Balkonkraftwerk Installation 2023 mit einer PV Leistung größer als 2000W Peak

@uschi , Ulli: Okay, dann mache ich beides. Tel. und per E-Mail über das technisches Problem auf der Korrekturseite berichten und Nachfragen wohin ich ersatzweise meine Stellungnahme senden soll.

Meine Antwort soll wie folgt lauten: Alle Änderungen (Anzahl der Module, Bruttoleistung der gesamten Stromerzeugungseinheit, Zugeordnete Wechselrichterleistung) werden abgelehnt. Erläuterungstext: Bei der Erzeugereinheit handelt es sich um ein im Jahr 2023 im vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldetes Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von 600 W und einer addierten Modulleistung von 3,63 kWp. Bis zum 31.12.2023 (bzw. bis zur Verabschiedung des zzt. aktuellen EEG) gab keine Begrenzung bei der Modulleistung solange die Wechselrichterleitung von 600 W nicht überschritten wird. Die von mir installierte Modulleistung war somit zulässig.

Ich bitte Sie freundlichst meine Erläuterung ggf. als Ausnahmetatbestand (Altanlage 2023) zu akzeptieren und auf die Korrektur der Daten zu verzichten.

@pepelino

Ja, über den ersten und letzten Satz würde ich noch mal nachdenken. Die Leute dort machen auch nur ihre Arbeit und es könnte ja auch ein Versehen sein :wink:, Freundlichkeit ist bei der ersten Kontaktaufnahme immer Trumpf. Anruf ist doch erstmal unnötig, kann nach hinten losgehen, indem man sich um Kopf und Kragen redet, was später ein "richtiger" Anwalt nicht mehr geradebiegen kann. :grinning:

@ulli Danke für den Hinweis. Sorry, der erste Satz war hier nur für das Forum gedacht, weil ich in dem Formular in allen Felder "Korrektur abgelehnt" ausgewählt habe.

Bin gespannt wie es ausgeht. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Hallo,

ich habe auch diese Aufforderung bekommen https://www.akkudoktor.net/forum/postid/223216/ und mit folgendem Schreiben reagiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.07.2024 erhielt ich eine Aufforderung zur Datenkorrektur für die oben genannte Photovoltaikanlage. Hiermit widerspreche ich dieser Aufforderung, da an der Anlage keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Leider war es mir im Portal nicht möglich, die Datenkorrektur abzulehnen, da die Funktion nicht akzeptiert wurde. Es erschien die folgende Meldung: "Die Leistung einer steckerfertigen Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) darf maximal 2 kW oder 2000 W betragen."
Diese Regelung, die eine maximale Leistung von 2 kW für Balkonkraftwerke festlegt, gilt jedoch meines Wissens erst ab dem 1. April 2024 für neu errichtete Anlagen. Meine Anlage wurde bereits im letzten Jahr installiert und in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber S-H Netz hat die Anlage am 20.12.2023 geprüft und genehmigt, wobei alle gesetzlichen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt eingehalten wurden.
Ich bitte Sie daher, die Aufforderung zur Datenkorrektur zurückzunehmen und meine ursprünglich gemeldeten Daten als korrekt anzuerkennen. Sollte es Unklarheiten geben oder zusätzliche Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,

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als antwort bekommst du wieder die aufforderung zur datenkorrektur.

was es in einem drop down menü eines bürokraten nicht gibt das existiert auch in der realität nicht.

das wirst du dann wahrscheinlich solange bekommen bis du die anlage abmeldest oder die bürokraten wegen belästigung verklagst.

So und jetzt der Refrain:

"So geht Energiewende, Schalalala. So geht Energiewende, Schalalala ..."

Wenn es nicht so traurig wäre, dann müsste man Witze darüber machen. Die Plausibilitätsprüfung ist ein ganz schlechter Witz und die Reaktion vom Register ohnehin. Sitzt da etwa eine KD und antwortet? Zusammengefasst könnte man sagen, dass der blöde Bürger gefälligst zu tun hat was der Bürokrat wünscht PUNKT. In dieser Hinsicht kann ich Lauterbachs Legalisierung von Hanf durchaus als gesundheitspolitische Maßnahme verstehen, aber mit fünf Pflanzen bringt das nichts. Selbst ein Müllwagen voll von dem Kraut würde wohl immer noch nicht die Entspannung herbeiführen, die nötig ist damit man alles schluckt.

Ich würde die Schleife bedienen. immer wieder. denn solange sie läuft, sind keine endgültigen Fristen abgelaufen....

