Anmeldepflicht PV zum Laden eines Batteriespeichers

Das wäre auch meine Schlussfolgerung gewesen und konsequenterweise müsste ich die Anlage im Mastr stilllegen obwohl die PV noch auf dem Dach ist. Da ich eh keine Einspeisevergütung bekomme wäre es Vergütungstechnisch auch egal (Anmerkung: habe Anfangs EEG Vergütung bekommen deswegen EEG Anlage, aber dann darauf verzichtet).

Ja natürlich, aber über den Battriewechselrichter. Im MaStr den WR des Speichersystems für die PV anzugeben macht aber auch keinen Sinn, da der Speicher samt dessen WR ja schon separat erfasst ist. Von daher sehe ich keine Möglichkeit den Fall korrekt abzubilden.

Ich werde es vermutlich einfach so lassen wie es jetzt ist.

Den Satz musst du doch nochmal selber lesen…

Oliver

so besser oder meinst Du etwas anderes? Manchmal liest man seine eigene Sätze ja hundert mal und kommt immer noch nicht auf den Trichter...

Hallo,

ich habe derzeit einen ähnlichen Fall.

Was ich nicht verstehe, warum hier ein paar Leute von Subventionsbetrug sprechen.

Ich habe eine Anlage, die 2018 in Betrieb gegangen ist. Dafür bekomme ich einen Einspeisevergütung.

Dieses Jahr habe ich einen Speicher installiert um den Eigenverbrauch zu steigern.

Sowohl die alte Anlage, als auch der Speicher sind im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet.

Durch den Speicher, der nachträglich installiert wurde, sinkt meine Einspeisung. Spricht man dann auch von Subventionsbetrug? Schließlich speise ich zukünftig ja weniger ein.

Nein, sicherlich nicht. denn das juckt niemanden.

Was sprich also dagegen, DC seitig PV Module zu installieren um nur den Speicher zu laden?

Der Speicher darf nämlich nichts aus dem Netz beziehen und auch nichts in Netz einspeisen.

Die DC seitigen Module würden nur den Speicher laden und der Speicher würde meinen Eigenverbrauch erhöhen.

Sprich ich lade den Speicher mit den neuen Modulen und das was ich einspeise bleibt wie vorher.

Dann ist das doch kein Subventionsbetrug, oder? Ich beziehe nur weniger Strom von meinem Energielieferanten und der muss nicht zwangsläufig der Netzbetreiber sein.

Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht. Aber beim Netzbetreiber auch?

Danke.

@revolter

"Sprich ich lade den Speicher mit den neuen Modulen und das was ich einspeise bleibt wie vorher. "

Ich glaube da stehst Du auf dem Schlauch. Aktuell wird der Speicher ja aus dem Ertrag der "Alt"module gefüttert, den Rest verbrätst Du selber oder speist ihn ein.

Wird nun der Speicher aus zusätzlichen Modulen DC-seitig geladen, die Du imho nicht anmelden musst, so erhöht das letztlich die Einspeisung, es sei denn Du könntest diesen Überschuss auch verballern. Das halte ich aber dennoch für unproblematisch, weil Du ja auch einfach, z.B. von DLE auf BWWP umgestellt haben könntest, dein Hobby Aquaristik an den Nagel gehängt haben könntest... und somit deinen Stromverbrauch reduziert haben könntest. Dann wäre deine Einspeisung auch entsprechend höher, genau wie die Vergütung in absoluten Zahlen.

Du könntest natürlich auch einfach all Deine Aquarien, ist nur ein theoretisches Beispiel weil die so schön viel Strom verbrauchen, einfach auf reinen Inselbetrieb umgestellt haben. Dann würde die Einspeisung auch steigen. Die Inselanlage würdest Du aber nicht anmelden können / müssen...

Müsste mir mal einer erklären wie das gehen soll. Nur PV ohne AC-WR geht nicht (oder ich habe einen Kniff übersehen). Eine Altanlage einfach größer machen ist faktisch falsch. -> Meine Schlussfolgerung: Wird nicht eingetragen.

Mein VNB kann damit auch nichts anfangen (habe gefragt).

Warum sollte das nicht gehen? Was denkst du wie z.B. Wohnmobile ihre Batterie mit PV laden?

