Hallo @roterfuchs
kannst du die Zähler genauer beschreiben?
"Nur" digital reicht nicht, um dynamische Tarife umzusetzten. Die Echtzeitdaten (im 1/4 Stundentakt) müssen ja zum Versorger kommen, damit der nach den dynamischen Tarifen abrechnen kann. Einen "nur digital" Zähler haben wir hier ja (fast) alle im Zuge des regulären Austausches nach Ablauf der Eichfristen bekommen. Aber der kann vieles nicht, was die schwedischen Zähler können.
So sieht das hier mit der Einspeisung gestern aus, auf der Internetseite des Netzanbieters registrieren und man kann die Werte ansehen einen Tag rückwärts:
95% der Haushalte haben das.
Je nachdem bei welchem Stromanbieter du deinen Strom einspeist, musst du auf 15 Minuten Werte gehen. Beim Bezug ist dem noch nicht so. Dort reichen Tageswerte (bisher, es sei denn du hast auch hier einen Anbieter, der dir im 15 Min Takt abrechnet).
Das bedeutet: Theoretisch könnte der Netzbetreiber WISSEN, was wann wie wo bezogen wird. Aber:
Die benutzen Lastprofile. Aber berechnen dann nur. Wie die nun insgesamt aussieht, also generell private Haushalte und und und bleibt vollkommen intransparent. Einzig die Argumente für eine Verteuerung der Netzgebühren etc. pp. bleibt einheitlich. Aber ob dem so ist, das kann niemand nachvollziehen.
Üblicherweise ist man daher H0. Einfach nur ein Haushalt. Keine Unterscheidung ob du nen E-Auto hast, mit Wärmepumpe heizt etc.pp.
Dabei bekommst du zwei Rechnungen. Einmal H0 für den Verbrauch und eine Rechnung E1 für PV-Anlage (ob BKW weiss ich nicht, kommt sicher darauf an ob man einspeist).
PPS: Übrigens sind das DEREN Lastprofile...
Bei dieser Gleichsetzung von Leistungs- und Kapazitätspreis muss ich dir leider widersprechen. Nach meinem Verständnis unterscheidet die Bundesnetzagentur u.a. zwischen
• Leistungspreis: Einspeiseentgelt auf die eingespeiste Höchstlast oder installierte Erzeugungsleistung (€/MW) und
• Kapazitätspreis: Einspeiseentgelt auf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität (€/MW)
Quelle: Agnes Diskussionspapier der BNA (Seite 26)
Bisher dachte ich, den Unterschied begriffen zu haben; insbesondere auf Grundlage der Beschreibung im Video des Akkudoktors (sowie auch aus dem Video von Gewaltig nachhaltig). Vorausschicken möchte ich noch, dass ich grundsätzlich Befürworter einer "Netto"-Nutzungsbetrachtung bin, die für die Belastung des Netzes also zeitgleichen Verbrauch und Einspeisung saldieren.
Dementgegen scheint das Diskussionspapier nur die (einseitige) Erhöhung von Netzentgelten der Einspeiser zu thematisieren, ohne gleichzeitig den (ggf. netzdienlichen) Verbrauch zu berücksichtigen.
Mein Verständnis war bisher also, dass der Leistungspreis von der maximalen Nutzung des Netzes (jährlich oder wie bei Großverbrauchern vielleicht auch monatlich gemessen) abhängt, wobei Verbrauchsspitzen in einem bestimmten Umfang durch Verhaltensänderungen vermieden werden können, während der Kapazitätspreis die (technische bzw. theoretusche) Leistung meiner Einspeiseanlage beschreibt und Eigenverbrauch nicht berücksichtigt.
Mit diesem Verständis habe ich die Kritik des Akkudoktors am Leistungspreis gegenüber der vorteilhaften Beurteilung des Kapazitätspreises nicht verstanden und sehe mehr Vorteile als Nachteile im Leistungspreisansatz.
Jetzt habe ich die von mir oben zitierte Definition der BNA nochmal gründlich gelesen und verstehe die Unterschiede nicht mehr! Anscheinend ist die Definition nicht präzise genug, um unterschiedliche gegensätzliche Interpretationen zu vermeiden. Allerdings denke ich nicht, dass Leistungs- und Kapazitätspreis gleichgesetzt werden können, weil die BNA in diesem Fall keine unterschiedliche "Definition" aufgeführt hätte.
