Batterieraum für mindestens 40kWh LiFePO4 Batterien, EltBauVO konform bauen

Moin, kürzlich habe ich erfahren, dass meine Batterien in einen elektrischen Betriebsraum / Batterieraum müssen.

Mein Setup seit einem Jahr:

  • 2x Deye SUN-12K-SG04LP3-EU
  • 22,55 kWp Modulleistung verteilt auf West /Ost /Süd
  • 6x Pylontech US5000 mit insgesamt 28,8 kWh
  • Wallbox Elli Connect
  • seit März noch eine Panasonic Leisha mit 7kW
Ich plane die Anlage auf rund 30 kWp Modulleistung und 43,2 kWh Batterien zu erhöhen, da ich in der KFW Lotterie letztes Jahr gewonnen habe.

Die gelegentlichen Berichte von abgebrannten bzw. explodierenden Speichern haben mich überlegen lassen, wie die Anlage sicherer gemacht werden kann. Derzeit stehen Batterien und Wechselrichter zusammen in einem Raum. Kürzlich wurde ich zudem auf die EltBauVO aufmerksam gemacht. Zumindest in Rheinland Pfalz gibt es hier einige Anforderungen die mein jetziger Raum im Keller nicht erfüllt. Gilt ab 20kWh Speichergröße.

Anforderungen im Auszug:

§3 Innerhalb von Gebäuden müssen elektrische Anlagen ... getrennt nach Anlagen ...in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein

§4 (1)...durch nach außen aufschlagende Türen jederzeit ungehindert verlassen werden können; sie dürfen von notwendigen Treppenräumen nicht unmittelbar zugänglich sein

(3) <span>Elektrische Betriebsräume müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechend wirksam be- und entlüftet werden</span>

(4) <span>In elektrischen Betriebsräumen dürfen Leitungen und Einrichtungen, die nicht zum Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlagen erforderlich sind, nicht vorhanden sein</span>

§7 Raumabschließende Bauteile von elektrischen Betriebsräumen für Energiespeichersysteme müssen der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Wände und Stützen des Geschosses, in dem der elektrische Betriebsraum errichtet wird, entsprechen, mindestens aber feuerhemmend sein. Ab 100kWh braucht man noch eine Löschanlage und eine Möglichkeit zum Entrauchen. Ich bleibe unter 100kWh!

Ich habe neben dem derzeitig genutzten Raum noch einen Abstellraum 1,8m breit, 3-4m lang. Geplante Ausführung:

  • Davon will ich ca. 80 cm mit Trockenbau (F90) und einer Brandschutztür T30 abtrennen.
  • Bestehende Wände und Decken vermutlich auch noch mit Trockenbau absichern.
  • Grundfläche des Batterieraumes wäre dann etwa 0,7m x 1,6m.
  • Die Decke könnte ich schräg ausführen und an der höchsten Stelle ein Abluftrohr aus Metall, am liebsten 2" Gewinderohr mit einem Zusätzlichen Absperrschieber für Hochwasser in den Lichtschacht entlüften
Meine Fragen:
  1. Gibt es Vorgaben für die Entlüftung? Was erscheint sinnvoll? Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass die Batterien warm werden, die Entlüftung soll aus meiner Sicht "lediglich" H2 einer eventuell geplatzten Zelle aus dem Gebäude bringen
  2. Zuluft überhaupt nötig? Lüftung über Elektrisch angetriebene Lüfter, (Ex) geschützt oder natürliche Luftströmung?
  3. Kabeldurchführung, wie? Derzeit ist jede Pylontech mit einem eigenen Kabel an derzeit zwei "Lynx Power in" angeschlossen. Diese würde ich außen am Batterieraum anbringen
  4. Alles Unsinn? Wie macht man es besser, oder alles so lassen, (Et hätt noch immer joot jejange)?

Sorry für den langen Text!

Ne. Richtig lesen: Punkt 3 in Geltungsbereich:

Zitat:

....Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen....

Ist dein Akku sicherheitstechnisch vorgeschrieben?

Das ist sicher ein wichtiges, rechtliches Thema, ich werde das in unsere Rubriken "Rechtliches" verschieben.

