Bedingung "Inselanlage" mit Notstromumschalter erfüllt?

Laut MaStR gilt:

"...Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss."

Frage hierzu:
Mit einem (automatischen) 3P-Notstromumschalter in der Hauptverteilung ist unmöglich eine Verbindung zwischen Stromnetz und einer PV-Anlage (mir oder ohne Speicher) herzustellen. Nach meinem Verständnis ist also weder mittelbar noch unmittelbar möglich eine Verbindung herzustellen, da je nach Schalterstellung entweder nur "grid" oder nur "off-grid" geht. Wie sieht ihr das?

Da gibt es hier im Forum unterschiedliche Meinungen dazu.

Die einen denken so wie du, die anderen sind im Extremfall der Auffassung, dass eine Inselanlage nur dann eine Inselanlage ist, wenn auf dem Grundstück kein öffentliches Netz verfügbar ist.

mittelbar bedeutet, dass es ohne Umwege passiert und unmittelbar über einen Umweg. Der Begriff nicht davor bedeutet, dass die Inselanlagen immer isoliert vom Landstrom bleiben müssen und auf keinen Weg eingespeist werden darf.

Der Notstromumschalter ist dafür vorgesehen problemlos auf eine Ersatzstromversorgung umzuschalten. Das Problem besteht hierbei, dass der Landstromanschluss trotz allem gegeben ist. Das ist wohl das Problem!

Verstehen tue ich dich. Wenn du den Schalter entsprechend einstellt läufst du auf Notstrominselanlage und wenn du den umstellt ausschließlich auf Landstrom.

Wenn du nachweisen kannst, dass durch deine Installation die Verbindung zum Landstrom zu 100% nicht verfügbar ist bist du nach meiner Meinung auf der sicheren Seite. Das Problem ist die gesetzliche Definition die dir den Landstromanschluss in deinem Fall generell untersagt. Also das Gesetz untersagt dir den Anschluss ans öffentliche Stromnetz.

Naja, da steht aber noch mehr im Text.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

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@fassette dann liegt es ja an dir gegen dieses Gesetz/Verordnung zu klagen. Du würdest vielen hier einen Gefallen tun, dann bräuchte keiner mehr eigene Interpretation hinzufügen. Aber solange wird das an der Stelle wohl so stehen bleiben und gelten.

Kleiner Tipp. Such Dir einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht. Wenn deine Klage Aussicht auf Erfolg hat wird dich bestimmt auch eine Rechtschutzversicherung unterstützen.

Vielleicht klärt sich die Sache aber auch schon beim Vorgespräch beim Rechtsanwalt. Ich hatte darüber mal ein längeres Gespräch mit einem Fachanwalt im Ruhestand.

Viel Erfolg

@sarowe1972

Nein Danke!

Lieber lass ich mir die Zehen einrenken, als das ich mehr als 2000 Euro für einen richterlichen Beschluß ausgebe.

Ein echter inselwechselrichter kann nicht "ongrid" geschaltet werden. Das braucht keiner nachweisen, weil das kurz knallt und raucht, ende gelände.

Es gibt wechselrichter , die einen AC Anschluss haben. Wenn keine Panelleistung und kein Akku vorhanden ist, schaltet der Wechselrichter die AC-Netzspannung durch. Die kann man als unmittelbaren Anschluss bezeichnen, der eine Anmeldung erforderlich macht. Obwohl der Wechselrichter nur wie ein Staubsauger, toaster etc. An das öffentliche Netz angeschlossen ist.

Ich habe keinen solchen zentralen schalter, muss meine im Haus vorhandenen Stromkreise der einzelnen Zimmer entweder auf das öffentliche Netz klemmen oder auf mein Inselnetz. Immer Phase und Nulleitung gleichzeitig. Arbeiten an einer elektroverteilung im Haus dürfen nur von Fachfirmen mit Fachpersonal ausgeführt werden. Es gibt also einen erheblichen Aufwand, irgend Endstromkreise auf öffentliches netz oder auf mein inselnetz zu klemmen.

Wo genau fangen denn die netze an und wo enden sie ? Was genau ist bestandteil des öffentlichen netzes und meines inselnetzes ? An welcher klemme oder Sicherungsautomat endet das öffentliche Netz und meine persönlichen Stromleitungen fangen an. Die wohlgemwerkt weder Teil eines öffentlichen Netzes sind noch Teil meiner Inselanlage.

