Anmeldung Null-Einspeisung

Bei meiner Insel ist dies auch so und ich habe sogar noch einen eigenen Erdspieß gelegt, damit auch wirklich mit keinem Kabel keinerlei Verbindung irgendwie besteht.
Hoffentlich hast du auch einen Mindestabstand von 57,8 m Zum nächsten Erdspiess, sowie jeder anderen Netzinstallation eingehalten. Nicht dass deine von deinem Wandler verursachte Niederfrequenzstörstrahlung die Zähler und Leitungen in der Nachbarschaft beschädigt.
Nur mit Netzteil laden, ist schon mittelbarer Anschluss! Also Anmelden...
Kannst du mir erklären, warum dann eine USV , wie man sie zig Millionen fach für Rechner benutzt, erlaubt ist ?

Genau dieses Ladeverbot ist so komplett irrsinnig, dass es imho keine einzige wie auch immer geartete technische Argumentation gibt, dass es Nachteile für die Erzeuger gibt, auf die man sie stützen kann.

Und wenn einer meint, er wüsste eine, würde ich sie gerne hören.
Man lernt ja doch immer Mal was dazu..... Aber ich sehe in diesem Fall die Chancen dafür geringer als Lottogewinn.... Und zwar zweimal in zwei Wochen.

Und an die Egoisten da draußen die meinen ich mache was ich will, mir hat keiner was zu sagen, dann nutzt aber auch nicht die Vorteile die euch die Gemeinschaft bietet!
Dann sag mir doch bitte mal, welche Vorteile der Gemeinschaft ich nutze, wenn ich einen Teil des von mir verursachten Stromverbrauchs nicht durch unseren 50 % CO2 Strommix decke, sondern fast CO2 frei selber vor Ort erzeuge und gleich verbrauche, mit Nulleinspeisung?
Nur mit Netzteil laden, ist schon mittelbarer Anschluss! Also Anmelden...
Damit mal geklärt wird was mittelbar bedeutet muss die Sache wohl mal vors Gericht :D .

Meine Meinung: Wenn jemand sinen Akku mit einem Ladegerät lädt ist das kein Problem.
Das Ladegrät trennt den Akku und das Netz galvanisch (wenn da ein Trafo drin ist).
Das Ladegerät erzeugt DC, daher kann es keine Rückwirkung ins Netz geben.
Wenn das Netz weg ist kann das Ladegerät ja keine Spannung ins Netz zurück einspeisen.
AN Schutz ist für mich erfüllt :angel:

Grundsätzlich gebe ich linuxdep aber Recht. Eine Verbindung zum Netz ist ja hergestellt worden.
Der Sinn hinter der Regel ist aber Gefahren für das Netz auszuschliessen und die Gefahren sehe ich nicht.

ich soll ja Energieerzeugungsanlage beim Netzbetreiber anmelden, ich sehe ein Ladegerät z.b. nicht als erzeugungsanlage - hat mal wer versucht nen ladegerät für lifepo anzumelden - ich meine bis 2,4kw mit Schukostecker? könnte man eventuell wie Bev laden sehen, dann wäre es eventuell pflichtig, aber derzeit wüsste ich nicht, wo das stehen sollte in tab oder nav!

Das mittelbar etc bezieht sich doch normalerweise nur auf das Marktstammregister wegen der ehem. eeg Umlage! Und die infos der bna geben auch nur deren Meinung wieder, kann man anders sehen und gerichtlich klären lassen, wenn die zicken sollten.

Das andere Thema ist wie schon angeklungen Usv - nicht anderes sind die gängigen Wechselrichter mit umschaltung auf netz.

ne höchstgerichtliche Klärung wäre mal schön, nur glaube ich, die Netzbetreiber werden alles tun, das es nicht dazu kommt, das könnte ein wenig nach hinten losgehen!

Habe die Sinnhaftigkeit auch nicht bewertet der Vorgaben, sondern nur die Worte interpretiert die da drin stehen. Kann man sicher per Gericht prüfen lassen, wenn man denn das Geld dafür ausgeben will.

