Bestellung Split Klimaanlage ohne Fachfirmen-Installationsnachweis

Hallo zusammen,

wollte mir eine Mitsubishi Splitanlage bestellen, aber sämtlich von mir angerufenen Händler beharren auf einen schriftlichen Nachweis, daß die Anlage von einem zertifiziertem Fachbetrieb montiert werden muss(EU-Regelung). Diese muss namentlich dokumentiert sein. Montieren sollte mir die Anlage eigentlich ein guter Bekannter mit vorhandenem F-Schein, aber welche Fachfirma bescheinigt einem die fachgerechte Montage, wenn die Anlage nicht bei ihm gekauft wurde? Einzig NXL aus den NL würde liefern, aber ohne den genannten Nachweis keine Garantie.

Kennt jemand die genauen rechtlichen Vorraussetzungen, ob die Montage tatsächlich eine Fachfirma dokumentieren muss oder reicht auch der Nachweis des F-Schein des Monteur; einmal wegen einer Bestellung und zum anderen wegen der Garantie?

Danke euch

1 „Gefällt mir“

Mein Eindruck hier im Forum war, daß die Hersteller die Garantieabwicklung über die Fachbetriebe machen. Wenn dein Bekannter das macht anschliesst, wird das vermutlich eh nichts. Und z.B. bei Daikin müsste man noch einen teuren Wartungsvertrag abschließen.

Ich würde möglichst günstig im Ausland bestellen, und dann auf Risiko setzen. Du sparst im Ausland beim Kauf, und durch Deinen Bekannten bei der Installation. Das ist Dir das Risiko vielleicht wert.

Soweit mir bekannt ist, gibt es bei Anlagen aus dem Ausland generell keine Garantie.
Sprich auch nicht mit Nachweis.

Wenn es um Garantie geht, kann dies an bestimmte Auflagen geknüpft sein, z. B. der Installationsnachweis, da Garantie eine freiwillige Leistung ist.
Die Gewährleistung, die europaweit gilt, kann nicht ausgeschlossen werden, sie gilt immer für zwei Jahre (in Spanien, Portugal u. Schweden sogar drei Jahre) auf neue Artikel.
Ist schon richtig, daß sich viele Verkäufer hinter der Herstellergarantie verstecken, was aber nicht zulässig ist. Gewährleistung greift immer zuerst! Irgendwelche Einschränkungen, die m.M. nach unzulässig wären, kann ich im europäischen Verbraucherrecht nicht finden.
Vielleicht hat ja jemand schon einmal Gewährleistungsansprüche an ausländische Verkäufer gestellt.

Daikin möchte wissen, wer die Inbetriebnahme gemacht hat und das musst du bei der Registrierung des AG zumindest angeben...

Geräte bestellen, sollte jeder können, der über einen Kälteschein verfügt. Wenn du also deinen Kumpel angibst und eine Kopie des Kältescheins zupackst, sollte das funktionieren.

Leider nein,
mit allen mit denen ich telefoniert habe, wollen eine Fachfirma mit Zertifikatsnummer. Angeblich wegen der "neuen" Regelungen seit 2024.
Kälteschein alleine reicht nicht (mehr)!

Ok, interessant. Dann würde ich im Ausland bestellen und auf Gewährleistung pfeifen. Risiko gehört zum Leben.

Woher nimmst du dein Wissen, wenn ich fragen darf. Du hast es so formuliert als hättest du eine seriöse Quelle dafür. Soweit ich weiß, beschränkt z. B. Daikin die Gewährleistung auf das Herkunftsland. Das ist vermutlich nicht die einzige Firma, aber das ist nur meine Vermutung.

Ich habe damals in Italien bestellt, u. a. Wegen der Nachweise. Obwohl letztlich ein zertifizierter die Ventile aufgedreht hat. Mir war es zu bürokratisch in DE.

Allerdings werden natürlich auch Käufe im Ausland vom Händler registriert. Ob da irgendwann jemand in die Datenbank schaut und Nachweise anfordert weiß ich nicht.

Schaue hier:
Gesetzliche Gewährleistung & Garantie in Europa
Den (sehr umfangreichen) Gesetzestext/Verordnungen findest Du u.a. hier:
EU-Verordnungen

Wie ich schon erwähnte, kann Daikin die Gewährleistung in Deutschland nicht ausschließen; die Garantie unter bestimmten Vorraussetzungen schon. Ansprechpartner im Schadensfall wäre zunächst auch nicht Daikin, sondern der Händler, der dir die Anlage verkauft hat. Wenn der im Ausland seinen Sitz hat, natürlich auch nur dort und ist er plötzlich von der Bildfläche verschwunden, hast Du ins Klo gegriffen. Bei der Garantie kann jeder sein eigenes Süppchen kochen, z.B. auf das Herkunfsland. Wäre jetzt die Frage, ob die Garantie dann gänzlich ausgeschlossen wäre, oder im Herkunftsland gestellt werden müßte, egal wo die Anlage montiert wurde.
Vielleicht verwechselst auch Du Gewährleistung mit Garantie.

Frage so am Rande:
Wo hast Du in Italien bestellt?

1 „Gefällt mir“

Nein, sowas geht nach EU-Recht nicht. Gewährleistung gilt grundsätzlich europaweit. Egal, wo du in Europa kaufst, du hast als Endverbraucher immer Gewährleistung. Fast immer 2 Jahre.

Anders ist es mit der Garantie, das ist eine freiwillige Zusatzleistung der Hersteller, die sie an alle möglichen Bedingungen knüpfen kann, z.B. regelmäßige Wartung, Installation durch bestimmte Fachbetriebe, Bezug der Anlagen im Inland usw.

ich denke der Haken bei der EU Gewährleistung über Grenzen hinweg ist Entfernung und Kommunikation..

Wenn ein Mangel berechtigt ist, muss glaube ich der Händler auch für den Transport aufkommen. Sollte der Mangel aber nicht anerkannt werden, bleibt man auf den Transportkosten sitzen. Ebenso bei Widerruf.

Allerdings kann man auch innerhalb Deutschlands mit Onlineshops auf die Nase fallen.