Anmeldung Null-Einspeisung

Hi,
Habt ihr das Video von den Laudelei Nachwuchs auch gesehen? Die Aussage ist, mehr als 600W „Balkonkraftwerk“ mit Null Einspeisung muss nicht angemeldet werden. Das wäre mir neu. Gibt es etwas neues?

https://youtu.be/Bp37ghNijP0

Ja, ich fand das Video auch spannend.

Neues sehe ich noch nicht aber Laudelei will wohl mal wieder Druck machen auf die Politik und einfach loslegen in der tieeeefdunkelgrauen Zone.

Paßt aber auch gut zu Habecks aktuellen Außerungen.

Vom Prinzip ist es dann ein Inselbetrieb mit zusätzlichem Netzanschluss. Die Funktion “Nulleinspeisung” bieten mWn alle SMA WR.

Wirklich Sinn macht eine große (Balkon)Anlage dann aber nur im Hybridbetrieb mit Batterie und ohne Einspeisung.

Die Dame in dem Video bringt mich zum schmunzeln…“Sagen wir mal wir haben einen ganz hohen Verbrauch von ~ 2500W” …Sie müsste mal schauen, wenn ihr Ofen die Gans schmort oder das Elektoauto geladen wird :wink:

Das sagt ja schon der Name “Nulleinspeisung” - es wird nix eigespeist bilanziell.
Es geht keine Energie raus.
Ich beziehe einfach weniger vom Netz.
Ich belaste der Netz weniger.
Das muss mal in den Köpfen der Netzbetreiber und Politiker.
Damit kann ich 100kWp PV betreiben ohne die Leitung zu belasten oder irgenwie zu überlasten - es reicht ein 3kW Wechselrichter (eg. multiplus) um die Energie wieder ins Hausnetz abzugeben.
Die Leistung steckt im Laderegler der die akkus füllt.

Ich habe das Thema mit Bundesnetzagentur Tel: 0 228 14-3333 im Okt. 2021 (für mich) geklärt. Jede Anlage mit Anschluss an das öffentliche Netz “muss” angemeldet werden. Es gibt hier auch eine Verordnung (die ich leider gerade nicht finde).

Das Thema hatten wir schon hunderttausend mal hier im Forum, leider gibt es hier immerwieder Leute denen die Rechtslage total wurscht ist.
Jede Erzeugungsanlage die mittelbar/unmittelbar mit dem Netz verbunden ist muss beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Und nein, Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
Eine Inselanlage ist eine Anlage auf der Alm oder einen Insel wo es keinen Netzanschluss gibt.

Und genau das “muss angemeldet werden” gehört gesetzlich weg.
Weg mit den Barrieren gegen die Energiewende.
Jeder darf ein energie erzeugendes Haushaltsgerät besitzen ohne irgend eine Barriere wie Zählertausch, Kastentausch und Abnahme bullshit.

Komischerweise regt sich keiner auf wenn du massig Leistung AUS dem Netz ziehst (Wärmepumpe, Klima, EV Laden, Pool …).
Je mehr - desto besser.
Ist komplett wurscht.
Leitung wird viel mehr belastet.
DU zahlst es nämlich.
Der Energieversorger macht damit richtig Kohle.

Wir werden mit den ganzen Barrieren und Bürokratismus nie aus der Konsumgesellschaft weg kommen.
Laudeley macht das voll richtig.


Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
nein müssen sie nicht, erst recht nicht wenn vom hak kein kabel abgeht und es keine zähler gibt
der netzbetreiber hat nichts zu melden!
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

für die anderen
hier haben wir das diskutiert
https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=15&t=1491&p=12380#p12380

Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
nein müssen sie nicht, erst recht nicht wenn vom hak kein kabel abgeht und es keine zähler gibt
der netzbetreiber hat nichts zu melden!
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

für die anderen
hier haben wir das diskutiert
https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=15&t=1491&p=12380#p12380
https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
nein müssen sie nicht, erst recht nicht wenn vom hak kein kabel abgeht und es keine zähler gibt
der netzbetreiber hat nichts zu melden!
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

für die anderen
hier haben wir das diskutiert
https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=15&t=1491&p=12380#p12380
https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
Bestätigt voltmeters Meinung nur noch weiter. So lange keine direkte Verbindung zwischen der Anlage und dem Stromanschluss besteht und bestehen wird, muss diese nicht angemeldet werden. Anlagen mit einem Hybridwechselrichter, die eine richtige Trennung der Stromkreise durch führen und keine Einspeisewechselrichter sind, sind somit nicht meldepflichtig.

