Balkonkraftwerk mit unbegrenzten Modulen/Leistung

Hi, an alle im Forum. Schön, dass es sowas gibt aber leider konnte ich zu meinem Problem nichts finde. Es gibt ja scheinbar Möglichkeiten ein Balkonkraftwerk mit unbegrenzten Modulen/Leistung zu betreiben. Aber leider finde ich nicht raus wie.

Ich möchte 12 Module mit ca. 430 Watt an eine Hauswand (Westseite) installieren, Dach oder andere Flächen geben es bei dem Grundstück einfach nicht her. Das ist das maximale was ich kurz/mittelfristig installieren kann.

Um das ganze irgendwie rentabel zu gestalten und damit die kosten unten zu halten, wollte ich es als Balkonkraftwerk anmelden. Mit einem 2-4 Kwh Speicher koppeln und dann einfach kontinuierlich 300 Watt einspeisen.

Ich habe gelesen, dass man mit der alten anmelde Methode bei unter 600W Einspeisung unbegrenzt Module nutzen kann oder man soll beliebig Module an einen Akku hängen, von dem Akku zu einem Wechselrichter dann max. 2000W und vom Wechselrichter dann eben die max. 800W. Keiner will einen aber verraten wie genau das geht bzw. was man da wo melden muss. Könnt ihr mir hier helfen?

Es gibt nur noch die aktuelle Methode
WR 800W und 2000Wp Module.

Da sieht bspw. Maxxisun anders und melden dir es mit beliebiger Leistung an. Ich würde deren Service ja auch in Anspruch nehmen aber man liest von deren Geräten und Service leider nichts gutes. Mal abgesehen vom Preis.

Jo, aber eben nicht als BKW, wenn über 2 kWp.
Also das ganz normale Programm was auch der Elektriker macht ... mit allen Folgen für die vorhandene Elektroanlage.

Hast du einen Link, wo genau das steht?

Laut deren Seite wird es als Balkonkraftwerk angemeldet.

Interessant, davon hab ich bisher noch nichts gehört, dass das möglich ist.

Da bleibt natürlich auch die Folgefrage, ob sowas Bestandsschutz hätte. Nach der Änderung 2024 wurden z.B. viele vom Marktstammregister angeschrieben, dass sie die Modulleistung auf max. 2000 Wp verringern sollen.

KI Gemini meint:


Die Behauptung, dass man auch heute noch die alte Regelung für Balkonkraftwerke mit 600W Wechselrichterleistung und unbegrenzter Modulleistung nutzen kann, ist falsch.

Seit dem Inkrafttreten des sogenannten "Solarpaket 1" am 16. Mai 2024 gilt in Deutschland die neue Regelung für Balkonkraftwerke. Diese besagt, dass die maximale Leistung des Wechselrichters 800 Watt betragen darf und die installierte Leistung der Solarmodule maximal 2000 Wattpeak (Wp) nicht überschreiten darf.

Die alte Regelung mit 600W Wechselrichterleistung und ohne Begrenzung der Modulleistung ist nicht mehr gültig für Neuinstallationen.

Es ist möglich, dass einige ältere Anlagen noch nach der alten Regelung betrieben werden, wenn sie vor dem 16. Mai 2024 installiert und entsprechend angemeldet wurden. Für neue Balkonkraftwerke, die seit diesem Datum in Betrieb genommen werden, gilt jedoch ausnahmslos die neue Regelung.

Daher handelt es sich bei der Behauptung, man könne weiterhin beliebig viele Module an einen 600W Wechselrichter anschließen, um Fehlinformationen. Es ist wichtig, sich an die aktuelle Gesetzgebung zu halten, um rechtliche Probleme und potenzielle Sicherheitsrisiken zu vermeiden.


Da steht im Kleingedruckten: "solange die neue Gesetzgebung noch nicht rechtskräftig ist."

Das ist aber nun der Fall - überholte Werbung - mehr nicht.

L.G.

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In Ö. konnte man 2024 ein Balkonkraftwerk (Kleinstkraftwerk) mit größerer Modulleistung anmelden. Habe ich auch so gemacht, habe 0,8kWp WR + 22kWp Modulleistung angemeldet und wurde mir auch anstandslos genehmigt :grin:

und dann?
20kW Deye dran und auf 800Watt gedrosselt? :rofl:

Wo liest du das? Da steht nur, das es aktuell noch geht, da die VDH Ihre Norm eben noch nicht angepasst hat.

