Hi,
dies ist wichtig für alle DIY-Akkuprojekte.
Diese Frage betrifft den "Anmeldungsprozess" beim Verteilernetzbetreiber (VNB), die formelle Bezeichnung dafür ist das Betriebserlaubnisverfahren.
Der Anmeldungsprozess ist geregelt anhand der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV). Die NELEV gilt für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen und sie gilt gemäß §1 (2) insbesondere auch für Speicheranlagen wie Akkuspeicher.
Der NELEV §2 (1) fordert für Akkuspeicher insbesondere die Durchführung des Betriebserlaubnisverfahren gemäß Artikel 29 ff. der Verordnung (EU) 2016/631 (RfG-Verordnung, "Requirements for Generators"), was nach der allgemeinen Festlegung in den Artikeln 30...37 weiter beschrieben wird.
RfG Artikel 30 beschreibt nun Erzeugungsanlagen vom Typ A, dies sind (nach Artikel 5 (2) a)) alle Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz mit Anschlusswert größer als 0,8 kW und kleiner als 1 MW, also die allermeisten Heimspeicher.
Zitat Artikel 30 (1):
Das Betriebserlaubnisverfahren für den Anschluss jeder neuen Stromerzeugungsanlage des Typs A umfasst die Vorlage eines Installationsdokuments.
was nach Artikel 30 (2) "mindestens folgende Angaben umfasst:
f) einen Verweis auf die von einer ermächtigten Zertifizierungsstelle ausgestellten Betriebsmittelbescheinigungen für Betriebsmittel, die Bestandteil der Anlage sind;
g) für Betriebsmittel, für die keine Betriebsmittelbescheinigung ausgestellt wurde, sind die Informationen entsprechend den Vorgaben des relevanten Netzbetreibers bereitzustellen;
Und hier wird es nun spannend.
Für die Erzeugungsanlage ist also nach f) eine "Betriebsmittelbescheinigung" einer "ermächtigten Zertifizierungsstelle" erforderlich, wobei "ermächtigt" praktisch heißt, dass die Zertifizierungsbude selbst zertifiziert sein muss (DakkS-Akkreditierung).
Die "Betriebsmittelbescheinigung" kennen wir als "Einheitenzertifikat", das ist der Begriff, den die NELEV verwendet.
Hier die Frage aller Fragen:
Ist außer für den Batteriewechselrichter auch ein Einheitenzertifikat für den Akku erforderlich?
D.h. brauche ich für meinen DIY-Akku, bzw. die Zellen mit BMS und Gehäuse, ein Einheiten- oder Anlagenzertifikat einer zertifizierten (akkreditierten) Zertifizierungsstelle?
Die Frage könnte man auch so formulieren, ob der Akku ein "Bestandteil der Anlage" gemäß RfG Artikel 30 (2) f) ist.
Oder ob es nach Buchstabe g) ein "Betriebsmittel, für die keine Betriebsmittelbescheinigung ausgestellt wurde" ist.
Selbstredend, so ein Einheitenzertifikat ist quasi unbezahlbar für ein Einzelstück bzw. einen DIY-Akku. So ein Zertifikat wird von Tests in Prüflaboren begleitet, was typisch mindestens c.a. 15.000 € kostet.
Für größere Anlagen wird i.d.R. zusätzlich ein "Anlagenzertifikat" benötigt, dies baut aber m.E. auf vorhandenen Einheitenzertifikaten auf und ist insgesamt etwas billiger, d.h. das billigere Anlagenzertifikat ist schon ab ca. 5000 € zu haben, was für manches DIY-Projekt noch bezahlbatr wäre. Da wäre dann die Frage, ob ein Anlagenzertifikat auch ohne vollständige Einheitenzertifikate möglich ist.
Also wie sieht es nun aus, wie muss ich die Paragraphen lesen?
Wenn die schlimmsten Befürchtungen zutreffen, dann ist jedes DIY-Akkuprojekt anhand der geltenden Gesetze absolut unmöglich bzw. praktisch tot reguliert.
Aber gut dass hier die Experten sitzen..
Viele Grüße,
Ulrich