Bzgl. Wohnmobile etc. die melden gar nichts an - das sind Inselanlagen. Du hast den Bezug zum MaStR vermutlich nicht erkannt.

Ansonsten: Was ich oben schon erklärt habe: man kann keine 0W AC-Wechselrichterleistung angeben

@thorstenkoehler

Das ist ja das, was ich meine. Ich habe eine Anlage mit einem Einspeisevertrag aus 2018.

Jetzt in 2024 habe ich erst den Speicher installiert. Sprich ich reduziere die Menge, die ich einspeisen kann, da das in den Speicher geht.

Der Speicher ist mit dem WR als ESS. Sprich ich darf nichts in Netz speisen, also wird alles Hausintern verbraten.

Wenn ich DC seitig den Speicher lade, habe ich wieder weniger Bezug von der Bestandsanlage aus 2018, da der Speicher aus den DC Modulen anteilig geladen wird.

@endurance Ah ok. Ich habe es mir nicht im Detail angesehen. Ich habe nur gelesen, dass man jedes PV Modul anmelden muss, da es eine Erzeugeranlage ist.

Ja, du hast Recht. Man muss einen WR angeben. Ohne den geht es nicht.

@revolter Ähh ja, ich stand wohl auf dem Schlauch. Sorry!

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Deine Aussage war "Nur PV ohne AC-WR geht nicht", auf die ich geantwortet habe. Natürlich geht das Module an einen DC-DC Laderegler und diesen an die Batterie klemmen. Ich gehe davon aus, dass nicht von der Batterie ins Netz eingespeist wird, womit die Module auch niemals ins Netz einspeisen. Wozu sollte ich die dann irgendwo anmelden.

Und wenn jetzt wieder kommt "Dafür verbraucht man dann aber von der bisherigen Anlage weniger und man speist dadurch mehr ein." Würde man auch, wenn mein überhaupt keinen Speicher hätte, volleinspeisen würde, oder Eispeisung priorisiert. Das ist kein Argument.

Und auf was habe ich mich bezogen bzw. was war der Kontext: richtig MaStR? Steht ja extra als Zitat drüber. Einfach mal eingestehen, dass man etwas überlesen oder missverstanden hat schadet nicht. Damit ist der Punkt für mich dann abgehakt.

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Ich glaube du verstehst hier etwas nicht. Der OP hat bereits eine angemeldete Anlage. Es geht darum, ob er die Module nur für die Batterieladung anmelden muss, was nicht der Fall ist, da diese nicht einspeisen und auch kein neuer AC-WR nötig ist.

Ich glaube das kann nur der Oberste Gerichtshof nach x tausend Seiten endgültig klären.

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Hallo Zusammen,

Falls man eine reine Inselanlage zusätzlich installiert, zu der bereits installierten PV-Anlage auf dem Dach, um z.B. Warmwasser damit aufzubereiten, muss man die Inselanlage anmelden?

@wollewolle Du hast absolut Recht, die Einspeisevergütung wird ja anhand der angemeldeten Anlagengröße bestimmt und davon wird dann noch der Eigenverbrauch abgezogen(geschätzt), wenn man jetzt das ganze Jahr in der Ferienwohnung auf Zypern sitzt, hat man ja auch keinen Eigenverbrauch und alles wird Eingespeist obwohl man 50% Eigenverbrauch haben sollte. Man bekommt dann auch alles bezahlt.

Wenn man nur den Speicher nachlädt brauch man nichts anmelden, ich bin eh kein Freund vom Anmelden usw.

Gruß :blossom:

Ich habe jetzt einfach mal beim Netzbetreiber und parallel beim Martstammdatenregister angefragt.

Ich würde jetzt gerne schreiben, "die sollten das wissen", aber was ich mit denen bezüglich Solarsteckergerät (BKW) erlebt habe, bin ich auf alles gefast {green}:wink:

Da bin ich gespannt.
ich würde gerne meine 22.5kwp Anlage ebenfalls mit Ladereglern um 15kwp erweitern.
der Speicher ist 140kwh groß.

Hast du überhaupt noch einen Netzanschluss? 140kWh ist schon riesig. Mein Speicher ist um Faktor 28 kleiner :rofl: