Betriebserlaubnisverfahren für Akkuspeicher: Einheitenzertifikat für Akku bzw. Batterie erforderlich? (DIY totreguliert?)

Hi,

dies ist wichtig für alle DIY-Akkuprojekte.

Diese Frage betrifft den "Anmeldungsprozess" beim Verteilernetzbetreiber (VNB), die formelle Bezeichnung dafür ist das Betriebserlaubnisverfahren.

Der Anmeldungsprozess ist geregelt anhand der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV). Die NELEV gilt für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen und sie gilt gemäß §1 (2) insbesondere auch für Speicheranlagen wie Akkuspeicher.

Der NELEV §2 (1) fordert für Akkuspeicher insbesondere die Durchführung des Betriebserlaubnisverfahren gemäß Artikel 29 ff. der Verordnung (EU) 2016/631 (RfG-Verordnung, "Requirements for Generators"), was nach der allgemeinen Festlegung in den Artikeln 30...37 weiter beschrieben wird.

RfG Artikel 30 beschreibt nun Erzeugungsanlagen vom Typ A, dies sind (nach Artikel 5 (2) a)) alle Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz mit Anschlusswert größer als 0,8 kW und kleiner als 1 MW, also die allermeisten Heimspeicher.

Zitat Artikel 30 (1):

Das Betriebserlaubnisverfahren für den Anschluss jeder neuen Stromerzeugungsanlage des Typs A umfasst die Vorlage eines Installationsdokuments.

was nach Artikel 30 (2) "mindestens folgende Angaben umfasst:

f) einen Verweis auf die von einer ermächtigten Zertifizierungsstelle ausgestellten Betriebsmittelbescheinigungen für Betriebsmittel, die Bestandteil der Anlage sind;

g) für Betriebsmittel, für die keine Betriebsmittelbescheinigung ausgestellt wurde, sind die Informationen entsprechend den Vorgaben des relevanten Netzbetreibers bereitzustellen;

Und hier wird es nun spannend.

Für die Erzeugungsanlage ist also nach f) eine "Betriebsmittelbescheinigung" einer "ermächtigten Zertifizierungsstelle" erforderlich, wobei "ermächtigt" praktisch heißt, dass die Zertifizierungsbude selbst zertifiziert sein muss (DakkS-Akkreditierung).

Die "Betriebsmittelbescheinigung" kennen wir als "Einheitenzertifikat", das ist der Begriff, den die NELEV verwendet.

Hier die Frage aller Fragen:
Ist außer für den Batteriewechselrichter auch ein Einheitenzertifikat für den Akku erforderlich?

D.h. brauche ich für meinen DIY-Akku, bzw. die Zellen mit BMS und Gehäuse, ein Einheiten- oder Anlagenzertifikat einer zertifizierten (akkreditierten) Zertifizierungsstelle?

Die Frage könnte man auch so formulieren, ob der Akku ein "Bestandteil der Anlage" gemäß RfG Artikel 30 (2) f) ist.

Oder ob es nach Buchstabe g) ein "Betriebsmittel, für die keine Betriebsmittelbescheinigung ausgestellt wurde" ist.

Selbstredend, so ein Einheitenzertifikat ist quasi unbezahlbar für ein Einzelstück bzw. einen DIY-Akku. So ein Zertifikat wird von Tests in Prüflaboren begleitet, was typisch mindestens c.a. 15.000 € kostet.

Für größere Anlagen wird i.d.R. zusätzlich ein "Anlagenzertifikat" benötigt, dies baut aber m.E. auf vorhandenen Einheitenzertifikaten auf und ist insgesamt etwas billiger, d.h. das billigere Anlagenzertifikat ist schon ab ca. 5000 € zu haben, was für manches DIY-Projekt noch bezahlbatr wäre. Da wäre dann die Frage, ob ein Anlagenzertifikat auch ohne vollständige Einheitenzertifikate möglich ist.

Also wie sieht es nun aus, wie muss ich die Paragraphen lesen?

Wenn die schlimmsten Befürchtungen zutreffen, dann ist jedes DIY-Akkuprojekt anhand der geltenden Gesetze absolut unmöglich bzw. praktisch tot reguliert.

Aber gut dass hier die Experten sitzen..

Viele Grüße,
Ulrich

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Fachleute gibt es viele, aber wofür?

