Bedingungen des Vermieters für ein 800W BKW: korrekt oder totaler Blödsinn?

Jaja, der gute Rechtsschutz. Man Klagt auch wenn man unrecht hat und will keinerlei Konsequenzen tragen.

Ein Mieter sollte sich aber gerade bei einem kleinen Vermieter fragen, ob er es sich so schnell und so endgültig und aus so nichtigen Gründen mit seinem Vermieter versauen will.

Dass zudem in Deutschland die Mieterrechte völlig überzogen sind, ist ja wie man oben sieht allen klar.

Der Mieter wird eben ab dann für jeden Furz, über den der Vermieter sonst hinwegsieht, eine Abmahnung kassieren und wenn der Vermieter keine Lusche als Anwalt hat, kein vergnügen mehr in dieser Wohnung haben.

Was ich übrigens NICHT sagte ist, dass es nicht in manchen Fällen berechtigt ist zu klagen.

Was ich so abstoßend finde ist lediglich diese völlig unangebrachte Hetzerei aus dem Anfang des Threads, ohne überhaupt IRGENDEINEN Fakt zu kennen.

Bezüglich der Montage auf Balkon trifft dann nicht auf Dich zu, hast Du Recht. Aber ich gebe nochmal zu der Doppelsteckdose zu bedenken, das der Vermieter einen eigenen Stromkreis NUR für das BKW fördert und fordern darf, eben um das Nutzen des Staubsauger etc und die damit wieder resultierende Möglichkeit der lokalen Leitungsüberlastung auszuschließen.
Der Staubsauger kann ja an jede beliebige Steckdose angeschlossen werden, die sich im gleichen Zählerbereich befindet.
Ob man jetzt ein Loch durch eine Wand bohrt und das später wieder verschließt, ist, denke ich, weniger das Problem. 10mm Loch mit Langbohrer und gut ist. Aber das würde der Eli bestimmt eh so machen, da der ja Deinen gesamten Aufbau betrachten MUSS, um es fachgerecht auszuführen. Somit sagt der, das die Anlage ja draußen ist und somit dort auch der Übergabepunkt sein muss.
Der Vermieter sagt mit dem Schreiben deutlich das eine Schuko nicht zugelassen wird. Fester Anschluss erfüllt nach meiner Auffassung nicht mehr die Gesetzt und vereinfachte Anmeldung einer "Steckerfertigen Einspeiseanlage". Somit würde ich keine Herdanschlussdose nutzen. Das Kabel durch das gekippte Fenster wird dein Vermieter nicht akzeptiert wenn er es mitbekommt. Sonst hätte er dort gleich eine Zwangsbelüftung statt eines Fenster einbauen können. Ich weiß ja nicht wo sich das Fenster befindet, aber es kann alleine schon mit Brandschutz argumentiert werden, abgesehen von Sicherheit, Einbruch.

Mein Beispiel mit Kind ist nicht alleinig zu sehen, es ist ein Beispiel und soll nur zeigen warum Vermieter so vorsichtig sind.

Auch wenn Du sagst es kommt niemand anderes rein, das sind nette Worte, aber was wirklich passiert und passieren kann, ist für den Vermieter relevant.

Beispiel der einfachen Darstellung, jemand hat keinen Führerschein Klasse B, darf also nur Fahrzeuge mit Bauartbeschränkter Höchstgeschwindigkeit von 6kmh fahren. Theoretisch kann man normale PKW TÜV konform drosseln und abnehmen lassen. Dauert lange, ist teuer, keine Lust.Also 6kmh Aufkleber drauf und langsam gefahren, wie vorgesehen. Trotzdem kann der Fahrer bei einer Polizeikontrolle noch so oft versichern daß er nur 6kmh gefahren ist und auch nur fahren wird. Es ändert nicht, das es die theoretische Möglichkeit gibt, schneller zu fahren und derjenige somit verbotener Weise unterwegs ist. Viele Worte aber nicht versichert. So ist es bei der Schuko Steckdose auf Bezug von Doppelter Steckdose, obwohl ausdrücklich ein Eigener Stromkreis gefordert ist und das ein BKW nach vereinfachtem Verfahren angemeldet werden soll, obwohl es nicht steckerfertig sondern eventuell sogar fest angeschlossen wird, was auch falsch wäre und halt nur eine sehr kleine, fest installierte PV ist.

@jay

wenn du als vermieter die Mieterrechte so sehr in zweifel ziehst, dann verkauf doch deine Immobilien die keine rendite für dich darstellen, oder besser verkaufe alle, ich sehe nach diesen satz hier viel abneigung. Für Vermieter muss nur die kohle stimmen und bei WEG versammlungen steht ihr panisch rum und schau welche kosten ihr auf die Mieter umlegen könnt.

