Balkonkraftwerk Installation 2023 mit einer PV Leistung größer als 2000W Peak

Hallo zusammen,

kurz zu mir, bin neu hier im Forum und elektrotechnisch kenne ich mich sehr gut aus (Elektrotechnikingenieur- Entwicklungsingenieur).

Ich hatte das "Glück" vor kurzem an eine gerbrauchte PV Anlage mit einer Gesamtleistung über 2000W Peak zu kommen(ca. 2,4kW Peak).

Soweit so gut die Anlage soll mir jetzt als "Balkonkraftwerk" 600W liefern. den Überschuss wenn die Sonne scheint interessiert mich aktuell weniger da die Paneele quasi umsonst waren. Klar man könnte mehr einspeisen usw. Aber da ich dann ja anmelden müsste und in einem alten Haus wohne müsste ich den Zählerschrank umbauen lassen usw. Den Schuh will ich mir nicht anziehen. Ein hoch auf unsere Bürokratie ?

Meine Frage, welche mich aktuell quält ist, ab nächstes Jahr dürfen nach meinem aktuellen Wissensstand zwar 800W ins Hausnetz eingespeist werden aber nur noch 2000W PV Peak Leistung installiert werden.

Wenn ich die Anlage jetzt dieses Jahr noch installiere und anmelde als 600W Wechselrichterleistung 2400W PV Leistung.

Darf ich die Anlage dann nächstes Jahr noch betreiben? Gibt es dann Bestandsschutz?

Technisch ist das alles Easy für mich bezüglich der Installation usw. Aber Rechtlich bin ich hier komplett raus.

Was meint ihr dazu?

Bisher ist der Stand, das die 2kWp Grenze für die vereinfachte Anmeldung ab 1.1.24 gilt.

Bis 31.12.23 kannst Du vereinfacht anmelden ohne Begrenzung der Pannel-Leistung.

Für bereits angemeldete Anlagen sehe ich im Gesetz(entwurf) keine Konsequenzen.

Hallo,

ich habe meine Anlage heute auch vereinfacht angemeldet (sh-netz) 3780 Wp mit einem Growatt MIC 600TL-X

Gruß

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Mich hat der Netzbetreiber angeschrieben , dass ich meine Anmeldung balkonsolar nachholen soll ( marktstammdatenregister seit Installation angemeldet )

740 Watt auf envertech 560 angemeldet in 2022 (MSTR) , nicht beim Netzbetreiber

stilllegung im August 2023, da Umrüstung auf mehr Panels die direkt in einen Akku einspreisen ( 5,1 kw)

warte noch auf WR, daher wird der envertec manuell zugeschalten derzeit bis der Lumentree 600 i.Verbindung mit Shelly 3 pro installiert ist .Aufrüstung der Panels geplant auf 2 KW Peak oder darüber .

meine Frage :

1)muss ich mir Sorgen machen bez. Des Netzbetreibers wenn er kommt ?

  1. wenn ich Panels an den Akku anschließe , kann ich doch unbegrenzt Leistung anschließen und bin nicht an die 2 kw Peak gebunden , oder ? Meines Wissens gilt die Grenze doch nur ‚ ohne Umwege Akku ‚ ?

  2. bei Wiederinbetriebnahme werde ich natürlich beim MSTR den Status auf in Betrieb setzen . Derzeit : außer Betrieb . Korrekt ?

Eine Nachfrage: aktuell (bis 31.12.23) heißt vereinfachte Anmeldung, dass ich mich im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden muss?

Wenn ich mich jetzt mit einer Begrenzung von 600W anmelde, kann ich dann die Anlage auf 1.1.24 auf 800W hochsetzten und die Registrierung ändern? Oder greift dann auch die Begrenzung auf 2000KwP wenn ich die bereits angemeldete Anlage anpasse?

@juliad Vermutlich letzteres, die 800W sind gepaart mit der Begrenzung auf 2000Wp bei den Modulen.

Also entweder alte Regelung mit 600W und Module unbegrenzt oder 800W und 2kWp.

