Balkonkraftwerk mit unbegrenzten Modulen/Leistung

Ja, mit der Einschränkung, dass die Modulleistung 2kWp nicht überschreitet.

Letzteres steht im Gesetz. Das wird durch keine Norm überstimmt.

Oliver

Das Thema ist durch.

Die neue Grauzone ist eine Insel, die vom EVU-Netz völlig getrennt ist.
Da können dann 100 kWp++ aufgebaut werden und auch ein 30 kWp++ Insel-WR.
Anmeldung ist nicht möglich.

Die Zahl der Leute, die das machen, nimmt zu. Aber nur wenige hängen es an die große Glocke.

Das ist eh selten förderlich. Halte ich im Übrigen bei meiner Anlage ähnlich, also das mit der Glocke...

Es scheint da noch einen Schleichweg zu geben, bei dem kein neuer Zählerschrank nötig wird. Such mal hier oder mit Google nach Stromwächter.

Das Teil ist quatsch, es kostet so viel und braucht ein Elektriker, da kann ich auch gleich den Zählerschrank umbauen und voll anmelden lassen.

Ist m.A. keine Grauzone, denn das ging schon immer, also auch schon, bevor die steckerfertigen PV Anlagen geregelt wurden. Mach ich seit vielen Jahren, aber nur für eine begrenzte Anzahl von Verbrauchern.
BKW kam bei mir erst später dazu.

L.G.

Das kann schon ein großer Unterschied in den Kosten sein. Neuer Zählerschrank, Anmeldung etc. kann durchaus 8000 Euro verschlingen. Dagegen ist der Stromwächter mit vielleicht Gesamtkosten von 600 Euro + vielleicht 400 Euro für den Elektriker sehr viel billiger.

Da fehlt doch noch ne 0 ...

Neue Zählerschränke sind zwar arg teuer, aber so schlimm ists dann doch nicht.

Der Stromwächter dagegen erfüllt ganz klar nicht das EEG . Wenn man sich eh nicht an die gesetzliche Regelung halten will, dann kann man sich den auch sparen.

Oliver

Hatten wir doch erst hier im Thread, was sowas schnell kosten kann:

Der Hersteller behauptet, das wäre alles legal und rechtlich sauber. Da findet man auch Dokumente im Netz mit einer Begründung, auf welche Weise das funktioniert von einem Anwalt verfasst.

Wundern tut mich das auch und so richtig vorstellen kann ich mir das auch noch nicht.

Da stehen 6000 Euro, nicht 8000. Und niemand zwingt den TO da, so ein Angebot anzunehmen.

Nein, das behauptet der nicht. Zumindest nicht der, den Google als ersten findet. Der schreibt zwar viele Text auf seine Website, der aber sehr offensichtlich keine Bezug auf die aktuelle Gesetzgebung hat. Und die Aussage dazu vermeidet er wohlweislich.

Oliver

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Ich sehe das ziemlich einfach mit dem "Stromwächter".

BKW geht nur bis 2000 Wp. Fakt.

Bei deutlich mehr Modulen, die direkt oder indirekt mit dem Netz verbunden braucht es normale Anmeldung. Ausnahme Insel.

Ob in der Anlage nun ein "Stromwächter" oder ein "U-boot" verbaut ist ändert nichts daran.

Wobei der nicht die 2000Wp Modulleistungsgrenze, sondern die ehemalige 600W Wechselrichterleistungsgrenze überlisten will.

Oliver

Hallo,
meinen wir den Gleichen?

Das hab ich gelesen:

" * Zukunftsorientierte Entwicklung: Unser ready2plugin Stromwächter wird kontinuierlich weiterentwickelt. Kommende Software-Updates werden folgende Funktionen freischalten:

  • Vereinfachte Anmeldung: Der ready2plugin Stromwächter wird die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz begrenzen, sodass Steckersolargeräte mit mehr als 600 bzw. 800 VA (Watt) selbst angemeldet werden können.
  • Rechtssicherer Betrieb: Der ready2plugin Stromwächter wird den illegalen Zählerrücklauf bei Nichtanmeldung verhindern.
  • Kompatiblität: Der ready2plugin Stromwächter wird offene Schnittstellen für die SmartHome-Einbindung haben, viele Wechselrichtermodelle und viele Netzbezugssensortypen unterstützen."

Zitat Ende

Offenbar ist keine erleichtere Anmeldung derzeit möglich. Und wenn das Update die Leistung auf 800W drosselt, dann bringt es keinen Mehrwert.

Die Abhandlung von Dr. Jörn Bringewat datiert auf 2022, ist also mit der letzten Novelle hinfällig geworden. Zudem geht es um die "erleichterte Anmeldung beim Netzbetreiber", die es heute nicht mehr gibt und der RA argumentiert ausschließlich mit der Norm des VDE, auf die es jetzt nicht mehr ankommt.

Schließlich braucht´s noch einen Netzbezungssensor. Shelly 3 EM soll nach der Anleitung funktionieren. Also reichen 400 € nicht aus. Die Idee und Technik mag gut sein, doch derzeit nicht legal.

L.G.

Meinen wir.

Genauso ist es. Über die damalige Rechtmäßigkeit zu diskutieren, ist müßig, seit der Änderung des EEGs ist deren Argumentation hinfällig.

Und das die das immer noch so auf ihrer Homepage präsentieren, hat mehr als nur ein Geschmäckle.

Oliver

7258 Euro brutto. Als Privatperson rechne ich grundsätzlich in brutto, weil ich das bezahle. Und du weißt ja, wenn 7258 Euro der Voranschlag ist, kommt immer noch was oben drauf, weil erschwerte Situation wegen irgendwas.

Das war auch nur ein Beispiel, habe schon zahlreiche Fälle aus dem Bekanntenkreis gehört, die so im Bereich 8000 Euro waren, wenn die Elektrik schon etwas älter war.

Jaja…

Oliver