Ich denke das ist ohnehin unmöglich. Ich glaube nicht, dass ein Lkw Fahrer oder Paketdienstfahrer den Kunden die Ware auspacken lässt - bevor dieser unterschrieben hat.
Geht ja auch nicht, wie soll er die dann unverpackte Ware wieder ordentlich zurücktransportieren wenn die Annahme verweigert wird?
Die Ahnnahmeverweigerung ist somit meiner Ansicht nach ohnehin eher selten "praktikabel" und nur in "eindeutigen Fällen" sinnvoll.
Aber das hat @u-f-o denke ich auch nicht gemeint, denn er hat geschrieben:
Also ganz klar NACH Erhalt / Annahme der Ware - nicht bei Annahme.
Das ist völlig richtig, man muss deshalb auch ganz klar zwischen einem Transportschaden und einer "anders gearteten Funktionsunfähigkeit" unterscheiden.
Das ist deshalb so wichtig, weil es maßgeblich dafür ist, ob und wenn ja wer am Ende für den Schaden haften muss.
Und genau dieser Punkt stört mich persönlich so sehr: Diese "Vollkaskomentalität". Das mit dem Finger auf andere zeigen, ohne in dem Zusammenhang aber auch die Umstände die dazu geführt haben zu erwähnen.
Das ist eben ganz grundsätzlich der Sinn von einem Forum. Voneinander zu lernen. Und wie in dem Fall auch aus Fehlern / Pech anderer zu lernen.
Wenn man die ganze Angelegenheit hinterfragt und von Anfang an betrachtet, sieht es nämlich so aus:
Angefangen hat es so:
Das ist dann einfach ein Pech, wie es sehr viele insbesondere auch bei Klimageräten haben. Genau IN DIESEM MOMENT direkt im Anschluss der Lieferung wäre eben nun der Tipp von @u-f-o Gold wert gewesen.
Meiner Ansicht nach ist es auch völlig verständlich und nachvollziehbar - wenn du hier "nicht alle Schäden" direkt finden konntest. Ist ja völlig verständlich? Immerhin wirst du ja wohl kaum das neue Gerät direkt zerlegen, um zu kontrollieren ob sich innen der Lüfter frei dreht...
Also aus DEINER SICHT völlig nachvollziehbar denke ich.
Aber wie sieht es für den Händler aus?
Der versendet das (mutmaßlich) neue und unbeschädigte Gerät an dich. In Folge wird er von dir kontaktiert, dass es "ein paar kleinere Beulen am AG unten an der Wanne und an den Lamellen" hat.
Er antwortet lt. deiner Angabe es wäre eine "Bagatelle, die die Funktion nicht beeinträchtigt".
Das ist ja auch objektiv betrachtet völlig korrekt!
Das bedeutet aber keinesfalls, dass man das als Kunde akzeptieren muss! Die Funktion von einem Auto wird auch nicht beeinträchtigt, wenn es Dellen hat. Nach der Logik wäre dann ein Neuwagen mit Hagelschaden gleich viel wert wie ohne - was natürlich völliger Unsinn ist.
Also zu diesem Zeitpunkt hättest du bereits auf eine Rückabwicklung / Neulieferung bestehen können. Erfolgsaussichten? Weiß man nicht, wenn keine Versicherung oder Pay Pal im Spiel ist.
Jetzt kommt aber diese Info:
Das finde ich sehr interessant, vielleicht hat damit schon jemand hier Erfahrungen gemacht und möchte sie mit uns teilen? Ich habe keine, wäre aber ev. eine Alternative zu PayPal.
@paddy72 Wir wurde bezahlt?
Was passierte dann?
Einige Zeit später hast du die Anlage montieren lassen. Erst jetzt ist das eigentliche Problem aufgefallen - was ja in dem Zusammenhang völlig nachvollziehbar ist!
