BAFA/KfW-Förderung für Klimaanlagen?

Moin!

Grundsätzlich: wird der Kauf/Einbau von Klimaanlagen gefördert?

Wir haben ein Angebot für eine Mitsubishi-Anlage und sie taucht in der BAFA-Liste über förderfähige Anlagen auf. ABER: wenn ich nach Förder-Programmen google, finde ich meist nur den Hinweis, dass private Anlagen nicht (mehr?) gefördert werden.

Ich dachte man meldet das wie eine Wärmepumpe an (früher bei BAFA, jetzt bei der KfW) und erhält eine Förderung?

Gruss
Holger

Hallo,

Die hürden für eine förderung sind unfassbar hoch.

Erstens: müssen alle split klimaanlagen eine hardware enthalten, dass ein vnb von aussen auf die Anlage zugreifen kann.

Zweitens: muss man mit den split klimaanlagen nachweislich 65 Prozent der heizung der wohnräume machen können. Dies gilt, wenn man split klimaanlagen einsetzt und die vorhandene heizung drin lässt.

Im prinzip können aber alle split klimaanlagen gefördert werden, die zusammen (Aussengerät +Innengerät) A+++ nachweisen können und oben genannte Forderungen erfüllt werden.

Und es versteht sich von selbst, dass nur Anlagen gefördert werden, die von einer Fachfirma installiert werden.

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Danke!

Das ist interessant, das konnte ich in keiner Unterlage der BAFA/KfW lesen. Habe ich wahrscheinlich übersehen!

Es muss auch ein Energieexperte das ganze Vorhaben vorab genehmigen und anmelden. Die Bza-Nummer der Anmeldung benötigst du für die Antragstellung.

Für eine Anlage lohnt das nicht. Ich lass es sein, ist mir zu blöd. Vor zwei Jahrrn war es noch so einfach, aber das geht in Deutschland ja nicht….

Ich habe das hier schon gepostet.

Statt die förderung zu vereinfachen und zu verbessern wurde alles wieder mal komplizierter. Das kann keiner erfüllen. Ich brauche mehrere Anlagen, es ist aber nicht so, dass man eine förderung leichter bekommt, wenn man mehr Anlagen installiert. Und lohnen tut sich das bei mehreren Anlagen auch nicht. Traurig, traurig, traurig.

Viele werden es lassen, weiter Öl und Gas verbrennen und damit ihre wohnung heizen, statt wenigstens einen grossteil auf Stromheizung mittels split klimaanlagen umzustellen.

Alles klar, vielen Dank für den Link!
Wir haben bereits eine Sole-Wärmepumpe, 22kwp auf dem Dach und wollen die Anlage nur zum Kühlen im Sommer benutzen.

@holger Kann die Sole-WP nicht auch kühlen?

Nicht besonders effektiv. Und ich weiss nicht, ob unsere alpha innotec die Funktion hat.

Dann hat sich das mit der Förderung doch sowieso erledigt. Meines Wissens wird gefördert damit man die Geräte als Heizung nutzt.

Naja, sie sollen in der LAGE sein, als Heizung genutzt werden zu können. OB ich das dann mache ...

Nein, genau deshalb wird ja der Unsinn mit dem Wärmemengenzähler verlangt. Eben mit dem Hintergund, dass sich Leute die bereits eine LWWP (als Heizung) gefördert bekommen haben, nun nicht eine Förderung zum Kühlen bekommen sollen ... Daher der Nachweis mit dem Wärmemengenzähler, damit kontrolliert werden kann, ob damit auch tatsächlich geheizt werden soll.

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Da dürfte die Förderung in der Tat wegfallen, denn dabei geht es immer nur ausschließlich um ein Heizkonzept. Das hast du ja bereits durch deine Sole-Wärmepumpe.

Split-Klimas mit dem Ziel des Kühlens werden nicht gefördert.

Ok, ich dachte man kann das als Heizungsunterstützung deklarieren.

Aber ich denke, ich lasse das.

Vielen Dank!

Da bist Du auch wirklich besser beraten. Ich warte (wie viele andere hier aus dem Forum) immer noch auf meine Kohle ... alle 3 Monate kommen dann wieder - aus meiner Sicht - stumpfsinnige Nachfragen mit irgendwelchen Nachweisen.

Ich habe vor wenigen Tagen eine Förderzusage für 1xMHI-Mono und 1xMHI-4fach_Multi erhalten, beantragt in 11/2023. Also noch nach den alten Konditionen.

Beide Anlagen waren bei der Bafa offiziell gelistet. So richtig schlau bin ich bezüglich der Netzdienlichkeit noch nicht geworden; was ich wohl sehe ist, dass mein Kühl-°Experte ein Lastabwurfrelais mit anbietet mit dem Hinweis Netzdienlichkeit in Klammern. Nun kann ich mich irren, aber damit allein ist den Anforderungen doch wohl nicht entsprochen?! Vom Netzanbieter steuerbar ist es doch damit allein nicht, oder??

Auf der anderen Seite habe ich auch einen 2. Heizstromkreis, wohl wie ich erfahren habe vom Elektriker, bereits MIT der Möglichkeit, diesen Stromkreis fernzuregeln, da ich hier schon immer eine LLWP intern im Haus angeschlossen hatte. So gesehen müßte dann doch der Netzdienlichkeit entsprochen sein, wenn ich die Anlagen an diesen Heizstromkreis beaufschlage, oder?

