der ob es eine insel ist entscheidet nicht nur der netzbetreiber
Ob im konkreten Fall ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung vorliegt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten, diese Beurteilung obliegt dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber gemeinsam. Falls es hier divergierende Meinungen gibt, wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle EEG|KWKG.
hat die behörde für Post und Eisenbahnen geschrieben ?
richtig, wenn der inverter an das netz nach außen hin angeschlossen wird ist das rechtlich keine insel mehr(auch wenn der wr nicht einspeisen kann, nach dem sinn frage ich mal nicht)
wird hingegen ein umschalter montiert welcher nur die verbraucher auf netz schaltet und den inverter wegschaltet erfüllt das immer noch die anforderung an eine insel da nie eine verbindung mit dem insel wr bestehen kann.
da muss man sich um den winter keine sorgen machen
@linuxdep
Selbst wenn er Netz in der Scheune hat, sehe ich das eher als einen Fall einer USV. Die USV wird entweder über Solar, oder über Generator versorgt. Ist das Akku leer, dann ist alleinig die Versorgung durch das Netz da. Da eine USV nicht Phasengleich ist, es gibt immer eine Verschiebung ist auch sicher gestellt, dass die Anlage nicht in der Lage ist, rückwärtig zu speisen, also ins Netz.
Nehme ich jetzt noch einen CEE-Stecker, dann ist das ein Verbraucher und kein fester Bestandteil der Elektroinstallation.
Ich kann ja mal im MaStR nach allen Krankenhäusern suchen, die das ähnlich machen. Zwar keine Solaranlage, aber für die OPs immer mit USV und Generator. Wer findet das erste?
Mit einer CEE/Schuko wird die Installation einfach nur noch zu einem Verbraucher, sofern es nicht einspeise-fähig ist.
Es wurde hier doch nun wirklich ausführlich darüber diskutiert.
Wenn ich sehe, dass es immer wieder neue haarsträubende Ideen gibt, um eine insel-Anlage machen zu können, ist das unglaublich.
Macht eine Insel ohne jegliche Verbindung zum versorger-Netz.
Das wird genügen.
Das ganze immer wieder vorzuholen und dem nen bischen anderen Anstrich zu geben und es dann als neu zu verkaufen ist für mich unsinnig.
Die stromlobbby will es nicht, dass wir Inselanlagen machen und keinen Strom mehr kaufen. Da nutzt auch der gesunde Menschenverstand nix. Und egal wie man das aufzieht, es wird immer was (aus deren Sicht) gefunden werden, warum das nicht erlaubt ist.
Eben genau das macht ja keiner. Keiner will die Sicherheit des Netzes missen. Irgendwelche selbsgebauten "Umschalter" akzeptiert sicher kein VNB. Aber man kann sich halt schön selbst einreden, alles richtig zu machen
Ich weis auch, dass das was ich mache nur für sehr wenige in frage kommt. Ich mach nix "selbst gebasteltes". Wenn du vom fach wärst und hier bischen was recherchiert hättest, wie ich das mache, würdest du sowas nicht schreiben.
Es ist aber auch für nicht-fachleute möglich , eine inselanlage ohne irgend eine netzverbindung, umschalter etc. Zu machen. Im grunde ist ein hybridwechselrichter wie ein bügeleisen. Das hat auch nur sehr sehr kleine zeit verbindung zum netz. Und ich könnte dann noch die zuleitung und stecker vom bügeleisen abklemmen. Dann soll mal jemand sagen, das bügeleisen hätte netzanschluss. Mal so als wink mit dem zaunpfahl.
Ich mach das nicht so, ich bin fachman. Und ich wil auch nicht die doppelten umrichterverluste oder irgend umschalter gedöns. Das brauche ich alles nicht. Wollte jetzt nur eine mögliche lösung schreiben, ausserhalb dessen, was ich mache.
Vor allem ist der VNB dafür zuständig seine maroden Anlagen so in Ordnung zu bringen, dass man keine Problem mit ein paar kWh von BKW hat, damit man das so handhaben kann wie in einem Großteil der anderen EU Länder auch, mit denen wir eine Staatengemeinschaft mit grundsätzlich vereinheitlichen Regeln haben.
Insofern sind die Merkwürdigkeiten der deutschen Bürokratie eh zweifelhaft und unwirksam.
Den Beitrag kannte ich noch net. Gibt aber wirklich sehr viele Seiten und beiträge im Internet, die ausführlich und gut erklären, dass autarke Inselanlagen nicht angemeldet werden müssen.
Auch dass die Verteilungsnetzbetreiber nix dabei zu sagen haben, da ja keine Verbindung zu ihrem Netz besteht. Das wird dort sehr schön erklärt. Gesunder Menschenverstand.
Na ja, weil viele hier halt keine Inselanlage bauen wollen, der Themenstarter ja wohl schon.
Das ist ja dann keine Insel mehr... müssten wir hier nicht mal den Begriff "Halbinsel" einführen, für alle die ein bisschen doch vom Vorhandensein eines Netzes profitieren wollen für den Fall das PV nicht auskömmlich ist.
die verbraucher werden auf netz geschaltet und nicht der insel wr.
nach deiner logik wäre jeder lichtschalter ne halbinsel
es gibt dafür auch extra zugelassene umschalter mit netz - notstrom funktion.
ob bei notstrom jetzt ein diesel generator oder ein pv invertrer dranhängt ist egal
es gibt rechtlich gesehen keine halbinsel, entweder man hat ne insel die nicht mit dem vnb netz verbunden ist oder man hat eine überschusseinspeisung.
diese china wr die nicht einspeisen können zähle ich hier mal nicht dazu weil denen die zertifikate fehlen und diese illegal sind (wobei bei deye bkw fehlen ja auch die zertifikate .. ? )
[quote data-userid="478" data-postid="144462"]es gibt rechtlich gesehen keine halbinsel, entweder man hat ne insel die nicht mit dem vnb netz verbunden ist oder man hat eine überschusseinspeisung.[/quote]...oder eine Hybridanlage, die aus Netzsicht ein reiner Verbraucher ist, also zu keinem Zeitpunkt keine noch so geringe Leistung einspeisen, wohl aber beziehen kann. Das ist wohl die Halbinsel, die @linuxdep vermutlich meinte.
das sind meist diese china wr die eine separaten netzanschluss haben zum durchschalten oder gibt es da was mit zertifikat?
das ist natürlich fraglich was in dem fall zu tun ist, das müssen gerichte klären und wo kein kläger dort auch kein richter
der netzbetreiber wird halt leicht nervös wenn irgendwas an sein heiliges netz angeschlossen ist das kein zertifikat hat... und anmelden kann man sowas ja auch nicht
Welche Verbraucher gibt es denn mit einem Netz- und Anlagenschutz bzw. benötigen diesen?
Mehr als CE ist erforderlich, wenn diese in China gefertigt werden?
Das Problem ist, dass ein Batterieladegerät, ein MPPT/PWM Laderegler und ein 230Volt Wechselrichter in einem Gehäuse, im gleichen Raum, auf dem selben Grundstück sind?
Auch wenn es keine Verbindung zwischen Netzeingang und Wechselrichterausgang geben kann?
SolarHeini ?
[quote data-userid="11816" data-postid="144476"]Das Problem ist, dass ein Batterieladegerät, ein MPPT/PWM Laderegler und ein 230Volt Wechselrichter in einem Gehäuse, im gleichen Raum, auf dem selben Grundstück sind?
Auch wenn es keine Verbindung zwischen Netzeingang und Wechselrichterausgang geben kann?[/quote]So ganz genau kann Dir das keiner sagen. Für mich riecht das alles nach reiner Willkür. Nachher melde ich mal meinen Solartaschenrechner an, der außer den vier Grundrechenarten gerade mal noch die Quadratwurzel beherrscht, aber genug gescherzt:
Batterieladegeräte sind nicht anmeldepflichtig. Sonst hätte ich die Dinger, mit denen ich AA- und AAA-Zellen sowie meine Ladegeräte für die AutoBAT und's Handy längst anmelden müssen.
Ein MPPT-Laderegler ist nicht anmeldepflichtig. Was macht der denn großartig? Er sucht nur den Punkt für die Leistungsanpassung.
Ein WR ist nicht anmeldepflichtig. Der WR ist ein IC in einem Schalt-NT, was irgendwelche FET-Transen ansteuert.
Gehäuse sind nicht anmeldepflichtig. Räume sind anmeldepflichtig je nach Stromtarif (Grundgebühr), hat aber nichts mit dem Einspeisen zu tun. Und auf dem Grundstück steht der HAK.
Anmeldepflichtig wird's, sobald Du einspeisen kannst oder es ganz konkret tust. Anmeldepflichtig wird's auch dann, wenn Du laut MaStR der BNetzA einen Schalter betätigen "könntest", um zwischen einem eigenen Generator und dem Netz hin- und herzuschalten. Dieser Schalter oder diese Verbindung muß aber in irgendeiner Art und Weise "da" oder "vorhanden" sein.
Bei einem Moppel sieht es womöglich wieder ganz anders aus. Wie ist denn das? Wenn ich ein Radio mit Netzteil habe, dieses aber auch mit Batterien betreiben "könnte" (weil Batteriefach und Batterien vorhanden sind), muß ich das dann anmelden? Falls ja, wäre mir das neu. Der Unterschied zum Moppel liegt lediglich in der Frequenz (einmal 0 und einmal 50 Hz) und in der Spannung.
Was ist nun genau erlaubt und was nicht? Ich weiß es nicht. Und die Tatsache, daß es da noch nicht allzuviele Urteile gibt, könnte ein Hinweis sein, daß es die Juristen auch nicht wissen.