Ich seh es so, dass es technisch überhaupt nicht möglich ist, öffe tliches Netz und inselnetz zu verbinden, ausser mit einem wechselrichter, der einen AC Eingang hat. Sowas besitze ich nicht.

Freilich beten die üblichen verdächtigen hier das runter, was ihnen erzählt wurde. So wie ich meine Meinung hier immer wieder kund tue. Keiner von uns wird seine Meinung ändern, müssen wir auch nicht.

Warum und für was soll man sich einen Anwalt suchen ? Nur weil man deine Meinung nicht teilt ?

Warum sollten Eigenversorger unerwünscht sein?

Ich beziehe nur ca. 100-120KWh aus dem Netz, den Rest erzeuge ich selbst. ( Ich sehe mich als Eigenversorger )

Übern Sommer Speise ich aber 6000-8000KWh ins Netz, mit der Vergütung kann ich einen Großteil meiner Heizkosten decken.

Ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen woher der Inselwunsch kommt. Insel ist teuer und umständlich, man muss immer auf seinen Verbrauch achten um den WR nicht zu überfordern.

Im Bekanntenkreis ist eine Ehe an der Insel gescheitert, weil Frau sich immer nach der Sonne richten musste.

Nein alter Hase.....es gibt doch 3 Möglichkeiten

  1. Man ignoriert geltende Gesetze und Verordnungen bewusst und muss mit einer Strafe rechnen. (dann sollte man sich auch Anwaltlich beraten lassen.

  2. Man hält sich an geltendes Recht.

  3. Man klagt gegen geltendes Recht, wenn es gegen irgendwelche höher gestellten Normen (im konkreten Fall wurde von Diskriminierung gesprochen) verstößt. Die letztendlichen Instanzen sitzen dann in Leipzig oder Straßburg. DAFÜR braucht man dann einen Anwalt.

Fällt jemanden noch eine andere Variante ein. Ach ja, man kann sich und andere auch noch anlügen aber das fällt dann doch wohl in Variante ein. Eigene Interpretation setzte ich mal mit Lügen gleich.

@alter Hase Du bist dir deiner Sache doch sooooo sicher. Du erzählst es jedem, seit Monaten. Dann lass es doch endlich offiziell klären. Zeig uns allen ein behördliches Dokument das deine Anlage genau die Kriterien erfüllt, die du allen Weismachen willst. Nicht nur immer rumdiskutieren

"Ich beziehe nur ca. 100-120KWh aus dem Netz, den Rest erzeuge ich selbst. ( Ich sehe mich als Eigenversorger )

Übern Sommer Speise ich aber 6000-8000KWh ins Netz, mit der Vergütung kann ich einen Großteil meiner Heizkosten decken.

Ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen woher der Inselwunsch kommt. Insel ist teuer und umständlich, man muss immer auf seinen Verbrauch achten um den WR nicht zu überfordern.

Im Bekanntenkreis ist eine Ehe an der Insel gescheitert, weil Frau sich immer nach der Sonne richten musste"

Weil du dadurch weniger Steuern bezahlst und dich selbst versorgst. Meinst nicht, dass es um ein vielfaches einfacher wäre, wenn Selbstversorger erwünscht wären? Sobald du am öffentlichen Netz hängst musst du für Wartung, Inspektion und Leistung bezahlen. Das sind bei 84,6 Millionen Einwohnern die pro monatlicher Stromrechnung z.B. 10 Euro Mehrwertsteuer bezahlen z.B. 846 Millionen Euro Mehrwertsteuer weniger.

Wundert sich niemand, dass die Einspeisevergütung so niedrig ist?

Wundert sich niemand, dass die Anmeldung so kompliziert ist?

Wundert sich niemand, dass Vermieter mit Mehrfamilienhäusern und isntallierten PV nach EEG den selbst erzeugten Strom nicht an die Mieter verkaufen dürfen, sonder ausschließlich an die Stadtwerke?

Wundert sich niemand, dass die gesetzliche Auslegung der Definitionen für Eigenversorger so unfreundlich ausgelegt sind?

Stellt euch mal vor 50 Millionen Haushalte in Deutschland gehen in die autarke Eigenversorgung und lassen sich allesamt vom Netz abklemmen. Die Versoger würden im Dreieck springen und mit Sicherheit würden einige Politiker auf einmal mit teuren neuen Porschefahrzeugen durch die Gegend fahren und genau die werden dann wieder die gesetzlichen Regelungen so umtexten lassen, dass man sich auf einmal nicht mehr selbst versogen darf.

Was ist dann z.B. mit einer USV.
Es gibt z.B. von Ective mit der TSI Serie einen Insel Wechselrichter mit Netzvorrang für den USV Betrieb an einer externen Batterie.
Das ist im Camping oder Bootsbereich nicht unüblich und ist auch als günstiges Fallback System für Server und Kühlschränke brauchbar.

Im WoMo oder Boot hängt sich ja auch keiner auf wenn der Strom in der Batterie nicht aus dem Netz
sondern von einer alternativen Stromquelle wie Motor oder Panel erzeugt wird.
gRuss Ralf

So ich habe jetzt mehr als 5 Beiträge auf Moderation gestellt. Ihr seht das, wenn ihr in eurem beitrag oben links ein Vermerk in Orange diesbezüglich steht.

Für alle gilt: Haltet euch an die Forenregeln, Meinungsfreiheit, Beleidigungsverbot, und speziell für @fassette : kein Politikbashing.

Ändert eure Beiträge, und morgen werde ich freigeben, was den Forenregeln entspricht.

Ich bitte euch - dieses Thema habt ihr schon gefühlte 20mal diskutiert, keinmal habt ihr euch auf eine Interpretation des Gesetzestextes einigigen könne, aber jedesmal habt ihr in der Diskussion den Anstand gewahrt.

Was ist los ?

Eher stelle ich mir vor, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt, oder am besten ganz bestimmten Leuten.

Solcger Totschlagargumente bringen in einer Diskussion garnichts, und lassen nur den Ton rauher werden. So wie es geschehen ist.

Aber um dein obiges Zitat zu beantworten: Wären wir alle Selbstversorger, wäre Deutschland in wirtschaftlich weit besserer Situation als heute.Die Energiekriese der letzten Jahre wäre geradezu an uns abgetropft.

Und was - in dem Falle - erfolglose Kaufleute wollen, darf nicht der Masstab für unser Handeln sein.

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@carolus Ich habe meinen orangen Beitrag bearbeitet. Vielleicht ist das so in Ordnung?

Bezüglich "Aber um dein obiges Zitat zu beantworten: Wären wir alle Selbstversorger, wäre Deutschland in wirtschaftlich weit besserer Situation als heute.Die Energiekriese der letzten Jahre wäre geradezu an uns abgetropft.
Und was - in dem Falle - erfolglose Kaufleute wollen, darf nicht der Masstab für unser Handeln sein."

Gebe ich dir vollkommen recht, leider sieht durch den aktuell vorherrschenden Lobbyismus die deutsche Realität anders aus. Gleicht einen Trauerspiel. Ich empfinde deine Denkweise als vollkommen lobenswert. Wärst du Politiker würde ich hinter dir stehen!

Du bietest nur ziemlich beschränkte Möglichkeiten an.

Ich stelle weiter zur Wahl:

  1. man interpretiert Normen, Vorschriften und Gesetze richtig und nutzt den darin befindlichen Freiraum aus. Das ist gerade bei Normen genau der Richtige Weg, den sogar die Normenersteller auf ihre Webseiten als gegeben ausweisen.

Auf diesem Wege kippen die meisten Normen bereits um, und damit auch alle Vorschriften und gesetze, die sich darauf beziehen.

  1. Desweiteren gibt es die Möglichkeit, Vorschriften der Europöäischen Union, die noch nicht in deutsches Recht umgemünzt wurden (ich habe hier irgendwo eibe 8 Jahre alte Vorschrift zitiert), die auch durch die noch nicht erfolgte Harmonisierung in Deutschland nicht einfach ausgehebelt werden.

und dann gibt es noch

  1. man muss ja niemanden anlügen. Sondern man muss überhaupt nichts sagen. So ist unser Rechtssystem. Wer etwas von mir will, muss seinen Anspruch beweisen. Und darauf warte ich - dass man beweist, dass die handlung der Selbsversorgung irgendwelche unwerünschte Rückwirkung auf das Netz hat, und zwar genau WAS und WANN und in welchem UMFANG, und genau durch MICH.