Was genau sollte denn ein Einheitenzertifikat für eine Batterie aussagen?

Das eigentliche Eispeisegerät ist immer der Wechselrichter, und für den gibt es alles, was benötigt wird.

Oliver

Hi Oliver,

und danke schon einmal - aber ich muss hier noch einmal betonen, dass es bei dieser regulatorischen Fragestellung keinstenfalls um so etwas wie "gesunden Menschenverstand" geht.

Nein, des handelt sich um ein 100% bürokratisches Problem, das Europarecht (RfG) bzw. dessen Umsetzung in Deutsches Recht.

Letztlich sitzen bei den Verteilnetzbetreibern Sachbearbeiter am Schreibtisch, die meistens reine Bürokraten sind. Und die sind von ihren noch bürokratischeren Chefs ggf. auch noch angehalten, möglichst genau auf geltendes Recht zu achten, weil das Unternehmen selbst sonst rechtlich belangt werden kann.

Darum geht es. Fachlich / sachlich ist es für mich klar, dass der Akku selbst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine schädlichen Rückwirkungen auf die Systemsicherheit bzw. Versorgungsqualität des Energieversorgungsnetzes haben kann.

Es geht also hier darum, was der Verteilernetzbetreiber von mir einfordern /kann/, wenn er will oder muss.

ich finde das eine sehr interessante und auch wichtige Frage.

Wenn du das richtig und vollständig rausgesucht hast, läuft es ja auf die Bereitstellung der Informationen entsprechend den Vorgaben des relevanten Netzbetreibers raus.

Zum einen steht da Informationen, und nicht Betriebsmittelbescheinigung oder Einheitenzertifikat. Zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, dass der Netzbetreiber da völlig frei in der Auswahl seiner Vorgaben bezüglich der bereitzustellenden Informationen ist.

Was ist das Betriebsmittel? Die Speicherzelle? Das BMS? Die Kabel und Zellverbinder? Die Sicherungen? Der ganze Akku im Verbund (ggf einfach ein Blei-Säure) oder der Verbund aus Akku, Wechselrichter, MQTT Lader und Modulen?

Fragen über Fragen...

Ja und?

Anstatt in völlige Panik zu verfallen, muß man in solchen Fällen schon die zum Recht gehörenden Gesetze und Verordnungen nachlesen. Das ist mühsam, und nicht unbedingt einfach, aber ohne geht es nicht.

Und wenn du das getan hast, und da irgendwelche die reinen Akkuzellen betreffenden Anforderungen gefunden hast, dann können wir hier über genau diese diskutieren.

Auf den ersten und auch zweiten Blick findet man da Stichworte wie Frequenzstabilität und Inselerkennung sowie eine Verweis auf die VDE-Normen, die halt nur den Wechselrichter betreffen.

Also das Einheitenzertifikat für den Wechslrichter bereit halten, und ansonsten ruhig bleiben und Tee trinken, und warten, was kommt.

Wie man in den doch inzwischen unzähligen Beiträgen im Netz zur Anmeldung von Selbstbauakkus nachlesen kann, kann es sein, daß für die Batterie der Nachweis einer CE-Zertifizierung gefordert wird.

Da muß man dann halt schauen, wie man damit umgeht.

Oliver

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Hi,

es geht mir nicht darum, mich selbst irgendwie durchzumogeln, sondern darum, diese Frage möglichst eindeutig zu klären..

Das ist interessant im Sinne der Planungssicherheit, auch für alle zukünftigen Anlagen.


Ansonsten: Im Ursprungsposting habe ich ja die relevanten Gesetze ziemlich detailliert behandelt und zitiert, und ja, demnach ist es für mich leider nicht klar, wann bzw. für welche Betriebsmittel eine Betriebsmittelbescheinigung erforderlich ist oder vom Verteilernetzbetreiber gefordert werden kann. Das ist also die Frage.

Was das Anbringen der CE-Kennzeichnung betrifft, ist dort grundsätzlich kein Zertifikat erforderlich, denn es handelt sich um eine Herstellererklärung. Und DIY heißt, ich bin der (Selbst-)Hersteller.

Auch hier wäre wieder fraglich, mit welcher Rechtsgrundlage (VDE-Regeln? Willkür?) ein Zertifikat gefordert werden kann.


