BKW Anmelden mit Akku und vielen Panelen, Erfahrungen

Das wäre die Frage. Könnte auch sein, dass alle >2kWp jetzt angeschrieben werden, um auf max. 2kWp zu korrigieren. Also kein Bestandsschutz.

Die können Sich doch nicht einfach so Ihr Recht zurechtbiegen wie der VNB grad so will... laut Presse zum neuen Solarpaket I gilt Bestandschutz...

Ich gehe erstmal davon aus das hier ein Softwarefehler vorliegt...

ich glaube das schon

das ist eben alles neuland und so...

jetzt weiste warum die meisten sowas nicht anmelden(die welche keinen zweirichtungszähler haben)

die eigentliche frage ist doch, was passiert wenn man 2kwp anmeldet aber mehr hat?

wem entsteht dadurch ein schaden? der vnb sollte sich sogar freuen bekommt mehr strom für lau

Davon habe ich noch nie gelesen. Gibt es einen Link?
Aus "Film, Funk und Fernsehen" hört man ja immer nur, dass man jetzt mehr darf, nämlich nun 2000Wp :crazy_face:
P.S. und wer ist eigentlich dieser gzimdars den die Zitatfunktion einfügt?

Win meint vermutlich >2kW?

Wenn nun dieser Abgleich VNB<>BNetzA zyklisch abläuft und jede Abweichung eine Aktion auslöst?
Neuerdings gibt es ja die Plausibilitätsprüfung "if > 2000Wp".

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Ich glaub nicht das es ein Automatismus war. Der VNB hat auch eine Korrektur des Datums der Erstinbetriebnahme gefordert.

Im Prinzip gibt es 4 Wege

  • die Korrekturbegrenzung von Bestandsanlagen auf max. 2kWp ist ein Prozessfehler und wird geändert -> dann kann ich die Forderung vom VNB ablehnen, mit Hinweis Bestandschutz

  • Rückbau auf nur 2000 Wp -> dann war alles umsonst

  • Elektriker kommen lassen und komplett neuen Zählerschrank setzen mit 10m2 Kabel durchs ganze Haus und große PV anmelden -> zusätzliche Kosten von mehreren X-tausend Euro

  • Alles abbauen und auswandern

Also aktuell gibt es noch einen grauen Bereich ,bei der Anmeldung kann man einen 400 w Wechselrichter angeben und wp 2000.

das ganze 2x denn die 800va ist entscheidend,das darf man auch mit 2 Wechselrichter realisieren mit jeweils 2000wp.

Dann bleibt alles im grünen Bereich im marktstammregister.

Der graue Bereich wird dann aber auch bald ausgewertet und schon haste eine Änderungsanfrage vom VNB.

Ich selbst hab nun keinen Bock mehr, ich bau zurück auf 800W ohne Speicher und ca. 2000kWp Module.

HMT-1800, 3-phasig schön verteilt damit keine Leitung warm wird, drossel den auf Nulleinspeisung und Stecker ist dann ein CE Stecker.

Dann komm ich wahrscheinlich von 90% auf 60-70% Autarkie herunter, aber hab meine Ruhe und werde sicherlich nicht tausende Euros ausgeben für einen neuen Zählerschrank.

PS. Das Thema E-Auto hat sich dann wohl in DE erledigt, wenn man für eine kleine 11kW Wallbox eine SLS und neuen Zählerkasten braucht. Totaler Irrwitz.

Kann ich mir nicht vorstellen. Nicht einmal, dass es zwei sein dürfen.
Und falls, warum sollte dann die doppelte Modulleistung erlaubt sein?

Braver Junge :slightly_frowning_face:

Ich les das Gesetz so das die Summe der installierten Leistung max. 2kWp betragen darf... egal wie viele Wechselrichter

Also z.B. 2x400W Wechselrichter mit je 2x 500W Solarmodul

Mir stellt sich die Frage wieviel Toleranz man da noch / oder gar nicht akzeptiert.

Bei einem Hoymiles Wechselrichter gibt es ja Modell mit 6 Anschlüssen... mit 5 habe ich noch keinen gesehen um bei 400W Modulen genau auf 2kWp zu kommen.

@gzimdars
Hase und Igel, ich denke sie sind schon da.
Das "GESETZ" spricht nicht mehr von Einspeiseleistung, man schreibt nun von Wechselrichterleistung.
Das ist wahrscheinlich die Leistung, die man auf dem Typenschild ablesen kann.
Nach meinem Dafürhalten ist mit dem Solarpaket I gerade eine (Hinter-)Tür zugefallen.
Solange für Steckersolargeräte keine Begrenzung der Solarmodulleistung festgeschrieben war, sollte man einen zugelassenen und angemeldeten Wechselrichter aus einem elektrischen Speicher in das Haus und das öffentliche Netz einspeisen lassen dürfen.
Eben jene 600VA maximal auf dem vereinfachten Anmeldeweg.
Solarmodulleistung und Energieinhalt einer Batterie lassen sich nicht umdeuten.
Speicherkapazität ist normalerweise >> Solarmodulleistung.
Warum kann man nun einen Speicher zum BalkonKraftWerk gehörig im MaStDR eingeben?
Welcher dann nicht vereinfacht anzumelden ist?
Freigeister hätten das Steckersolargerät als einen DC-Verbraucher an dem Speicher einer Insel betrachten können.
Nur dieser DC-Verbraucher ist mittelbar am öffentlichen Netz.
Inseln gäbe es wegen der EEG-Umlagepflicht nicht.
Gut, man hat das so stehen lassen, auch wenn es keine EEG-Umlage mehr gibt.
Zurück zu dem alten Spruch:
"Du sollst keinen anderen Strom haben neben meinem!"

