Balkonkraftwerk: Vermieter will Akkuspeicher auf dem Balkon verbieten

Das kann aber regelmäßig nur ein Gericht klären. Ganz sicher kein Forum...

Im Zweifel brauchst du danach eine neue Wohnung. Wenns dir das Wert ist. Die gibts ja gerade wie Sand am Meer...

Manche Menschen kommen wohl nur mit Drohungen durchs Leben....

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Wer droht wem?

Ich lebe lediglich nach dem Motto "Wenn sich jemand wie ein Arxchloch verhält, wird er auch behandelt wie eins".

Wer etwas unterschreibt mit der Absicht sich nicht daran zu halten, ist eindeutig eins.

Nein, dafür brauche ich kein Google.

Da reichen selbst die Reste aus dem Studium, die nach der langen Zeit noch vorhanden sind.

An solchen Menschen wie dir verdienen Juristen tagtäglich viel Geld, also mache bitte weiter so, damit die Jungs ihre Familien angemessen ernähren können.

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Drohungen und Beleidigungen...

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Ja, genau so ist es. Und deshalb muss der Speicher beim VNB angemeldet, geprüft und erfasst werden. Der kann aber nur prüfen, wenn auch alle sicherheitsrelevanten Dokumente vorhanden sind. Hat der VNB es genehmigt, ist er auch verantwortlich, bzw. der Elektriker, der es angemeldet hat, wenn der gemauschelt hat.

Wenn aus China Ladekram_irgendein-Scheiß ohne gültige Papiere angemeldet werden soll, gibt es normalerweise ein Problem.

Für den Hausbesitzer, der auf seinem Grundstück diesen, oder welchen Speicher auch immer unangemeldet betreibt, ist es sehr ratsam eine Versicherung mit Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit zu haben.

Bei einer Mietwohnung sieht es anders aus. Da ist man dann zumindest für den Gebäudeteil dran. Für den Hausrat könnte man ja noch solch eine Versicherung abschließen.

Interessante Auffassung einer Tatsachenfeststellung.

Ich drohe niemandem. Ich teile lediglich meine Reaktion auf bestimmte Handlungen mit.

Das sollte man doch sowieso.

Deshalb habe ich ja auch "in der Regel" geschrieben. Regelungen gegen die Rechtslage sind nicht die Regel.

Eigentlich schade, wie ein eigentlich interessanten Thema mit so viel heißer Luft auffüllen kann und damit den Thread so weit verlängert, dass ihn irgendwann garantiert keiner mehr liest. Das wird doch hoffentlich keine Absicht sein.

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Ja klar, aber vielen Leuten dürfte es nicht geläufig sein. Deshalb mein Hinweis.

Zumindest die Regel. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Steckerfertigen Solaranlagen mit Speicher lassen sich über die Vereinfachte Anmeldung registrieren. Steht auf Seite 11 der Anleitung:

Das ist die Rechtsauffassung der Bundesnetzargentur.

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@foelix Den Restlichen Schrott ignoriere ich jetzt mal. Interessant, vor allem weil das Handbuch noch vor Verabschiedung der neuen Gesetzeslage erstellt wurde.

Ist mir nicht bekannt gewesen, nur die bisherige Interpretation. Leider besagt das EEG nur Steckerfertige Solaranlagen im Gesetz. Naja, wie es am Ende ausgelegt werden wird wenn es mal wirklich hart mit dem VNB zugeht wis ich nicht, aber es ist eine Argumentationsbasis, wenn man es nach der Anleitung als vereinfachte Anmeldung erledigt hat. Ist kein Gesetz, aber das MStR hat es erfasst und meldet es so als Steckerfertige Anlage mit vereinfachter Anlage an den VNB und der darf dabei nicht Widersprechen.

@g1cs2009 Wo steht das der VNB nicht widersprechen darf?

Hast du es mal versucht einzutragen? Das reine BKW ist sofort im Status genehmigt und aktiv. Der Speicher nicht, der wurde an VNB weitergeleitet und von dort habe ich dann die Aufforderung nach VDE FNN Datenblatt erhalten, was durch Elektriker auszufüllen ist.

Im Marktstammregister eintragen kann man alles auch eine große PV, das heißt noch lange nicht das es damit erledigt ist.

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@mhltheone Nein, habe ich natürlich nicht. Deshalb habe ich ja geschrieben, wenn das ganze als Steckerfertige Anlage an den VNB geht. Deshalb ja auch die Aussage bezüglich "KEIN GESETZ"

An dem Gesetz das über ein halbes Jahr von der FDP blockiert wurde hat sich ja auch seit einem Jahr vor der Verabschiedung praktisch nichts geändert. Handbuch und vereinfachte Anmeldung hätte man von daher auch schon viel früher einstellen können. Und wenn sich was geändert hätte, dann wäre das Handbuch ganz einfach auch geändert worden.

Der Speicher ist Bestandteil vom BKW. Nur deshaslb ist ja die vereinfachte Anmeldung möglich und der Betrieb direkt genehmigt. Die Anmeldung wird immer an den VNB weitergeleitet. Du scheinst aber der einzige Fall zu sein, bei dem der VNB so etwas verlangt hat. Technisch ist es vollkommen egal, ob man direkt oder über Akku einspeist. Dem Netz ist es auch egal. Von daher macht es auch keinen Sinn hier unteschiedliche Zulassungsverfahren zu praktizieren. Das scheint Dein VNB noch nicht zu wissen. BKW mit Speicher sind inzwischen Gang und gäbe. Dein Fall scheint ein einmaliger zu sein. Hier lesen eine Menge Leute mit. Vielleicht teilt ja noch jemand seine Erfahrung beim vereinfachten Anmelden eines BKW mit Speicher.

Ok, ob man den Akku eines BKW vereinfacht anmelden kann oder nicht, da scheint es noch keinen Konsenz zu geben. Wäre mal interessant, ob das jemand schon praktisch gemacht hat.

In dieser Anleitung, die oben auch verlinkt war, liest es sich so, als müsste man den Akku in der vereinfachten Anmeldung einfach nur eintragen und fertig ist die Angelegenheit:

Zitat: "Sollten Sie mit dem Balkonkraftwerk auch einen Batteriespeicher betreiben, dann können Sie diesen Speicher auch über dieses Formular registrieren"

Das hört sich doch so an, als ob man nur die wenigen Felder ausfüllt und die Sache ist erledigt.

Oh, sehe erst jetzt deine Antwort. Also scheint es doch recht klar zu sein: Man kann den Akku beim Marktstammregister sehr einfach melden, aber das war es dann noch nicht. Dann kommt das Prozedere mit dem VNB, wo dann ein Elektriker gefordert wird. Das ist übel und wissen wohl die meisten auch nicht, wenn die sich so ein BKW kaufen.

Klar ist das ganz sicher nicht. Wenn das tatsächlich die Regel wäre, dann hätte man längst davon gehört oder gelesen. Insbesondere auch, weil das von dem was die Anleitung impliziert stark abweicht.

Wie gesagt gibt es hier im Forum vereinzelte Meldungen diesbezüglich und oft den rat den Speicher erst gar nicht zu erwähnen (beweglicher Speicher usw.)

Im Marktstammregister kannst du alles eintragen und die Anleitung ist ja nicht falsch.

Bin gespannt, kann nur aus eigener Erfahrung sprechen aus 2023 und kurz nach 01.04. (beim Freund).

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