Vergangenheit und Österreich bringt mir leider nichts, ich brauche für jetzt ne Sinnvolle Lösung. Eine Großanlage ist wirtschaftlich nicht sinnvoll wegen Zählerschrankumbau usw.. Ich will doch nur 300W einspeisen :frowning:

So ist es. Das steht inzwischen auch nicht mehr in irgendeiner Norm, sondern direkt im EEG (Gesetz). Damit sind alle anderen Quellen hinfällig.

Über die Ausgestaltung der 800W Wechselrichterleistung mag man da diskutieren können, über die 2kWp- Grenze nicht.

Oliver

Streng genommen gilt das nur für Steckersolargeräte, die im vereinfachen Verfahren angemeldet werden sollen. Es ist nach wie vor - zumindest theoretisch - möglich, einen 600 VA Wechselrichter als "normale" Anlage (also wie vor der vereinfachten Anmeldung war) nach der immer noch gültigen VDE-AR-N 4105:2018-11 mit quasi unbegrenzter Modulleistung beim VNB anzumelden. Ob der jeweilige Netzbetreiber sich darauf einlässt, kann ich nicht sagen, die Wahrscheinlichkeit schätze ich eher gering ein. Falls er es macht, wäre auch ein Umbau des Zählerschranks nicht notwendig.

Genau, das scheint ja der Ansatz zu sein. Aber normale Anlage heißt ja wieder, ich kann es nicht selber machen oder?

Wenn du gerne deine Theorie ausprobieren willst mach es. Spätestens beim Anmelden wirst du dann sehen ob es klappt oder nicht.
Fakt ist, dass EEG ist ein GESETZ und dieses steht über der NORM.
Wenn die Norm noch nicht angepasst ist, ist das so. Aber das Gesetzt regelt eindeutig was erlaubt ist.
Stefan
Noch als Nachtrag. Häufig verweisen Gesetze auf Normen um nicht immer die Gesetze anpassen zu müssen. Gerade bei EEG ist das aber nicht so, sondern es wird klar geregelt was gilt.

Auch wenn es so scheint, ist das kein Widerspruch: im EEG werden Steckersolargeräte geregelt. Eine Anlage mit einem 600 VA Wechselrichter und beispielsweise 15 Kwp Modulleistung ist aber kein Steckersolargerät, fällt also nicht unter die gesetzliche Regelung. Sie ist eine Erzeugungsanlage wie jede andere Anlage auch, wenn auch etwas sehr speziell.

edit: nicht falsch verstehen, ich halte die Idee, einen 600 VA Wechselrichter mit einem Ultra-Overpaneling zu betreiben, aus mehreren Gründen für bedenklich und käme selbst auch nie auf die Idee, das zu machen. Hier geht es mehr um die theoretische Möglichkeit.

So ist es. Die wird dann wie jede andere PV-Anlage auch vom beim Netzbetrieber eingetragenen Elektriker dort angemeldet werfen, und nach dessen Regeln fest angeschlossen und installiert sein müssen.

Wenn man das aber schon macht, kann man doch gleich einen zur Modulleistung passenden WR einbauen.

Oliver

Wie gesagt: nach der noch gültigen Norm ist eben das, nämlich die Anmeldung durch einen qualifizierten Elektofachbetrieb, bei einer Wechselrichterleistung bis zu 600 VA nicht notwendig.

Aber ich bin da gedanklich auch eher auf skeptischen Seite: darauf wird sich heutzutage kein Netzbetreiber mehr einlassen. Und einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

edit: gefährliches Halbwissen, aber ich meine mich erinnern zu können, dass auch die Bundesnetzagentur zum Teil auf die nach altem Recht angemeldeten 600 VA Anlagenbetreiber mit mehr als 2000 kWp zugegangen ist und sie zur Korrektur aufgefordert hat, nachdem das EEG in seiner aktuellen Form in Kraft getreten ist. Habe das seinerzeit aber nicht weiter verfolgt.

Nö Victron MPII x 3 :wink: