Im anhängenden PDF ist eine 2-seitige Forderung von meinem Vermieter, damit ich mir auf meinem Balkon eine BKW von 800 Watt in 2 Modulen installieren darf.
Die rot markierten Bereiche sind für mich fragwürdig und daher bin ich auch hier.
Seite 1, roter Marker 1):
Muss ich das wirklich von einem zertifizierten Elektriker machen lassen inkl. einem Nachweis für den Vermieter? Ich habe die Montage ehrlich gesagt schon vorbereitet (siehe Bilder 1 und 2 Link Hier Imgur: The magic of the Internet )... Eine neue 16A Sicherung, die mit einem 1,5mm² Kabeldraht und einer neuen Aufputzsteckdose ausschließlich für die BKW Anlage vorgesehen ist.
Seite 1, roter Marker 2):
Dieser Punkt verwirrt mich etwas, da er eigentlich für mich im roten Marker 1 schon verarbeitet ist… Ich hatte vor, einfach ein Schuko Stecker Verlängerungskabel zu kaufen und dieses dann in die von mir neu installierte Aufputz Steckdose zu stecken, fertig.
Seite 2, roter Marker 1): “Geschweifte Klammer”
Stimmt das, dass dieser Grund inzwischen hinfällig ist?
Seite 2, roter Marker 2):
Ich soll eine Rückbaukaution beim Vermieter hinterlegen?!?! Wirklich 500€, das ist mehr als das ganze BKW kostet. Wenn ich ausziehe, würde ich eh die Aufputzdose, das BKW und die 16A Sicherung wieder entfernen!
An die Moderatoren... wieso werden meine Links zu der PDF und den Bildern ständig entfernt?!?! Ohne diese ergibt der ganze post doch überhaupt keinen sinn {green}:idontknow:
Darüber, ob es einen Elektriker braucht, um den Stecker eines BKWs in die Steckdose zu stecken, kann man ja diskutieren.
Die Installation eines neuen Stromkreises mit Sicherung fällt nicht unter das, was ein Laie selber durchführen darf. Schon mal gar nicht in einer Mietwohnung.
Da kommst du um den Elektriker nicht drumrum, und das ist prinzipiell auch gut so.
Die Kaution würde ich schlicht ablehnen, nach dem Motto: verklag mich doch...
Bei solch einem Mietermotto hätte ich als Vermieter10 Minuten später einen Termin beim Anwalt. Nicht um die Kaution einzuklagen, sondern um den Mieter aus der Wohnung zu klagen.
dem stimme ich zu.. ich würde gern Streitigkeiten vor gericht und mit einem Anwalt vermeiden darum bin ich ja auch hier ins Forum gekommen.... denn das ist meine letzte möglichkeit bevor ICH einen Anwalt aufsuchen muss um den die Rechtlichen möglichkeiten klären zu lasen. {green}:tears:
PS: ich habe die Bilder und PDF links nochmals Hinzugefügt und hoffe das sie die Moderator genehmigung überstehen {green}
Ohne den Einzelfall zu kennen, lässt sich dazu natürlich wenig sagen. Sollte der Vermieter z.B. den gesetzlichen Kautionsrahmen schon voll ausgeschöpft haben, darf der gerne klagen...
Ja, diese ständige "dein Vermieter ist dein Feind" Gehabe von vielen hier finde ich mehr als Kontraproduktiv.
Ich denke wichtig bei solchen Fragen ist als allererstes, ob es ein privater Vermieter ist, oder was größeres wie eine Baugesellschaft oder sowas.
Die beiden muss man m.E. völlig unterscheiden.
Mit Privatvermietern kann man meistens einen persönlichen Termin machen und den Einzelfall erläutern.
Oft kann man dann Bedenken im Gespräch beseitigen.
Bei größeren/verwalteten Gebäuden ist es oft so, dass ein Sachbearbeiter einfach keinen Bock auf individuelle Arbeit hat.
Hier sollte man dann auf einen konkreten inividuellen Termin hinarbeiten. Da darf es dann auch schonmal etwas bestimmter zugehn bei der Kommunikation.
Ab 4 Beiträgen wird da nix mehr geprüft oder genehmigt.
Allerdings hasse ich solche Links zu Filehostern. Nach x Wochen sind die Sachen dann weg und oft sind dann ganze Threads sinnlos und unverständlich.
Du solltest die Dokumente direkt hier ins Forum hochladen.
Jaja, du bist ja anscheinend einer der schon angesprochenen Aufhetzer...