So klingt es jedenfalls für mich. Bin aber auch kein Anwalt oder ähnliches.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.


Wenn du also keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, dann hast du eine Insel.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Wenn du also keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, dann hast du eine Insel.
Alles klar, habe ich vorher nicht so ganz verstanden. Habe heute aber eh ein Gespräch beim Verbraucherschutz, da werde ich das mal ordentlich ansprechen und ggf. rückmelden, was raus gekommen ist.


Wenn du also keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, dann hast du eine Insel.
das hat hier aber noch ganz anders geklungen

Und nein, Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
Eine Inselanlage ist eine Anlage auf der Alm oder einen Insel wo es keinen Netzanschluss gibt.

ich habe einen netzanschluss aber keine möglichkeit mich da anzuschließen
und selbst wenn man netzanschluss hätte ist das trotzdem eine insel

dein mittelbar oder unmittelbar kannste in der pfeiffe rauchen das ist kein gesetz

Uschi hat das ganz gut zusammengefasst
Es ist nett, das die BNA uns ihre Sicht der Dinge erläutert.
Nur hat das rechtlich, für mich, keine besondere Relevanz.

Also nochmal: § oder, falls der nicht eindeutig ist, ein Urteil mit Rechtswirkung.

Das Kernproblem dürfte sein, das es einfach zu viele Varianten von Inselanlagen gibt um das umfassend rechtlich sauber zu regeln.
Es würde ein Katze und Maus Spiel werden, wenn man bestimmte Sachen verbietet.
Die Leute würden sich wieder andere Varianten einfallen lassen, die davon nicht erfasst werden. Also muß § bzw. Urteil wieder angepaßt werden ... und so weiter.

also sobald nicht mit dem netz verbunden ist(nicht kann!) = insel

das ist auch hier deutlich dargelegt
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

das geblubber von der bundesnetzagentur und der netzbetreiber schert mich nicht im geringsten :lol:

sobald die anlage mit dem vnb netz verbunden wird(nicht kann!) ist das keine insel mehr

solange die anlage nicht mit dem netz verbunden ist geht das die bna und die vnb 0 (null) an ;)

Dann hast du auch diesen Absatz überlesen?

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Wenn du die Möglichkeit hast ein Kabel anzuschliesen und damit ein Verbindung zwischen öffentlichem Netz und deinem Haus herstellen kannst, dann ist es keine Insel.
Oder willst du mir jetzt erklären, dass ein Kabel anschliesen ein erheblich technischer Aufwand ist?

Wenn du die Möglichkeit hast ein Kabel anzuschliesen und damit ein Verbindung zwischen öffentlichem Netz und deinem Haus herstellen kannst, dann ist es keine Insel.

das steht in welchem gesetz?

die bna will also vorschreiben was man mit seinem eigentum zu tun und zu lassen hat? :lol:
ich amüsiere mich köstlich 8-)

und ja ein auto muss man auch anmelden wenn man damit die straßen nutzen und am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen möchte, aber nicht wenn es auf dem eigenen grundstück einfach nur so herumsteht oder herumfährt

Wo ist eigentlich dein Problem?
Wenn du Insel haben möchtest, dann musst du auch mit den Konsequenzen leben. Kein Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und keine Verbindung mit öffentlichen Netz aufbauen können, und das dauerhaft.

Wenn du das nicht möchtest, dann halt keine Insel und Anlage anmelden.

Und nein, das öffentliche Netz ist nicht dein Eigentum, damit kannst du nicht machen was du möchtest.