Mit jeden neuen oder geänderten Gesetz wird alles nur komplizierter. Aus meiner Sicht geht Deutschland den völlig verkehrten Weg. An erster Stelle sollte die Digitalisierung und die Infrastruktur stehen das Daten ausgewertet und Anlagen gesteuert werden können. Wenn diese Voraussetzungen bestehen für alle Teilnehmer sollt man sich Netzbetreiber erst Gedanken machen wie, was und auf wen was umgelegt wird.
All diese Herausforderungen sind nur zusätzlich Belastungen für Netzbetreiber und Endkunden.
Hier mal ein Beispiel.
Wir haben aus 2024 eine Volleinspeisung mit 15,3 kWp an Wechselrichter 1. Zwölf Kalendermonate später haben wir eine weitere Volleinspeisung mit 15,3 kWp an Wechselrichter 2 (Neuanlage nach Paragaf 9 EEG) nach in Kraft treten des Solarspitzengesetzes (25.02.2025) zu gebaut. Nach Paragraf 19 Abs.2 EEG werden beide Anlagen über eine Messstelle abgewickelt. Die Anlage mit Wechselrichter 2 mit Inbetriebnahme 2025 ist auf 60% Generatorleistung gedimmt da kein iMSys und Steuerbox verbaut ist.
Sofern der Netzbetreiber nun ein iMSys einbaut wird die ganze Angelegenheit erst kompliziert.
Wie will er den eingespeisten Negativstrom (Solarspitzengesetz) messen an der Messstelle.
Wie soll er die Ausfallentschädigung im Falle des dimmen der Anlage berechnen
Sofern die Steuerbox verbaut ist, wie soll diese an einer Messstelle mehrere Anlagenteile steuern.
Die Steuerbox wir in nächster Zeit nicht kommen da der Netzbetreiber uns kürzlich mitgeteilt hat das man sich noch nicht für ein Modell entschieden habe. Nach der Fragestellung bezüglich Punkt 1 und 2 wird auch kein IMSys eingebaut da aus der bestehenden Gesetzeslage (Flickenteppich) alles nur aufwendiger für den Netzbetreiber und Endkunden wird.
Stellt euch nun vor ich solle noch auf den eingespeisten Strom Netzentgeld zahlen. Die Abrechnung würde nur noch komplexer werden.
Gern, da bin ich ganz bei dir. Beide sind pauschale "Grundgebühren" nur der Bezugspunkt für die Bemessung unterscheidet sich. Mal ist es die Peak Leistung pro Zeiteinheit (Monat), mal ist es die vertraglich vereinbarte maximale Leistung.
Das Problem ist ja die Gleichzeitigkeit des Strombezuges beim Verbrauch, mal ist es die Gleichzeitigkeit bei der Einspeisung (PV Mittags bei Sonnenschein). Die Idee der dynamischen Preise soll dem entgegen wirken, in der Annahme, dass der preisbewußte Kunde seinen Verbrauch an den Preisen orientiert, also dann viel verbraucht, wenn der Preis niedrig ist, bzw. umgekehrt nur einspeist, wenn es Geld dafür gibt.
Diese Annahme ist in Bezug auf private Haushalte aber nur bedingt tragfähig, weil wir alle den Zwängen der Zeit unterliegen, mit der unsere Zivilisation organisiert ist. Wer zur Arbeit muss und vorher duschen will, der duscht morgens vorher. Wenn er einen Durchlauferhitzer hat, der 16 kW oder mehr braucht, dann wird der punktuelle Verbrauch sich kaum vermeiden lassen. Und weil viele das zeitgleich machen und nicht ändern können, wird dieser Spitzenverbrauch sich kummulieren; gleiches gilt für das Kochen mit Strom.
Wie uns @roterfuchs mit dem Beispiel Österreich zeigt, kann man sich in begrenztem Umfang mit Lastprofilen behelfen. Doch weil sie statisch sind, ändern die Kunden ihr Verhalten nicht, bzw. bringt die Verhaltensänderung keinen Kostenvorteil.
