Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

ja?

dann zeige mir bitte wo man eine anlage anmeldet welche nicht mit dem stromnetz verbunden und nach deiner interpretation keine insel ist?

hatte euch unmittelbar und mittelbar(speziell dich und stromsparer) schon mehrfach aufgefordert zu liefern anstatt nur zu labern und leute absichtlich in die irre zu führen!

hier eine zusammenfassung vom forenbetreiber:

siehe dazu das über deinem zitat verlinkte video dann erkennst du warum die leute nicht anmelden wollen

ich sehe auch keine einschränkungen was das angeht aber sobald du zum fürst gehst(elektriker) gefällt ihm manches an deiner rumschrauberei nicht und er kann dir willkürlich irgendetwas vorschreiben dass du das ändern musst weil ihm das nicht gefällt

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Gibt es irgendwo irgend eine nachlesbaren verbindlichen Text, der diese Interpretation stützt? Das Strafrecht düfte da doch sehr weit weg sein.

Ich hatte hier Anmeldung von Nulleinspeiseanlage - #16 von oliverso - Rechtliches - Akkudoktor Forum mal ein Dokument der BNA verlinkt, die deren Interpretation dazu verdeutlicht. Die sind halt andere Meinung.

Oliver

Findet man hier unter Insel.

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schön, das bild zeigt es doch genau was ich dir die ganze zeit schreibe. kein anschluss an das netz = insel

danke dass du es endlich bestätigt hast

es ist im übrigen auch nur die meinung der bna die spielt auch keine rolle sobald nichts mit ihrem netz verbunden ist. deswegen auch das schaubild denen bleibt nichts anderes übrig als es so zu handhaben da sie kein mitbestimmungsrecht für diese anlageform haben und diese auch nirgendwo angemeldet werden kann.

es ist im übrigen egal ob man einen stromanschluss hat oder nicht

@stromsparer99 Und das ist wohl der entscheidende Text aus dem Dokument (Bj2016) für das warum:

Die „Eigenversorgung“ stellt einen in der Praxis verbreiteten Unterfall des Letztverbrauchs ohne EltVUBelieferung dar. Bei einer Eigenversorgung ist der Erzeuger des Stroms mit dem Letztverbraucher personenidentisch, so dass insoweit eine Lieferung eines EltVU an den Letztverbraucher ausscheidet. Wie auch in den sonstigen Letztverbrauchsfällen ohne EltVU-Belieferung (§ 61 Abs. 1 S. 3 EEG; im Folgenden „sonstiger Letztverbrauch“) ist der Letztverbraucher im Fall der Eigenversorgung zur Zahlung der vollen EEG-Umlage verpflichtet (§ 61 Abs. 1 S. 1, 2 und 4 EEG), soweit keine Sonderregelung zugunsten des Eigenversorgers greift
Es geht um die EEG Umlage. Und die gibts ja nicht mehr. Damit ist das Dokument eigentlich zu entsorgen :)
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das war eh nur eine information und war noch nie für anlagen gültig die nicht mit dem netz verbunden waren.

hat man also schon immer ignorieren können

Das wäre dann (wenn das so wäre) tatsächlich DIE LÖSUNG für Nulleinspeisseanlagen zum Eigenverbrauch von PV-Anlagen mit Speicher.
In Tech. Mindestanforderungen Einspeisseanlagen
im https://www.sh-netz.com/content/dam/revu-global/sh-netz/Documents/Energie_anschliessen/Stromnetz/Technische_Mindestanforderungen/TAB%20NS%20SHNG%20052019.pdf
steht auf Seite 37

(2) Das Anschließen von Erzeugungsanlagen in Überschusseinspeisung (z.B. Photovoltaik-
Eigenverbrauchsanlagen) und / oder Speichern sowie alle Arbeiten an der Kundenanlage
dürfen nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), außer durch den Netzbetreiber,
nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installations-
unternehmen durchgeführt werden.
Ausgenommen hiervon sind Instandhaltungsarbeiten hinter der Messeinrichtung.
Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen, die direkt an das Netz des Netzbetreibers ange-
schlossen werden (z. B. PV-Volleinspeisung), ist die Fachkunde des Anlagenerrichters nach-
zuweisen, wobei die Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers dazu aus-
reichend ist.
(4) Die Errichtung von Speichern und Erzeugungsanlagen ist bereits in der Planung beim
Netzbetreiber unabhängig von ihrer Leistung gemäß Abschnitt 14.2 anzumelden. Unabhängig
von der Zahlung einer Einspeisevergütung bestehen Auswirkungen auf die Messtechnik. Dies
gilt auch für steckerfertige Erzeugungsanlagen und Speicher.

