Da muss man aber schon gut Glück haben, eine Firma zu finden, die für eine Anlage aus Italien die Inbetriebnahme macht und die Fachunternehmer-Erklärung für die BAFA unterschreibt.
@win warum die BAFA unterschreibt? die BAFA erlaubt auch den privaten Kauf aus dem Ausland.
@maxpd Du brauchst eine Fachunternehmererklärung. Die kannst du nicht selbst ausfüllen. Und einen zugelassenen Fachunternehmer zu finden, der dir eine selbst gekaufte Anlage installiert und dann auch noch diese Erklärung unterschreibt wird schwierig. Die Installateure, die du über MyHammer evtl. findest sind oft keine Fachunternehmer (Fachbetriebe)
Ich halte auch Klimaanlagen (die ja durch die Konventionsheizung oder -Kühlung wenig thermische Speichermasse nutzen können) für wenig geeignet, sie als Smart-Grid-Anlagen zu nutzen.
Dennoch: Technisch ist das heute kein Problem mehr, vorausgesetzt, man hat einen digitalen Zweiwegezähler, der z.B. beim Einbau einer PV-Anlage sowieso vorgeschrieben ist und vom Netzbetreiber eingebaut wird, übrigens in der Regel problemlos in einem bestehenden alten Zählerschrank. Die Stromanbieter Tibber oder Awattar machen das vor. Hier wird die Infrarot-Schnittstelle des Zählers genutzt und ein Lesekopf aufgesetzt, der bringt die Zählerdaten in Dein lokales Netz (LAN oder WLAN) und schon kann es losgehen. Ich mache sowas auf DIY-Basis, werde aber wohl auch in Zukunft nicht die Klimaanlagen nach der Netzleistung steuern (aus oben genannten Gründen). Ich könnte aber bereits heute, wenn ich wollte.
Ok, ich werde eine Fristverlängerung beim BAFA anfragen und meine Entscheidung zum selber kaufen und einbauen vertagen.
Hallo,
also wenn mein Schwager Heizungsbauer mit Gesellenbrief ist dann darf er meine WP einbauen und nach ausfüllen der Fachunernehmererklärung mit dem Punkt "Eigenmontage" erhalte ich trotzdem die 25% Förderung der Materialsumme (WP, Kältemittelleitung, Montagematerial etc:)
Sehe ich das richtig ?
Wenn er eine Firma ist, dann ja.
Das steht aber so nicht im Antrag ! Extra rot gekennzeichnet:
Wenn die Anlage in Eigenmontage installiert wurde, muss die Fachunternehmererklärung von der antragstellenden oder ausführ- enden Person ausgefüllt werden. Die Eigenmontage der Wärmepumpenanlage und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs werden nur anerkannt, wenn die ausführende Person über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt und diese nachweist (z. B. durch Vorlage des Gesellen-/ Meisterbriefs, Zeugnisses o. Ä.).
Niemand eine weitere Meinung ?
Denn nach meinem Verständnis muss es keine Firma sein, daher ja auch der Punkt "Eigeneinbau"
Oder ?
Wird ein Gesellenbrief als „Gas und Wasserinstallateur“ ausreichen für diese Erklärung ?
Gruß
Bei Monoblock würde es wohl reichen, aber nicht bei einer Split-Anlage. Denn um die zu installieren, brauchst du einen Kälteschein und es muss eine Firma sein, die das ganze Kälte-Equipment hat und eine Zulassung, solche Aufgaben auszuführen.
Hallo ihr,
in der Aktuellen BAFA Liste der Förderfähigen Luft Luft Wärmepumpen steht Daikin nirgends drauf.
Ist es evtl trotzdem Möglich eine Förderung für diese Geräte zu bekommen?
Irgendwie verwirrt mich der Text auf der Seite:
- Bei der Antragstellung ist die zertifizierte und exemplarisch gelistete Gerätekombination auszuwählen und bei "Anlage gelistet?" die Auswahloption "Nein" anzuklicken. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der tatsächlich beantragten und gleichwertigen Gerätekombination unter "Nachweis zur <a title="Mehr Infos zu Wärmepumpe" href=" Link entfernt " data-auto-event-observed="true">Wärmepumpe" hochzuladen.
- Quelle ist hier : <a href=" Link entfernt ">Update: Vereinfachte Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen - ENERGIE-FACHBERATER
Kann hier trotzdem jede beliebige Anlage die mindestens A++ beim Heizen hat, angegeben werden ?
Hat jemand erfahrungen hier ?
Viele Grüße
Andy
Kann hier trotzdem jede beliebige Anlage die mindestens A++ beim Heizen hat, angegeben werden ?
Nein, seit Januar 2023 gelten verschärfte Voraussetzungen, wie ein Modul für die Netzdienlichkeit. Dieses Modul haben viele Anbieter noch nicht. Das Daikin und MEL immer noch nicht gelistet sind, ist schon echt traurig.
Frag doch mal direkt bei einem Daikin Händler nach, wie die Situation derzeit ist. Und teile es hier im Forum, weil die Frage hier öfters kommt.
Sorry, wenn ich das hier so kapere, aber es passt ja schon thematisch zur Überschrift:
Wisst ihr, ob man zwingend an die Geräte aus dem Antrag gebunden ist? Ich würde gerne den Antrag starten, aber es ist noch nicht klar, ob wir 2 Duo-Außengeräte oder ein Quattro verbauen. Förderfähige wären beide Kombis.