Ich als Eigentümer sehe das jedesmal in den Versammlungen wie die andren Vermieter zittern, das mieter das und das machen und auf die sorgen der Mieter nie eingegangen wird, Hauptsache es ist wirtschaftlich. Und wenn sich ein Mieter angemessen wehrt mit dem was ihm zusteht, nähmlich rechtschutz, da kommt das gemeckere: Die haben zu viel rechte etc.

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Die Abneigung besteht tatsächlich. Allerdings nicht gegen meine Mieter, sondern gegen Leute die solche Sprüche klopfen wie du gerade, oder wie den "verklag mich doch" Typ.

Wenn ich das tun würde, müsten ALLE meine Mieter sich neue Wohnungen suchen, weil sie die, dann angemessene, Miete nicht mehr bezahlen könnten, bzw das Amt sie ihnen nicht bezahlt.

Ich bin es aber mittlerweile in der Tat am Andenken...

Schöne Verallgemeinerung. Aber Typisch...

Welche Versammlungen? Entweder ganz oder garnicht. Ein Teileigentum käme für mich nie in Frage.

Wenn er sich angemessen wehrt, so ist das kein Problem. Es geht hier aber darum dass empfohlen wird, eine unberechtigte Forderung durchzusetzen, weil der Vermieter das Risiko selbst trägt, der Mieter aber nicht, weil er "ja Rechtsschutz hat".

Bei einem korrekten Mietverhätnis BRAUCHT weder der Vermieter noch der Mieter einen Rechtsschutz.

@carolus Bitte sei Nachsichtig, es sind >30°C, da drehen manche am Rad :rofl:

@jay Deine vermeintlich soziale Einstellung und die Phrasen mit Luschenanwalt, Abmahnungen und keine Freude mehr passen nicht wirklich zusammen.

Bin ich froh, dass ich keine Miete mehr zahlen muss.

Beim letzten Vermieter haben wir nur noch über Anwälte kommuniziert.

Wir haben pauschal jede Forderung des Vermieters abgelehnt und dem Anwalt überlassen.

Wenn der Vermieter meint eine unrechtmäßige Forderung per Gerichtlichem Mahnbescheid eintreiben zu können dann hat er mit den Konsequenzen zu leben.

Nicht nur dass er den Rechtsstreit durch nicht antworten grandios verloren hat so hat er er auch noch zusätzliche Arbeit von uns bekommen bis er dann verzweifelt sein Verhalten umgestellt hat.

Wir haben ihm schon klargemacht wie ein friedliches Miteinander funktioniert.

Das gleiche kann man auf bkw anwenden, wenn irgend ein Statik bullshit gefordert wird.

Manchmal gerät man eben an den falschen Mieter der es sich nicht gefallen lässt.

Was glauben manche Vermieter eigentlich wofür sie Miete bekommen, fürs belästigen und Däumchen drehen?

Also, noch nachsichtig er als ich oben geschrieben habe geht doch garnicht.... dann wäre ich ja schon beim (zynischen) schwachen Lob.... :slight_smile:

Aber ob das dann noch alle verstehen würden..... :slight_smile:

Es ist ganz einfach: Wenn sich jemand verhält wie ein Arschlxxx, wird er behandelt wie ein Arschlxxx.

Und manchmal an den Richtigen Vermieter, der sich nicht von den Mietern auf der Nase rumtanzen lässt.

Wohlgemerkt, es geht hier NICHT um ein berechtigtes Anliegen eines Mieters, sondern darum, dass er berechtigte Forderungen nicht einhalten will und ihm dann hier empfohlen wird "du hast ja kein Risiko, lass dich verklagen"...

Für die Benutzung ihres Eigentums und das Verwalten davon, sowie die übliche Abnutzung. Das scheinst DU komplett auszublenden.

Ganz gewiss aber NICHT dafür sich von Mietern mit Größenwahn auf der Nase rumtanzen zu lassen.

Is ja schon geil. Ich lesen den Faden seit Anfang an mit, nur der Neugier halber. Und ob jetzt der eine Mieter ein xxx ist oder Vermieter ein yyyy ist eigentlich auch egal.

Aber die offen zur Schau getragenen Charaktereigenschaften des einen oder anderen sind schon eine Aussage für sich.

