Balkonkraftwerk zusätzlich zu PV-Anlage betreiben. Was ist zu beachten?

Hallo Zusammen,

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein Balkonkraftwerk zu besorgen (600W).

Da sich auf dem Hausdach aber schon 2 PV Anlagen aus Anfang der 2000er Jahre befindet

geht/darf ich jetzt nicht einfach noch ein BKW anschließen oder etwa doch?

PV #1 Ist als direkt einspeisende Anlage mit Stromzähler angeschlossen.

PV #2 Ist als teil einspeisende Anlage mit Stromzähler angeschlossen.

Mein Hauptstromzähler ist ein Zweirichtungszähler. 1.8.0 2.8.0

Hat jemand Erfahrung mit solch einer Gegebenheit und kann mir sagen was zu tun wäre

damit ich keinen Ärger bekomme wenn ich jetzt einfach das BKW in die Steckdose stecke.

Ich selber habe mit schon gedacht das man das BKW auch über einen extra Zähler laufen lassen

müsste damit es die Werte der PV#2 nicht verfälscht. Das würde aber heißen ein Elektriker müsste her.

Warum möchte ich das ganze überhaupt machen??

Mit dem BKW möchte ich die Abendsonne ausnutzen um meine Grundlast länger selber zu decken da die

beiden PV's rein Süd ausgerichtet sind, eine EEG Vergütung für das BKW möchte ich dabei gar nicht in Anspruch nehmen.

Wenn mir also Jemand seine Erfahrung oder Hilfestellung bei der Umsetzung geben kann wäre ich sehr dankbar.

Mfg.

Alleine die monatliche Gebühr für den Zähler und die Abrechnung dessen wird höher als die BKW-Ersparnis sein.

Ganz ehrlich? Den wenigsten Ärger handest Du dir ein wenn Du das BKW einfach einstöpselst und damit nicht hausieren gehst.Also keinen Nachbarn oder wem auch sonst davon stolz erzählen. Ist aber offiziell nicht erlaubt. :wink:

Der Netzbetreiber sieht den Stecker ja nicht.

VG,

René

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@halsbonbon Dann kommt doch aber der Fall zustande das Zähler PV#2 und Hauptstromzähler 2.8.0 keine realistischen Werte mehr haben. Im Sinne von Unterschiede,

das fällt doch auf beim Zählerstände ablesen. Da wird mein Stromanbieter doch fragen wie das kommt. Oder verstehe ich das falsch?

Lutz, betreib das BKW in einem IT-Netz und mach irgendwas mit dem Strom. Leg das Kabel in den Keller zur TK-Truhe und betreib diese akkugestützt mit dem PV-Strom. Dann kann Dir niemand was und einen neuen Zähler brauchst Du auch nicht. Aber ich würde das trotzdem nicht an die große Glocke hängen.

Daniel

Ich habe mal mit meinem Stromanbieter gesprochen.

Die Aussage war es ist möglich allerdings nur wenn das BKW als ERWEITERUNG einer der beiden Bestandsanlagen durch einen Elektriker angemeldet wird. (BKW muss dann fest verkabelt sein, kein Stecker)

Zusammen mit der Leistungserhöhung auf 800W ist zumindest geplant, daß es auch möglich sein soll, so ein BKW dann parallel zu einer anderen PV-Anlage zu nutzen.

Ich würde da einfach mal abwarten, und das BKW jetzt erst einmal nur aufbauen, aber noch nicht :wink: anschließen...

Oliver

Und als in Planung befindlich im MSDReg eintragen. Sobald das Solarpaket1 im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, kannst du entscheiden, ob du den Stecker einstecken oder nicht. {green}:sweaty:

Hallo,

ich habe mir das o.g. auch schon mal überlegt: Ein 600 (800) Watt BKW parallel zu meiner 2019er 4,95 KW/p Anlage laufen zu lassen um die Grundlast abzufedern. Wenn ich direkt die Kühltruhe anschließe wird der Strom verbraucht welches das BKW erzeugt, nur: Wir der Strom der "großen" PV zuerst verbraucht oder der des BKW?

Ich möchte ja an sonnigen Tagen trotzdem noch einspeisen :wink:

LG

@Jake177 Hat die PV Anlage einen eigenen Zähler oder geht alles über einen einzigen Zähler im Haus?

Genau wie Lutz habe ich einen 2-Richtungszähler (180-280) damals eingebaut bekommen.

LG

Dann sieh doch mal in deinem Vertrag mit demjenigen nach, der deinen Solarstrom kauft, ob du die verkaufte Leistung so einfach durch zusätzliche Stromerzeugung erhöhen darfst. Sehr wahrscheinlich ist die Leistung des WR in kWp im Vertrag genannt. Erhöhst du die um 0,6 kWp kann dir der gesamte Vertrag wegbrechen und du einen riesen Aufwand bekommen. Oder du fragst nach, wie kleinlich die das sehen. Ich denke jeder Versorger sieht das irgendwie anders, gerade bei zusätzlichen 0,6 kWp.