Da ist es jetzt eine Frage von Überschusseinspeissung, oder nicht.
Wenn die Anlage KEINE Überschusseinspeissung durchführt (die Frage einer notwendigen Nachweissbarkeit, oder auch nicht, und wenn, dann gegenüber wem, wann und in welcher Form)
Dann könnte das durchaus so ausgelegt werden, dass eine ans Netz angeschlossene Anlage die NICHT EINSPEISST (das mit dem bereits erwähnten Picowatt ignorieren wir mal, denn irgendwo muss es auch eine Grenze der Bürokratie geben, sonst wird es zur mindestens illegitimen Willkür) auch NICHT gemeldet werden muss. Und alle Arbeiten daran selbst durchgeführt werden können; DENN in dem oben erwähnten Dokument steht auch. | »...Ausgenommen hiervon sind Instandhaltungsarbeiten hinter der Messeinrichtung«.
Die Frage ist dann -- gilt eine PV-Anlage, die NICHT einspeisst (und das durch Technologie auch sichergestellt ist (zB auch abgreifen der Messung für Wirkeinsatz des WRs nur auf der einen Phase an dem auch der WR hängt (dann keine Kummulation der beiden anderen Phasen, und somit keine Einspeissung zum Saldierten Ausgleich) -- und damit auch Technisch nur die eine Phase betrachtend - dann ist es auf allen Ebenen eine NULL-EINSPEISSE-ANLAGE.
Das wäre dann die Frage »Kann man das so sehen, und ist das auch Rechtsfest«, so dass man dies so betreiben kann.
(mir schon klar dass es dazu keine abschliessende Antwort gibt, aber deshalb kann man es dennoch debattieren)

Das mit den Sterckerfertigen Erzeugungsanlagen und Speichern ist absurd, denn das würde "ganz Mega genau ausgelegt" ja auch einen in die Steckdose einsteckbaren Stromspeicher betreffen, mit dem man seinen Computer betreibt wenn man Unterwegs ist, und der eine Steckdose hat.

Du liest aber auch immer nur das was dir gefällt, oder?

Das hier übersiehst du dann mal wieder.

Strom aus dem Netz = keine Insel

In dem Betrag geht es um die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber, in allem, was bisher hier diskutiert wurde, um die gesetzliche Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister. Das sind sehr verschiedene Baustellen. Zudem wird das Fazit aus den Beitrag ja eh von niemandem bestritten:

"

Fazit: Keine Meldepflicht für PV-Inselanlagen

Photovoltaik-Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Niederspannungsnetz sind gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig."

"Ohne irgendeine Verbindung" ist das selbe wie die "unmittelbaren oder mittelbaren Verbindungen" - klar und undeutlich.

Oliver

@oliverso Ohne irgendeine Verbindung zum Netz ist mehr als deutlich. Die Insel darf keinerlei!! Kontakt zum Netz des Versorgers haben.

Das PV-Modul mit Akku auf der Gartenhütte am Arsch der Heide auf dem Grundstück, sofern da nicht bereits ein Netzanschluß besteht und die "Insel" da rangefummelt wird.

Die Möglichkeit einen vorhandenen Stromanschluß auf dem Grundstück rechtlich und technisch zu aktivieren stellt kein Hindernis für eine Insel dar.

Die technisch dauerhafte Sperre: Ausbau der Sicherungen im HAK und Verplombung desselbigen.

Aus dem von Dir verlinkten Dokument:

Seite 56 Absatz 3:

"Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die
Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wieder herstellen können, reicht daher nicht aus,
um die Voraussetzungen einer Inselanlage zu erfüllen."

Das beschreibt genau die Bedeutung von mittelbar. Du klemmst an Deine Insel über ein Schütz, einen Öffner, an Dein Hausnetz. Solange die Insel Strom liefert hat das Schütz angezogen und der Öffner ist geöffnet und trennt das Haus vom öffentlichen Netz. Tut die Insel das nicht mehr, fällt das Schütz ab und klemmt Dein Haus wieder automatisch ans Netz. Oder Du hast einen fetten Drehschalter, den du bei fehlendem Inselstrom betätigst, damit Du Dich nicht im Dunkeln rasieren musst.

