Der Nachbar hat ein Hochsicherheitshaus mit zig Kameras - aber in dessen Richtung wurde das Signal (leider) schwächer. Direkt am WR war es stark und nach Trennen vom Netz/Paneelen weg. Also eindeutig (oder, die haben mich veräppelt). Direkter Nachbar hat elektr. Gartentor - hat sich aber nie beschwert und wenn, wäre er persönlich auf mich zu gekommen. Nein, das traf mich wie ein Blitz aus heiterem Himmel...
Daher nochmals die Frage: Gibt es irgendwo in den Einstellungen einen Hinweis darauf, daß das Ding auf Kanal 14 funkt? Oder hast du da immer noch nicht nachgesehen?
Dein Wlan kann auch mehrere Häuser weiter sehr gut "lesbar" sein. Einfach mal im Umkreis von 500m nach Antennen ausschau halten.
Vermutlich konnte derjenige der die BnetzA alarmiert hat die Störquelle, also dich, nicht lokalisieren und hat daher um Hilfe gebeten. So ist der übliche Weg. Mach dir keine Sorge, die BnetzA ist deutlich kulanter als früher (damals RegTP vormals Post). Wenn es eine einmalige Sache ist wirst du keine Strafe erhalten. Sei dir aber sicher das das Netzverhalten nun in unregelmässsigen Abständen überprüft werden kann, davon bekommst du aber nichts mit, wenn du nicht mehr auf Kanal 14 sendest. Im Wiederholungsfall können saftige Geldstrafen auf einen zukommen, bis hin zur Ausserbetriebsetzung des störenden Geräts - bis dahin ist aber ein langer Weg
Er wird eh keine Strafe erhalten, da er ja nichts verkehrt gemacht hat. Das Gerät ist CE-zertifiziert, mehr braucht den Endanwender nicht zu interessieren.
Die einzig offene Frage ist nach wie vor, ob man da was in dem Ding hätte einstellen können.
[quote data-userid="9744" data-postid="88175"]CE braucht IMMER eine Konformitätserklärung, der Aufkleber alleine reicht niemals aus.[/quote]Das ist falsch. Ich habe hier in Griffweite ein winziges Taschenlämpchen für den Schlüsselbund. Besteht nur aus Knopfzelle mit "eingebautem Innenwiderstand" ? , LED und Taster. Da ist CE aufgedruckt aber ich garantiere Dir, daß da keine Konformitätserklärung dabei war. Und das ist nicht der einzige CE-Gegenstand dieser Art in meinem Besitz.
Macht nix. Die Konformitätserklärung ist trotzdem der eigentliche Nachweis der Konformität, und die zwingende Voraussetzung zum Anbringen des CE-Kennzeichens. Die muß aber je nach Produktart nicht unbedingt dem Produkt beiliegen.
[quote data-userid="7939" data-postid="88236"]Die Hölle sind Powerlan Dinger,.. unmöglich, zumindest die älteren. Wer sowas nutzt anstatt sein Wlan auszubauen ist leichtsinnig. Aufmodulierte Signale auf den Sinus... unglaublich. Aber das ist ein anderes Thema ;)[/quote]Das hat nichts mit leichtsinnig zu tun, sondern die Leute wissen es einfach nicht. Die PLC-Krätze-Geräte werden ja als problemloser WLAN-Ersatz beworben und sind auf jedem Discounterwühltisch mit chinesischsprachiger BDA zu haben.
Eine "Strafe" bekäme er im Wiederholungsfall so oder so nicht, sondern ein "Bußgeld", weil die Tat eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat. Die allerdings kann auch mal schnell mit 5000 € zu Buche schlagen. Eine Außerbetriebsetzung erfolgt grundsätzlich immer, wenn der Betreiber die Störungen nicht abstellen kann (z.B. durch dauerhafte Abstellung des Kanals 14).
[quote data-userid="9744" data-postid="88355"]Das Gerät ist CE-zertifiziert, mehr braucht den Endanwender nicht zu interessieren.[/quote]Stimmt leider nicht, denn alle Geräte, die Du in der EU legal im Handel erwerben kannst, haben CE und das ganz unabhängig vom Einsatzzweck. Viele kaufen beispielsweise ein Baofeng UV-5R und meinen, durch CE und Konformitätserklärung (die beiliegt!) dürften sie die Büchse dann auch als Walkie-Talkie verwenden. Aber dem ist nicht so, es sei denn, sie haben ein Rufzeichen, welches es für kleines Geld von der BNetzA gibt. CE alleine reicht also nicht aus.
