Da gab es leider kein Urteil. Die Forderungen wurden nach Zustellung der Klageschrift durch die DUH zurückgezogen. Wahrscheinlich, damit es kein Grundsatzurteil gibt, das für alle gilt. Das gilt jetzt nur für diese Kläger.
@ulli "Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjähriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben".
Da es vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, gibt es sowieso kein rechtsverbindliches Urteil. Das muss dann schon zum BGH gehen.
Es ist aber erstaunlich, wie schnell Haus & Grund aufgegeben hat....
Eine Anfrage bei der Deutschen Umwelthilfe wegen einer rechtlichen Unterstützung kostet nichts... Die machen so etwas gerne...
Und wer ne Rechtsschutzversicherung hat oder so zum Anwalt geht, kann die Klageschrift als Vorlage ja gleich mitnehmen:
Ich sehe die DUH eher so, wie sie auch im Video von Andreas von der KI in Bildern dargestellt wurde. Ich würde eher nichts mit denen zu tun haben wollen, bin weder Mieter noch Vermieter.
Aber ja, die warten nur auf diese Klage willigen Mieter. Nach dem Urteil ist es für die DUH dann erledigt und sie wenden sich anderen Dingen zu. Für den Mieter, der nun sein BKW aufbauen durfte, fängt womöglich er Ärger gerade an. Aber gibt Leute, die haben Spaß daran.
Ich habe selbst mal für eine größere Wohnungsgesellschaft gearbeitet. Wenn der Vermieter eine Privatperson ist, magst du recht haben. Bei größeren Gesellschaften besteht eher keine Gefahr, dass dann die großen "Schikanen" kommen. So ist zumindest meine Erfahrung.
Ich kenne die "Spielchen" mit der Satellitenschüssel. Das anbringen wurde immer untersagt. Es ging auch mehrmals vor Gericht. Einmal sogar bis zum Landgericht. Gegenüber dem Mieter wurde es aber nie "persönlich". Es wurden Standardschreiben verschickt und zu den Akten gelegt. Bei der Verwaltung von mehreren tausend Wohnungen ist das normaler Alltag.
Vermutlich rechtlich nicht so einfach zu trennen. Wenn der Mieter sagt, es wäre alles in seiner Haftpflicht, sich später aber rausstellt, dass er gar keine Haftpflicht hat, dann haftet vielleicht auch der Vermieter. Weiterhin wird ein Vermieter tätig werden müssen, wenn er eine Gefahr feststellt. Wird er nicht tätig, wird ihn eine Mitschuld treffen, vermute ich mal.
Ich hoffe ja, wir bekommen da bald mal eine einfache und klare Rechtsgrundlage, damit möglichst viele Mieter was anbauen dürfen und Vermieter das auch rechtlich entspannt sehen können. Derzeit muss man als Vermieter schon etwas mutig sein und zu Risiken bereit. Die meisten sind das nicht.
Laut o.g. Klageschrift wurden die Bestätigungen der Versicherungen (Haftpflicht und Hausrat) zusammen mit der Klage beim Gericht eingereicht.
Als Vermieter ist so eine Bestätigung nicht viel wert. Der Mieter kann die 1 Tag nach dem Vorlegen schon wieder gekündigt haben. Oder er bezahlt die nicht, weshalb sie vom Versicherer gekündigt wird. Weiterhin müsste sich der Vermieter mit jedem Versicherungsvertrag im Detail auseinandersetzen, um zu prüfen, was wirklich vesichert ist und was nicht. Kann und will kaum jemand leisten.
Wenn ich als Vermieter die Erlaubnis zum Anbringen eines Balkonkraftwerks von dem Bestehen einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung abhängig mache und mir das schriftlich bestätigen lasse und dann der Mieter diese böswillig kündigt oder nicht bezahlt - glaubst du dann ernsthaft, dass der Vermieter für einen Schaden aufkommen muss?
In der Realität kann es auch sein, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters in so einem Fall erstmal zahlt. Diese wird aber versuchen, sich das Geld vom Mieter wiederzuholen.
Kann so sein. Ich kenne den Spaß von der Schlüsselversicherung. Die war eigentlich in unserem Verein vorgeschrieben, wenn jemand einen Schlüssel übernimmt. Wurde bestätigt, schlussendlich gabs aber keine, derjenige hatte auch kein Geld und damit blieb es beim Verein hängen. War damals ein Schaden von 2000 Euro.
Gibt genug Fälle, wo Leute gehofft haben, eine Versicherung übernimmt irgendwas und im Schadensfall sieht die Sache ganz ander aus.
Bei einem Balkonkraftwerk geht es doch um den Schäden Dritter: z.B. löst sich das Balkonkraftwerk vom Balkongeländer, fällt herunter und schädigt einen Dritten. Wieso sollte dann der Geschädigte einen Anspruch gegen den Vermieter haben? Das Balkonkraftwerk gehört zum Hausrat des Mieters und dieser ist dafür verantwortlich.