Was bin ich froh dass ich ein Händchen habe wenn es um die Auswahl meiner Mieter geht. Die laden mich sogar zur Gartenparty ein.

wir leben angeblich in einem freien land wo man denken und handeln kann so wie man möchte.(solange menschenrechte nicht missachtet oder minderheiten nicht unterdrückt werden)

auch wenn es dem ein oder anderen nicht gefällt.

wenn man sich normal als mieter oder vermieter verhält ohne den anderen irgendwie fertig machen zu müssen dann gibt es auch keinen grund für gegenreaktionen.

kommt so bullshit vom vermieter wie "weise mir die statik nach" darf der sich nicht wundern wenn dieser auf einmal eine entsprechende gegenreaktion bekommt bei der dem das lachen vergeht.

wir hatten in unserer zeit als mieter keinen einzigen verlorenen rechtstreit mit den vermietern. man muss aber auch dazu sagen das dieses haus wo wir früher gewohnt haben regelmäßig verkauft wurde an die nächste "cash flow gmbh" wie ich sie genannt habe.

deren verhalten war immer gleich, forderung stellen nicht auf nachfragen antworten, mahnungen, gerichtlicher mahbescheid. widerspruch unsererseits dann kam es manchmal zur klage seitens vermieter die sie allesamt verloren haben oder sie habens einfach sein lassen.

einschüchterungstaktiken und wer am längeren hebel sitzt spielchen.

aber ich denke die meisten mieter oder vermieter sind in ordnung

wir reden hier nur über wenige, aber meist sind es eben die großen vermieter oder eigentümergemeinschaften die probleme machen. weil die es sich einfach leisten können. die meisten wehren sich nicht obwohl sie das tun müssten.

Ja, ja. Mal wieder die Menscherechte....

Aber zur Sache: Wer ist den haftbar (und mithaftbar) wenn ein Balkonsolarmodul sich im achten Stock selbstständig macht und durch die Luft segelt?

Gesetzlich sind Solaranlagen Teile des Gebäude.

wenn ich nur einen Mieter habe und weiß dass der in der Lage einen Dübel so zu setzten dass er auf Dauer hält würde ich nur sagen "mach halt"

Bei mehreren Mietern, die vielleicht nicht mal persönlich kenne wird schon schwieriger.
Bin ich jetzt ne Wohnungsbaugesellschaft ist es gleich ganz anders. Da kennt keiner keinen und keiner wills gewesen sein wenn was schief geht.

Die Gebäudeversicherung will von dem Eigentümer erst mal die Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten nachgwiesen haben. Ein statisches Gutachten ist dann schon mal ein sehr gutes Indiz dafür.

Manchmal hilft es die Dinge differenziert zu betrachten bevor man pauschal darüber urteilt.

Aber nicht BKW: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/

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ich zitiere aus dem obigen Dokument:"...... Sind die Mini-Solaranlagen fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert...."

Deine Hausratversicherung kommt bei Schäden an dem BK dafür auf, aber nicht für Schäden die dieses verursacht.
Wenn du ein Haftpflichtversicherung hast wird diese im Schadensfall nur freundlich lächeln und auf die Gebäudeversicherung verweisen.

Hängt wohl vor allem von der Art des Objektes und der Anzahl der Mieter ab.

Verrat mir dein Geheimnis, oder noch besser, Mach mir den Vermittler... :slight_smile:

Oh, solche Mieter hab ich auch. Die bringen Kommunionskuchen der Tochter, oder helfen ohne zu Fragen beim Abladen von Material, stellen Mülltonnen rein und raus obwohl sie garnicht dran sind etc.

Ich habe aber auch welche mit denen ich am Gericht hänge, weil sie 5000€ mit Nebenkostennachzahlungen im Rückstand sind, oder 8000€ mit der Miete und ich mich immer wieder hab verschwatzen lassen.

Oder auch jemand der fahrlässig für 4000€ Wasser verbraucht hat und sich weigert, das zu zahlen und dann auf die Kündigung von einem "Rechtsschutzanwalt" schreiben lässt, dass ihm nicht zuzumuten sei auszuziehen, weil zu diesem Preis keine andere Wohnung zu finden sei. Ohne auch nur überhaupt zu suchen, denn das Schreiben kam 2 Tage nach der Kündigung.

Dass zu dem Preis keine andere Wohnung zu finden ist, ist aber auch klar, da ich meine Mieten seit 15 Jahren nicht erhöht habe und der qm Preis ca bei der Hälfte des Ortsüblichen liegt...

Du solltest mal lesen worum es hier geht!

Es geht NICHT um irgendwelche statischen Dinge, noch um ungesetzliche Forderungen des Vermieters. Es geht darum, daß der Mieter einfach die gesetzlichen Voraussetzungen nicht einhalten WILL!

