Kann man als Vermieter ein (auf dem Dach montiertes) Balkonkraftwerk mitvermieten bzw. dem Mieter einfach zur Nutzung überlassen? Ist das dann rechtlich gesehen noch ein BKW, also Betrieb durch den Nutzer? Wer meldet das dann an? Kann ich die Kosten für das vermietete BKW dann trotzdem unter V&V steuerlich geltend machen (auch wenn ich schon von der entfallenen MWSt profitiert habe)?
Natürlich. Wenn du die höheren Einnahmen versteuerst, kannst du auch die Ausgaben abschreiben.
Ich persönlich, würde mich um die rechtlichen BKW-Probleme nicht kümmern. Was soll da passieren? Aber das ist eine persönlichen Meinung/Entscheidung.
Hallo,
den Eintrag ins Marktstammdatenregister solltest du machen, es sei denn, der Mieter will es selbst installieren (dann müsste er es machen). Absetzen kannst du es von den Mieteinnahmen gewiss, fraglich ist eher ob das als Sofortaufwand komplett oder nur mit der AfA angesetzt werden kann. Bei einer selbst genutzten Wohnimmobilie dürfte man den Handwerker Lohn absetzten (nur den, nicht das Material und auch nur 20% des Lohns). Bei vermieteten Wohneinheiten geht das m.A. für alles was der Erhaltung und Erneuerung dient zu 100% auf Material + Lohn.