Ich wohne in Hessen und plane eine ca. 50kWh Batterie (HV) für meine PV-Anlage zur Versorgung von Haus und Garage und EVs zu installieren.
Auf meinem Grundstück stehen zwei Gebäude. Das Wohnhaus und die große Doppelgarage. Diese sind durch den Eingangsbereich vom Haus verbunden. Von der Haustür gehts links ins Haus und rechts durch eine T30 Tür (öffnet in den Flur) zur Garage. In der Garage stehen zwei EV und Motorräder (Benzin). In der Garage gibt es eine Treppe zum Abstellraum über der Garage unter dem Satteldach (Kniestock nur 30 cm). Die Garage hat eine Spannbetondecke.
In der Garage ist viel Platz und ich könnte im hinteren Teil einen Batterieraum abtrennen. Ich hatte so an 3-4 m^2 gedacht. Natürlich muss die Tür des Batterieraumes (T30 geplant) nach außen (vom Batterieraum gesehen) öffnen. Da die Garage in den Hang gebaut ist, würde ich diese Tür gerne in die Garage öffnen lassen (nicht ins Haus und nicht ins Freie). Das eigentliche Treppenhaus ist natürlich im Wohngebäude. Direkt neben der Tür zum Batterieraum wäre dann ein Garagentor.
Brandhemmende Wände aus Gips, einen Rauchmelder, sowie eine Lüftung könnte ich für den Raum realisieren. Durch den Einbau in den Hang ist der hintere Teil der Garage nicht so stark von der Außentemperatur abhängig und Notfalls könnte ich den Raum aktiv klimatisieren.
Ist das so OK? Entspricht das den Vorschriften (z.B. EltBauVO oder Anderer)? Kann der Wechselrichter und der Sicherungsschrank im selben Raum sein?
LG Ortrik