Trotzdem, wie ich weiter oben schon anmerkte, konnte ich keine Konformitätserklärung zu dem WR bzgl. der WLAN-Eigenschaft im Web finden und das könnte beim Händler für Mecker seitens der BNetzA sorgen.
ich war noch nicht in den Einstellungen, hatte mir zwar schon die AE SolarApp runtergeladen und wollte aus Neugier mal sehen, wieviel produziert wird; aber dann musste wieder Konto eröffnet werden, wahrscheinlich Zugriff auf alles erlauben etc... da hab ich's sein lassen, weil nicht wirklich wichtig für mich. Werd' die Tage evtl mal ein 2.Handy dafür nehmen. In allen Unterlagen, die ich habe - und im Prinzip ist das alles online (bosswerk downloads) - ist nichts von CH14 zu lesen. Auf dem Gerät auch nicht.
Eine Strafe wird lt. deren Aussagen wohl nicht kommen, eher so etwas wie eine Untersagung des Betriebes. Das waren 2 eher jüngere Burschen, Typ Beamtenanwärter, noch (hoch?) motiviert, die sich vor langer Weile vielleicht dachten - schauen wir mal, ob sich was findet.
Ließe sich die WLAN-Strahlung mechanisch eindämmen? Hab was von Alu-Folie und sogar Farbe gelesen...
Ich hab bei mir gar nicht erst die Antenne angeschraubt. Da dürfte so gut wie nichts senden. Wenn du dann noch am Antennensockel etwas Alufolie drüberklebst, sollte nichts mehr gesendet werden.
Testen kannst du es mit dem Handy und der App "Wifi-Analyzer". Die zeigt dir genau an, auf welcher Frequenz mit welcher Signalstärke welche SSID sendet.
[quote data-userid="11852" data-postid="88445"]In allen Unterlagen, die ich habe - und im Prinzip ist das alles online (bosswerk downloads) - ist nichts von CH14 zu lesen. Auf dem Gerät auch nicht.
Eine Strafe wird lt. deren Aussagen wohl nicht kommen, eher so etwas wie eine Untersagung des Betriebes. Das waren 2 eher jüngere Burschen, Typ Beamtenanwärter, noch (hoch?) motiviert, die sich vor langer Weile vielleicht dachten - schauen wir mal, ob sich was findet.[/quote]Gibt es denn in den Unterlagen, die mitgeliefert wurden, irgendeine Konformitätserklärung zum WLAN/WiFi-Teil des WRs? In den Bosswerk-Downloads war ich auch schon und konnte nichts finden.
Eine Strafe wirst Du auch nicht bekommen, weil es gar keine Straftat ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bewehrt ist. Aber keine Sorge, bei der Ersttat wird noch kein OWi-Verfahren eingeleitet. Anders wäre es, wenn Du den WR zusammen mit dem WLAN auf dem falschen Kanal erneut wieder in Betrieb nähmest, dann wären die Beamten der BNetzA beim nächsten Mal etwas unterkühlter.
Wie mein Vorgänger Win schon sagte, könntest Du einfach durch Abschrauben der Antenne das Gerät sicher weiterbenutzen, allerdings beeinflußt Du dadurch natürlich das SWR, wodurch die Endstufe Schaden nehmen und die Garantie des WRs erlöschen könnte. Wenn Du Alufolie drumherum tüddelst sähe es leider nicht anders aus. ?
Die gibt es (sehr einfach zu finden) auf der bosswerk-homepage.
Was nichts daran ändert, daß der Umrichter ein Gerät ist, welches für die Anwendung durch Endkunden ohne jede weitere Einschränkung vorgesehen ist. Da der TO als Kunde in keinster Weise dafür verantwortlich ist, was das Gerät macht, und kann der daher auch gar keine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Sollte der allerdings das Ding nach der Belehrung jetzt wieder einschalten, dann wäre er dran.
Nur weil es auch viele Geräte mit "gefälschten" Konformitätserklärungen gibt, ändert das nichts daran.
Ich hab schon so viele Router und andere Sachen gehabt, wo man die WLAN-Antenne aufschrauben kann. Da passiert überhaupt nichts, wenn man die Antenne nicht aufschraubt. Im besten Fall wird das sogar vom Gerät erkannt und das schaltet dann gleich mal WLAN aus.