Wenn ein Mieter seinen Vermieter als Feind sieht stimmt schonmal was ganz Grundsätzliches nicht. Und zwar mit der Einstellung des MIETERS.
Wie ich übrigens schon sagte, würde ich garkeine Kaution einklagen, sondern den Mieter rauswerfen. Wer nach dem Motto "verklag mich doch" handelt, hat die Wohnung nicht verdient. Das ist eine massive Störung des Hausfriedens.
Oder er REDET mal mit dem Vermieter. Wieso höre ich hier immer nur "Das musst du einklagen" oder "zeig dem Idiot wos lang geht" etc?
Ich sag mal so: Der Vermieter hätte die Möglichkeit gehabt, auf die Anfrage des Mieters bzgl. BKW hin mit dem abzuklären , was und wie und wo, und dann auch seine berechtigten Forderungen vorzubringen. Statt dessen hat der das leider übliche Pamphlet mit teils völlig abstrusen Forderungen geschickt. Mag ja sein, daß das eine große Gesellschaft ist, wo die Sachbearbeiter Formblatt 38 verschicken, und für die dann die Sache erledigt ist. Spielt aber keine Rolle.
Man muß nicht nicht gleich streiten, aber wenn der andere damit anfängt, gehts halt nicht anders.
Genau das, nämlich einen Stecker in die Außensteckdose zu stecken, will der Vermieter nicht. Gemäß meinem Verständnis: VDE muss da noch nachbessern. Derzeit will VDE die spezielle Einspeisesteckdose.
Damit hängt dann auch m.E. die Kaution zusammen, um den Rückbau machen zu können (Einspeisesteckdose gegen normale Außensteckdose tauschen). Der Nachmieter will evtl. die Außensteckdose normal nutzen.
Insgesamt finde ich dir Forderungen des Vermieters nicht überzogen. VDE will derzeit die Einspeisesteckdose und vermutlich kennt der Vermieter die genaue Leistungsführung der Außensteckdose nicht. Da braucht man halt einen Elektriker, um das zu prüfen. Siehe auch Produktnorm für Balkonkraftwerke: VDE veröffentlicht zweiten Entwurf
Würde an Deiner Stelle warten bis VDE die neue Produktnorm veröffentlicht hat und es hoffentlich möglich ist mit einer normalen Außensteckdose zu arbeiten. Ohne wird der Vermieter weiter einen Elektriker verlangen und Du kannst nichts dagegen tun, außer Dir einen anderen Vermieter und damit eine andere Wohnung suchen.
Zu aller erst, ich bin nicht pro Vermieter, habe aber mit vielen Vermietern und Gesellschaften als Mieter zu tun gehabt. Meine Antworten sind basierend auf meinen Erfahrungen und Rechtsauslegungen. Sie werden Dir nicht unbedingt passen, aber ich begründe es so gut wie möglich, dann kannst Du eventuell eine eigene Lösung finden.
Das kann der Vermieter verlangen. Ein Vermieter MUSS Personen vor gefahren schützen, darf also keine "Bastelei" an seiner E-Anlage dulden.
Beispiel, Du installierst die Schuko Steckdose, BKW ist aber eine Einspeisesteckdose zu erwarten, da diese allgemein verbreitet ist (Empfinden des Vermieter und allgemein auch so gehandhabt), es kommen Bekannte mit einem Kind zu besuch. Das Kind spielt alleine auf dem Balkon und übergießt die Schukosteckdose mit Wasser, bekommt einen Stromschlag und landet im Krankenhaus.
Dann schreien alle erstmal nach dem Vermieter, der aber von deiner Installation nichts weis, woher auch. Aber alleine bis dieser Nachweisen kann, hat er UNVERSCHULDET schin den ersten Bildzeitungsbericht wegen der gefährlichen E-Anlage, weil Du nicht deine Bekannten bremst und Dich nicht traust zuzugeben das das dein Werk mit der Steckdose war.
Die E-Anlage in der Wohnung ist Vermieterentscheidung, da diese zum Gebäude gehört. Du darfst ja auch nicht einfach eine neue Wasserleitung in ein anderes Zimmer ziehen, das ist für die meisten auch selbstverständlich, aber bei Strom ist es gleich. Ich habe auch schon eigene Stromleitungen gelegt und zurück gebaut, aber davon wusste der Vermieter nichts. Aber beim BKW kannst Du es ja auch nicht verheimlichen.
