Irgendwie ganz komisch wie du argumentierst ! kann ich wirklich nicht unterstützen Deinen Standpunkt! Letztes Mal war deine Behauptung eine Luftwärmepumpe kostet 60-100000 Euro heute sagst Du sich im Spiel Rahmen sich bis 8000 Euro für ein Balkonkraftwerk zu bewegen .... Und liefert null Info zu der Tatsache das 8000 Euro auch mit Elektriker eine offizielle 8 kwP sein können
Wirklich bisschen eigen , und nicht Grade gut informiert
Wüsste nicht, in welchem Zusammenhang das war. So ohne Zusammenhang klingt das völlig abstrus.
Es geht nicht um ein Balkonkraftwerk, sondern der Threadstarter möchte die 2kWp Grenze überschreiten und deshalb seine Anlage als normale PV-Anlage anmelden und nicht als BKW. Und das erfordert eben das volle Programm, was man für eine normale PV-Anlage ohne Vereinfachung BKW benötigt.
Den Satz verstehe ich nicht.
Dann benenne doch mal konkret, was deine Infos sind und worin die sich zu meinen unterscheiden.
Allso das Haus wurde 1995 gebaut.
Die Elektrohausinstalation (Hauskasten) wurde vor 2 Jahren schon mal erweiternt moderner umgebaut.
Früher war nur 1 FI instaliert, jetzt sind 3 FI instaliert, auch wurden die Kabelquerschnitte auf die aktuelle Norm gesetzt.
Es wurde auch schon ein Kabel (5x6mm²) gelegt vom Zählerschrank nach draußen, zu einen kleinen Unterverteiler, für das Balkonkraftwerk/PV-Anlage.
Das war von mir so gewollt. An diesem Kabel wird auch nix anderes Angeschloßen als die PV-Anlage. An der Unterverteilung muss dan nurnoch eine Steckdose angeschlossen werden fürs Balkonkraftwerk, oder wenns eine MINI PV-Anlage wird, kann diese direkt angeschlossen werden.
Ich habe aber noch den alten Stromzähler (Ferraris, so hieß der glaube ich) drin, der kann aber ohne probleme getauscht werden.
Ich habe jemand in der Familie, der arbeitet als Elektriker bei der Energieversorgung Gera, also wäre dies kein Problem da hilfe zu bekommen.
Wie gesagt auf der elektrischen Seite ist eigentlich fast alle vorbereitet.
Es völlig egal, wem es dabei um was geht. Im EEG steht 2kWp, daher gilt 2kWp. Über Sinn und Unsinn solcher Gesetze zu diskutieren ist manchmal müßig, gelten tun die trotzdem.
Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften und der Größe (unhandlich).
Welchen Wechselrichter willst Du einsetzen? Wird sportlich einen Mikrowechselrichter zu finden, der die Leistung der Module mit ca. 15 Ampere kann. Aber auch günstige Stringwechselrichter wie die z.B. von Growatt MIC 3000 können gerade mal 13 Ampere handhaben. Ad-Hoc fällt mir da kein günstiger Wechselrichter ein.
Allein die Auswahl eines preisgünstigen Wechselrichters könnte ein Problem darstellen. Klar sind 15 Ampere bei großen Wechselrichtern häufig kein Problem, aber günstig sind die gerade nicht.
Persönlich würde ich die Module wieder verkaufen und Module einsetzen, die von den normalen Mikrowechsel unterstützt werden. Die kann man auch einfacher montieren. Ist aber meine persönliche Meinung.
Ein HMT-2000-4T verpackt am MPPT 60V (vermutlich der Regelbereich) und max. 65V am Eingang, dazu 4x16A und kostet knapp über 270€.
Weder schwierig zu finden noch ernsthaft teuer.
Obendrein speist er dreiphasig ein, verursacht also 0,0 Schieflast.
Ja dreiphasig ist illegal i.S. BKW, genau wie 4* 6xxW-Module.
Der einphasige Bruder kostet 210€ und hat die gleichen Randbedingungen.
Drei Module und den einphasigen anmelden und dann warten bis der Ferraris getauscht wurde. Danach kommt vermutlich nie wieder jemand gucken, den das illegal nachträglich angeklemmte vierte Modul stören würde.
So habe heute eine Antwort von Anker Solix erhalten.
Es wird die Anker Solix Solarbank 3 Pro.
Diese kann mit meinen Modulen umgehen, dass habe ich schriftlich Per E-Mail bekommen.
Daten der Solarbank.
Max. PV-Eingangsleistung: 3600W
Max. PV-Eingangsspannung: 60 V DC
Max. PV-Eingangsstrom: 32 A DC 4x
Max. Isc PV: 40 A DC 4x
Betriebs-Spannungsbereich: 16-60 V DC
Da kann ich meine Module ohne Probleme anschließen.
Eine grundsätzliche Frage ist doch (auch !), ob mit den 2000 W auch 2000Wp gemeint sind, oder 2000 gemessene Watt....