@thorstenkoehler

Da kannst du schreiben was du willst, wenn du aus dem öffentlichen Netz Strom beziehst, dann hast du keine Insel, egal ob mit der PV Verbunden oder nicht.

Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel

Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel

Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel

Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel

Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel

Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel

Das stimmt. In Bereich "einspeisen" ist das alles nicht klar formuliert. Der Satz, "wenn es technisch nicht möglich ist, dass der Wechselrichter auf das Netz aufgeschaltet werden kann, dann muss man nicht anmelden" würde auch klarer sein als das drum Rum gerede. Man sieht ja schön hier im Forum, dass die derzeitige Formulierung von einigen Leuten nicht verstanden wird.[/quote]Also Du erkennst einen Anmeldezwang bei einer "technischen Möglichkeit"? (Oh, klingt aggressiv, soll es aber nicht sein. Alles gut! ?) Das wäre in etwa so, als würde man sagen: "Ja, Du hast zwar eine Garage, aber weil es technisch möglich ist, daß Du Deine Kalesche draußen auf der Straße parkst, brauchst Du einen Anwohnerparkausweis." Das ist doch Mumpitz mit dieser "technischen Möglichkeit". Entweder wird etwas gemacht, dann erfordert das irgendwelche Registrierungen, oder es wird nicht gemacht, dann ist das auch nicht erforderlich. Aber nur, weil einer im Keller ein paar verstaubte PV-Module hortet und einen Wechselrichter mit ein paar geblähten Elkos oder weil er ein Amazonkonto hat, bei dem er das jederzeit bestellen könnte, von einer "technischen Möglichkeit" zu sprechen, wird mit absoluter Sicherheit nichts zum Rechtsfrieden beitragen.

Gesetze und Verordnungen müssen einfach sein. "Wenn Du dies, das und jenes ganz konkret machst, dann sind diese und solche Schritte erforderlich", das versteht jeder. Aber aus einem "Es könnte ja sein, daß vielleicht..." irgendeine Pflicht abzuleiten, halte ich aus laienhafter Sicht für problematisch.

Gibt es hier im Forum einen, der sich mit Jura auskennt und auch ein paar Worte dazu sagen könnte? Das wäre spitze!

Daniel

Ich habe mal eine nette Information an alle "Verdächtigen". Ich bin mir bewusst, dass "dieses Thema" von euch kontrovers gesehen, kontrovers begründet und inhaltlich jeweils allerseits unverhandelbar ist.

Ich möchte daher einen vorsichtigen Vorschlag machen - entweder lässt "Die Gemeinschaft" die endlose Wiederholung der gleichen Argumente, oder wir machen dafür einen Bereich in Offtopic auf. Ihr dürft gerne euren Input dafür geben unter dem Thema " Wie halte wir nutzlose Diskussionen aus wichtigen Themen heraus".

Das ist nicht einfach, und ich möchte euch einbeziehen - einerseits sollt ihr diskutieren dürfen, anderseits leiden die eiegntlichen themen der Threads darunter.

Abtrennen, eigenen thread, in Offtopic, oder wie ?

Eure Vorschläge sind willkommen. Der erste macht dazu einen eigenen Thread auf.

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@stromsparer99 Du scheinst da rechtlich richtig zu liegen. Auf den ersten Blick jedenfalls.

Konsequent durchgezogen würde das bedeuten, jede auf dem Grundstück montierte dusselige Solarleuchte, wo immer ein Akku drin ist, unterliegt dieser Vorschrift, auch wenn es keine Verbindung zwischen Leuchte und öffentlichem Netz gibt. Das dürfte hinreichend weltfremd sein.

Und dieser Teil von Seite 56:

"Denn bei einer lediglich zwischenzeitigen Abkopplung vom Elektrizitätsversorgungssystem für Zeiträume, in denen die Erzeugung der Stromerzeugungsanlage zur Deckung des eigenen Strombedarfs reicht und auch gerade kein Überschussstrom anfällt, der in das Netz eingespeist werden soll, handelt es sich nicht um eine autarke Eigenversorgung ohne Netzanschluss. Der Eigenversorger bleibt dann Teil des Elektrizitätsversorgungssystems."

rückt das zurecht.

Die Solarleuchte an der Dachrinne ohne Anschluß ans Netz, oder die Gartenhütte mit der Beleuchtung und Lademöglichkeit für den Mähroboter, aber ohne jede Verbindung zum Netz fallen da nicht drunter. Es gibt da keine "lediglich zwischenzeitliche Abkopplung" sondern da existiert zwischen der Stromerzeugungsanlage und dem Netz keinerlei Verbindung. Es sei denn, wir schaffen irgendwann mit vertretbarem Aufwand Stromübertragung per WLAN in nennenswerter Größenordnung (kW-Bereich). ?