Der Fall ist anders gelagert. CE ist notwendig, aber nicht hinreichend. In diesem Fall des Funkgerätes gibt es weitere rechtliche Regelungen für die Nutzung dieses Gerätes. Das ist beim WR nicht der Fall.
[quote data-userid="9744" data-postid="88490"][quote data-userid="7192" data-postid="88438"]Trotzdem, wie ich weiter oben schon anmerkte, konnte ich keine Konformitätserklärung zu dem WR bzgl. der WLAN-Eigenschaft im Web finden und das könnte beim Händler für Mecker seitens der BNetzA sorgen.[/quote]Die gibt es (sehr einfach zu finden) auf der bosswerk-homepage.[/quote]Ich war doch auf deren Homepage gewesen. Da fand ich nur eine Konformitätserklärung bzgl. der Stromerzeugung, aber nicht bzgl. des WLANs, aber das schrieb ich weiter oben schon.
[quote data-userid="9744" data-postid="88490"][quote data-userid="7192" data-postid="88438"]Viele kaufen beispielsweise ein Baofeng UV-5R und meinen, durch CE und Konformitätserklärung (die beiliegt!) dürften sie die Büchse dann auch als Walkie-Talkie verwenden.[/quote]Nur weil es auch viele Geräte mit "gefälschten" Konformitätserklärungen gibt, ändert das nichts daran.[/quote]Die ist mitnichten gefälscht, aber ganz im Gegentum. Du darfst die besagten Baofengs ganz legal handeln, aber auf die PTT-Taste halt nur drücken, wenn Du ein Rufzeichen von der BNetzA hast. ?
Die BNA hat das den Verkauf und Betrieb des Gerätes komplett verboten, für jedermann, egal, ob mit oder ohne Rufzeichen, weil die Zertifizierungsunterlagen weder ausreichend sind, noch zu den tatsächlichen Werten des Gerätes passen. Der Link dazu steht im Beitrag. Ergo: Erlogen oder gefälscht.
Ok, stimmt. Tatsächlich gibt es da nicht mal eine Konformitätserklärung, sondern nur das Test-Zertifikat bzgl. der Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie (mit dem darin enthaltenen Hinweis, daß CE nur dann angebracht werden darf, wenn auch alle anderen erforderlichen EU-Richtlinien erfüllt werden).
Da Bosswerk als Hersteller auftritt, kann das für die tatsächlich ungemütlich werden.
ich arbeite in der Hardwareentwicklung und wir entwickeln auch komplette Geräte, bei denen wir das CE "vergeben".
Es ist in Deutschland so:
Für so ziemlich jedes Gerät gibt es verschiedene Normen, die wir bei der Entwicklung einhalten müssen.
Z.b. für die Platine selbst elektrische Richtlinien, wie hoch die maximale Berührungsspannung sein darf, wenn Stecker oder Kontakte nach außen geführt sind.
Für das Gehäuse z.B. maximale Temperaturen, wenn man das Gerät anfasst.
Dann gibt es die Normen für EMV, also dass das Gerät nicht zu viel Störungen Ausstrahlen darf.
Hat ein Gerät Funk, also z.B. W-LAN so muss es die Funkrichtlinien erfüllen.
In dieser ist unter anderem das Frequenzband und Leistung definiert, die eingehalten werden muss.
Diese Ganzen Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Wir als Hersteller weißen dies nach, indem wir in Prüflaboren teure Messungen durchführen lassen und eine Bestätigung von diesen Laboren erhalten, dass die Werte eingehalten sind.
Dann Erstellen wir ein CE-Konformitätsblatt in dem drinsteht, dass das Gerät die folgenden Normen einhält.
Anschließend stehen die ganzen normen drin, nach denen wir das Gerät geprüft haben.
Diese CE-Konformität muss der Hersteller für den Endkunden zur Verfügung stellen.
ABER! Man darf auch einfach ein CE vergeben ohne diese Tests gemacht zu haben.
Das geht so lange gut, bis jemand merkt, dass die erforderlichen Normen nicht eingehalten werden(wie in diesem Fall) und dann ist der Hersteller in der Pflicht, einen Nachweis zu erbringen, dass es eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, so hat der Hersteller eine Straftat begangen.