Bzgl. des Nachweises über die 65% Heizungsverwendung sollen angeblich die Angaben der MHI-App, die einen (recht genauen) Energiezähler integriert hat ausreichen. Das ist allerdings auch nur gefährliches Halbwissen meinerseits. Ich hatte hier 4 Klima-Betriebe im Haus zwecks Angebot. Keiner von denen ist wirklich auf das Thema Förderung detailliert eingegangen. Und die Infos, die von Bafa oder nun KfW bereitgestellt werden, sind auch eher verwirrend als klar und sachlich erhellend. Aber das wundert mich nicht in diesem mittlerweile failed state. Was können wir schon noch?!

Von der Seite Energiewechsel.de :

3.2 Ist die Nachrüstung einer EE-Heizung mit einer weiteren EE-Heizung förderfähig?

Der Einbau eines Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien ist auch dann als Einzelmaßnahme mit dem entsprechenden Fördersatz förderfähig, wenn im Gebäude bereits ein regenerativer Wärmeerzeuger betrieben wird. Bereits bestehende Anlagen sind in die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Berechnungen (z.B. Heizlastberechnung) einzubeziehen.

und:

3.7 Kann eine Wärmepumpe zur Kühlung als Einzelmaßnahme in der BEG EM gefördert werden?

Förderfähige Heizungsanlagen müssen gemäß BEG EM Technische Mindestanforderungen 3.1 überwiegend (d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung,
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
  • solare Kälteerzeugung
  • die Zuführung der Wärme oder solaren Kälte in ein Gebäudenetz
Bei Wärmepumpen mit Kühlfunktion muss die Wärmepumpe zu mehr als 50 % der Wärmeerzeugung dienen.

Dies muss auf geeignete Art und Weise und für Dritte nachvollziehbar nachgewiesen werden können, z. B. durch eine Berechnung.

Insbesondere für Wärmepumpen mit Kühlfunktion weisen wir darauf hin, dass ein entsprechender Nachweis für den Prüfungsfall (z. B. Unterlagen- oder Vor-Ort-Kontrolle) vorzuhalten ist.

Zudem muss gemäß Förderrichtlinie BEG EM Nummer 5.3 mit der Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht werden und der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) verbunden sein. Auch über die Einhaltung dieser Anforderungen sind Nachweise vorzuhalten.

Danach müsste die Nachrüstung möglich sein und die "Klimaanlage" müsste einen höheren (S)COP als die vorhandene WP bieten.

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Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob du dich mit deiner Antwort auf MEINE Frage beziehst (direkter Post davor), aber es ging mir nicht um das Thema, ob bereits ein "regenerativer Wärmeerzeuger" betrieben wird oder nicht, sondern vor allem, WIE ich die Netzdienlichkeit der Splitklimas herstellen kann bzw. soll.

Und um nochmal auf die eher schwafeligen Gesetzestexte zurückzukommen: siehe Teilzitat oben bzgl. vorzuhaltender "Nachweis-Unterlagen". Noch blumiger und nebulöser geht`s kaum, WAS genau als Nachweis akzeptiert wird. Keinerlei konkrete Fakten, nur inhaltloses Allgemein-Geschwafel.

Wenn es dumm läuft, zahlt man später die Förderung zurück, nur weil einem Paragraphen-Reiter die "Nachweise" nicht genügen.

Schade, auch hier wohl keine erschöpfende, praktikable Auskunft ...

Schau mal in das angehängte Dokument. Ist zwar von Netze BW, sollte aber ähnlich anderswo auch gelten.

Da ist von Steuerbaren Verbrauchseinheiten die Rede, das sind Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte. Der Netzbetreiber muss (zukünftig) in der Lage sein, die dauerhafte Leistungsabnahme auf 4.2KW zu begrenzen. Wenn du als Kunde (in deinem hoffentlich neuen Zählerschrank mit RfZ, APZ, zRfZ) das Lastabwurfrelais vorhälst, ist m.E. damit deine Schuldigkeit getan. Die Steuerung zur Abschaltung baut der Netzbetreiber an, das geht dich dann nix (bzw. nur bedingt) was an.

Angenommen ich habe eine Wallbox 11kw , eine dicke WP 5kW el. Leistung und 3 Splitklimaanlagen mit insgesamt 3,6 kW el. Leistung.

Da müsste es ausreichen, WP und Wallbox steuerbar/abschaltbar zu machen weil dann ja nur noch die Splitklimas (in Summe <4.2kW) übrigbleiben.

???? Keine Ahnung was du damit meinst....

tma-zur-netzorientierten-steuerung-von-elektrischen-anlagen-im-verteilnetz-strom-gueltig-ab-01012024 (3).pdf (737 KB)

Vermutlich der Nachweis, dass man mit 65% Erneuerbaren heizt. Das frage ich mich bei Split-Klima auch, welcher Nachweis da mal erforderlich sein wird. Wer sich jetzt Split-Klima zum Heizen einbaut, wird vielleicht irgendwann mal vor dieser Nachweisproblematik stehen. Deshalb war übrigens ja von der BAFA auch die Forderung nach Wärmemengenzähler im Raum. Eigentlich war das eine obligatorische Forderung und ich denke, da müssen die Hersteller per Software auch noch etwas liefern. Weil das nur über die App geht, hätte man dann auch WLAN-Zwang und Zwangsnutzung der App. Das sind keine schönen Aussichten.