Also, mal ruhig bleiben, und beobachten, wieviele Leute was machen und NICHT behelligt werden.

Im Unterschied zu Parkverstössen, Gescwindigkeitsübetretungen, Rauschmitteln im Strassenverkehr, Gefährdung, Bedrohung, Steuerhinterziehung, Betrug, usw.

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Ja. Da sind aber noch mehr :slight_smile:

PS: Ich bedanke mich bei allen, die mithelfen, einen sachlichen und friedlichen Stil auf dem Board zu erhalten.

@Carolus ich weiß das die ersten Formulierungen der Netzargentur mehr als unglücklich waren, ich denke sogar völlig untauglich. (Mitel und Unmittelbar) , allerdings lassen die aktuellen Formulierungen aus meiner Sicht keinen Interpretationsfreiraum.

Ich weiß fast genau was jetzt kommt. Die neuen Formulierungen wären ja nicht bindend. Doch die Formulierungen sind genauso bindend wie das mittelbar und unmittelbar. Die Netzargentur wird vom Parlament (die haben es beschlossen!!!!!!) im Energiewirtschaftsgesetz beauftragt ein Register für ALLE Energieerzeugenden Anlagen einzuführen. Ich möchte nochmal betonen dort steht ALLE!!!! Die Netzargentur wird dazu aufgefordert dafür Regeln zu erarbeiten, das ist mit der ersten Formulierung (mittelbar und unmittelbar) gründlich in die Hose gegangen, jedenfalls für uns Laien.


So jetzt zu Punkt 5. Hast du völlig recht!!!! Völlig. Allerdings ist das deutsche Recht solange bindend wie es da steht. Und auch in dem Fall wird nicht viel etwas anderes bleiben, als in Straßburg zu klagen, MIT ANWALT. oder man wirkt politisch darauf, aber dort sehe ich momentan schlechte Karten, weil sowohl FDP und CDU sich dagegen sträuben und eine von den wird uns erhalten bleiben.

Aber alles das ändert nichts an dem momentan geltenden Recht.

Von welcher Steuer schreibst du denn hier? Du kannst deine PV komplett ohne irgend welche Steuer legal betreiben.

Wie kommst du darauf, dass Einspeisevergütung so niedrig ist. Schau doch erstmal nach was der reale Börsenpreis für Strom ist.

Anmeldung ist nicht kompliziert, man kann es sich aber kompliziert machen. Ich habe schon 3 Anlagen angemeldet, und werde demnächst die 4. Anlage anmelden.

Mein Elektriker nimmt für die Anmeldung 300€.

Ich denke du bist einfach schlecht informiert oder hast dich durch irgendwelche Internetstories verblenden lassen.

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@stromsparer99 gut mag sein, dass ich schlecht informiert bin. Wieso gibt es dann soviele Youtube Videos und Anleitungen dazu, wenn das so einfach ist?

Ungefähr 3.670 Ergebnisse (0,27 Sekunden) bei Videos in der Suchanfrage zu PV Anlage anmelden.

quelle: Umlagen auf Strom 2025 [aktueller Überblick]

Zu den Steuern, Umlagen und Abgaben zählen die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 (2) StromNEV, die Offshore-Netzumlage, die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgabe. Letztere ist abhängig vom Ort der Lieferstelle und ist deshalb in den Diagrammen nicht enthalten.

Arbeitspreis für Strom in Deutschland liegt bei 26 cent pro KWH und im Vergleich dazu in Österreich bei 8 cent pro KWH.

Ach und was ich noch vergessen habe, auf jede Rechnung kommt noch zusätzlich die Mehrwertsteuer hinzu! Daraus wird folgendes finanziert: "Allgemein werden die eingenommenen Steuern zur Finanzierung staatlicher Ausgaben genutzt und somit zur Deckung des Staatshaushaltes. Hierbei fließen die meisten Gelder in die Soziale Sicherung, Familie und Jugend sowie Arbeitsmarktpolitik. Explizite Beispiele sind die Rente und die Grundsicherung." von statista