Balkonkraftwerk: Vermieter will Akkuspeicher auf dem Balkon verbieten

Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht und wie viel das noch an Kosten zusätzlich verursacht. Zusammen mit dem teuren Kauf dieser Fertiganlagen dürfte eine Amortisation in weiter Ferne liegen und der Kauf nur als Hobby (vor sich selbst) zu rechtfertigen sein. Ich hätte von Anfang an nur Module und Wechselrichter genommen. Bzw. hab ich das auch so bei mir gemacht.

Vielleicht hast Du auch Grück und der VNB nickt es einfach nur ab und registriert es.

So lange das als Haushaltsgerät gilt und kein Gefahrgut ist, oder als extra für den Betrieb in Wohnraum vorgesehen ist, ok. Ansonsten: nicht ok.

Aber an den Haaren herbeigezogene Beispiele findet man ja immer.

Bisher lag ich mit meinen Einzelfalleinschätzungen praktisch immer richtig. Vielleicht hatte ich auch immer nur den besseren Anwalt. Aber darauf kommts am Ende ja auch an.

Das sind nur Beispiele dafür, dass du es mit Subsumtion nicht so hast.

Ist ja kein auch kein Wunder, so ohne genannte Rechtsgrundlage.

Vertragsrecht und besonders Mietvertragsrecht ist nicht so trivial.

Also lass mal gut sein.

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Ja Meister.

Frei nach dem Motto: Alle außer dir sind ahnunglose Vollidioten...

Argumentation scheint auch nicht zu deinen Stärken zu gehören.

Es reicht eben nicht keck einfach irgendwelche Behauptungen aufzustellen.

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Gerne sachlich bleiben. Irgendwas in diese Richtung hat keiner geschrieben. Er hat nur darauf hingewiesen das es in Deutschland ein recht aufwendiges und kompliziertes Rechtssystem gibt.

Ich gucke auch nur in die Gesetze und Urteile die ich kenne, heißt noch lange nicht das ich das richtige finde. Es ist nur eine Rechtliche Interpretation von mir. Einzig woran ich mich immer orientiere, in D ist es so, alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Mit dem Zusatz "und nicht in die Rechte anderer eingreift" ist das richtig.

Kommt aus Art. 2 Grundgesetz

Ruhig bleiben.

@uwest das war für mich jetzt logisch. Somit ist es ja wieder etwas verbotenes wenn es in die Rechte anderer eingreift. Also nicht extra zu sehen.

Doch das sind zwei verschiedene Merkmale, die bei einer Subsumtion getrennt zu betrachten sind. Ergibt sich aus dem "und".

Das ist ein ganz normales Balkonkraftwerk mit den üblichen maximal 800W Ausgangsleistung.

Den Speicher gleich mit anzumelden ist auch kein Problem:

Ich wüsste auch nicht, mit welcher Begründung ein Vermieter das erfolgreich verbieten könnte. Er kann mir ja auch nicht verbieten eine Powerstation für den Notfall in der Wohnung oder auf dem Balkon zu lagern.

Keine Ahnung was Ihr Problem ist, aber für den Normalen Bürger reicht es ja wohl zu wissen, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sobald es in die Rechte anderer eingreift ist es verboten. Also sind wir wieder beim, was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Hier.im Forum wird nur noch mit möchtegernspezialgerede alles tot geschrieben ohne das es dem Ursprünglichen Faden dient oder dem Fragesteller hilft. Nur noch Schw...in hier.

Schade das man nicht einfach mal etwas stehen lassen kann.

Kann gerne gelöscht werden wenn's stört, aber ich lösche eh bald meinen Account wenn's so weiter geht.

Interessant. Ist das damit gesichert geklärt, dass BKW mit Batteriespeicher überhaupt kein Problem bei der vereinfachten Anmeldung ist? Oder gibts bei Akku zusätzliche Auflagen wie Eletriker? Wäre schön, wenn wir diese Frage mal eindeutig klären, weil es dazu ja widersprüchliche Aussagen gab.