Ist erstmal blöd, aber so ist das mit Stichtagsregelungen - vorher gilt das, nachher gilt das, ein Mix von vorher und nachher gibt es nicht.

Hast du schonmal jemand gesehen, der zum nachmessen/nachzählen gekommen ist? :wink:

Vereinfachte Anmeldung heisst, dass du als Betreiber beim VNB anmelden darfst und nicht ein zugelassener Elektriker dies für dich vornehmen muss.
Ab 01.01.24 entfällt die Anmeldung beim VNB, dafür gibt es 800W und die Einschränkung auf 2kWp bei den Modulen.

Herzliche Grüße

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Wenn Dein WR in 2024 kaputt geht darfst Du auch einen 800er einbauen, kannst einfach im Marktstammregister eintragen.

Nur mehr Pannels bedeuten das Du neu anmelden musst.

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@grumpy_badger Interessant. Also muss er kaputtgehen, damit die Drosselung auf 800 gesetzt werden kann. Danke dir.

Hier habe ich eine Frage zu. Es gab aktuell ein Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zum Thema PV-Anlagen in Denkmalsatzungsbereich (https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/30_11_23/index.php), welches mir Hoffnung macht, dass ich in absehbarer Zeit doch mehr als die aktuellen 2 PV-Module auf meiner Gaube aufs Dach bringen darf.

Würde es Sinn machen, jetzt mein zukünftiges Balkonkraftwerk mit ca. 2,4kWp schon beim Marktstammdatenregister anzumelden und dann erst mal auf "außer Betrieb" zu setzen? Weil es ja noch gar nicht existiert, aber ich so die maximale Dachfläche ausnutzen könnte!? Denn ab nächstes Jahr dürfte ich dann ja nur noch 2kWp als Balkonkraftwerk installieren.

Danke schon mal für eine Einschätzung!

Ich persönlich würde jetzt schon mehr im Marktstammregister eintragen.

Bis vor ein paar Jahren waren Pannels bei 250-300Wp, jetzt sind wir bei 430Wp und steigend.

Selbst mit nur 4 Pannels werden wir wohl bald über die 2000Wp kommen, da schaft etwas Kreativität jetzt mehr Spielraum.

Ebenso mit dem Akku: Jetzt anmelden, Anlagennummer erhalten und ruhig schlafen.

Besten Dank für die Einschätzung! ?

Hallo ich habe mein 600 W Balkonkraftwerk in 2023 im Markstammdatenregister angemeldet. Die Anlage besteht aus einem 600W Wechselrichter und 8 Solarpanelen a 450 Wp (=3,6 kWp).

Jetzt bekomme ich vom Markstammdatenregister folgende Mitteilung:

  • 29.07.2024 - Bundesnetzagentur: Die Anzahl der Module in Verbindung mit der Bruttoleistung ist nicht plausibel. In der Regel hat ein Modul eine Bruttoleistung von etwa 0,1 bis 0,6 kWp. Es handelt sich um die Anzahl der einzelnen Solarplatten auf Ihrem Dach. Die Bruttoleistung in Verbindung mit dem Errichtungsort "Steckerfertige Erzeugungsanlage (sog. Balkonkraftwerk)" ist unplausibel. Die Bruttoleistung darf hierbei den Wert von 2 kWp nicht übersteigen. Bitte bearbeiten Sie die Datenkorrektur, indem Sie die korrekte Bruttoleistung angeben.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Was sollte ich antworten?

Danke im voraus für euere Unterstützung!

Ich würde so vorgehen:

  • die Anlage aus dem Marktstammdatenregister löschen
  • die Anlage als 2 separate neue Balkonkraftwerke anmelden
    Anlage A mit 4 Module zu je 450Wp = 1,8kWp und einem 300W Wechselrichter
    Anlage B mit 4 Module zu je 450Wp = 1,8kWp und einem 300W Wechselrichter
    Die Zählernummer ist bei beiden Anlagen identisch.

Dann sind es immer noch mehr als 2000 Wp. Und Du hast dann jetzt nach der Gesetzesänderung eine unzulässige Anlage angemeldet. Ein Eigentor, welches schlimmer nicht geht.