Wer die Möglichkeiten hat, kann seine technischen Anlagen im Haus optimieren. So könnte die PV Energie zuerst (morgens) genutzt werden, um den Hausverbrauch zu kompensieren. Wenn Überschuss besteht, wird der Akku geladen. Ist auch der voll, wird mit dem weiteren Überschuss Warmwasser im Boiler erzeugt, der den Durchlauferhitzer ersetzt. So kann man individuell das Gleichzeitigkeitsproblem lösen. Aber ein Großteil der Bevölkerung wohnt zur Miete und kann das nicht. Und ein Teil der Bevölkerung mit selbstgenutzem Wohneigentum wird sich das nicht leisten können - bei Eigentumswohnungen geht das auch nur begrenzt, sofern die Wärmeerzeugung durch eine Gemeinschaftsanlage realisiert ist.
@steffen-2
es kann nicht alles so bleiben, wie es ist. Zum einen entspricht das derzeitige Netzentgelt-Recht nicht den EU Vorgaben. Zum anderen ist die Stabilisierung der Netze immer aufwändiger geworden. Dazu gibt es vom @Akkudoktor ein youtube:
Danke für die sehr informativen und sachlichen Beiträge. Bei den vielen unterschiedlichen Informationen im Netz und der damit häufig verbundenen Meinungsmache ist eure Arbeit wichtiger denn je.
DANKE dafür!!
Das aktuelle Thema Netzentgelte auf PV-Anlagen treibt mich auch um und es ruft doch einige Empörung bei mir hervor. Die Verlässlichkeit des Staates hat sich schon in vielen Fällen als ein dünnes Eis erwiesen und offenbar auch im Fall „Energiewende“ wurden weite Teile der Willigen wieder auf dieses Eis gelockt. Es ist selbstverständlich eine gigantische Herausforderung die Bundesrepublik in ein neues Zeitalter der Elektrifizierung zu führen und es sind genauso große Investitionen notwendig um die angestrebten Ziele zu erreichen. Aber zahlt am Ende nicht immer der Verbraucher den Preis?! Egal wie man es dreht und wendet alle Beschaffungs-u. Herstellungskosten, Abgaben und Steuern werden immer auf den Endpreis aufgeschlagen. Stellen wir uns vor ein Bauer müsste eine Gebühr dafür zahlen das der Milchsee nicht anwächst. Jeder Liter Milch würde mit einer Einspeisegebühr unabhängig vom tatsächlichen Milchbedarf beaufschlagt. Begründung: Die Abnahme und die Erzeugung von Milch ist jahreszeitlich bedingt nicht konstant, es ist den Verbrauchern nicht zuzumuten ihren Verbrauch an die Erzeugung anzupassen – somit hat der Erzeuger (die Kuh) im ganzen Jahr mit entsprechen Sanktionen zu rechnen. Internetriesen würden für jedes Byte welches sie in das Datennetz einspeisen mit einer Gebühr belegt. Begründung: Damit soll die dringend benötigte Digitalisierung der Gesellschaft finanziert werden. Na da bin ich auf die Reaktion von Ama.., Goo... und Co. gespannt! Ich hege hier den Verdacht das der notwendige Um- und Ausbau der Infrastruktur auf weite Teile der Gesellschaft verlagert werden soll und dass bei möglichst steigenden Renditen der Betreibergesellschaften. Die Einspeisevergütung einer aktuellen PV-Anlage entspricht nicht einmal eines ernst zu nehmenden Deckungsbeitrages, von Gewinn ganz zu schweigen. Die Investition zahlt sich erst in vielen Jahren aus und manchmal auch nur mit Glück! Da der von einer PV-Anlage produzierte Strom immer den Weg des geringsten Widerstandes geht, kommt er in den meisten Fällen erst gar nicht an der Trafostation an. Er wird für einen viel, viel höheren Preis an die Nachbarschaft verkauft. Weder Beschaffungs- noch Werbungskosten fallen da an und die Durchleitung ist in Metern zu beziffern. Die seinerzeit angefallenen Baukostenzuschüsse haben beide Grundstücksbesitzer gezahlt. Dem Strom ist es gleichgültig in welche Richtung er fließt, seine Begrenzung ist die Sicherung im HA oder vor dem Zähler. Wenn wir (Nachbar und ich) beide Zahlen und ich meine Mehrkosten als Erzeuger nicht auf den Verkaufspreis umlegen (also Aufschlagen) kann, dann bleibt mir als Erzeuger der Verlust aber wohin geht dann der Gewinn?