Vielleicht macht eine echte Insel mit einem WR und Speicher mehr Sinn? Also ohne irgendeine Möglichkeit der Einspeisung, z.B. ein eigenes Phasenverschobenes 50Hz Netz für die Geräte im Keller oder EV Wallbox...

Sonnige Grüße mobilsolar

Gute Idee @Mobilsolar,

vielleicht hab ich Glück und der Vertragspartner bestätigt mir das, dann bin ich aus allen rechtl. Konsequenzen raus.

LG

Das hat mit dem Versorger nix zu tun. Zuständig ist der regionale Netzbetreiber, der vergütet auch den eingespeisten Strom.

Und den Anruf dahin um nachzufragen ob die "Glück" verteilen kann man sich sparen. Die haben da null Handlungsspielraum.Aktuell ist jeder Zubau,egal ob WR oder Module eine Erweiterung der bestehenden Anlage, Auch wenn es nur 10 Watt wären.

Im Solarpaket 1 hat man geplant eine Anlagenzusammenfassung zu erleichtern. Wie das letzendlich umgesetzt wird steht noch in den Sternen. Knackpunkt ist das die der durch ein BKW nicht selbst verbrauchte,überschüssige Strom nicht vergütet wird.

Wenn die Bestands-Dachanlage aber Eigenverbrauch zulässt hängen Alt-PV und BKW dann ja am selben Zähler und der überschüssige BKW-Strom wird eben doch vergütet......Was aber nicht sein soll / darf.

Das BMWK spricht bei der zukünftigen Anlagenzusammenfassung z.B. von Mehrfamilienhäusern mit Dach-PV und BKW und nicht vom klassischen,selbst genutzten Eigenheim mit Alt-PV und BKW....

Um sicherzustellen, dass Balkonsolaranlagen z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit einer Aufdach-PV-Anlage nicht zu dem Überschreiten von Schwellenwerten für die Aufdach-PV-Anlage führen, wird eine Ausnahme in den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vorgesehen.
Da müssen noch dicke Bretter gebohrt werden eh klar ist was wirklich gemeint und wie das umgesetzt wird.

VG,

René

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Dann werde ich Abstand von einem BKW nehmen. Die damit verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Besten Dank für die Beiträge.

LG

@Jake117 Bei einem meiner Projekte ist der Versorger gleichzeitig der Netzbetreiber und der hatte bei einer Erweiterung um 0,6 kWp kein Problem. Durften wir machen. Anmeldung hier und dort und gut war's.

Ich in deinen Schuhen würde morgen einfach mal anrufen und fragen. Wenn er (der, der in deinem Vertrag deinen Strom kauft) zustimmt, kannst du loslegen, falls nicht, bist du nicht anders dran als jetzt.

Sonnige Grüße mobilsolar

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@halsbonbon: Im Referntenentwurf des Solarpaket 1, der bereits im Kabinett beschlossen worden ist, steht in Artikel 7, dass es zum 01. Januar 2023 in Kraft treten wird. Sobald es also im Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird - vermutlich Ende 2023, Anfang 2024 - werden die Regelungen bereits ein Jahr lang gelten. Somit macht es Sinn, bereits jetzt zu fragen und darauf hinzuweisen.

Sonnige Grüße mobilsolar

Und was ist in diesem Entwurf genau in Bezug auf die 'vereinfachte Anlagenzusammenfassung' beschlossen worden ?

VG,

René

Hi, sorry, ich werde dir jetzt nicht den Solarpakt 1 vorlesen :slight_smile:

Den findest du unter Bundesregierung.de.

sonnige Grüße

mobilsolar

Brauchst Du mir auch nicht vorlesen. Habe ich selber schon im Detail ausgiebig studiert.

Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat am 16.8.23 in Bezug auf BKW's im Solarpaket 1 folgendes erläutert (Fettschrift von mir ergänzt):

Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll nicht dadurch behindert werden, dass zunächst ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss. Daher sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden. Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV mit dem Schukostecker zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet.

Um sicherzustellen, dass Balkonsolaranlagen z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit einer Aufdach-PV-Anlage nicht zu dem Überschreiten von Schwellenwerten für die Aufdach-PV-Anlage führen, wird eine Ausnahme in den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vorgesehen.

Da steht nichts von unbürokratischen,zusätzlichen BKW bei selbst genutzten Einfamilienhäusern mit Altbestand-Aufdach-PV.

Oder hast Du andere Quellen?

VG,

René

Moin,

ich habe jetzt mal den Vertragspartner angeschrieben. Mal sehen was er jetzt antworten wird.

LG

Update

Nachdem der Vertragspartner auf meine Mail nicht reagiert hatte, habe ich bei der tech. Hotline angerufen. Mir wurde klar zu verstehen gegeben das ich das BKW nur mit der Anmeldung im Marktstammdatenregister und mit der (schriftl.) Abnahme eines Elektrikers in Betrieb nehmen darf.