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Falsch

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[quote data-userid="2509" data-postid="140954"]Abtrennen, eigenen thread, in Offtopic, oder wie ?[/quote]In einen neuen Thread aufspalten wäre vielleicht die beste Lösung. Die Diskussion wird auch weitergehen, weil die Formulierung durch die BNetzA für normale Zivilisten einfach nicht genau genug ausgeführt sind. Vor kurzem las ich von der BNetzA sogar mal einen Text, da wurde in einem Abschnitt einmal der Begriff "Stromnetz" und einmal "Hausnetz" benutzt. Da gibt es noch viele weitere Ungereimtheiten im Text, die nicht dazu geeignet sind, die Erklärung verständlich zu machen. ?

Daniel

Nein. Das Stichwort "Eigenverbrauchsanlage" steht ja direkt dabei. Jede PV-Anlage, die mit dem Netz verbunden ist, muß aktuell beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Darüber gibt es auch gar keine Diskussion.

Wenn denn mal die Neuregelung für Balkonkraftwerke kommt, soll die Anmeldung für diese (und nur diese) beim Netzbetreiber entfallen.

Oliver

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Kannst du vergessen es wird immer welche geben die anfangen in irgend einem thread ot zur Insel und deren Anmeldung zu posten.

eine pv ohne Anschluss an das Netz des VNB kann nicht angemeldet werden. Es spielt dabei auch keine Rolle ob man einen stromanschluss im Haus hat oder nicht.

Das ist Fakt.

Das sollte man oben irgendwo anpinnen als Klarstellung. Alle die welche dann absichtlich oder unabsichtlich mit diesem mittelbar Blödsinn hier user in die irre führen wollen müssen konsequent sanktioniert werden.

Normalerweise bin ich ich ja für freien Meinungsaustausch aber das ähnelt hier eher schon an absichtliche Täuschung.

Ihr könnt das ja im Team besprechen.

Andreas hat da Erfahrungen aus erster Hand zur Anmeldung.

Zieht endlich nen Schlussstrich für immer.

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Ich weiß, wir kommen damit nicht weiter, aber ich schlage vor, daß wir bestimmte Begriffe eindeutig verwenden und, wenn möglich, genauer, als es die BNetzA tut. Das sind die Begriffe

  • Stromnetz (ist damit das öffentl. Netz gemeint?)
  • Hausnetz (ist es das Netz, welches direkt an der UV (HAK) angeschlossen ist oder das, welches hinter einem Hybrid-WR hängt?)
  • "Anlage" (Was soll das sein? Der Generator? Der Akku? Die Steuerung? Der WR? Der 1-0-2-Umschalter? Das Hausnetz? Nur das Netz hinter dem WR? Die Verbraucher?)
  • Nulleinspesung (Ist es das, bei dem der Ferrariszähler zittert oder das, wenn der WR-Ausgang ein eigenes Netz hat und zu keinem Zeitpunkt nicht mal ein Pikowatt ins öffentliche Netz eingespeist wird?)
  • "galvanische Trennung" (Die BNetzA hat in einer Mail auch schon einmal eine galvanische Trennung erwähnt, aus der sich ein Inselnetz definieren soll. Aber was heißt das? Die NYM-Kabel liegen mindestens 1 m voneinander entfernt? Oder es ist ein Trenntrafo dazwischen, was aus Sicht der E-Technik nämlich ebenfalls eine galvanische Trennung wäre?)
  • "mittelbar" (Das kann alles und nichts sein.)
Das sind jetzt die groben Definitionslücken, die mir auf Anhieb gerade einfallen. Wenn wir bei diesen Wörtern keine eindeutige Sprache definieren, reden wir alle am Thema vorbei, ohne es zu merken.

Daniel

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[quote data-userid="478" data-postid="140967"]eine pv ohne Anschluss an das Netz des VNB kann nicht angemeldet werden.[/quote]Gegenfrage: Muß eine "Konstruktion" (nenne ich es jetzt mal) bestehend aus Solarzellen, Verbraucher, Verkabelung, Akku (bezieht seinen Strom aus den Solarzellen) und einer Netzverbindung, die dann einspringt, wenn der Akku nachts schlapp wird, angemeldet werden oder nicht?

Daniel