Hallo,

die Schleife bis in alle Ewigkeit zu bedienen scheint mir auch die einzige Möglichkeit zu erzwingen, dass sich da mal ein Sachbearbeiter hinsetzt und mal kurz wirklich hinsetzt und über das Problem nachdenkt. Allein die Formulierung "...Die Anzahl der Module in Verbindung mit der Bruttoleistung ist nicht plausibel. In der Regel hat ein Modul eine Bruttoleistung von etwa 0,1 bis 0,6 kWp. Es handelt sich um die Anzahl der einzelnen Solarplatten auf Ihrem Dach. ..." zeigt schon trivial die Logik zu sein scheint, die man dort in die Software einprogrammiert hat. Über die Anwendung eines Gesetzes auf Altanlagen, welches erst ab dem 15.05.2024 gilt denkt man auch besser erst gar nicht nach. Andererseits erscheint es mir nicht unmöglich, dass die diese Nummer wirklich ernst meinen, denn das Amt hat ja eh immer recht.

Ich habe jetzt folgende Rückmeldung vom Markstammdatenregister bekommen. Natürlich eine Standardantwort. Die Sachbearbeiterin ist keiner Weise auf den von mir geschilderten Sachverhalt (Vor Inkrafttreten des Solarpakets gab es keine Begrenzung der Modulleistung 2000 Wp) eingegangen.

Okay, dann werde ich die Schleife bis in alle Ewigkeit bedienen und mein Widerspruch gegen die Datenkorrektur wieder dem Markstammdatenregister zusenden.


Am 04.09.2024, schrieb Support Marktstammdatenregister <service@marktstammdatenregister.de>:
AW: Aufforderung zur Datenkorrektur / ABR........... / ..............
Guten Tag, Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister (MaStR) vom 31.07.2024 08:04 Uhr, MAIL-197984. Seit dem 16. Mai 2024 (Inkrafttreten des Solarpakets) entfällt die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber für steckerfertige Solaranlagen, auch "Balkonkraftwerke" genannt, die die üblichen Leistungswerte (Bruttoleistung 2.000 W, zugeordnete Wechselrichterleistung 800 W) nicht überschreiten und für die auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird. Mit der Registrierung im Marktstammdatenregister wird der Anschlussnetzbetreiber über die Daten des Anlagenbetreibers und der Anlage automatisiert informiert. Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) finden Sie in der Online-Hilfe. Im Marktstammdatenregister ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit zu registrieren. Im Fall von Balkonkraftwerken ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in das Hausnetz einspeist. Das ist i.d.R. der Zeitpunkt, an dem das Balkonkraftwerk aufgebaut oder angebracht ist und der Stecker zum ersten Mal in eine Steckdose eingesteckt wurde. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk in Verbindung mit einem Batteriespeicher betreiben, dann müssen und können Sie den Batteriespeicher gemeinsam mit dem Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrieren. Haben Sie eine weitere Anfrage, so verwenden Sie erneut das Kontaktformular im Webportal des Marktstammdatenregisters. Wenn Sie bereits registriert sind, erwähnen Sie in Ihrer Anfrage bitte Ihre MaStR-Nummern (z.B. ABR…., SEE….). Mit freundlichen Grüßen i.A. Z...... K........ Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Telefon: 0228 14-3333 Internet: www.marktstammdatenregister.de Kontakt: www.marktstammdatenregister.de/Kontakt Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53113 Bonn www.bundesnetzagentur.de

@pepelino

habe genau die gleiche mail (sogar von der gleichen Sachbearbeiterin) bekommen. Ursache bei mir ist, dass die Anzahl der Module aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr) eingetragen ist... Gibt es schon eine Lösung dieses Problems? Oder hat schon jemand dort angerufen und konnte so das Problem lösen?

Hallo zusammen,

auf eine weitere schriftliche Anfrage liegt mir nun eine qualifiziertere Antwort des MaStR vor (s.u.), kurz zusammengefasst verstehe ich:

  • "alte Registrierungen haben keine feststellende Wirkung"

  • im MaStR werden auch rückwirkend (für Anlagen von vor 1.4.24) nicht mehr als 2kWp Modulleistung für Steckerfertige Solaranlagen akzeptiert

  • der "Errichtungsort" kann nicht mehr "steckerfertige Solaranlage" sein sondern muss im Falle von >2kWp auf "Gebäudeanlage" geändert werden

Dann ist jetzt die Frage, was es für Folgeerscheinungen beim VNB hat, wenn man den Errichtungsort entsprechend ändert, insbesondere ob die komplette Bürokratie einer normalen Solaranlage fällig wird, die wohl einen Elektriker benötigt plus Nachrüstungen im Verteilerkasten. Dann wäre wohl die einzig sinnvolle Lösung, die Anzahl der Module soweit zu reduzieren, dass man unter 2kWp bleibt. Auch für Altanlagen, Bravo!