JAA! Werden Sie sagen der Gewinn geht in den Ausbau und erhalt der Infrastruktur! Nun gut, aber warum sollte der Investor einer PV- oder ähnlicher Anlagen zusätzlich unter Verzicht seiner Rendite in den Ausbau einer ihm nicht gehörenden Infrastruktur investieren.
Nein, so geht das nicht!!
Wir können nicht die Infrastruktur privatisieren, zusehen wie notwendige Investitionen nicht getätigt werden, anschließend die Menschen die persönlich und finanziell das Risiko der Energiewende tragen, dann erneut für die Versäumnisse einer verfehlten Politik zu Kasse bitten aber zugleich von jeglichem Gewinn ausschließen. Das ist nicht im Interesse der Marktwirtschaft und wird zu einem erneuten Rückfall in monopolistische Strukturen führen. Einfache, heute schon sicher anzuwendende Techniken werden sabotiert, standhaft weigern sich Verantwortliche die Energiegewinnung in die Nähe der Verbraucher zu bringen. So werden bspw. Windräder nicht gebaut und die Symbiose von Mobilität und Netzstabilität leichtfertig ignoriert.
Wir brauchen dringend dezentrale Erzeugungsanlagen, sie sind nahe am Verbraucher, im hohen Maße sicher da redundant, günstig da das wirtschaftliche Risiko weit verstreut ist und wenn die Investition in lokaler Hand bleibt auch sozialökonomisch nachhaltig. Mit einer klugen Speicherung (zb. V2G oder V2H) können schon eine Menge Spitzen abgefangen werden. Hier sollten sich die Verantwortlichen mit Technikern und nicht mit CEOs von Stromverkäufern unterhalten. Überschüsse und Überbedarf wird es immer geben (siehe Bauer und Milch) es ist aber keine Lösung erst die Milch in die Nordsee zu schütten und dann die Kuh mit einer ganzjährigen Gebühr zu belegen. Danach wundern wir uns alle das keine Milchviehhaltung mehr da ist, importieren danach Trockenmilch und beklagen die schlechte Milchqualität und Abhängigkeit vom Ausland!
Es zwingt ihn ja keiner, sich an die ihm nicht gehörende Infrastruktur anzuschließen. Einfach de Anschluß weglassen, und schon klappts auch mit der Rendite. Oder übersehe ich da was?
Ansonsten bleibt nur zu sagen, daß die BNA nicht für Milch zuständig ist. Das ist dann doch OT.
Das sehe ich genauso. Die kleinen privaten PV Anlagen produzieren direkt in mitte sehr vieler "Abnehmer"-Haushalte. Deren erzeugter Strom wird direkt in umliegenden Haushalten verbraucht. Freilich ist es so, dass zu diesem Zeitpunkt Solarparks an der Autobahn und windkrafträder ihren Strom nicht mehr weg bekommen, weil sie keinen Strom in den wohnbezirk liefern müssen. Man kann über die gesamte überproduktion diskutieren. Den kleinen privaten Stromerzeugern, die direkt vor Ort erzeugen und so das Netz, ergo leitungsausbau, entlasten, dann noch die Netzausbaukosten aufzudrücken, echt, das ist mehr als unverschämt.
Man stelle sich vor, genossenschaften, die vor ort lebensmittel produzieren und diese direkt im umkreis an die mitglieder verteilen, müssen für den Autobahnausbau bezahlen. Weil sie ja Lebensmittel produzieren, die auch von Spanien über die Autobahn nach Deutschland gefahren werden.
Wenn der kleine private Stromerzeuger 7 cent bekommt, dieser strom für über 30 cent dem nachbar weiter verkauft wird, reicht es. Damit ist die nutzung der leitungen mehr als bezahlt. Diese leitungen müssen auch nicht wegen der einspeisung der PV Anlagen ausgebaut werden. Wenn da leitungen ausgebaut werden müssen, dann wegen vieler neuer Wärmepumpen und eAutos, die geladen werden müssen.
