Artikel zu: DIN Produktnorm für Schukostecker für PV sichert rechtlich ab

Ja das stimmt. Nur auf den Speicher sind sie gar nicht eingegangen.

Hallo,

ich fand es schon kompliziert überhaupt, rein wissenstechnisch, Zugang zu einem BKW zu bekommen. Nun geht diese ganze Informationsuche wieder los.

Ich habe noch kein BKW. Habe mir diese Wechselrichter APsystems EZHI mit
EPEVER® Lithiumbatterie und EZ1-M gekauft und warte jetzt noch auf die Module mit gesamt 1920 Wp

Darf ich das jetzt noch in meinem Eigenheim anschließen und alles einfach beim Stammregister melden?

Würde mich sehr freuen, wenn mir da mal einer genaueres sagen kann.

Viele Grüße

Basti

Naja, ich hoffe das Auslesen der Daten für die Nulleinspeisung macht dann keine Probleme.
Und wenn, lasse ich mir von ChatGPT eine neue void zählerlesen() schreiben.:wink:

Nur mal aus Neugier, wo hat janneb was von Nulleinspeisung geschrieben?

Nicht fragen, machen.

Die Bestimmungen, daß ein BKW bis 800W Einspeiseleistung und 2kWp nur im Stammregister angemeldet werden muß, stehen im EEG. Das „G“ steht für Gesetz, und natürlich hat sich an dem durch die Veröffentlichung einer Norm durch den VDE (das „V“ steht für Verein) überhaupt nichts geändert.

Oliver

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Hallo @OliverSO,

danke für die Antwort.

Den Speicher muss ich aber beim Netzbetreiber anmelden, oder?

Nulleinspeisung ist mit egal. Strom der nicht verbraucht wird und nicht in den Speicher geht, kann die Allgemeinheit haben.

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Janneb hat seinen Speicher doch angemeldet. Ich würde die Antwort abheften und fertig.

Wer viel fragt…

Du kannst den im Stammregister anmelden. Dann kann folgendes passieren:

  1. Nichts
  2. Der Netzbetreiber meldet sich, und möchte auch eine Anmeldung haben

Im zweiten Fall kann es jetzt sein, daß so eine Anmeldung nur durch einen zertifizierten Elektriker erfolgen kann. Dann hast du ein Problem.

Im Gegensatz zu Kollektoren kann man Speicher von außen nicht sehen…

Oliver

Welcher Speicher? :wink:

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Du musst nur Speicher anmelden, deren Energie Du wieder ins Netz speist.
Also Deinen Elektrorasenmäher mit Akku musst Du da nicht eintragen.

Dabei ist es fraglich, ob das auch für eine Nulleinspeisung, gilt.

Daran ist nichts fraglich. Der Rest ist eine persönliche Entscheidung.

Oliver

Hallo und danke für die Antworten.

Bis jetzt war mein Wissensstand, dass ich Speicher vor dem Wechselrichter nur beim Marktstammdatenregister anmelden muss. Deswegen habe ich mich für diesen Speicher entschieden.

Update: Habe nun mal einfach meinen Netzbetreiber (Abteilung Zähler) angerufen und er hat mir dies bestätigt.

In wieweit es eine Reaktion vom Betreiber gibt hat er mir nicht sagen können. Mein Einwurf, das mein Speicher ja vor dem Wechselrichter angeschlossen ist und somit die 800 W Grenze nicht überschritten, scheint auf Akzeptanz gestoßen. Da werde ich mich überraschen lassen.

Viele Grüße

Bastel

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Unter den unzähligen Netzbetreibern in D gibts halt ganz pragmatische, aber auch Paragraphenreiter. Man kann Glück oder Pech haben :wink:

Oliver

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Schön, das Du so ein gehorsamer Untertan bist. Obwohl der NB ja keinerlei Hoheit hat, sondern nur einer Deiner vielen Geschäftspartner ist.

Das Problem was nun auftauchen kann, ist das der Netzbetreiber auf einem Zählerschrank, exakt nach der aktuellen TAB, besteht.

Hast Du so einen ist alles in Butter. Aber falls nicht, kann es richtig teuer werden.

Bitte nicht so abwertend, er will doch einfach nur alles richtig machen und das kann man keinem verübeln!

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Für mich als Techniker schon. Eine saldierende Nulleinspeisung würde ich als Netzbetreiber
nicht gestatten.

Das Thema, das du deine ganz persönlichen Meinungen in irgend einen größeren Kontext stellst, gabs ja schon öfter. Letztendlich ists aber völlig Wumpe, was du oder ich genehmigen könnten/würden/sollten/müssten.

Oliver

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Viele Dank @uschi für deine aufmunternden Worte.

Dann wird der Akku in Plan B verbaut.

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In einer ct Ausgabe dieses Jahres wurde mein VNB mit ähnlichen Worten zitiert. Es sei keine extra Anmeldung nötig, wenn der Speicher integriert ist und den gleichen Wechselrichter wie das Balkonkraftwerk nutzt.

Extra Anmeldung ist nötig, wenn der Speicher einen eigenen Wechselrichter nutzt.

Was ist da eigentlich der Unterschied? Könnte mit einem eigenen Wechselrichter der Strom aus dem. Speicher mit mehr als 800W fließen oder was ist da der Grund?

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