Kann man wegen dem Markieren streiten, aber gehört mit der Art der Dose zu erster Frage. Feste Installation ist keine Steckerfertige Anlage mehr, also Einspeisesteckdose. Rechtlich ist die Schuko eine Grauzone, wird aber eh bald vorgeschrieben sein.
Jetzt habe ich eine Frage zu deinem Bild. Du willst selber einen Sicherungsautomaten installieren, die Steckdose soll meiner Vermutung nach auf den Balkon. Erstens, warum ist es eine Doppelsteckdose wenn das die "Einspeiseleitung" wird? Da hat dann nach Vorgabe NICHTS anderes dran zu sein. Zweitens, Warum ist das die Billigste Dose die es gibt? Wenn es außerhalb der Wohnung montiert wird, also Balkonbereich, MUSS es Spritzwassergeschützt und somit eine Feuchtraumsteckdose sein.
Aus diesem Grund soll das eine FACHKRAFT machen. Wie hoch muss die Steckdose montiert werden? Wie weit von der Außenwand/ungeschützten Bereich entfernt? In welchen Abständen muss das Kabel fixiert werden, oder muss es in ein Leerrohr? Wie darfst Du das Kabel in den Verteilerkasten einziehen, sprich an welcher Stelle?
Wäre hinfällig, ist VNB Problem und hat den Vermieter auch nicht zu interessieren. Entsprechend den Gesetzestext mitteilen.
Darf er verlangen. Elis sind teuer.
Ich habe an dem Schlafzimmerfenster einen Aufputzrolladen montieren wollen, da ich es gerne sehr dunkel beim schlafen habe, Migränegefahr sei dank. Forderung war das der Rolladen farblich passt(war auf dem Balkon montiert und der war ins Haus gebaut, also nicht viel einsehbar), elektrische Arbeiten vom Eli und er beim Auszug an der Fassade verbleibt.
Ich habe selber montiert, lackiert, angeschlossen und bei Auszug die 8 Löcher verschlossen, Fassade neu gestrichen und es gab nie Probleme.
Frag doch mal nen Eli an, eventuell kannst Du nach seinen Vorgaben das Kabel schon mal montieren, Steckdose, aber die geforderte, montieren und der muss nur noch Kabel auflegen und Sicherungsautomaten anschließen.
Alles andere ist ja erstmal zweitrangig und kein direkter Nachweis gefordert. Kaution gibt es ja bei Auszug wieder.
ERGÄNZUNG:
Und fällt mir gerade noch auf, warum ein Elektriker verlangt wird zeigst Du leider am besten. WARUM ZUM GEIER willst Du den Neutralleiter aus dem Sicherungsautomaten führen? Weist Du überhaupt welche Farbe wofür steht und welche Leitungen mit dem Sicherungsautomaten versehen werden? Verwendung anderer Farben kann für einen Dritten, der mal da dran MUSS, warum auch immer, sogar tödlich enden. Abgesehen davon ist 2,5mm² der Installationsstandard heutzutage!
Außen auf dem Balkon wird nichts bis auf 2 Panele und der Wechselrichter Montiert!! (KEINE Bohrungen, Durchbrüche oder sonstiges das beim Auszug bleiben würde!!!) das 5m Schuko Kabel das beim Wechselrichter dabei ist wird durch eine anständige Außenkabelverlängerung inkl. Sicherheitsbox für Schuko stecker um die beiden Kabel zu verbinden durch ein gekipptes Mini Fenster in den INNEN Bereich geführt und bis in das zimmer vom Sicherungskasten verlegt. Dort angekommen dann die Billige dose (minimal invasiv damit man das beim Auszug wieder hübsch machen kann). Eine Doppelsteckdose ist es deshalb damit ich die möglichkeit habe auch mal den Staubsauger einzustecken beim Reinigen des Raumes, was anderes wird dort nicht eingesteckt werden.
Ist ein gutes Argument Trifft bei mir aber nicht zu da ich keinen Besuch empfangen... NIEMALS Und für den unwarscheinlichen fall das doch... hätte das kind HÖCHSTENS die möglichkeit eine Flüssigkeit über den Wechselrichter zu schütten da alles andere weit auserhalb seiner Reichweite verlegt wird, zur hälfte sogar auserhalb von Erwachsenen ohnen Leiter.
Gute Information da kann ein entsprechendes Kabel besorgt werden. Danke.
Ansonsten: Auch ich finde das Schreiben sehr moderat und gut Formuliert. Das ist definitiv KEIN "ich will nicht dass du das machst" Schreiben.