Ich habe bislang nur von einem VNB namens EWE gelesen, dass der gedrosselte Wechselrichter akzeptiert.
Damals war ich überrascht, tatsächlich riet er dazu in einer Hilfedatei(!)

Kann ich bestätigen, habe da (EWE) für Bekannte nen gedrosselten Solis S5 angemeldet und nen gedrosselten Victron Multiplus 2... Diesen sogar mit nen Selfmade-Speicher.

Wann ist den die Anmeldung bei MaStDr als abgeschlossen zu sehen ? Bei mir steht grau "Prüfung nicht vorgesehen"... ist es dann auch vom NB genehmigt !?

Und warum kommt dann danach eine Korrekturaufforderung ?

Jede Änderung im MaStr ist auf 2kWp begrenzt, ich kann auch alte Balkonkraftwerk von 2023 nicht ändern... Weder Datenkorrektur noch die Option Leistungsänderung

Für ein BKW gibt es kein Netzanschlussbegehren und die Netzverträglichkeit wird nicht geprüft.

Ist so.
Leistung konnte man nie ändern.

Doch ich kann die Leistung ändern, aber eben nur auf max. 2kWp, vorher hatte ich 4,8 kWp

Die ursprüngliche Wechselrichterleistung konnte man aufteilen.
Zusätzliche Module musste man als neue Anlage eingeben.
Jetzt kann man eben keine Zahl größer 2000Wp eingeben oder speichern.

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Zur Info, es wird nichts mit der Anmeldung ohne das es Teuer wird und ja ich habe mehrere Solateure da gehabt und alle sagen: kann man machen aber kostet und alles muss anders und neu.

Fast alle sind aber der Meinung das diese Insel so wie sie gebaut ist so nicht anmeldepflichtig ist und gut. Ich habe alle einzelnen Anlagen messen lassen mit Dokumentation und hier gab es keine Beanstandungen, die kleine Unterverteilung des Inselnetztzes wurde auch gemessen alle SLS und Fi laufen anstandslos. Die einzige Galvanische Verbindung wäre die Erde und hier ist es aber so, diese gehört zum Haus und nicht zum Netz und ist somit nicht das Problem und hier neben dem bestehenden einen zweiten Tiefenerder zu setzen ist in meinen Augen totaler blödsinn. Auch beim Akku ist man sich einig, wenn nicht Meldepflichtig muss auch der Akku nicht gemeldet werden. Empfehlung / Hausaufgaben gab es auch von zwei der wirklich guten Leute, es sollte ein Trennschalter mit Notastaster für die Feuerwehr verbaut sein, so dass alle Anlagen vom Akku mit einem Griff von außen zu trennen sind, sodass die gesamte Anlage quasi abgeschaltet werden kann. Das ist Akkuseitig nicht schwierig aber DC -PV ist das so nicht machbar. Um die Solargeneratoren quasi am Dach zu Trennen im Erstfall, dafür gibt es eingentlich keine Einrichtungen die das möglich machen. Das ist tatsächlich ein Schwachpunkt in der Solartechnik. An meinen größeren Anlagen habe ich tatsächlich Trennschalter an den Anlagen zusätzlich Sitzen zum Arbeiten und Messen aber an den Kleinen schon wieder nicht, diese sitzen im Haus neben den Wechselrichtern wie bei jedem anderen und selbst wenn, wie will man soetwas Steuern. Egal, dass wird bei keiner handelsüblichen Anlage gemacht und somit auch nicht bei meiner. Die Versicherung ist mit den Messprotokollen zufrieden ( Abheften für den Ernstfal, so die Empfehlung ) und macht keinen Unterschied zu Netzgebunden Anlagen mit der Begründung: Wir müssten dann jede SUV und alle Notstromanlagen mit PV gesondert erfassen, das macht keiner. Es gibt auch keinen Unterschied in sachen Blitzschutz, auch hier gibt es keine Zahlen die vermuten lassen dass mit PV der Blitz öfter einschlägt. Sicher ist nur, es sollte alles so gebaut sein das geringe Blitze abgeleitet werden ins Erdreich, aber auch hier geht die Versicherung immer von einem Totalschaden aus. Bei einem Volltreffer ist erfahrungsgemäß sowieso mindestens alles im und um das Haus zerstört was Kabel hat, so mein Versicherer und das ist Standartmäßig in meiner Gebäudeversicherung schon enthalten.

Also: Messen ist gut und das Überprüfen der Anlage durch einen Fachmann auch, aber eingentlich nicht Nötig laut Versicherer. Wenn der Brand natürlich von der PV ausgeht wird es Diskusionen geben aber auch hier wurde mir gesagt, ob nun der Akku von Chinahandy oder der deiner PV das Problem war ist uns eingetlich egal, wichtig ist dass keine Pesonen zu schaden kommen dann wird es blöd, wie immer! Also vernetzte Rauchmelder und Hauptschalter für den Akku sind quasi das Ergebniss der ganzen Sache. Der Quatalsmäßie Akkucheck sollte halt wirklich pesönliches Gesetz sein zur eigenen Sicherheit und das nicht nur bei Eigenbauten. Also eigentlich nichts neues.

Grüße DC Hermann

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