Und trotzdem wird ihm ohne zu zögern geraten "mach einfach und lass dich verklagen".

Wer ist dann hier das Arschlxxx?

ps: Ich meine damit Nicht den TE, denn der fragt ja wenigstens was zu tun ist. Ich meine damit den/die jenigen, die ihm geantwortet haben.

Einbauküche: Hausrat oder Gebäudebestandteil?

Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es in der Praxis immer wieder bei Gebäudebestandteilen. Dabei handelt es sich um in das Gebäude eingefügte Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Zu den Gebäudebestandteilen zählen insbesondere Einbauküchen und Einbaumöbel. Häufig entscheiden Details darüber, ob eine Einbauküche dem Wohngebäude oder dem Hausrat zuzurechnen ist. Wurde eine Einbauküche speziell für das Gebäude angefertigt, zählt sie üblicherweise zum Wohngebäude. Wurde sie lediglich geringfügig angepasst und angeschraubt, ist sie dem Hausrat zuzurechnen. Dann zahlt im Schadensfall nicht die Wohngebäudeversicherung des Versicherungsnehmers, sondern seine Hausratversicherung (oder die des Mieters).

Anschaffender spielt eine Rolle für Zuordnung

Besonders bei vermieteten Immobilien spielt eine große Rolle, wer einen Gegenstand ursprünglich angeschafft hat und die Gefahr dafür trägt. Baut der Versicherungsnehmer als Eigentümer einen Gegenstand in ein Gebäude ein, ist die Sache dem Gebäude zuzurechnen. Das gilt auch, wenn der Mieter des Gebäudes die Sache zu einem späteren Zeitpunkt austauscht. Aber: Fügt der Mieter auf eigene Rechnung Sachen ins Gebäude ein, werden sie seinem Hausrat zugerechnet.

aus: Versicherte Sachen bei einer Wohngebäudeversicherung » Wohngebaeudeversicherung.info

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An ALLE...
Leute bitte bleibt mal freundlich okay.. jeder hat seine Meinung und er darf diese auch mitteilen!... Davon mal abgesehn sind wir vom Thema abgewichen UND ICH bin hier der Idiot :expressionless: :expressionless: :expressionless:
in dem Schreiben vom Vermieter Seite 1, 1.Technische Vorraussetzungen, Punk 4 steht Folgendes.....
"Zulässig ist nur eine Verbindung mit dem Strokreis über einen Festanschluss (wie z.b. beim Elektroherd) OOOODDDEEEERRR der Anschluss über eine spezielle EinspeiseSTECKdose."
Wenn man "einspeisesteckdose" googelt kommt eine Wieland Dose raus und das ist ja eine "steck" verbidung aber halt sicherer als der Schuko Stecker!
Das war EINDEUTIG mein Verschulden das ich das nicht verstanden/gecheckt hatte.. bis vor 25min :expressionless: :expressionless: :roll_eyes: :roll_eyes: somit entferne ich die 16A Sicherung aus dem Sicherungskasten die ich vorbeitet habe und die auf den Bildern zu sehen ist und beauftrage einen Elektriker der eine Aufputz Wieland Dose mit entsprechender Sicherung hin schraubt und lass mir das Schriftlich bestätigen das das seine Richtigkeit hat.... dann ist doch alles gut :+1: :+1: :+1: oder nicht?? :thinking: :thinking:
Und bezüglich der Kabelverlegung vom Balkon in die Wohnung duch ein gekipptes MiniFenster... :laughing: :laughing: ja dann werd ich mir eben was neues dafür einfallen lassen müssen oder der Elektriker macht auch noch Das.. weil eigentlich hätte ich die Wieland dose gerne im Innenraum gehabt.

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Ich denke schon (oder eben die Variante aus den PM). :slight_smile:

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Ich bekomme vom Vermieter auch die Forderung einer Windlastberechnung und Installation eines Fachbetriebes. Übersetzt könnte man das auch als Ablehnung auslegen.
Ich habe drei Firmen angeschrieben, eine Antwort bekommen, Übersetzt: Mit solchen Kleinigkeiten befassen wir uns nicht.
Und das weiß ein Vermieter auch.
Laut BMWK : "Dennoch müssen die Wohnungs- oder Hausbe-
sitzerinnen und -besitzer vorab über die Absicht einer Installation informiert werden.
Sie können die Installation der Steckersolargeräte allerdings nur in begründeten Ausnah-
mefällen ablehnen."
Eigentlich muss doch der Vermieter mir den Nachweis erbringen durch eine Windlastberechnung, das eine Installation nicht möglich wäre.