Ich würde auf Bestandschutz pochen. 2023 angemeldet, musstest Du es doch auch noch dem Netzbetreiber melden. Wenn der es so akzeptiert hat, ist es doch OK. Nun sind die Module nach der Gesetzesänderung einmal da. Und Du bittest das zu akzeptieren.

Ulli, du denkst logisch ... mach das nicht bei Behördenkram :wink:

Ich finde die Idee mit 2 x 300 Wp Anmeldung super.

Mit etwas Glück schluckt das Markstamm das als "plausibel" und schwups hat es den Behördlichen Segen.

Der Netzbetreiber hat vermutlich auch keinen Bedarf sich mit so einer "Kinderkacke" auseinanderzusetzen.

Die meisten VNB sind doch nur noch generft von den BKWzeuchs.

Ich würde es versuchen, mehr als eine Ablehnung kann doch nicht passieren.

Welche 2 x 300 Wp Anmeldung meist Du?

Der Vorschlag war 2 x 1800 Wp Modulleistung und 2 x 300 W Wechselrichterleistung. Weshalb sollte das durchlaufen, doch nur wenn es falsch programmiert wäre, was ja irgendwann auffallen würde. Wenn nicht, gibt es keinen anderen Weg mehr zurück, da Anmeldung zu den heutigen Konditionen.

Ja, sorry ich meinte natürlich 2 x 300 VA WR.

Uschi, Ulli, Michael-123, danke erst einmal für eure Rückmeldungen. Insgeheim habe ich ja gehofft, dass irgendein Forum-Mitglied auch schon dieses Problem mit dem Markstammdatenregister (Bundesnetzagentur) hatte und für sich positiv lösen konnte. Nun ja, "die Hoffnung stirbt zuletzt" oder vielleicht bin ich hier tatsächlich der Erste der von diesem Problem betroffen ist. (Ich werde auf jedem Fall berichten, wie es weiter geht bzw. wie es ausging).

Bezügl. eurer Antworten sagt mir mein Bauchgefühl, dass ich mich zunächst auf die bis 31.12.2023 (bzw. bis zum Inkrafttreten des zzt. aktuellen EEG) geltende Reglung berufen sollte.

PS. Die Korrekturseite beim Marktstammdatenregister funktioniert nicht richtig. In den Eingabefeldern kann ich Korrekturdaten eingeben oder auch eine Korrektur ablehnen. Wenn ich ablehne kommt der Hinweis, dass ich meine Ablehnung im Erläuterungsfeld erläutern und dann absenden soll. Leider geht dann das absenden nicht, weil immer wieder der Hinweis erscheint, dass Balkonkraftwerke nur über eine Modulleistung von bis zu 2 kWp verfügen dürfen. Da scheint wohl ein Programmierfehler vorzuliegen.

Also anrufen darauf hinweisen und ggf. (wenn möglich) tel. klären.

Ich berichte auf jedem Fall, wie es ausgegangen ist. (Kann evtl. aber dauern)

Telefon bei rechtlichen Problemen?

Person A sagt dann ok und 3 Wochen später weis Person B von nichts und Du bekommst die nächste Mahnung.

Ich mag Einwurfeinschreiben mit klarer Ansage.

z.B. das Du mit einer alten und korrekt angemeldeten Anlage nicht betroffen bist ... usw.

Anrufen würde ich auch nicht, ist wie @uschi sagt. Email sollte mMn. reichen, so wie Du oben geschrieben hast, halt nach alter Gesetzeslage. Meist gibt es ja sofort eine Antwort zurück, dass die Mail angekommen ist und die Bearbeitung etwas dauern kann. Dann läuft es und müssen sie sich drum kümmern. Sollte dann doch wohl für Dich erledigt sein.

Ändern würde ich da gar nichts, warum auch. Ändern kann man auch fast nichts. Du kannst alte Anlagen stilllegen, dann sind sie aber nicht weg. Löschen geht nur mit Begründung und Genehmigung von denen. Das ist alles in den Hilfeseiten dazu erklärt.