Zum Thema VDE-Normen noch die allgemeine Anmerkung, dass es ein "starkes Stück" ist, dass jedermann, der als (Selbst-)Hersteller tätig wird (DIY) einerseits kraft Gesetz gezwungen ist, diese Regeln einzuhalten, es jedoch gleichzeitig mittels Urheberrecht verboten wird, diese Normen frei zu verbreiten bzw. einfach gratis für alle zur Verfügung zu stellen.

==> Das ist doch ein Widerspruch in sich, wenn sich jeder an die Regeln halten soll, aber diese Regeln absichtlich unter Verschluss gehalten werden bzw. die Vervielfältigung untersagt wird.

Oder auch, dass diese VDE-Normen überhaupt erst privatwirtschaftlich zustande kommen, während sie - regulatorisch bedingt als Monopolangebot - für die Allgemeinheit gelten sollen. Bei einem Monopol gibt es keinen Wettbewerb, weshalb auch die Effizienzgrundlage der Marktwirtschaft als Legitimation fehlt. Insgesamt haben wir aus gutem Grund öffentliche Gesetze, und nicht irgendwelche privaten Regeln für alle.

Ja, und umso wichtiger ist es am Ende auch, hier bei der Rechtsgrundlage möglichst Klarheit zu haben.

==> Es ist absolut hilfreich, wenn hier die Frage eindeutig geklärt wird.

Hallo,

Danke für diesen Thread. Viele dieser Fragen stelle ich mir auch gerade. Ist dies das Ende von DIY und fertigen Akkupacks aus China?

Welche Zertifikate benötigt eine Batterie genau zum korrekten Betrieb und zur erfolgreichen Anmeldung?Oder benötigt die Batterie gar keine Zertifikate und es genügt der WR? Und müssen diese Zertifikate zukünftig ggf. sogar bei ZEREZ vom Hersteller hinterlegt werden?

Gestern habe ich nämlich gelesen, dass ab 1.2.2025 bei Registrierung einer PV Anlage eine ZEREZ ID zwingend erforderlich ist, auch für Batteriespeicher! D.h. der Hersteller muss die Zertifikate in einer zentralen Datenbank des Bundes (zerez.de) hinterlegen, damit der Netzbetreiber auf diese Daten zugreifen kann und die Anmeldung wird so vereinfacht.

Siehe dazu:

Auch für Wechselrichter und Batterien, etc. soll ein Zertifikat und eine Eintragung bei ZEREZ nötig sein laut Artikel. Ist keine ZEREZ ID vorhanden, soll keine Registrierung der Anlage möglich sein!!

Ein Zertifikat bei ZEREZ hochladen würde ggf. für China fertig Akkupacks noch gehen. Außer das Zertifikat muss von einer bestimmten Zertifizierungsstelle ausgestellt sein, da wäre der Aufwand bestimmt zu groß und es wäre bestimmt zu teuer, für jedes einzelne Batterypack eine Zertifizierung zu beantragen.. für DIY wird's ja so gar nicht gehen?

Ich warte nun mit der Bestellung meiner Batterie, bis das Thema geklärt ist. Ich will gerne ein fertiges Akkupack von Amy kaufen.

Hallo
Ich war gerade auf der Seite von Zerez und die ist lächerlich.
Da steht nur kauderwelch in gebrochenem Deutsch und wie kann ein Verein damit beauftragt werden?

Auf dieses Zertifikat Gedönse bin ich die Tage auch schon gestoßen.

Interessant ist ja nun wie ich mit meinem Projekt umgehen muss.

Der Deye WR sowie der Felicity Batteriespeicher ist nicht in deren Datenbank vertreten.

Die Zertifikate bekomme ich vom Verkäufer.

Muss ich die nun hoch laden oder ist der Hersteller dazu verpflichtet ?

Nachtrag: Anscheinend können nur Hersteller die Zertifikate hoch laden, steht zumindest in den FAQ

Fragen über Fragen.

Zum Glück steht zumindest mein Solaredge da drin.

Ziemlich undurchsichtig das Ganze

Gruß Stefan

Ich habe mir mal unter ZEREZ denn Spaß gemacht nach
Norm: VDE-AR-N 4105
Primärernergie: "PV/Speicher" , "Speicher"
alle Einträge (285) durchzusehen.

Die meisten Einträge enthalten bei "Kategorie/Klasse/Betriebsmittel" den Eintrag "Umrichter", "NA-Schutz" oder "Umrichter des Speichers".

