vor 4 Tagen standen 2 Herren vor der Tür, mit Messgerät und BNetzAgentur Ausweis, ob ich Geräte auf nicht erlaubter Frequenz betriebe. Haben auf dem Grundstück gemessen ("sind meistens Überwachungskamreas") - nix gefunden, bis mir einfiel, mein WRichter MI300 hat ja WLAN. Und das war`s. Messgerät schlug 100% an. Wurde ob meiner Ordnungswidrigkeit belehrt, weil Gerät WLAN CH-14 aussendet. Wollten kein Geld, sahen nicht wie "Enkeltrickler" aus. Antwort auf meine email mit der Rechnung des Herstellers bzw. Händlers (Greenakku) kam auch mit Absender (xy@bnetza.de .
Noch kein Bescheid bzw. offizielles Papier-Doc von der Agentur bekommen, aber ich bin "optimistisch" nicht Gaunern auf dem Leim gegangen zu sein. Abgesehen davon daß ich das Gerät außer Betrieb nehmen musste, ist ja erst mal nix passiert.
Nun natürlich die Frage in die Runde - schon mal davon was gehört??? Hab das Netz durchsucht - nix gefunden. Wer weiß mehr?
Hmm, das ist seltsam. Man findet unter dem Stichwort WLAN zahlreiche Seiten, auf denen die in DE zulässigen Kanäle genannt werden. Und da gehört K14 nun mal nicht dazu, der darf nur in Japan betrieben werden.
wenn der Bosswerk MI300 in deinem WLAN verbunden ist kannst du dich per Webbrowser über die IP des Wechselrichters einloggen. User:Admin und pwd:admin. Dort findest du unter Advanced/Access Point die Einstellungen für das Service WLAN (SSID: AP_xxxxx). Steht bei mir auf auto-select und die Channels die man einstellen kann starten von CH1 bis CH11.
Grüße,
Nick
P.S. das mit dem Login User Admin und pwd admin ist einen andere Geschichte und kann dort auch geändert werden. Ich habe allerdings noch keine Änderungen vorgenommen.
Wenn der MI300 für WLAN konfiguriert ist, sollte der selbst doch gar nicht Access-Point sein, sondern sich dann mit deinem WLAN-Router verbinden. Und dein WLAN-Router diktiert doch dann den Kanal. Insofern verstehe ich das nicht so richtig.
Ich benutze WLAN nicht und hab auch gar nicht erst die Antenne angeschraubt. Muss mal schauen, ob der dann trotzdem ständig als Acess-Point sendet.
Wenn der MI300 per WLAN eingebunden ist, ist der doch gar nicht Acess-Point. Da diktiert der Router den Kanal. Oder ist dein MI300 noch unkonfiguriert? Sendet der dann permanent als Access-Point?
Interessant wäre auch, wie die überhaupt auf dich gekommen sind. Fahren die echt noch rum mit Messwagen und suchen überall?
Der MI300 spielt einmal selbst Access-Point mit der Service WLAN SSID AP_xxxxx. Diese SSID ist immer aktiv und der Channel ist bei johndoe24 CH14. Bei der Einrichtung wird der Wechselrichter ins Heim WLAN eingebunden worüber er dann ins Internet gehen kann und sich auf der Cloud Platform anmeldet (Solarman). Dieser Channel wird von deinem WLAN Router bestimmt.
[quote data-userid="1118" data-postid="88088"]Nächste Sache ist ja die, Geräte von Deye mit Boswerk Label haben eine Zulassung ja erhalten....[/quote]Die Zulassung alleine sagt überhaupt nichts aus. Ich habe z.B. WLAN-Funkgeräte von Ubiquiti, natürlich zugelassen, die kann man auf beliebigen Frequenzen betreiben, sogar auf Amateurfunkfrequenzen (daher sind sie auch im Hamnet so beliebt). Das darf Otto-Normal-Zivilist natürlich nicht, der muß die Geräte schon mit dem deutschen Profil betreiben und dann noch zusätzlich die zulässigen Kanäle (auch da darf er keineswegs alle benutzen) auswählen.
Die Deye-Bosswerk-Dinger wurden wohl, wie andere schon sagten, mit einem undeutschen Profil betrieben, womit der Betrieb natürlich absolut unzulässig ist. Daß die BNetzA beim ersten Besuch nur meckert und keine gebührenpflichtige OWi verhängt ist absolut normal. Bei zugelassenen Geräten (siehe Konformitätserklärung) stellst Du die Dinger einfach auf ein zugelassenes Profil ein und die Sache ist erledigt. Bei unzulässigen Geräten bleibt nur die Außerbetriebnahme übrig oder, falls dies möglich ist, die Außerbetriebnahme nur des WLANs.