Aber wie sieht das für den Händler aus:
Zuerst meldet sich der Kunde wegen einer kleinen Delle, lässt sich aber offensichtlich erfolgreich "abwimmeln".
Einige Zeit später meldet sich der Kunde erneut, nun soll aber das Gerät "total defekt" sein.
Das wird eben aus Sicht vom Händler erst mal "eine schiefe Optik" haben.
Der Händler kann ja nun mal nicht wissen, ob dieser nun neu gemeldete Schaden jetzt tatsächlich bereits zum Zeitpunkt der Annahme vorhanden war - oder aber BEI DER MONTAGE passiert ist. Woher sollte er das auch wissen?
Der Grund dafür ist ganz einfach:
Wenn es eine FEHLFUNKTION an der Anlage gibt (also KEINEN TRANSPORTSCHADEN) - wird das für den Händler kein großes Problem sein. Denn dann kann er das (grundsätzlich) über Daikin als Garantiefall abwickeln.
Grundsätzlich deshalb, weil es in der Konstallation "Split Klima" und der Forderung der Hersteller von "nachweislich von Fachbetrieb installiert" am Ende dann doch etwas komplizierter ist.
Das ist auch der Grund, weshalb man hier im Forum immer wieder lesen kann:
So oder so ähnlich, denken in dem Punkt viele.
Ich ebenso. Mir war vor Kauf völlig bewußt, dass es dahingehend ein Risiko ist. Deshalb eben auch die Transportversicherung dazugekauft und mit PayPal bezahlt.
Es bleibt vermutlich dennoch ein Restrisiko - aber das gibt es eh immer.
Wenn man anstatt direkt vom Händler über Ebay kauft, wird man dahingehend auch ggfs. "sicherer" sein.
Und das ist schön, dass die Anlage nun läuft und freut mich für dich - wie bereits von mir anderswo geschrieben.
Deine stark vereinfachte Darstellung, in dem du dich selber als 100% Opfer hinstellst und dir selber keines Fehlers bewusst bist - finde ich aber weltfremd.
Du hattest Pech - das haben viele andere auch. Anschließend hattest du aber Möglichkeiten ungenutzt gelassen, zu deinem Recht zu kommen.
Würden günstige online shop´s in Fällen wie bei dir - AUF EIGENE KOSTEN - hier direkt den Schaden bezahlen (wie du dir das vorstellst?), dann würde es die wohl nicht lange geben...
Man sollte meiner Ansicht nach also immer das "Gesamtbild" betrachten ![]()
Und in so einem echt "schwierigen und unüblichem" Fall finde ich es völlig verständlich, wenn es dann dagimarket auch "ganz genau wissen" will - wenn der Schaden dann in dem Fall an ihnen hängen bleiben würde!!!
Und es kann immer wieder passieren, dass selbst fabrikneue Geräte out of the box nicht funktionieren.
Ich bin überzeugter Lidl Parkside Nutzer, hatte bisher nur 1 (!) defektes Gerät. Das war eine Akku Motorsense, die meine aktuell genutzte mehrere Jahre alte Parkside bei Bedarf ersetzen sollte.
Ich wollte die also nur als Ersatz. Ich dachte mir dann aber doch: Besser ausprobieren. Also wollte ich die Neue nutzen, die alte auf Ersatz legen. Beim 1. Einsatz hat die direkt zu brennen begonnen. Also wirklich Flammen, die ich auspusten musste...
Deshalb war die Rückgabe dann auch kein Problem - sonst wäre ich auch darauf sitzen geblieben.
Es ist eben selten etwas so einfach, wie es scheint. Man sollte sich auch immer in das Gegenüber (hier der Händler) hineinversetzen - dann kommt man eher ans Ziel.
Immerhin gibt es in dem Fall ja erstmal 2 Opfer:
- Der Kunde, der mit defektem Gerät dasteht
- Der Händler, der sich darum "kümmern" soll
Beide können NICHTS für den Schaden!