Gibt es dazu von den Experten juristisch halbwegs fundierte Meinungen? Danke!

...

Sie können Ihre Solaranlage nicht mehr als Balkonkraftwerk registrieren, weil sie nicht mehr in die für das Marktstammdatenregister (MaStR) geltenden Leistungsgrenzen passt. Bei diesen definierten Leistungsgrenzen handelt es sich um Grenzwerte, die von denen des EEGs unabhängig sind. Mit der Definition dieser Leistungswerte wurde eine eigene technische Kategorie für kleine Solaranlagen geschaffen. Eine Solaranlage kann im MaStR nur dann als Balkonkraftwerk registriert werden, wenn die Anlage mit einem Stecker angeschlossen wird und eine installierte Leistung von insgesamt bis zu 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt nicht überschritten wird. Dies gilt auch rückwirkend für Balkonkraftwerke die vor dem 01. April 2024 in Betrieb genommen wurden.

Zweck der Festlegung der neuen Leistungsgrenzen ist es, die Menge kleiner Solaranlagen und deren energiewirtschaftliche Relevanz effizient zu erfassen. Gem. § 8 Abs. 3 MaStRV haben Registrierungen keine feststellende Wirkung im Hinblick auf das Vorliegen von Tatsachen. Das bedeutet, dass eine Registrierung als Balkonkraftwerk keine Bindungswirkung für das weitere Verfahren der Netzbetreiber entfaltet.

Ob es sich bei der im MaStR als Balkonkraftwerk registrierten Solaranlage um ein Steckersolargerät i.S.d. EEG handelt, und dadurch Sonderregelungen in Anspruch nehmen kann oder konnte, ist keine Frage, die der Zuständigkeit des MaStR unterfällt. Die Voraussetzungen der Geltung der Sonderregeln werden auf Basis Ihrer Eintragungen ausschließlich durch den Netzbetreiber geprüft. Sobald die Anlage im MaStR registriert wurde, wird dieser über die Registrierung der Anlage informiert.

Wenn Ihre Solaranlage die o.g. Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke überschreitet, dann kann und muss diese als Gebäudesolaranlage im MaStR registriert werden. Daher muss der Errichtungort angepasst werden und die korrekte Anzahl der Module eingetragen werden.

Haben Sie Rückfragen im Zusammenhang mit dieser Anfrage, so können Sie über Ihr E-Mail-Postfach direkt auf diese E-Mail antworten. Diese Möglichkeit besteht nur für den ursprünglichen Adressaten dieser Mail. Wird die Mail weitergeleitet, so kann eine Rückmeldung nur über die Ursprungs-Mail als Antwort erfolgen. Alternativ kann mittels Kontaktformular geantwortet werden. Geben Sie dabei die Ticketnummer und den Namen des Bearbeiters dieser Nachricht an.

Haben Sie eine weitere Anfrage, so verwenden Sie bitte erneut das <a href=" Link entfernt ">Kontaktformular im Webportal des Marktstammdatenregisters. Wenn Sie bereits registriert sind, erwähnen Sie in Ihrer Anfrage bitte Ihre MaStR-Nummern (z.B. ABR…., SEE….).

Mit freundlichen Grüßen i.A. L.... K....

Jede Person darf ein BKW mit max 800W und 2kW Modulen beim MaStR anmelden.

Der Netzbetreiber möchte nicht mehr als 800W an einem Zähler haben.

3 BKW mit zusammen 800W Einspeisung und je 2kW Modulleistung hat unser VNB gut gefunden nachdem ich dem Ing. erklärt habe, dass die auf die 3 Phasen verteilt sind, und dass dann auch nicht alle grösseren Verbraucher auf die Phase mit dem BKW geklemmt werden müssen.

So kommt auch im Winter noch ein grosser Teil der Grundlast zusammen, weil einige Module waagerecht liegen.

Im Sommer beginnt der Ertrag früh und endet spät weil einige Module Ost/West ausgerichtet sind, und die Mittagsspitze ist abgeregelt.

Sobald ein geringbürokratischer Betrieb von Speichern für BKW möglich wird, werden wir auch das möglichst netzschonend/-dienlich umsetzen.

Durch

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