Auslauf Förderung - was machen mit der Anlage?

Ich frage für einen Nachbarn…..

Zu welchem Bedingungen kann man nach Auslauf der Förderung noch weiter Strom ins Netz einspeisen?

Kann man anteilig selbst nutzen?

Was macht man sonst mit dem Strom: an Nachbarn verkaufen?

Speicher installieren, selber nutzen. Ggf. Speicher kaufen, selber nutzen und dem Nachbarn den Strom auch nachts verkaufen. Günstiger.

Ich hoffe auf ein paar genauere Vorschläge. Wird ja auch ein Thema sein, was man für viele Altnutzer etwas durchsichtiger machen kann.

Die anlage ist genehmigt und angemeldet. Die Anlage darf weiter am Netz bleiben. Mir ist nicht bekannt wie Anlage, Haus und Netz miteinander verschaltet sind. Aber gegen selbst verbrauchen spricht nichts. Auch macht es Sinn zu prüfen ob mit einem Akku der Netzbezug kräftig reduziert werden kann.

Das hängt wohl von vielen Faktoren ab. Wie groß ist die Anlage? Ist sie einphasig, dreiphasig? Wieviele kwp,wieviel kann der Wechselrichter? Ist das ein Hybrid? Speicher schon vorhanden oder nicht? Wie hoch ist der Eigenverbrauch? Wie hoch mit PV? Wird irgendetwas noch fossil beheizt? Warmwasser evtl? Lässt sich eine Leitung zum Nachbarn herstellen z.B. einfach mit einem CEE-Kabel? Was muss beim Nachbarn in der Verteilung geändert werden um dann einen Netzanschluss zu verhindern?

Ein volles Dach. Dreiphasig? Keine Ahnung. Nur Einspeisung, kein Akku.

Mobiles kabel würde gehen, notfalls in DC… was die Grauzone deutlich größer machen würde.

Und ein Umbau nur mit Elektriker.

Rechnet sich sowas?

Die Anlage kann nach Ablauf der Förderung zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen weiter betrieben werden.

Aktuell könnte man also entweder weiter voll einspeisen, oder auf Teileinspeisung umstellen, zu den jeweiligen paar cent/kWh Einspeisevrgütung.

Eine Batterie dazu bauen geht auch.

Oliver

Lass mich raten: Es ist eine Volleinspeiseanlage, d.h. es gibt (mind.) 2 Stromzähler: Einer zählt nur die Einspeisung der PV-Anlage ins Netz, und der andere zählt nur den Verbrauch im Haus?

Zwecks der Selbstnutzung müsste das dann alles auf einen Zähler (Zweirichtungszähler) umgeklemmt werden. Inwieweit man damit Zählerschrank-technisch schlafende Hunde weckt, weiß ich nicht. Nach neuester TAB wird der Zählerschrank aktuell jedenfalls bestimmt nicht sein. Hängt aber bestimmt auch stark vom Netzbetreiber ab.

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Hallo,

ich betreibe eine 8 Kwp Anlage die noch bis 2030 in der Förderung ist. Wenn das ausläuft kommt ein neuer Wechselrichter rein und ein Akku dazu. Wahrscheinlich stelle ich dann um auf 0 Einspeisung, da Netzentgeld fällig wird.

Bis dahin gibts auch einen kleinen BEV und wahrscheinlich eine Wärmepumpe.

Die Problematik ist die Verschaltung der Solarplatten….die Stringaufteilung in den 2000ern war etwas anders als heute. Je nach Wechselrichter müssen die Strings noch mal in Reihe oder Parallel geschaltet werden.

Gruß

Ciwa

Ein "Problem" ist der Energiebedarf.

Lässt man die Volleinspeisung weiter laufen, gibt's 13Cent/kWh ?

Bei 2...3tkWh Eigenbedarf und 10tkWh PV im Jahr, ist bestimmt ne Exremwertaufgabe, ob man nun Eigenbedarf aktiviert oder weiter einspeist.

Hat man zB einen PKW der auch benutzt wird, kann man vom Ertrag der letzten 20J eine E Karre kaufen. Diese erhöht den Energiebedarf.

Die offiziellen Vorschläge vor "kurzem":
Rückbau und Verschrotten, nach Afrika verschenken.
Dem EVU/Netzbetreiber überlassen
Ähnlich interessante Ansätze :rofl:

Die TAB ist da ja gut definiert, ändert sich das ekektrische Verhalten - und das ist ja der Fall sobald auf Eigennutzung umgestellt wird - werden hohe Kosten mittels ZS Tausch erzeugt.

Die Entscheidung ist damit individuell.

Es läuft gefühlt auf Bestrafung und Verpuffen von Energie hinaus, um Versorger zu stärken.

Die offiziellen Vorschläge kamen mir wie solche vor, Schläge ins Gesicht. Unsere Energieministerin wird das schon nicht zu Gunsten der Bevölkerung biegen.

Tatsächlich habe ich im Bekanntenkreis die erste PV, sie seit 22J voll einspeist. Macht diese weiterhin. Es wurde ein BKW mit Speicher ergänzt und angemeldet.

Alternativ drohten hohe Kosten für den Austausch des ZS aus 1970. Diese mit PV zu erwirtschaften ist da dann schwierig/langwierig. Einen defekten WR uber Einnahmen zu kompensieren dauert Jahre - das Ganze wird unwirtschaftlich.....

Der Eigenverbrauch ist zu gering und Elektromobilität wird verweigert. Im Vordergrund steht das Ausleben der Freizeitgestaltung.

Es läuft eigentlich auf das hinaus, was Robert meinte. WP+Elektromobilität, weg von Fossilen.

Das ist für den Neueinsteiger "schwierig", aber wer vor 20J den Mut zur PV hatte, hat das erste drittel geschafft und weiß - das funktioniert. Jetzt ne E Karre und WP. Mindestens eins davon funktioniert und die WP kann im Sommer die Bude kühlen.

Nachschauen.
Nach Möglichkeit auch Leistung, Module, Stringverschaltung.

Bis Ende 2032 fallen Post EEG Anlagen in die Auffangvergütung. Diese setzt sich aus Marktwert (aber max. 10ct/kWh) abzüglich Vermarktungspauschale zusammen. Zur Höhe von letzterem kann ich aber leider nichts finden, müsste man jemand mit Post EEG vor Ort fragen. Der Jahresmarktwert Solar bzw. die Monatswerte werden auf netztransparenz(.)de veröffentlicht.

Der JW Solar betrug 2024 4,624ct/kWh. Bei angenommenen 2ct/kWh Vermarktungspauschale …
Dafür wäre dann aber nichts notwendig. Die Volleinspeiseanlage läuft weiterhin unverändert am vorhandenen Einspeisezähler.

Rein technisch muss nur vom Einspeisezähler auf den Verbrauchszähler umgeklemmt werden.

Aber das ganze muss angemeldet werden, der bisherige Zähler wird durch einen Zweirichtungszähler getauscht (sofern noch nicht vorhanden).

Imho zählt das ganze als Änderung der Anlage. Du tauscht nicht aus, sondern baust um und damit gelten die aktuellen Anforderungen. Damit aktuell zulässiger WR erforderlich, Überspannungsschutz DC-seitig notwendig, Überspannungsschutz vor oder nach Zähler notwendig. SLS notwendig, bei 10mm² aber nur noch 35A und bei 16mm² Zählerverdrahtung nur noch max. 50A bei Direktmessung. Zudem grundsätzlich keine Zählertafeln mehr zulässig. Zählerschränke je nach Zustand, Alter, Nachrüstbarkeit (Gibt Zählerschränke mit NH-Sicherungen im Vorzählerbereich und Diazed im Nachzählerbereich. Die baut man nicht eben mal auf SLS, ÜSS und LS mitsamt RCD um, insbesondere wenn noch klassische Nullung im Spiel ist)

Klär das aber mit einem Elektriker vor Ort. Vielleicht sicht jemand anderes bei Umstellung Volleinspeisung > Überschusseinspeisung keine Änderung der Anlage. Damit würden ohne Änderung die Regeln zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten.

Für eine komplett neue Anlage gibts die.

Müssten bis 10kWp aktuell 12,47ct/kWh und bis 40kWp 10,45ct/kWh sein. Aber halt mit 60% Begrenzung oder mit Nichtvergütung bei Negativpreisen ab iMSys mit getesteter Steuerbox.

Die Module einer Post EEG Anlage haben aber schon eine Förderung (EEG-Vergütung) erhalten. Die kannst du nicht nochmal fördern lassen. Auch wenn du neue Module montiert hast aber die Restlaufzeit der alten Module genutzt hast, ist es rum.

Imho kommts hier auf den Verbrauch und Zählerschrank an.
Wer die alten WR´s wegen Speicher eh gegen einen Hybridwechselrichter austauschen will und auch nicht viel am Zählerschrank ändern muss, wird auf Überschusseinspeisung umstellen.

Wer mit BEV und WP eh den Zählerschrank aktualisieren muss und einen hohen Verbrauch hat, wird eine neue Anlage mit deutlich höherer Leistung auf der gleichen Dachfläche montieren.

Wer weder hohen Verbrauch, eine WP oder BEV und einen alten Zählerschrank bzw. sogar noch eine Zählertafel hat, wird das Teil bis zum Defekt einfach weiterlaufen lassen und sich ein BKW anschaffen.

Wo kein Kläger …

Aber da musst du mit deinem Nachbar erstmal eins werden. Die Modulpreise und auch die Einspeisevergütung war vor >20 Jahren noch eine ganz andere Hausnummer.

Dementsprechend sind auch die Preisvorstellungen.

Meine 12.5KWP PV fällt Ende des Jahres aus der Förderung, der Netzversorger hat bei weiterer Einspeisung 10 Ct befristet bis 2032 zugesagt. Der Umbau der Anlage zur Selbstnutzung und Überschusseinspeisung amortisiert sich nicht, zumal ich noch ein BKW mit 2300 WP habe ohne Speicher.

jetzt wollte ich diese BKW mit einem Speicher versehen aber dazu wäre auch wieder ein eine erhebliche Investition erforderlich weil diese eine PV Stringspannung von 450 V hat, ein Umbau in eine 24/48 V Anlage ist nur erschwehrlich möglich.

Bislang war das BKW eine erfolgreiche Geschichte, jetzt wurde mir ein Neuer Zähler eingebaut, und nun speise ich ganz erheblich kostenlos ins öffentliche Netz ein. deshalb mein Ansinnen mit dem Speicher. Wie gehe ich Preiswert mit dem Einbau eines solchen um.

Kannst du das mal näher ausführen?

Oliver

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das ist ja ein sehr erfreulicher Preis für eine “ausgeförderte” Anlage, eine neue bekommt eine geringere Förderung.

AC Speicher geht immer, oder?

Ausgefördert und dann weiter ohne Eigennutzung als Volleinspeiser ermöglicht 10Cent.

Angenommen 8tkWh pa
8t x 0,5 = 4t€
4t€ x 20J = 80 000€

Ab jetzt
8t x 0,1 = 800€

Ein BKW mit Speicher, ca 1500kWh selbst genutzt
1500 x 0,3€ = 450€

Nun kann am Eigenbedarf festgemacht werden, wie es weitergeht.

Mit BEV und 4...6tkWh pa wäre es "eindeutig"

Es setzt ganz neue Ideen frei - WW über PV, Heizen mit PV, Mobilität mit PV

Mir erscheint es sinnvoll, "Wärme/Energie" mit eigener, die gratis vom Dach kommt zu substituieren.

Was sehe ich in meinem Umfeld - es wird sich ein Verbrenner gekauft, mit Holz geheizt, eine neue Gasheizung installiert, in Urlaub, Zigaretten und Alkohol investiert

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Deine Rechnung ist leider viel zu optimistisch: die 10ct sind der Maximalwert, weil seit 2023 der Jahresmarktwert gedeckelt ist. Real is der aber deutlich niedriger:

Jahr Jahresmarktwert Solar (ct/kWh)
2019 3,776
2020 2,879
2021 9,562
2022 20,806
2023 8,003
2024 5,858
2025 (Monate Jan–Mai, stark sinkend) Beispiele: Januar: 11,511; Februar: 11,099; März: 5,027; Mai: 1,997

(Quelle: Daten der Übertragungsnetzbetreiber – Jahreswerte 2019–2024 sowie monatliche Werte 2025)

Laut diesem Artikel werden davon nochmal Netzbetreiberkosten abgezogen.
Das ganze geht also noch eher in Richtung Eigenverbrauch optimieren.

Sorry, aber nach 20 Jahre lang Subventionen abgreifen von Bestrafung zu reden ist doch wohl ziemlich daneben. Freu dich, dass dir diejenigen, die diese Möglichkeiten nicht hatten, dir eine PV-Anlage und reichlich Gewinn über stark erhöhte Strompreise finanzierten.

Ansonsten würde ich, soweit technisch in Ordnung, die Anlage weiter betreiben und den erzeugten Strom selber nutzen. Ist ja deine Anlage und ein paar Kabel umklemmen ist jetzt nicht so kompliziert.

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