Alleine die monatliche Gebühr für den Zähler und die Abrechnung dessen wird höher als die BKW-Ersparnis sein.
Ganz ehrlich? Den wenigsten Ärger handest Du dir ein wenn Du das BKW einfach einstöpselst und damit nicht hausieren gehst.Also keinen Nachbarn oder wem auch sonst davon stolz erzählen. Ist aber offiziell nicht erlaubt.
@halsbonbon Dann kommt doch aber der Fall zustande das Zähler PV#2 und Hauptstromzähler 2.8.0 keine realistischen Werte mehr haben. Im Sinne von Unterschiede,
das fällt doch auf beim Zählerstände ablesen. Da wird mein Stromanbieter doch fragen wie das kommt. Oder verstehe ich das falsch?
Lutz, betreib das BKW in einem IT-Netz und mach irgendwas mit dem Strom. Leg das Kabel in den Keller zur TK-Truhe und betreib diese akkugestützt mit dem PV-Strom. Dann kann Dir niemand was und einen neuen Zähler brauchst Du auch nicht. Aber ich würde das trotzdem nicht an die große Glocke hängen.
Die Aussage war es ist möglich allerdings nur wenn das BKW als ERWEITERUNG einer der beiden Bestandsanlagen durch einen Elektriker angemeldet wird. (BKW muss dann fest verkabelt sein, kein Stecker)
Zusammen mit der Leistungserhöhung auf 800W ist zumindest geplant, daß es auch möglich sein soll, so ein BKW dann parallel zu einer anderen PV-Anlage zu nutzen.
Ich würde da einfach mal abwarten, und das BKW jetzt erst einmal nur aufbauen, aber noch nicht anschließen...
Und als in Planung befindlich im MSDReg eintragen. Sobald das Solarpaket1 im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, kannst du entscheiden, ob du den Stecker einstecken oder nicht. {green}:sweaty:
ich habe mir das o.g. auch schon mal überlegt: Ein 600 (800) Watt BKW parallel zu meiner 2019er 4,95 KW/p Anlage laufen zu lassen um die Grundlast abzufedern. Wenn ich direkt die Kühltruhe anschließe wird der Strom verbraucht welches das BKW erzeugt, nur: Wir der Strom der "großen" PV zuerst verbraucht oder der des BKW?
Ich möchte ja an sonnigen Tagen trotzdem noch einspeisen
Dann sieh doch mal in deinem Vertrag mit demjenigen nach, der deinen Solarstrom kauft, ob du die verkaufte Leistung so einfach durch zusätzliche Stromerzeugung erhöhen darfst. Sehr wahrscheinlich ist die Leistung des WR in kWp im Vertrag genannt. Erhöhst du die um 0,6 kWp kann dir der gesamte Vertrag wegbrechen und du einen riesen Aufwand bekommen. Oder du fragst nach, wie kleinlich die das sehen. Ich denke jeder Versorger sieht das irgendwie anders, gerade bei zusätzlichen 0,6 kWp.
Vielleicht macht eine echte Insel mit einem WR und Speicher mehr Sinn? Also ohne irgendeine Möglichkeit der Einspeisung, z.B. ein eigenes Phasenverschobenes 50Hz Netz für die Geräte im Keller oder EV Wallbox...
Das hat mit dem Versorger nix zu tun. Zuständig ist der regionale Netzbetreiber, der vergütet auch den eingespeisten Strom.
Und den Anruf dahin um nachzufragen ob die "Glück" verteilen kann man sich sparen. Die haben da null Handlungsspielraum.Aktuell ist jeder Zubau,egal ob WR oder Module eine Erweiterung der bestehenden Anlage, Auch wenn es nur 10 Watt wären.
Im Solarpaket 1 hat man geplant eine Anlagenzusammenfassung zu erleichtern. Wie das letzendlich umgesetzt wird steht noch in den Sternen. Knackpunkt ist das die der durch ein BKW nicht selbst verbrauchte,überschüssige Strom nicht vergütet wird.
Wenn die Bestands-Dachanlage aber Eigenverbrauch zulässt hängen Alt-PV und BKW dann ja am selben Zähler und der überschüssige BKW-Strom wird eben doch vergütet......Was aber nicht sein soll / darf.
Das BMWK spricht bei der zukünftigen Anlagenzusammenfassung z.B. von Mehrfamilienhäusern mit Dach-PV und BKW und nicht vom klassischen,selbst genutzten Eigenheim mit Alt-PV und BKW....
Um sicherzustellen, dass Balkonsolaranlagen z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit einer Aufdach-PV-Anlage nicht zu dem Überschreiten von Schwellenwerten für die Aufdach-PV-Anlage führen, wird eine Ausnahme in den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vorgesehen.
Da müssen noch dicke Bretter gebohrt werden eh klar ist was wirklich gemeint und wie das umgesetzt wird.
@Jake117 Bei einem meiner Projekte ist der Versorger gleichzeitig der Netzbetreiber und der hatte bei einer Erweiterung um 0,6 kWp kein Problem. Durften wir machen. Anmeldung hier und dort und gut war's.
Ich in deinen Schuhen würde morgen einfach mal anrufen und fragen. Wenn er (der, der in deinem Vertrag deinen Strom kauft) zustimmt, kannst du loslegen, falls nicht, bist du nicht anders dran als jetzt.
@halsbonbon: Im Referntenentwurf des Solarpaket 1, der bereits im Kabinett beschlossen worden ist, steht in Artikel 7, dass es zum 01. Januar 2023 in Kraft treten wird. Sobald es also im Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird - vermutlich Ende 2023, Anfang 2024 - werden die Regelungen bereits ein Jahr lang gelten. Somit macht es Sinn, bereits jetzt zu fragen und darauf hinzuweisen.
Brauchst Du mir auch nicht vorlesen. Habe ich selber schon im Detail ausgiebig studiert.
Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat am 16.8.23 in Bezug auf BKW's im Solarpaket 1 folgendes erläutert (Fettschrift von mir ergänzt):
Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll nicht dadurch behindert werden, dass zunächst ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss. Daher sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden. Auch ist es unser Ziel, Balkon-PVmit dem Schukostecker zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch denVDE(genauerDKE) überarbeitet.
Um sicherzustellen, dass Balkonsolaranlagen z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit einer Aufdach-PV-Anlage nicht zu dem Überschreiten von Schwellenwerten für die Aufdach-PV-Anlage führen, wird eine Ausnahme in den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vorgesehen.
Da steht nichts von unbürokratischen,zusätzlichen BKW bei selbst genutzten Einfamilienhäusern mit Altbestand-Aufdach-PV.
ich habe jetzt mal den Vertragspartner angeschrieben. Mal sehen was er jetzt antworten wird.
LG
Update
Nachdem der Vertragspartner auf meine Mail nicht reagiert hatte, habe ich bei der tech. Hotline angerufen. Mir wurde klar zu verstehen gegeben das ich das BKW nur mit der Anmeldung im Marktstammdatenregister und mit der (schriftl.) Abnahme eines Elektrikers in Betrieb nehmen darf.