Im o.g. Gesetz steht auch :

Betriebsräume für elektrische Anlagen (elektrische Betriebsräume) sind Räume, die ausschließlich zur Unterbringung von Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 dienen. Zentrale Batterieanlagen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sind Sicherheitsstromversorgungsanlagen, die sicherheitstechnische Anlagen versorgen, deren Wirkungsbereich sich auf mehrere Räume, Geschosse, Brandabschnitte oder das gesamte Gebäude erstreckt.
Ich weiss es nicht bezweifle aber mal, dass das überhaupt für Einfamilienhäuser oder kleine MFH relevant ist. Meist gibt es da keinen Extraraum zur Verteilung elektrischer Energie, viel wahrscheinlicher hängt ein Zählerkasten im Flur oder einem Kellerraum, der noch für andere Sachen verwendet wird.

Leider steht hier auch

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von
1.
2....
3.....
Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

Das gilt aber nur für stationäre Installationen. Sprich Generator auf einem Sockel, oder eine stationäre Akkubank, wie man sie in Krankenhäusern finden würde.
Um dieses zu umgehen, habe ich meine 30kWh-Batterie auf Rollen gebaut. Die Stecker sind lösbar und somit ist es keine stationäre Batterie mehr. Ich könnte sie ja zum Campen mitnehmen.

Entwarnung für die meisten, aber nicht für mich.

Den Wortlaut "für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden" finde ich in der EltBauVO von:

  • Rheinland Pfalz
  • Saarland
  • Brandenburg
Ich sehe keinen entsprechenden Wortlaut in der EltBauVO von:
  • Bayern
  • Baden Württemberg
  • Hessen
  • NRW
  • Niedersachsen
  • Bremen verweist wie ich das sehe auf die Muster (MEltBauVo) da steht es auch nicht drin
  • Hamburg
  • Schleswig Holstein
  • Berlin, allerdings ist die EltBauVo aufgehoben und durch die VV TB Bln ersetzt, darin finde ich die Vorschrift nicht
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
EltBauVo nicht gefunden:
  • Mecklenburg Vorpommern
Zeigt nebenbei wie unsinnig es ist, solche Regeln auf Landesebene festzulegen, anstatt auf Bundesebene mit 1/16. des notwendigen Personals
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@wilm Die "ortsfest" Einschränkung steht nur explizit bei den Generatoren.

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von

1.Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV,
2.ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und
3.zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagenin Gebäuden. Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

Auch dafür gilt der Geltungsbereich.

Wobei ich ergänzen möchte:

Es spricht nichts dagegen, diese Vorschrift als Anlass zu nehmen, seine Akkus ordentlich unterzubringen.

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eine zwangs be oder entlüftung ist im akkuraum sicherlich nicht verkehrt, wenn wir uns die zwei explosionnen der häuser durch wasserstoff anschauen die in letzter zeit aufgetreten sind.

Weiß noch nicht wie ich einen Lüfter anschließen soll ohne die Wirkung der Brandwand wieder aufzuheben.

Theoretisch müsste ja ausgasender Wasserstoff von selbst durch das oben am Raum anzubringende Abluftrohr entweichen wenn der Raum ansonsten dicht ist.

Ich baue den Raum halt mal, wird ein paar Tage dauern, da ich gerade noch eine 13kWp Anlage auf ein Flachdach baue.

Den Batterieraum habe ich fertig.

Innen 60cm tief, 167cm breit, mehr als 2m hoch.

Alle zuvor vorhandenen Wände und die Decke sind mit 2x12,5mm Diamant Platten verkleidet, mit Gewebe alle Übergänge und Ecken verspachtelt. Die neu erstellte Wand ist mit 11,5cm Kalksandstein gemauert.

Die Tür ist eine Brandschutztür von Hörmann mit t30. An der Oberseite und an beiden Seiten ist die Tür mit Dichtung versehen, die Unterseite hat keine Dichtung um etwas Luft in den Raum zu lassen. Seit die Dichtung montiert ist geht die Tür schwer zu, die Dichtung wird in geschlossenem Zustand stark gepresst.

Die Decke läuft schräg zu einer Seite noch oben. an dieser Stelle befindet sich das 2" Abluftrohr aus Stahl, welches aus dem Gebäude herausführt. Das Abluftrohr ist auch nach außen ansteigend. Eventuell austretende leichte Gase werden durch die Entlüftung von selbst entweichen.

Es gibt außer den Batterien keine Elektro Installation, keine Steckdose, kein Licht, keine Ventilatoren.

Derzeit sind 6 Pylontech US5000 mit je 4,8kWh verbaut, jede Batterie ist mit einem separaten Kabel an einem eigenen Eingang an einem Victron Lynx angeschlossen. Die Batteriekabel werden durch die Mauer durch 2 x 35mm Bohrungen durchgeführt, bisher ohne Abdichtung zwischen Kabel und Bohrloch. Die Kabeldurchführung ist etwa auf 800mm Höhe. Die 3 Lynx befinden sich außerhalb des Batterieraumes.

Der Raum hat Platz für mindestens 14 Batterien, zumindest auf 9 Stück werde ich dieses Jahr aufrüsten.

Derzeit beobachte ich noch die Temperatur im Raum, habe aber den Eindruck, dass alles kühl bleibt, ich lade und entlade aktuell mit bis zu 220A.

In dem Raum werde ich noch überzählige Schrauben und nicht brennbare Handwerkzeuge lagern.

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da brauchst du mindestens eine 150mm entlüftung mit ordentlichem rohrventilator und entsprechende zuluft

was soll da durch dein dünnes rohr durchgehen?

die dichte bauweise mit kalksandstein ist schonmal sehr gut um schäden durch rauch gering zu halten

die regale sind aber nicht dein ernst oder?

da brauchst du ein diy regal aus 2mm vierkant stahlrohr

Wenn eine Batterie ausgast, wird das nicht unbedingt explosionsartig passieren. Hier habe ich lediglich dafür gesorgt, dass austretendes Gas nicht in den Rest des Hauses gelangt, sondern nach draußen entweichen kann und jegliche Zündquellen, außer die Batterien selbst, aus dem Raum verbannt sind.

Ich wollte zudem die Möglichkeit das Rohr mit einem Kugelhahn absperren zu können.

Wie kommst du auf die Dimensionierung mit 150mm?

irgendwo habe ich gelesen wieviel m³ rauchgas eine zelle abgeben kann und mein rohrventilator mit 1000m³/h schafft das nicht mal abzutransportieren

1000m³/h, läuft der bei dir 24/7? Das sind doch dann sicher auch 100W Stromverbrauch. Ich habe über eine Ex-geschützte Ventilatorsteuerung und EX-geschütztem Ventilator nachgedacht, aber dazu habe ich im Netz nicht viel sinnvolles bzw. bezahlbares gefunden.

muss ja nicht bei dir im akkuraum sein der kann auch irgendwo draußen sein und ja sind ca. 100w leistungsaufname

ne der läuft nicht 24/7 sondern nur wenn rauch gemeldet wird und da muss er so schnell und so viel wie möglich absaugen damit sich kein zündfähiges gemsich aus wasserstoff und sauerstoff bilden kann.

nicht vergessen den ventilator notstrom zu versorgen

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noch was

1000m³/h absaugung braucht auch die gleiche menge an zuluft sonst saugt es nicht ab

also entweder noch einen zuluftventilator oder irgendwo automatisch ein fenster oder ne luke öffnen

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Die Vorschriften sind wieder typisch deutsch.

  1. Die nach aussen aufschlagende Türe kommt aus der Veranstaltungsordnung und ist dort ab 200 Personen vorgeschrieben. Mit 199 Personen sind nach innen öffnende Türen aber nicht gefährlich. Ein Batterieraum ist darüber hinaus noch nicht mal ein Aufenthaltsraum. Da frage ich mich, warm technisches Personal diesen nicht auch über jede normale Türe gefahrlos verlassen können sollte. Brandschutztüren machen allerdings grundsätzlich immer Sinn. Man kriegt für das Geld hier relativ viel Material.