Nach meiner bisherigen Kenntnis sind die angegebenen Wp niemals im täglichen Gebrauch realisierbar, also würde ich die Paneele nur mit den anderen Angaben auf dem Typenschild anmelden, die theoretischen Wps nicht erwähnen (sind eben nicht rechtssicher anmeldbar)
...er hat sich doch schon für die Solarbank 3 von Anker entschieden.....nix OpenDTU , direktes anschließen seiner Module, und schon kann er gamen ohne Ende....
Dani, da ich dasselbe Teil haben möchte
.....wie sind deine Erfahrungen bis jetzt ?
Carolus, das beantwortet nicht meine Frage....
Du bist ja anscheinend tiefer drin in dem Thema: Wie also ist die "2000 W - Obergrenze für PV" definiert ? ...nach Wp in 1000m Höhe im Frühling ...? ...oder an den realen Watt, die in meinem WR ankommen ?
Carolus, das weiß ich....steht ja auch überall.....nur: den Gesetzestext diesbezüglich habe ich nicht gefunden....kann mir einfach nicht vorstellen, daß "potentielle" Watt - Zahlen in einem ratifzierten Gesetzestext festgeschrieben werden.
Deshalb meine Frage (habe den Gesetzestext trotz intensiver Suche nicht finden können), und da du scheinbar näher dran bist: Kannst du mir `ne Quelle mit dem Original - Gesetzestext nennen ?
Danke im Voraus
P.S.: Habe grade noch die Beschlüsse Solarpaket 1 und 2 durchgeforstet : nix von Begrenzung der Solar - PV auf 2000 Watt......
......deshalb bitte noch einmal: woher hast du diese Info ?
...auch im EEG nix ......also wieder mal Fake - News von Seiten der Verbrenner - Lobby ?
Werde weitersuchen, hast du noch `ne Idee, wo der entsprechende Gesetzestext zu finden ist ?
Hi, Daniel, erstmal nachträglich: schön daß du hierhingefunden hast.....
Zu deiner Frage:
Ich habe weder im EEG noch in den "Solarpaketen" 1 und 2 etwas gefunden, was auf die "2000 W - Begrenzung " hinweist.
Mein Rat ist folgender : montiere erstmal 3 Paneele, das 4 lässt du erstmal stehen, dann meldest du an.
Nach Bestätigung schraubst du das vierte drauf (sollte nicht doch von z.B. Carolus, den ich dazu befragt habe, ein sich darauf beziehendes Gesetz gefunden haben.
Weiter: Ich an deiner Stelle, wenn du wirklich dazu autorisiert bist, würde mir echt Vavuums Vorschlag durchrechnen :
Dein Dach hat eine ideale Lage, und du könntest massig Energie erzeugen. Da du ja Computerzocker bist, könntest du dann auch über einen dynamischen Tarif bei Strombörsentief deine Akkus füllen und zu Hochpreisen verkaufen.....
Beim Zocken wird dir das Gefühl, automatisch Geld nebenbei zu verdienen, richtig Auftrieb geben.......rechne es einfach mal durch....
[quote="JayHa, post:40, topic:30079, full:true, username:jayha"]
EEG §8 (5a)
[/quote]Danke, JayHA, super gefunden.....nur : Da steht
a) nix von Wp, sondern nur von 2kw, also effektiv erzeugten Watt und
b) nix davon, wie mit über 2kw Paneel - Leistung umgegangen werden muss.
c) Daniels 2,4 kwp werden wohl auch im Höchstfall nie reale 2 kW liefern.
Des weiteren denke ich, daß das EEG sowieso im dauernden Wandel ist (Politik tut sich immer ein wenig schwer, die ersten Gesetzesversionen sind immer erstmal lobbyorientiert, erst mit der Zeit werden sie an unsere demokratischen Grundrechte angepasst.
Konkret für diesen Fall: Der WR mit 800 W erfüllt alle Bedingungen des EEG, die Paneele selbst können niemals ins Netz einspeisen, also wird vermutlich dieser Teil irgendwann korrigiert werden.
Wenn allerdings nicht, Daniel, wirst du irgendwann wohl eine Nachricht bekommen, wie du das gesetzeskonform regeln kannst.
Falls das noch nicht in den AGBs vom akkudoktor steht: was ich hier poste oder/und an Ideen reinschmeisse, ist keinesfalls als "Rechtsanwaltliche Beratung" zu verstehen (Auschluss jeglicher Gewährleistung).
Was fällt Dir so schwer zu verstehen, dass 2kWp die Grenze ist. STC -> StandardTestCondition.
Überschreiten die Module diesen Wert, der in der Praxis keine große Rolle spielt, dann nix mehr Balkonkraftwerk. Überschreitet der WR die 800VA-Grenze-> nix Balkonkraftwerk.
Bifaziale spielen bei der Betrachtung keine Rolle, wie es scheint.
Thorsten, mit Verlaub, im Gesetzestext steht nix von "Wp nach STC" sondern lediglich 2 kw.
Deine Interpretation ist genausowenig gesetzlich bindend wie meine, also warten wir doch erstmal mal ganz beruhigt die erste Klagen gegen die Werbung von Anker Solix ab....