Umso b̶e̶s̶c̶h̶e̶u̶e̶r̶t̶e̶r̶ unangebrachter sind die Hetzposts von OliverSo...
(verdammt, wie geht das mit dem durchgestrichenen Text?)
Ich werde mir das sogar mal als Vorlage abspeichern...
Hm, und dann Sommer wie Winter das Fenster offenstehn haben? Wie willst du da im Winter heizen und im Sommer die Feuchte draußen halten?
Zudem: Laut deinen Fotos HAST du ja zumindest die Sicherung schon montiert und angeschlossen.
Der Verkabelung nach ist das Ganze aus den Siebzigern. Ich nehme an die Zuführung an den FI ist von unten?
Einen Abzweig vom Fi an diesem direkt sollte man, wenn überhaupt, nur vom Elektriker machen lassen. 2 Kabel unter einer Klemme gehen nämlich nur unter bestimmten Bedingungen gefahrlos und ein Starrer und ein Flexibler sind dann richtig gefährlich..
Der Abzweig gehört oben an den Verteilerblock zu den Einzelsicherungen. Auch sollte da nicht ein 16er LS hin, sondern eher ein 6er, 10er oder 13er.
Was du also (wenn du deine Kabelführung beibehalten willst) vom Elektriker machen lassen solltest ist:
Einen 6/10/13er Automaten da rein und an den Ausgang, ein Stück neben den Sicherungskasten, eine AP Herdanschlussdose setzen lassen.
Das sollte sich preislich im Rahmen halten und du hast die Hauptforderung aus dem Schreiben erfüllt.
Auf der Rechnung steht dann "Zuatzsicherung und Herdanschlussdose zum Festanschluss einer Balkonsolaranlage montiert".
In dieser Dose kann dann deine 1,5² Verlängerung ohne Stecker fest angeschlossen werden. Ob du dann irgendwo dahinter das Kabel zur Solaranlage mit deiner Abgedichteten Schokokupplung verlängerst, interessiert dann keinen mehr (ok, vielleicht deine Versicherung wenn was passieren sollte, aber nicht mehr den Vermieter). Je nach WR kannst du aber auch einfach dein "Verlängerungskabel" lang genug machen und statt der Kupplung den Betteri Stecker der direkt in den WR passt, dranknoten.
Für den Vermieter hast du dann den Nachweis "Festanschluss" für den Gesetzgeber "Energiestecker"...
Genau so würde ich die rechtliche Situation auch einschätzen.
Wahrscheinlicher Ablauf wenn der Mieter klagt => es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, der eine Güteverhandlung vorausgeht. In der Güteverhandlung erklärt der Richter den Beteiligten, dass er die technischen Fragen nicht beurteilen kann und ein Sachverständigengutachten mit Kosten in Höhe von mehreren 1000€ beauftragen wird, was dann (nebst sämtlichen) Gerichts- und Anwaltskosten von dem zu bezahlen sein wird, der den Prozess verliert. Dem Mieter kann das egal sein, sofern er eine Rechtsschutzversicherung hat. Der Vermieter, wenn es ein kleiner Vermieter ist und keine große Wohnungsgesellschaft , könnte in diesem Moment klein bei geben und es kommt zu einem Vergleich, in dem z.B. jeder seine Anwaltskosten trägt und der Betrieb des BKW gestattet wird gemäß den unstrittigen Anforderungen im Vermieteranschreiben.
Die ganze Diskussion ob die Anforderungen des Vermieters rechtens sind, sind eigentlich völlig irrelevant, wenn der Mieter sein vermeintliches Recht nicht gerichtlich durchsetzen will.
Und das Gerede von wegen "ich würde den Mieter rauswerfen" ist völlig abstrus. Solange der Mieter seine Miete zahlt und der Vermieter keinen begründeten und glaubhaften Eigenbedarf anmelden kann, ist es in Deutschland nahezu umöglich, den Mieter rauszuklagen.
Dem Threadersteller/Mieter kann aktuell also empfohlen werden, das freundliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine Lösung zu finden. Klappt das nicht, muss er sich damit abfinden oder halt klagen, was das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter weiter verschlechtern wird. Aus wirtschaftlichen Gründen würde ich als Mieter wenn ich keinen Rechtsschutz hätte, das Thema BKW ad acta legen. Aber es soll ja auch streitlustige Idealisten geben .....
Ich denke, dass es in ein paar Monaten dazu Gerichtsurteile geben wird. Und dann können sich viele Mieter bei den "streitsüchtigen Idealisten" bedanken...