Hab dazu nirgendwo klare Infos gefunden.
Habe gestern bei Daikin Germany angerufen.
Die Dame meinte dass sie die Anlagen erst noch aufrüsten müssen mit bestimmten Platinen, diese aber noch nicht beschafft wurden und auch nicht vorhersehbar ist, bis wann es bei Daikin soweit sein wird.
Wie ist das nun mit den Geräten die auf der BAFA Liste stehen, z.B: Mitsubishi.
Haben alle Geräte von der Liste die ganze notwendige Elektronik schon integriert, oder muss man das bei denen auch noch seperat nachrüsten ?
Allerdings habe ich gerade in der offiziellen BAFA Liste auf Seite 5 bei Punkt 5 gelesen, was die Anförderungen sind.
Hier würde ja einer der vier Punkte ausreichen, oder ?
Weiß jemand was man hier für ein Smart Meter verwenden könnte?
Wenn ich so ein Smart Meter hätte, wäre die Anlage evtl. Förderbar ?
Geht hier um eine Daikin Perfera Multisplit < 12kw.
Hier würde ja einer der vier Punkte ausreichen, oder ?
Weiß jemand was man hier für ein Smart Meter verwenden könnte?
Wenn ich so ein Smart Meter hätte, wäre die Anlage evtl. Förderbar ?
Ich lese das anders: Deine Split-Klima muss die Bedingungen der Netzdienlichkeit erfüllen. Dafür braucht es immer eine Hardwarelösung seitens der Split-Klima. Ein Smartmeter kann das nicht übernehmen, weil ein Smartmeter keine Split-Klima irgendwie schalten kann. Die Split braucht also eine standardisierte Kommunikationsschnittstelle, über die sie geschaltet werden kann.
Die Dame meinte dass sie die Anlagen erst noch aufrüsten müssen mit bestimmten Platinen, diese aber noch nicht beschafft wurden und auch nicht vorhersehbar ist, bis wann es bei Daikin soweit sein wird.
Prima, danke für die Info. Dann ist Daikin tatsächlich noch nicht in der Lage und die scheinen auch nicht so viel Energie reinzustecken, um das Problem zu lösen. Ich könnte mir vorstellen, dass diese BAFA-Förderungen vom Volumen viel zu klein sind, als dass Daikin da großes Interesse dran hätte.
Haben alle Geräte von der Liste die ganze notwendige Elektronik schon integriert, oder muss man das bei denen auch noch seperat nachrüsten ?
Soweit mir bekannt, hat keine der Anlagen irgendwas integriert. Das muss alles durch zusätzliche Platinen nachgerüstet werden. Das macht auch Sinn, weil diese Anforderung vermutlich nur für einen sehr kleinen deutschen Markt nötig ist und derzeit auch nur für die Anlagen, die BAFA gefördert werden.
So eine Elektronik soll so um 200-400 Euro pro Innengerät kosten.
So eine Elektronik soll so um 200-400 Euro pro Innengerät kosten.
Okay, dann macht eine Förderung ja gar nicht mehr soviel Sinn ![]()
Habe ein Angebot einer Split Klima Daikin Perfera mit 4 Innengeräte.
AG: 4MXM80A, 9,79 kW
2x FTXM35R 4kW Innengerät
1x FTXM25R 2,5 kW Innengerät
1x FVXM25A 2,5 kW Thruhengerät
für Insgesammt 8800 €.
Allerdings ist hier die Montage für die Innengeräte und das Aussengerät nicht dabei,
Dies mach ich selbst.
Alles andere wie Material, Inbetriebnahme, verlegungung der Kälteleitung usw. ist dabei.
Denke das Angebot ist okay auch ohne Förderung.
Viele Grüße
Internetpreise lassen sich ja schnell recherchieren. Für Inbetriebnahme wirst du 1000 Euro rechnen müssen. Installationsmaterial auch vielleicht nochmal 1000 Euro.
Ich habe jetzt endlich die Bewilligung für meine (bereits installiert) Daikin 4-fach Multisplit (Antrag 20.12.2022) erhalten und die Fachunternehmererklärung liegt vor mir.
Eine Frage dazu: In der Fachunternehmererklärung gibt es anzukreuzen:
die Wärmepumpe(n) ist(sind) mit Schnittstellen ausgestattet, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden kann/können, z.b. anhand derStandards „Sg Ready“ oder „VHP Ready“. bitte beachten Sie die etwaigen Übergangsfristen in den TMA.Andere Punkte sind kommentiert mit "nur für Anträge ab 1. Januar 2023". Diese beiden aber nicht. Wird das ein Problem sein, diese nicht anzukreuzen? Ich meine nicht, dass die Punkte in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) damals enthalten waren, finde aber den alten Stand dieses Merkblatts nicht mehr. Weiß hier jemand Rat? Hat jemand die damaligen TMA oder das gleiche Prozedere schon durchgeführt.ein wärmemengenzähler wurde installiert bzw. ist werkseitig in der wärmepumpe enthalten. bitte beachten Sie die etwaigen Übergangsfristen in den TMA.
BTW: Ich weiß, dass der Fachbetrieb das unterschreiben muss. Dennoch möchte ich selber sicher sein, dass das Richtige angekreuzt ist.