Das sind genau die Argumente, die ich auch in meinem Eingangspost in anderer Form unter der Überschrift Situationsbeschreibung ... angeführt habe.
Wie bekommen wir jetzt diese Argumente in geordeneter Form an die BNetzA übermittelt?
In dem von der BNetzA bereitgestellten Rücksendeformular ist ja offensichtlich kein Platz für solche Argumente. Die BNetzA will nur Kommentare zu den von ihnen gemachten Vorschlägen, in denen auf diese Situation überhaupt nicht eingegangen wird sondern eine Kosten-Verursachung durch Kleinanlagenbetreiber ohne jeglichen Beweis postuliert wird.
Argument nicht richtig verstanden.
Die kleinen PV-Einspeiser bleiben ja weiter auf das Netz angewiesen, z.B. im Winter.
Dafür muss das Netz ja weiterhin ausgelegt werden.
Analog zu einer PV-Anlage, die ich so groß auslegen muss, dass ich immer und unter allen Umständen keinen Netzanschluss benötige.
Das macht so gut wie keiner, weil es keiner bezahlen kann.
Fair wäre doch, dass alle die das Netz auf die eine oder anderen Art "belasten" auch genau nach der Höhe ihrer individuellen Netzbelastung finanziell belastet werden.
Und im Gegenzug für netzdienliches Verhalten auch belohnt werden.
Idealerweise durch flächendeckende Smartmeter.
Wer in der Dunkelflaute dringend das BEV laden muss, der muss dann halt mehr Netzentgelt zahlen als wenn er das im Hellsturm macht.
Und wer zu Zeiten hohen Strombedarfs im Netz einspeisen kann, der bekommt doppelte Vergütung. Oder sowas ähnliches.
Es müssen Anreize und technische Mittel her um eine Netzüberlastung im Vorfeld ohne Redispatch zu vermeiden.
Dann man genau erklären, was mit "weiterhin" gemeint ist. Das vorhandene netz muss wegen der kleinen privaten stromeinspeiser nicht geändert werden. Am besten am beispiel einer 10 kw einspeise anlage erklären, wo leitungen ausgetauscht werden müssen, weil diese Anlage strom ins netz liefert.
Was hat denn das einspeisen damit zu tun, dass man im winter strom kauft, so wie immer. So wie schon die jahre , bevor die pv Anlage erstellt wurde ?
Falls man auf gekaufte kwh einen "netzausbau" zuschlag fest setzt, ist das was anderes, als wenn für eingespeisten Strom von privaten kleinen PV Anlagen netzausbaukosten bezahlt werden sollen.
Wenn die leitungen wegen wärmepumpen und eAutos nicht mehr ausreichen, hat das mit den kleinen privaten PV Anlagen überhaupt nix zu tun. Ausser, dass diese Anlagen das Netz zeitweise entlasten.
Wenn flächendeckend BEV und WP in Gebrauch sind. Wer sorgt für die Stromversorgung dieser Großverbraucher? Also im November um 20:00Uhr?
Wenn flächendeckend, also auf jedem Dach in einer Siedlung, eine 10kWp Anlage an einem Feiertag im Mai volle Lotte Strom ins Netz drücken will, bis die Leitung schmilzt?
Das macht der Leitung und dem Trafo oder der Netzfrequenz nichts?
Zu dem zeitpunkt steht wegen klimawandel das wasser überall 2 m hoch und kühlt leitungen und trafostatioenen. Kann ich auch, irgend sachen herauf beschwören, die die nie so eintreffen.
So viele kwh werden nie eingespeist werden können (fehlende flächen in guter Ausrichtung). Und wenn, könnte man abregeln. Netzausbaukosten für die kleinen privaten einspeise energie zu verlangen ist frech. Dumm ist es nicht, so viel wie geht menschen abzuzocken. Dumm sind die menschen, die sich das gefallen lassen.
Ich gehe davon aus, dass durch solches gebahren nur umso schneller viele private PV Anlagen auf inselbetrieb umgestellt werden.
Sieh es mir nach, wenn Du schwurbeln willst. Ohne mich.