Die E-Mailadresse *@bnetza.de ist übrigens absolut korrekt.
Kannst du, wie von anderen weiter oben geschrieben, den WLan-Kanal für den AP im Gerät einstellen? Und wenn ja, was ist da eingestellt, und welche Kanäle stehen zur Auswahl?
Wenn da kein Kanal 14 anwählbar ist, das Ding aber auf Kanal 14 funkt, dann würde ich da aber mal ganz schnell das Gerät als defekt deklarieren, und sowohl die BNA als auch Bosswerk über den Umstand informieren.
Wenn da defaultmässig Kanal 14 eingestellt ist, dann gibts eher ein Problem mit der CE-Zertifizierung. Auch das dürfte sowohl Bosswerk als auch die BNA interessieren.
Nun bekomm mal keine Panik, Du hast ja niemanden umgebracht! Alles gut! ? Das mit dem falschen Kanal bzw. falschen Frequenz ist blöd, aber davon geht die Welt nicht unter. Vom Händler oder vom Hersteller ist das, sagen wir mal, erst einmal mindestens "unschön", die Geräte in einer, sagen wir mal, "Deutschland-fremden" Konfiguration zu verkaufen, aber da kannst Du in persona normalerweise nichts dafür.
Aber etwas anderes bereitet mir Kopfzerbrechen: Die Konformitätserklärung betrifft zwar den PV-Teil, nicht aber den WLAN/WiFi-Teil. Dieser muß da aber aufgeführt werden. Ich lasse mich da gerne korrigieren, aber nach meinem Kenntnisstand dürfte dieses Gerät in der Art mindestens in Deutschland so gar nicht vertrieben werden, denn der WR ist ja in Teilen auch ein Funkgerät. Dafür braucht es aber eine Konformitätserklärung, CE alleine reicht nicht aus.
In der Bedienungsanleitung ist zumindest auf den ersten Blick nichts zu finden, wie man z.B. eine Art von Ländercode einstellen könnte. Ich empfehle Dir hiermit ganz konkret, bei der BNetzA rückzufragen, ob Du den WR im deutschen Hoheitsgebiet betreiben darfst oder nicht. Falls die BNetzA dies verneint, muß der Händler den WR zurücknehmen und weil das kein Garantiefall ist, gibt es da auch keine Beschränkung auf zwei Jahre ab Kaufdatum.
Aber ich bin kein Jurist, dies ist nur mein ganz persönlicher Kenntnisstand. Möglicherweise wissen andere hier im Forum dazu mehr. Im Zweifelsfall: Nicht verzagen, BNetzA fragen!
CE braucht IMMER eine Konformitätserklärung, der Aufkleber alleine reicht niemals aus.
Was du vermutlich meinst, ist, daß Funkequipment besondere Konformitätsbedingungen erfüllen muß. Und wenn das Gerät die nicht erfüllt, ist es tatsächlich so, daß die BNA erst auf Hinweis von einem "Markteilnehmer" tätig wird.
Wenn die BenetzA kommt ist immer was im Busch. Die kommen nicht einfach mal so. Die fahren auch keine Streife und suchen nach Wlan Sündern. Als lizenzierter Funkamateur hatte ich schon das ein oder andere Mal Kontakt zur Bundesnetzagentur. Die kommen nämlich auch zu mir und messen meine Funkanlage ein, wenn ein Nachbar meint er bekommt Krebs von den Antennen... In der Regel kommen die also nur auf Wunsch (im Privatbereich). Hast du einen Nachbarn mit vielen großen Antennen? Wenn ja dann ist das möglicherweise auch ein Funkamateur dessen Empfangsanlage gestört wird. Dies ist der häufigste Fall das die BnetzA ausrückt und private Bürger "jagt" Als Funkamateur sind Störungen super ärgerlich und jeder hat das Recht das diese Störungen beseitigt werden. In der Regel suchen wir Funkamateure die Störquelle erst selbst und führen dann ein klärendes Gespräch. Wer allerdings nicht die technischen Mittel und/oder die Muße hat sich mit unwissenden Nachbarn zu streiten der verständigt gleich die BnetzA. Störquellen gibt es immer mehr,... Wechselrichter deren Kondensatoren langsam alt sind und versagen, unnötige Optimierer die Spratzeln, schlechte Isolierung / Abschirmung, Wärmepumpen und vieles mehr... Die Hölle sind Powerlan Dinger,.. unmöglich, zumindest die älteren. Wer sowas nutzt anstatt sein Wlan auszubauen ist leichtsinnig. Aufmodulierte Signale auf den Sinus... unglaublich. Aber das ist ein anderes Thema