Gute Frage, die Panele werden ja mit dem Geländer verschraubt vermute ich, damit werden sie Bestandteil des Hauses und fallen in den Haftungsbereich des Hauseigentümers, so meine juristisch laienhafte Meinung.
Auch der Geländerbauer wird sich bedanken, wenn Haftungsfolgen an ihn herangetragen werden weil sein Geländer als PV-Gerüst missbraucht wurde.
Wird Zeit dass diese Fragen politisch beantwortet werden.
Dass der Vermieter keine Lust hat, für lau, Aufwand zu betreiben und Risiko zu übernehmen, sollte auch jedem klar sein.
Dürfen Vermieter Balkonkraftwerke verbieten?
Grundsätzlich dürfen Vermieter eine Mini-Solaranlage nicht einfach untersagen, sofern diese fachgerecht installiert und betrieben wird. Eine Ausnahme kann allerdings z. B. eintreten, wenn der Mietvertrag den Betrieb ausschließt.
In einem Gerichtsurteil des Stuttgarter Amtsgericht vom März 2021 (Aktenzeichen 37 C 2283/20) wurde demnach z. B. die Klage einer Vermieterin auf Rückbau zurückgewiesen und zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.
Denn die Richter argumentierten mit dem Hinweis, dass ein Balkonkraftwerk einen Beitrag zu dem als Staatsziel beschlossenen Umweltschutz leiste. Außerdem habe der Mieter seine zwei Solar-Kraftwerke ohne bauliche Veränderungen betrieben, der Gebäudesubstanz also nicht geschadet.
Darüber hinaus verweist das Gerichtsurteil darauf, dass der Mieter zwar in die Substanz des per Grundgesetz geschützten Eigentums der Wohnungsbesitzerin eingegriffen habe, verboten werden dürfe ihm das aber nicht.
Denn eine Einwilligung des Vermieters zur Nutzung der für das Balkonkraftwerk erforderlichen Leitungen, Lichtschalter und des vorhandenen Stromnetzes in der Wohnung sei zwar grundsätzlich nötig, dürfe aber nicht verweigert werden.
In seiner Urteilsbegründung nahm das Amtsgericht Stuttgart außerdem Bezug auf ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht München (AZ 214 C 24821/90), das bereits 1990 die Nutzung einer Terrasse als Solaranlagen Standort als vertragsgemäßen Gebrauch bewertet hatte.
Die Duldung einer solchen Anlage durch den Vermieter sei jedoch nur dann angemessen, wenn sie fachgerecht installiert, also baurechtlich zulässig sowie optisch nicht störend und leicht rückbaubar sei. Außerdem dürfe keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen, so das Amtsgericht München.
Update: Durch die für 2024 geplante Aufnahme von Steckersolar-Lösungen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stärkt der Gesetzesgeber die Rechte und Möglichkeiten für Mieter weiter.
Kann die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?
Sofern im Mietvertrag oder weiteren rechtlichen Vereinbarungen wie z. B. einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kein explizites Verbot enthalten ist, das die Anbringung von Gegenständen am Geländer untersagt, spricht nichts gegen die Nutzung eins Balkonkraftwerks.
Dann wäre ja jede Anbauküche Bestandteil des Hauses..... und jedes Regal, welches angeschraubt ist... usw.
Ausser, daß das Stuttgart und nicht München war, steht doch da alles. Ist halt so.
Oliver
@tigger gutes Argument.
Wobei dann zu prüfen wäre, ob ein Vermieter das im Mietvertrag überhaupt ausschließen darf.
Du siehst ja an dem Schreiben hier auch, dass es nicht verboten wird, sondern dieses "fachgerecht installiert" einfach soweit ausgereizt wird, dass 99% der Mieter das Vorhaben fallen lassen, weil es enorme Kosten verursacht und man oft auch nichtmal Fachleute findet, die so einen Job übernehmen wollen.
Ein Bekannter sollte elektrisch prüfen lassen, ob das BKW so sicher betrieben wird, wie er es aufgebaut hatte. Er hat dutzende Elektriker durchtelefoniert, wegen so einem Kleinkram wollte keiner rauskommen. Und dann noch einen Statiker, der begutachtet, ob das Geländer und die Befestigung hinreichend ist. Unter 500 Euro werden die gar nicht mit der Arbeit anfangen. Vermutlich wird man schlussendlich 1000 Euro dafür bezahlen, wenn man überhaupt jemanden findet, der sowas macht.
Ironie an: ein Bekannter von mir sollte prüfen lassen, ob der gekaufte Kühlschrank so auch sicher betrieben werden kann und ob der Küchenboden statisch geeignet ist, das Gewicht des Kühlschrankes zu tragen... Ironie aus