Das es Zeiten von sehr hoher Nachfrage nach Strom ebenso gibt wie Zeiten von sehr hohem Angebot, dass ist keine Fanstasie. Das wird ohne Maßnahmen, Steuerung von Verbrauch und Einspeisung, nicht nur BEV oder PV, Realität sein. Im übrigen ist es schon passiert
Wir können jetzt auf Netzausbau, Speicher zentral oder dezentral, P2G setzen. Werden wir bestimmt auch müssen. Aber eine Verhaltensänderung würde einen Teil dieser Maßnahmen vermutlich hinauszögern und damit die Kostenbelastung strecken.
Da die Einsicht das freiwillig zu tun, in der Breite überschaubar sein dürfte, könnte ein Anreiz im Sinne von variablen Gebühren hilfreich sein.
Die Inselbetreiber können das ja gerne tun. Ob das für die tatsächlich günstiger wird?
Eine wie auch immer geartete Reserve für den Notfall wird es brauchen.
Sei es ein Moppel in der Garage, was die Vielzahl der Menschen kaum umsetzen können wird. Ein Riesenakku an der ebenso riesigen PV. Ein BEV mit V2H.
Mangels Eigentum, mangels Garage, mangels BEV....
Eine Verhaltensänderung ändert nichts. Das siehst du doch. Wir als Endkunden können machen was wir wollen, auch anbringen was wir wollen. Der Netzbetreiber macht dann das, was er will. Auch OHNE Belege zum Verursacherprinzip.
Was genau der Punkt von alter Hase ist. PV-Anlagenbesitzer belasten das Netz nicht MEHR als vorher. Warum also bestrafen für Entlastung? Aber einer muss die Schuld ja bekommen. Das sind dann die privaten PV-Anlagenbesitzer.
Aber wir können das ganze umdrehen. Was passiert, wenn ALLE privaten PV-Anlagen auf einen Schlag zu Nulleinspeisern werden? Was passiert dann mit dem Netz? Was passiert mit dem Strompreis, was mit dem Verbrauch? Ich behaupte mal ins Blaue: nix.
Wohingegen PV-Großanlagen etc. pp. einen hohen Einfluss haben. Jenen aber keine Kosten aufgebrummt werden können, sonst würden die nichts mehr bauen....
Aktuell wird Netzentgelt pro kWh bezahlt. Wer weniger kWh bezieht bezahlt weniger, obwohl die Kosten für das Netz weiterlaufen. Vom Netz abkoppeln können sich die allermeisten nicht. Zu teuer, zu unpraktikabel, was auch immer.
Analogie zum Auto:
Wenn alle elektrisch fahren, nur Du nicht. Du brauchst Diesel. Als einziger landesweit.
Wie viele Tankstellen wird es noch geben, bzw. zu welchem Preis erwartest Du dann Diesel kaufen zu können? So ist es mit dem Stromnetz auch.
Nein so ist es beim Stromnetz nicht. Die privaten Haushalte machen nur einen Bruchteil der Bezieher aus aber müssen den Haufen bezahlen.
Vergleichbar ist das mit Österreichs Steuerpolitik bei E-Autos.
Es fahren immer mehr E-Autos. Daher gehen Steuergelder "verloren". Dann wird eine Autosteuer auch für E-Autos eingeführt.
Und anstatt nun, weil man WILL ja E-Autos, anstatt nun dieselbe Steuergrundlage wie bei Verbrennern zu nehmen (und zwar CO² Ausstoß und PS) nimmt man nun PS und GEWICHT. Natürlich könnte man es fair machen, und nun z.B. das Gewicht bei Verbrennern dazu nehmen, dafür die Anteile ausgleichen, also 3 Positionen, PS, CO²-Ausstoß und Gewicht. Nein stattdessen BESTRAFT man die E-Auto-Fahrer, weil die müssen Gewicht bezahlen. Und die Verbrenner können soviel wiegen wie sie wollen.
Das ist die passende Analogie. Jemand der sich netzdienlich verhält, indem er das Niederspannungsnetz mit seinem Strom zum nächsten Netz ENTlastet wird medial/netzbetreiberseitig zum Schuldigen der mit seinem Strom das Netz belastet. SEIN Strom ist über... oder im Winter muss man dem was vorhalten. Dass man vorher im Winter 1000kWh vorbehalten hat und jetzt immer noch im Winter 1000kWh vorhält.... geschenkt. Darum gehts nicht.