  2. Bereits handelsübliche BEV knacken die 100kWh Grenze. Spätestens eine Doppelgarage würde damit ebenfalls als Batterieraum gelten.

  3. Eine baurechtlich erforderliche Löschanlage setzt eine (baurechtlich erforderliche) Brandmeldeanlage voraus. Diese ist bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Bei Fehlalarm rückt diese in Manschaftstärke aus und schreibt für das Rücksetzen der Brandmeldeanlage jedesmal eine Rechung von etwa 5000 Euro. Setzt man die BMA selbst zurück, kostet es extra Strafe. Die Hälfte aller BMA Alarme sind Fehlalarme. Damit kann das Feuerwehrwesen komfortabel finanziert werden. Deshalb werden solche Vorschriften auf Landesebene forciert.

Zum Betrieb von BMAs gibt es strenge Wartungsvorschriften. Alle paar Jahre müssen die Melder prophylaktisch getauscht werden. Nach 7 Jahren die gesamte Anlage. Zur Wartung sind natürlich nur Iso zertifizierte Betriebe zugelassen. In Ebay gibts den ganzen Krempel dann ziemlich billig weshalb viele Hersteller zu einem Software Schutz übergehen damit niemand mehr etwas damit anfangen kann.

  1. Eine maschinelle Entrauchung ist keine Ex Frage sondern eine Frage der temperaturfestigkeit des Motors weil man davon ausgeht, daß es bei Rauch bereits brennt. Es gibt Lüfter für 600 Grad und mehr aber da wird es sehr teuer

  2. Vermutlich müssten innerstädtische Parkhäuser in Kürze verboten werden, weil es hier Energiedichten jenseits von Gut und Böse gibt wenn sich BEVs durchsetzen sollten. BEV sind aber heilige Kühe der Energiewende. Obwohl viel gefährlichere LiIon Akkus greift diese heilige Kuh niemand an weshalb die Vorschriften auch für deutlich entschärftere LiFePO gelten sobald diese für eine Gebäudeversorgung eingsetzt werden. Dem fürs Geschäft der Versorger so bedrohlichen V2G ist hiermit auch gleich ein Riegel vorgeschoben. Bei uns in der Straße hat mal ein Busdepot mit einigen (neuen) Elektrobussen gebrannt. Das war zum Glück im Freien. Obwohl sofort gelöscht werden konnte, war nichts mehr zu retten.

Summa Summarum kann die Energiewende mit derartigen Dünnbrettbohrervorschriften auf Landesebene so nichts werden. Aber lassen wir das mal, denn Politik Bashing soll hier im Forum ja strenger gehandhabt werden. Sicher macht es auch Sinn, einen Batterieraum vernünftig auszustatten. Dazu gehört ein normaler Rauchmelder mit Meldekontakt, welcher frühzeitig einen wirksamen Lüfter einschaltet. Frühzeitig heisst, daß austretende Gase noch nicht zündfähig sind. Das sollte einfach machbar sein, denn neben H2 entstehen immer auch Methan und andere leicht detektierbare Gase. Wirksam heisst, auf jeden Fall eine Querlüftung mit Zu und Abluft wie sie praktisch auch jeder Heizraum mit Verbrenner bereits hat.

In erster Linie fängt die Sicherheit von Batterien aber bei einem fehlerfrei und möglichst auch noch redundant arbeitenden BMS an. Hier gibt es keinerlei Vorschriften. Der China Müll ist in der Regel voll mit Fehlern und geradezu frevelhaften Mängeln schon im Design. Hierzu gehören namentlich alle "kompatiblen" Kommunikationsprotokolle mitunter auch die von Pylontech.

Die Videos von Andy zu chinesischen Softwarefehlern sind ja unterhaltsam, aber eine unendliche Geschichte mit beliebig vielen Versen die sich immer wieder wiederholen. Soetwas durch eine baurechtlich erforderliche Löschanlage im Batterieraum wieder geradebiegen zu wollen ist typisch Deutsch.

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In der Regel sind solche Art Pauschalverurteilungen selbst für Chinaware auch voll mit Fehlern und geradezu frevelhaften Mängeln.