter Umschaltung. Auch wenn man jetzt "NUR" eine Steckdose daran anschließt, an welchen dann die Steckergeräte kommen um daraus eine "nicht Elektrikerpflichtige" Installation zu machen, so muss doch der Umschalter eingebaut werden oder du müsstes alles nach der Steckdose montieren. Dann sind aber keine großen Lasten drin, da ein Kreis nur max. 16A abgesichert ist.

Laut dem was ich mir an Wissen in den letzten 4 JAhren dazu angeeignet habe, bekommst Du für eine Verbraucherversorgung keine Legale Anmeldefreie Insel im Haushalt hin. Nicht das vorhanden sein eines Stromversorgungsanschlusses auf dem Grundstück macht daraus eine Mittelbarkeit, das ist auch sehr weit hergeholt, aber wenn du die Verbraucher mit wenigen Handgriffen an das Stromnetz anschließen kannst. Sprich einfaches Verlängerungskabel mit zwei Steckern zB. Also müsstest das technisch verhindern. ZB durch festen Anschluss in Verteilerdosen. Alles zu umständlich.

Ich möchte eine zusätzliche Insel für Warm wasser aufbauen. Das wäre technisch eine Echte PV Insel mit 3kWp Gleichstromheizstab, einfache Regelung und 200l Warmwasserspeicher. in die Warmwasserleitung wird für den Notfall ein Durchlauferhitzer eingeschleift. Nach meiner Auffassung nicht meldepflichtig, da weder unmittelbar, ist kein AC System, noch mittelbar, kein Netzteil oder Anschlussdose vorhanden, mit dem Stromnetz verbunden.

:+1:

Solange es noch keine Beweislastumkehr bei dem Thema gibt...

Am besten ein BKW mit Speicher anmelden und dann fröhlich eine (Halb)insel dazu bauen.

Bei solchen Themen ist es immer besser sich direkt durch einen Anwalt vertreten zu lassen als sich "zu verplappern"

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@g1cs2009

da stimmt einiges in deiner annahme nicht

vieles ist hier auf seite eins schon erklärt dazu werde ich auch nichts mehr schreiben.

grundsätzlich: das mittelbar und unmittelbar kannst du vergessen, den gesetzestext habe ich weiter oben schon veröffentlicht.

(2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt

bei Stromerzeugungseinheiten ... wenn sie weder ... an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen

welcher nach meinung mancher sowieso mittlerweile nicht mehr gültig ist... weder weiß das mastr was es schreibt noch die bna.

inselanlagen sind denen egal. eine anlage die mit dem netz verbunden ist, ist keine insel sondern höchstens eine 0 einspeisung und die muss selbstverständlich angemeldet werden.

@voltmeter Verstehe deine Aussage im Bezug auf meine nicht. Ich sage doch nichts anderes als du hier als letztes geschrieben hast. Die Anmeldung geht ja in erster Linie nur um den VNB das MStR ist da ja weniger das Problem der Leute, weil es ja um den Eli geht der viel Geld möchte, sprich Umbau der E-Anlage auf aktuellen Stand.

Das Mittelbar und Unmittelbar steht doch weiterhin im Gesetz, welches für die VNB Elektrisch relevant ist. Viele verstehen nur nicht, das es eben auch keine Inselanlage mehr ist, wenn es nur zum Laden am Stromnetz hängt. Das Gesetz unterscheidet da nicht zwischen Einspeisen oder Entnehmen.