Vielleicht doch? Es gibt ja z.B. auch Mietverträge, wo die Lagerung von EBike-Akkus in der Wohnung untersagt wird.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es auf diese Argumentation hinausläuft: Geräte, die im Handel an Endkunden verkauft werden, müssen grundsätzlich einen Sicherheitsstandard nachweisen. Geräte, die in Innenräumen nach Hersteller betrieben werden dürfen und sich an die europäischen Standards halten, gelten als sicher genug. Und da kann dann ein Vermieter nicht einfach etwas verbieten.

Das hier hab ich gefunden:

Da steht zumindest "Obwohl kein mietvertragliches Verbot bestand," Also scheint es durchaus möglich zu sein, dass man da was im Mietvertrag verbieten kann.

Und auch: "Das Aufladen eines Lithium-Akkus sollte grundsätzlich unter Aufsicht stattfinden, um bei Komplikationen schnell reagieren zu können." -> lässt sich bei einem BKW nicht sicherstellen.

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@win Ich sehe nach aktuellem Stand für Steckerfertigen Solaranlagen mit Speicher keine Vereinfachte Anmeldung. Das ist aber die Rechtsauffassung der öffentlichen Organe.

Im § 8 Absatz 5a EEG stehen nur Steckersolargeräte, auch mehrere, weil nur die Leistung auf 2000Wp oder Wechselrichterleistung auf 800W begrenzt ist.

Nach Rechtsauffassung ist ein Speicher der ausschließlich aus PV Strom gespeist wird eine Erzeugungsanlage und kann damit kein Steckerfertiger Solarerzeuger mehr sein. Also auch keine Vereinfachte Anmeldung. Kurzes Laden aus dem Netz zur Ladungserhaltung des Akkus ist keine Zweckänderung.

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Das ist die geltende Rechtslage, ob sie dir nun passt oder nicht.

Deine Beleidigungen ändern das auch nicht. Sie zeigen nur, dass du es nicht verstanden hast und statt Argumenten nur tumbe Pöbeleien zu bieten hast.

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Mit arrogantem Geschwafel kann ich eben wenig anfangen. Aber zum Glück gibts ja Ignore. :slight_smile:

Kann er nicht?

Das wäre ja eine ähnliche Situation. Wenn davon eine besondere Gefahr ausgeht, könnte er. Das ist eben das, was da zu klären wäre.

Er kann z.B. sehr wohl e-bikes im Fahrradkeller untersagen.

Falsch. Das ist deine persönliche Interpretation von etwas, das du dir zusammengegoogled hast und auf ziemlich arrogante Weise hier als einzig selig machende Weisheit verbreitest.

Im Mietvertrag kann man verbieten was man will. Da muss der Mieter sich in der Regel dran halten. Er kann sich ja ggf. was anderes mieten. Das sind aber Sonderfälle die vorab geregelt werden können.[quote data-userid="8074" data-postid="227247"]

Da steht zumindest "Obwohl kein mietvertragliches Verbot bestand," Also scheint es durchaus möglich zu sein, dass man da was im Mietvertrag verbieten kann.

[/quote]

Da wurden ja Sorgfallspflichten verletzt. In der Bedienungsanleitung stand sicher auch drin, unter welichen Randbedingungen die Akkus zu laden sind. In der Anleitung zum Aufbau des BKW steht mit Sicherheit auch drin, was alles zu beachten ist.

Wenn es welche gäbe, dann hätte die längst jemand gefunden. Ich habe auch in keiner einzigen Gesetzesvorlage eine Einschränkung dazu gefunden. Erlaubt sind 800W Einspeisung. Wo die herkommen, das ist dem Gesetzgeber egal. Alles andere wäre auch nur eine Innovationsbremse. Technich ergäbe es keinen Sinn. Kann natürlich noch sein, dass die VDE hierzu noch eine Vorschrift erfindet. Das würde mich aber wundern, weil man ja bewegliche Akkus noch nicht einmal anmelden muss. Und Powerstationen mit Einspeisemöglichkeit gibt es inzwischen auch zu kaufen. Beim BKW gibt es derzeit Innovationen ohne Ende.

Nö. Wenn Regelungen im Mietvertrag der Rechtslage widersprechen, ist es egal was im Mietvertrag steht. Da muss sich kein Mieter dran halten.

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