Leute, ich wollte keine weitere Grundsatzdiskussion über Inselanlagen führen.

Laut EEG ist es klar geregelt, Inselanlagen sind nicht anmeldungspflichtig. Was unter “mittelbar oder unmittelbar” zu verstehen ist, ist eigentlich auch ziemlich klar. Entscheiden tuts notfalls ein Richter. Ihr braucht euch hier nicht die Köpfe einschlagen deswegen.

Es ging mir darum, warum im Video von einer relativ “seriösen” Quelle (Laudeley halte ich in seiner Funktion schon als Mann vom Fach) etwas von einer Anmeldebefreiung gesprochen wird. Hintergrund der Frage ist also eher, gibt es neue Erkenntnisse? Ist da etwas in Planung seitens Gesetzgeber? Hat die Ampel evtl. irgendwo Pläne veröffentlicht, wie in Zukunft Bürokratie abgebaut werden soll?

Wir hier möchten niemanden verurteilen oder belehren, wie es seine DIY PV-Anlage zu bauen (oder anzumelden) hat, das sollen andere notfalls klären. Dafür gibt es das Photovoltaik-Forum :unamused:. Jeder sollte sein Risiko selbst bewerten.

Leute, ich wollte keine weitere Grundsatzdiskussion über Inselanlagen führen.

Laut EEG ist es klar geregelt, Inselanlagen sind nicht anmeldungspflichtig. Was unter "mittelbar oder unmittelbar" zu verstehen ist, ist eigentlich auch ziemlich klar. Entscheiden tuts notfalls ein Richter. Ihr braucht euch hier nicht die Köpfe einschlagen deswegen.

Es ging mir darum, warum im Video von einer relativ "seriösen" Quelle (Laudeley halte ich in seiner Funktion schon als Mann vom Fach) etwas von einer Anmeldebefreiung gesprochen wird. Hintergrund der Frage ist also eher, gibt es neue Erkenntnisse? Ist da etwas in Planung seitens Gesetzgeber? Hat die Ampel evtl. irgendwo Pläne veröffentlicht, wie in Zukunft Bürokratie abgebaut werden soll?

Wir hier möchten niemanden verurteilen oder belehren, wie es seine DIY PV-Anlage zu bauen (oder anzumelden) hat, das sollen andere notfalls klären. Dafür gibt es das Photovoltaik-Forum 😒. Jeder sollte sein Risiko selbst bewerten sollen.
Es gibt hier halt leider Leute die Probleme beim verstehen eines Textes haben. Die können tun was sie wollen ist mir total egal, sie sollten nur keine Fehlinformationen im Netz verbreiten.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Demnach hat man keine Insel, wenn man Strom aus dem Netz beziehen kann.
Es gibt hier halt leider Leute die Probleme beim verstehen eines Textes haben. Die können tun was sie wollen ist mir total egal, sie sollten nur keine Fehlinformationen im Netz verbreiten.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Demnach hat man keine Insel, wenn man Strom aus dem Netz beziehen kann.
Glaube mir, ich weiß ganz genau was eine Inselanlage ist. Die Frage ist doch eher, ob du nun die technische Definition oder die gesetzliche/instituelle Einstufung wiedergibst. In "Deutschland" wird im "EEG Gesetz" diese Einteilung gemacht. Technisch stellt so Insel- bzw. Hybridwechselrichter ein Inselnetz bereit und dadurch ist es eine Inselanlage bzw. off-grid Anlage.

Versuch doch bitte nicht deine persönlichen Sichtweise auf diese Dinge als "einzige Richtige" Sichtweise darzustellen. Die meisten hier haben sich mit den Begrifflichkeiten "mittelbar und unmittelbar" auseinandergesetzt und für sich selbst daraus ihre Konsequenzen gezogen. Und ich behaupte auch von meiner Anlage, dass es eine Inselanlage ist --- eine technische Inselanlage!

Wenn deine Hütte mit dem Öffentlichen Netz verbunden ist, bzw. du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehst, dann ist es keine Insel.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.