USV ist aber nun mal keine Erzeugungsanlage... und darum geht es bei der Anmeldung... noch mal, ob es für die Energiewende förderlich ist bewerte ich dabei erst mal nicht. Dazu muss es Initiativen geben die diesen Wortlaut im Gesetz/Verordnungen ändern lassen, so funktioniert das nun mal. Klar nicht schnell genug, da hätte ich vom Osterpacket auch mehr erwartet. Aber was will man erwarten, da sitzen zum großen Teil die selben Leute wie in den letzten 16 Jahren der Verhinderung. Aber irgend wann kommen die hohen Energiepreise auch bei diesen Beamten an und werden hoffentlich Kreativ beim schreiben von Lösungen.

Wer einen Elektriker findet das ganze anzumelden, was spricht da noch dagegen? Wer nicht das Glück hat, da einen zu finden, der muss halt andere Wege gehen. BKW kann man selber anmelden und Rest halt DIY...

...
Dann sag mir doch bitte mal, welche Vorteile der Gemeinschaft ich nutze, wenn ich einen Teil des von mir verursachten Stromverbrauchs nicht durch unseren 50 % CO2 Strommix decke, sondern fast CO2 frei selber vor Ort erzeuge und gleich verbrauche, mit Nulleinspeisung?
Und warum Fühlst dich da angesprochen? Selber möglichst viel CO2 neutralen Strom zu erzeugen ist doch gut... wenn du aber 30 oder mehr Prozent CO2 neutralen Strom ungenutzt läßt und ihn der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stellst, scheint es ja einen Grund zu geben, das was man da für bekommt, mag dem einen zu gering erscheinen, verdrängt aber andere Kraftwerke und deine Kosten sind dadurch auch nicht geringer, aber deine Einnahmen schon.

Ich sehe zwischen

wenn du aber 30 oder mehr Prozent CO2 neutralen Strom ungenutzt läßt und ihn der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stellst
,

Und

"Vorteile der Gemeinschaft nutzen"

Doch noch einen grossen logischen Unterschied.

Ich habe übrigens keine kWh, die ich verschenke oder ungenutzt lasse, aber wenn ich welche ungenutzt lassen würde, dann nicht wegen " zu geringer Vergütung", sondern allenfalls wegen " unnötiger Repressalien gegen das verschenken".

Bei meiner Insel ist dies auch so und ich habe sogar noch einen eigenen Erdspieß gelegt, damit auch wirklich mit keinem Kabel keinerlei Verbindung irgendwie besteht.
Hoffentlich hast du auch einen Mindestabstand von 57,8 m Zum nächsten Erdspiess, sowie jeder anderen Netzinstallation eingehalten. Nicht dass deine von deinem Wandler verursachte Niederfrequenzstörstrahlung die Zähler und Leitungen in der Nachbarschaft beschädigt.
Wenn er Zuhause ein TT Netz hat, dann ist es egal.
Der Erder hat und darf im TT Netz keine Verbindung zum Neutralleiter haben.

Noch mal :slight_smile:

Ohne Grundlage von Bußgelder sind keine Bußgelder zu erwarten.
Es bleibt also eine Entscheidung vor Gericht, denn nur die können Strafen festlegen.

Noch mal :)

Ohne Grundlage von Bußgelder sind keine Bußgelder zu erwarten.
Es bleibt also eine Entscheidung vor Gericht, denn nur die können Strafen festlegen.
Deine Sicht... egal wie man es findet, ob gut oder schlecht, die MaSdR hat die Möglichkeit bei Nichtmeldung ein Bußgeld zu erheben, wie hoch das ist, habe ich jetzt auf die schnelle rausfinden können.
Frag mal einen Anwalt, der sich damit auskennt... der wird dir sicher abraten vor Gericht zu ziehen. Auch wird er dir sagen können was "mittelbar" bedeutet.
Ich frage mich aber, wie die das mit dem Einspeisewächter bis 3800kWp rechtssicher machen wollen, das wäre ja eine "Nulleinspeisung". Konnte die Rechtlichen Sachen dazu nicht finden. Behaupten kann man ja heutzutage viel.

Deine Sicht... egal wie man es findet, ob gut oder schlecht, die MaSdR hat die Möglichkeit bei Nichtmeldung ein Bußgeld zu erheben
na dann zittert man ja regelrecht aus angst vor dem almächtigen mastr...
die brüder können einem höchstens den buckel runterrutschen.

hoffentlich gibts bei dennen bald nen ordentlichen brownout, dann haben wir eine seuche weniger.
hoffentlich gibts bei dennen bald nen ordentlichen brownout, dann haben wir eine seuche weniger.
Kein Backup, kein Mitleid. :D

Herzliche Grüße