Einige Einträge haben "Andere".

Bei den Geräten ( BATD0050-ES-1-400-1 und ähnliche ) der Firma "WSTECH GmbH" handelt es sich um Batteriewechselrichter: WSTECH BATD0050-ES-1-400-1 ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG Pdf-Herunterladen | ManualsLib

"PQstorl-WM", "PQstorl-C" sind offensichtlich WR der Firma Hitachi: https://www.hitachienergy.com/products-and-solutions/energystorage/pqstori

Für mich ist nicht ersichtlich, dass man da für einen seriellen Stack aus Batterienzellen mit BMS in einem Gehäuse überhaupt einen Eintrag vornehmen könnte.
Welche Eigenschafft eines DC-Batteriespeichers sollte ich da zertifizieren?

"Der Welt erstes..."

Oliver

Da wird von folgendem gesprochen:

UL 1973:2022 (the Standard for Batteries for Use in Stationary, Vehicle Auxiliary Power and Light Electric Rail (LER) Applications) is a safety standard for energy storage systems. It specifies detailed requirements that manufacturers of ESS must meet to qualify for safety certification.
IEC 62619:2022 Akkumulatoren und Batterien mit alkalischen oder anderen nicht säurehaltigen Elektrolyten Sicherheitsanforderungen für Lithium-Akkumulatoren und -Batterien für die Verwendung in industriellen Anwendungen
IEC 62660-2:2018 <=> VDE 0510-34:2020-07 Sekundäre Lithium-Ionen-Zellen für den Antrieb elektrischer Straßenfahrzeuge – Teil 2: Zuverlässigkeits- und Missbrauchstests
IEC 62660-3:2022 <=> VDE 0510-49:2023-08 Lithium-Ionen-Sekundärzellen für den Antrieb von Elektrostraßenfahrzeugen Teil 3: Sicherheitsanforderungen

Für mich ist nicht ersichtlich, dass das etwas mit

VDE-AR 41* und insbesondere
VDE-AR 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) den nationalen Standard für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen in der Niederspannung

zu tun hätte.

Mir auch nicht. Abgesehen davon, daß es wohl für keinen anderen Speicher so ein Zertifikat gibt.

Oliver

Das Gesetz spricht hier von Anlagen zur Speicherung, und kare Sache, ein Speicher ist grundsätzlich eine Einheit aus mehreren Komponenten.

Im Gesetz steht insbesondere auch nicht, welche Komponenten nicht vom Zwang zur Vorlage des Installationsdokumentes betroffen sind.

Also ja, wenn am Ende nun doch Willkür des Verteilernetzbetreibers oder des im Installateurverzeichnis des Verteilnetzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmens maßgeblich ist, dann ist das wieder eine sehr unbefriedigende Situation.

Beim Installateurverzeichnis wird wiederum die Eintragung in die Handwerksrolle verlangt oder die Mitwirkung der Innung bei irgendwelchen Ausnahmen. Deswegen kann man dort von hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung sprechen, wodurch jedes Innungsmitglied und somit jeder Elektroinstallateur zu Neutralität und Diskriminierungsfreiheit verpflichtet ist.. zumindest in der Theorie.

Das ist aber trotzdem höchst unpraktikabel, sich deswegen mit einem Installateur anzulegen, der praktisch unwillig ist, ein Installationsdokument vorzulegen. Faire Bezahlung hin oder her..

Moin,

.... na super.... ich wollte mir gerade das material für meinen speicher bestellen :-/ .... jetzt wird das wohl doch nur etwas für eine off grid anlage .... (batterie der schande ??)

lg vom fpg

Hallo Zusammen,

hat hier vielleicht schon jemand hier mit einem Elektriker im Austausch, wie das Thema eingeschätzt wird?

Auf der Zerez Seite schien es gestern auch ein Webinar gegeben zu haben. Hat da vielleicht jemand Infos, ob da wesentliches besprochen wurde?

Ich bin sehr an dem Thema interessiert. Meine Anlage mit 13kWp ist seit Dezember fertig und läuft als Insel mit 2x15kwh als Batterien. In der Zwischenzeit waren andere Arbeiten nötig, jetzt soll im Frühjahr die Anlage eigentlich mit einem Multiplus ans Netz. Leider wird das im Januar nichts mehr...