zu allererst vielen Dank für die Aufnahme im Forum.
Ob das Thema hier richtig positioniert ist bitte prüfen. Dankeschön!
Kurze Beschreibung:
Habe ein Balkonkraftwerk/Terrassenkraftwerk errichtet. Vorraus ging natürlich die Zusage vom Vermieter alles nur über Anwalt möglich.
Jetzt nach der Errichtung des Gestells mit den Modulen die ausschließlich auf der Terrassenfläche erfolgen darf. Hat sich der Vermieter beschwert weil die Module über die Terrasse hinaus stehen. Das Gestell steht auf der Terrassenfläche (Bodenkontakt nur auf der Terrasse) und die zwei unteren Module sind hängend am Gestell montiert, sodass diese über der Rasenfläche sind ca. 40cm.
Gibt es hier eine Verordnung oder Gesetz in dem sowas geregelt ist?
Man könnte mal in den Bebaungsplan schauen, Stichwort „Baufenster“, oder „Grenzabstand“, aber ob sich da was ableiten liesse, sollte schon ein Anwalt prüfen.
vor unserem Einzug hat er uns und allen anderen EG-Wohnungen im Haus eine Gartennutzung zugesagt. Jetzt nach unserem Einzug dürfen wir das natürlich nicht. Es sei allgemein Rasenfläche.
Im Mietvertrag steht leider hierüber nichts.
Daher die Frage, ob es hier eine Möglichkeit gibt, dass ich die Module so stehen lassen kann. Wie gesagt die Module sind schwebend über der Rasenfläche, an einem von mir errichteten Gestell montiert. Das Gestell steht mit genügend Ballastierung auf der Terrasse sehr stabil.
Allgemeinflächen sind für alle da. Das wird der Grund sein. Mit dem (niedrigen) Überragen entziehst du die Fläche den anderen. Ich nehme mal an, dass du den Rasen nicht mähst. Vielleicht geht es ihm darum. Das könntest du ja mal erkunden.
So hier sind jetzt die Fotos. Auf den Fotos ist auch von den Nachbarn der Schirm auf der Rasenfläche zu erkennen.
Mit der Gemeinde habe ich auch gesprochen eine Gestaltungssatzung gibt es in unserem Dorf nicht.
Ja leider ist das Mietverhältnis nicht mehr das beste. Haben vieles vom Vermieter versprochen bekommen, letztendlich ging es ihm nur darum, dass jemand einzieht und Miete wegen seiner Finanzierung zahlt.
Anfang hieß es jede Erdgeschoss Wohnung bekommt ihren Garten und zwischen den Wohnungen erfolgt eine Abgrenzung. Dann soll ein Zaun oder gescheite Hecke die das Grundstück umrandes errichtet werden. Alles nie geschehen. Leider haben wir nix schriftliches hierüber. →Teilweise haben wir Emails die wir an ihn geschrieben haben manche Punkte sind aufgeführt, kam allerdings nie eine Antwort von ihm zurück.
Schriftlich haben wir nur für eine Beleuchtung im Garten. Dass ich hier Kabel und Lampen montieren darf.
sehe ich auch so. Das sind rund 4qm, die du dem gemeinschaftlichen Garten entzogen hast. Wer da mähen soll, muss schon gut aufpassen, die Module nicht zu rammen.
Wenn der “individuelle Garten” zur Mietwohnung nicht vereinbart ist, dann kann man nachverhandeln. Wenn der dann kleines zusätzliches Geld kosten soll, wäre das m.A. auch okay. Ich nehme an, dein Anwalt wird dir nichts anderes geraten haben.
Versetze dich mal in die Rolle des Vermieters. Wäre ich in seiner Lage, würde ich über dich nicht sehr positiv denken (“gibt man den kleinen Finger, nimmer er den ganzen Arm”).
Daher kann ich hier kein rechtliches Problem erkennen, eher ein menschliches. Das mag an Fehlern in der Kommunikation liegen und dann könnte man einiges mit Freundlichkeit und Empathie wieder richten.
Ich (Vermieter & BKW-Befürworter) sehe hier folgendes:
Du nimmst von der (gemeinschatlich) nutzbaren Gartenfläche wirklich einiges weg. Nicht wegen der m²-Zahl sondern von der Nutzbarkeit. Dazu kann man das Rasenmähen darunter vergessen - das ist schon schwierig…
Schon die oberen Platten ragen mit dem Gestell einiges in die Rasenfläche, ich”vermute!” aber mal, das wäre noch vertretbar. die unteren, flachen Platten sind schon ein deutliches “Hindernis”. Dazu mit 90° Kanten aus Metall, spielende Kinder mögen sowas sehr…
Dazu noch ein anderer Hinweis:
Die 4 Betonplatten würden wahrscheinlich bei einer normalen Plattenhalterung reichen für 1 oder 2 Platten, aber so wie Du das aufgebaut hast, kann sich der Wind in deiner “Terrassennische” fangen und mächtig Druck auf das Gestell bringen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Platten das halten, würde sogar eher dagegen wetten…
Sonnige Grüße vom Nachtwind mit der Hoffnung, dass ihr eine gute, gemeinsame Lösung findet.
P.S.
Das ist auch vollkommen legitim. Würdet ihr aus reiner Freundlichkeit vermieten?
Man sieht gern nur die eigene Seite, wenn man erst einmal selbst vermietet (hat), sieht man durhchaus auch eine andere - mit allen positiven und negativen Aspekten
Wenn ich Vermieter wäre, fände ich deine Konstruktion schon echt frech und unzumutbar. Ich dache anfangs, die ragen ein paar cm auf die Rasenfläche. Aber so geht das für mich gar nicht. Kann da gut nachvollziehen, dass dein Vermieter darüber nicht erfreut ist.
Sehe auch gerade noch deine Kabel, die du durchs Fenster gezogen hast: Da würde ich als Vermieter auch sofort abmahnen, macht die Fensterdichtungen kaputt.
Ich kann mich in die Lage vom Vermieter versetzen.
Mir geht es hier schlicht weg auch um die Wahrheit und was ein Mann gesagt hat, dass man zu seinem gesagten steht und nicht die Tatsachen umdreht und seine Mieter schikaniert mit Behauptungen die nicht stimmen.
Wie gesagt er hat uns eine Gartennutzung versprochen! Uns passiert sowas auch nicht mehr, alles nur noch schriftlich.
Ich muss echt sagen, so einen Vermieter haben wir noch nie gehabt!
Bisher haben wir immer eine gemeinsame Lösung mit unseren vorhergehenden Vermietern gehabt und das waren super Mietverhältnise. Da hat man sich gerne gegenseitig geholfen. Mal was tragen, mal die Mülleimer rausstellen, mal ne Lampe tauschen uvm.
Gut dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und die unteren Module abändern.
Die Konstruktion ist extrem stabil! Hat bereits mehrere Stürme überstanden und man kann sich mit seinen 100kg am äußersten Punkt drauf stellen und nix passiert. Da wackelt am Gestell nix, wie denn auch mit den Alu-Schienen und TFZ-Stahl mit 5mm Stärke und 10er Schrauben.
Die Kabel sind spezielle für eine Fensterdurchführung, sind dafür vorgesehen und extrem Flach.
In jeder Kommunikation kann es zu Missverständnissen kommen. Daher kannst du ihn ja fragen, was seine Bedingungen für den “Mietgarten” sind. Dann müsstest du dir die Gedanken machen, wie der Aufwuchs unter den Modulen geschnitten werden soll.